bodo1/Voraussetzungen zur Erteilung eines Visas für Deuschland?

  • Hallo werte Forummitglieder!
    [align=left]Bin hier neu in diesem Forum und wollte mal Fragen stellen.Wahrscheinlich habe ich meine Frage auch nicht richtig plaziert, aber da mangelt es bei mir auch noch an der Bedienung.Vielleicht könnt Ihr mir auch dabei weiterhelfen.Nun zu meiner Frage:
    Welche Vorraussetzungen solten erfüllt werden ,um ein Einreisevisum für meine Philippinische Freundin nach Deutschland zu erhalten?
    Hatte einen Termin bei der dtsch.Botschaft in Manila um einen Antrag zu stellen für ein Schengenvisum meiner philipp.Freundin ,der sehr frustrierend war. Etwa 1 Stunde nach unserem Termin öffneten sich dann endlich die Abfertigungsschalter.Zuerst kamen aber erst die Bürger ran,die schon länger da waren.Die philippinische Mitarbeiterin sprach kein deutsch.man unterhielt sich mit uns einzeln hinter einer Glasscheibe.Hatte den Eindruck ,daß nur abgewimmelt und blockiert werden sollte.Sprach dann auch mit dem Leiter,der arrogant und abweisend war. Er meinte ,daß zwar jeder Bürger das Recht habe einen Antrag zu stellen,aber diese auch abgelehnt werden können.Der scheinbare Grund wäre,daß eine Rückkehrwilligkeit nicht zu erkennenwäre.Daß meine Freundin eine feste Arbeit hat würde nichts bedeuten,sie hätte ja kein Vermögen.Ausserdem bekommt man auf den Phillippinen keine 90 Tage Urlaub (der Antrag war für die volle Zeit gestellt).Der Verweis,daß ihre kleine Tochten in den Philippinen bleiben sollte (Pfand) ließ ihn dazu hinreißen zu sagen:man läßt sein Kind nicht so lange allein,da weist auf keine familiären Bindungen hin.Mein Hinweis´,daß da sehr wohl familäre Bindungen wären,denn das Kind bliebe so lange in der Großfamilie,galt für ihn auch nicht.Es waren für ihn alles keine Gründe ,um auch zurückzukehren um somit ein Visum zu genehmigen.Es schien,daß Argumente ihn nicht überzeugen können.Was sollen wir nun tun?Sollte sie ihre Arbeit einstellen,die für ihn nicht überzeugend ist;dann fällt für ihn noch ein Grund der Rückkehrunwilligkeit an.
    Wollte eigentlich nicht gleich heiraten um ein Heiratsvisum zu beantragen.Welche Beweise der "Rückkehrwilligkeit"sollte man beibringen ? Könntet Ihr mir dabei helfen?

    Schriftgröße angepasst...TanduayIce

  • Welche Vorraussetzungen solten erfüllt werden ,um ein Einreisevisum für meine Philippinische Freundin nach Deutschland zu erhalten?


    Steht alles im Merkblatt der DBM http://www.manila.diplo.de/



    Die philippinische Mitarbeiterin sprach kein deutsch.man unterhielt sich mit uns einzeln hinter einer Glasscheibe


    Warum soll jemand am Visaschalter auch Deutsch sprechen? Ein Deutscher, Österreicher oder Schweizer braucht kein Visum und deine Freundin wird vermutlich auch kein Deutsch sprechen, oder? Der Visaschalter ist i.d.R. für Filipinos gedacht, deshalb gibt es dort einheimische Mitarbeiter. Hast Glück gehabt, dass du überhaupt dabei sein durftest!


    Er meinte ,daß zwar jeder Bürger das Recht habe einen Antrag zu stellen,aber diese auch abgelehnt werden können


    So ist es


    Der scheinbare Grund wäre,daß eine Rückkehrwilligkeit nicht zu erkennenwäre.Daß meine Freundin eine feste Arbeit hat würde nichts bedeuten,sie hätte ja kein Vermögen


    Richtig, wobei es auf die Arbeit ankommt!


    Ausserdem bekommt man auf den Phillippinen keine 90 Tage Urlaub (der Antrag war für die volle Zeit gestellt)


    Auch richtig, denn kein normaler Arbeiter bekommt in den Phills 90 Tage Urlaub. Einen Arbeiter den man braucht, kann man nicht 3 Monate verzichten! Alle anderen Jobs sind keine Garantie für Rückkehr


    Der Verweis,daß ihre kleine Tochten in den Philippinen bleiben sollte (Pfand) ließ ihn dazu hinreißen zu sagen:man läßt sein Kind nicht so lange allein,da weist auf keine familiären Bindungen hin


    Richtig...Wenn ich mein Kind 3 Monate alleine lassen kann, warum dann nicht 3 Jahre? Dazu kann man dass Kind ja später nachholen...also wenig Gründe. Auch lassen manche Pinays jahrelang ihre Kinder bei der Familie, während sie OFW sind


    Mein Hinweis´,daß da sehr wohl familäre Bindungen wären,denn das Kind bliebe so lange in der Großfamilie,galt für ihn auch nicht


    Nein, weil völlig normal dort


    Es waren für ihn alles keine Gründe ,um auch zurückzukehren um somit ein Visum zu genehmigen


    Das ist meist der Fall


    as sollen wir nun tun? Sollte sie ihre Arbeit einstellen,die für ihn nicht überzeugend ist;dann fällt für ihn noch ein Grund der Rückkehrunwilligkeit an.


    Neuen Antrag stellen und besser begründen...Remonstration lohnt eher nicht!


    Welche Beweise der "Rückkehrwilligkeit"sollte man beibringen ? Könntet Ihr mir dabei helfen?


    Neuer Antrag, nur 3 Wochen die man genau mittels Urlaubsschein (nachprüfbar) durch den Chef belegt, genaue Erklärung in der Einladung wie, warum und weshalb! Dann hast du aber auch nur eine 50% Chance! Viele Visa werden eher abgelehnt!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hättest du dich zunächst mal in den Foren schlau gemacht oder zB diesen Leifaden studiert:


    [Deutschland] Leitfaden für die Beantragung eines Schengenvisum


    Der scheinbare Grund wäre,daß eine Rückkehrwilligkeit nicht zu erkennenwäre.Daß meine Freundin eine feste Arbeit hat würde nichts bedeuten,sie hätte ja kein Vermögen.Ausserdem bekommt man auf den Phillippinen keine 90 Tage Urlaub (der Antrag war für die volle Zeit gestellt).Der Verweis,daß ihre kleine Tochten in den Philippinen bleiben sollte (Pfand) ließ ihn dazu hinreißen zu sagen:man läßt sein Kind nicht so lange allein,da weist auf keine familiären Bindungen hin.


    Sie hatte im Prinzip sehr gute Vorrausstzungen für ein Schengen Visum; wenn beim Erstantrag die beantragte Zeit ihrem Urlaubsanspruch entsprochen hätte und zugleich die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegen worden wären, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Visum genehmigt worden.


    Wenn jetzt beim Zweitantrag dies erst alles "angepasst" wird, ist es zweifelhaft, wie die Konsularbeamten dies bewerten.


    Natürlich kann man nichts anderes machen, als es neu probieren.




    ps: Ein Kind als "Pfand" zu bezeichnen, macht auch keinen guten Eindruck !

  • Vielen Dank für Eure Reaktionen,wenngleich der heiße Tipp auch nicht dabei war.Also daß Kind habe ich dort nicht als Pfand bezeichnet ,sondern nur hier.Meine schon,daß es ein Rückkehrgrund ist,zumal die Bindungen zur Tochter auch sehr stark sind.Und da gibt es schon Unterschiede ob 3 Wochen,Monate oder Jahre.Das es keine 3 Monate Urlaub hier gibt ist schon klar,aber in dem Fall hätte sie auch die Arbeit kündigen b.z.w.aufheben müssen.Sie macht diese Arbeit zwar schon Jahre,aber ein Verzicht darauf wäre verträglich ,zumal das frühkapitalist.Ausbeutung ist. War ehrlich mit der Angabe von 3 Monaten,denn für 3 Wochen lohnt sich der Aufwand weniger und ist mir auch zu kurz um unser kennenlernen zu vertiefen (manchmal reichen Jahre nicht dazu).Hatte mich vorher nicht in Foren erkundigt.Dabei wäre aber kaum ein anderer Antrag bei herausgekommen,denn ich sehe keinen Fehler bei der Antragstellung (oder vielleicht zu ehrlich?).Auch das Merkblatt mehrmals durchzulesen, hätte zu keinen taktischen Veränderungen geführt.
    Das Problem,was ist jetzt zu tun? Die Arbeit einstellen dürfte und von und Voraussetzungen nicht gerade Verbessern. Wie könnte man es der Botschaft recht machen,um einen ganz normalen Besuch zu genehmigen? Ist nur die Heirat,ein sicherer Weg dazu ?

    Schriftgröße angepasst...Bitte in Zukunft beachten...TanduayIce

  • Die letzte Frage ist eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Traurig, aber wahr - bei uns war es genau dasselbe.
    Schengen-V abgelehnt - Remonstration ebenfalls. Selbst ein eigenes Häuschen und etwas Grundbesitz sind für
    die DBM kein Beleg für die Rückkehrwilligkeit. Die DBM sitz da am längeren Hebel und was für Dich logisch
    und vernünftig sein mag, muss es für die DBM noch lange nicht sein - man könnte es auch Willkühr nennen :floet
    Lies mal ein bischen das Forum quer, dann weist Du wass ich meine ...

  • Vielen Dank für Eure Reaktionen,wenngleich der heiße Tipp auch nicht dabei war.


    Es gibt leider keinen heissen Tipps in dieser Sache. Keinen Satz den man hinschreiben oder keine Massnahme die man mal eben macht, um das Visum durchzubringen.



    Das es keine 3 Monate Urlaub hier gibt ist schon klar,aber in dem Fall hätte sie auch die Arbeit kündigen b.z.w.aufheben müssen.


    ... Und somit hatte die DBM ja Recht, das Visum abzulehnen. Ihre Arbeit war oder ist kein Anreiz zurückzukehren.


    Das Problem,was ist jetzt zu tun? Die Arbeit einstellen dürfte und von und Voraussetzungen nicht gerade Verbessern. Wie könnte man es der Botschaft recht machen,um einen ganz normalen Besuch zu genehmigen? Ist nur die Heirat,ein sicherer Weg dazu ?


    Im Prinzip ist nur die Heirat der sichere Weg..
    Du kannst noch mal mit SchengenVisum probieren; dann bitte ein auf ihr Leben zugeschnittene Darlegung des Anreizes , in ihre Heimat zurückzukehren. Nicht dein persönliches Interesse ist massgebend und leider auch nicht Euer beider Interesse an dem Besuch, denn es gibt kein Anrecht auf ein Kennen-Lern-Visum.. so sehr sich das manche wünschen mögen.

  • Danke für Eure Hinweise 1 Antrag werden wir noch stellen und in Erwartung der Ablehnung die Heiraterei in angriff nehmen. :denken

  • Wir haben nun zum 2.mal die Ablehnung eines Schengenvisums für eine Einreise nach Deutschland (Einschließlich der der Beschwerde über die Ablehnung bekommen.
    1.Was kann man jetzt noch tun? Klagen?
    2.Da die Anträge ja immer für und im Namen meiner Freundin erfolgten kann ich mit und in meinem Namen die Beschwerden oder auch Klgen machen ? Gruss B.


    ich habe die threads zusammengeführt...
    Bitte schrift nicht zu groß wählen

  • Geht das Thema pragmatisch an.


    Meine damalige Freundin und heutige beste Ehefrau hat 2009 auch kein Schengenvisum bekommen (trotz recht guten Jobs, der Urlaubslänge entsprechender beantragter Aufenhaltsdauer + vorhandenem Grundeigentums). Wir haben für uns den Schluß gezogen, auf einen Kennenlernurlaub in Deutschland zu verzichten und stattdessen unbürokratisch in Hong Kong zu heiraten. Wenig später war sie hier. Im Nachhinein war das in unserem Fall aus vielerlei Gründen - die nicht hierher gehören - die richtige Entscheidung.


    Die Alternative wäre, ein Heiratsvisum als "Kennenlernvisum" zu nutzen. Niemand zwingt Euch, tatsächlich zu heiraten, wenn sich zeigen sollte, dass sie sich in Deutschland nicht wohlfühlt.


    Auf eine juristische Auseinandersetzung mit der DBM würde ich verzichten. Dauert, kostet, und der Ausgang ist ungewiss - bringt Euch in Eurer Beziehung nicht weiter.


    Nachtrag: M. M. nach besteht bei der Konstellation "Schengenvisum für Freundin/Freund" ein grundsätzliches Problem darin, die Rückkehrwilligkeit von jemanden "beweisen" zu müssen, der sich faktisch bereits zur Auswanderung entschlossen hat, und lediglich die Entscheidung noch einmal absichern möchte. Das führt fast zwangsläufig zu einer wenig glaubhaften Argumentation. Davon mal abgesehen, dass Rückkehrwilligkeit eine Frage der inneren Einstellung ist, die per se nicht beweisbar ist.

  • Eine juristische Auseinandersetzung beim Schengenvisum bringt nichts. Da ist die höchstrichterliche Rechtssprechung ziemlich eindeutig. Letzendlich besagt sie, dass die Entscheidung der Botschaft im Grunde nicht hinterfragt werden kann, da man nicht die spezifischen Gegebenheiten kennt.


    Auf der anderen Seite ist das Ganze aber immer ein Humbug. Denn bei einem illegalen Aufenthalt wird man ja (fast) immer gezwungen das Land zu verlassen, zumindest früher oder später. Wieso sollte dann jemand, der heiraten will nicht zurückkehren? Denn vom Ausnahmetatbestand der Einreise mit einem nationalen Visum für einen Daueraufenthalt wird in der Regel nicht Gebrauch gemacht. Die Heirat in D oder der EU ist ja nicht verwerflich, lediglich wenn man dann das nationale Einreisevisum umgehen will.


    Soweit ich weiss gab es auch schon diverse gegenläufige Entscheidungen von unteren Gerichten und letztendlich ist es höchstrichterlich geklärt, so dass im Grunde eine juristische Auseinandersetzung beim Schengenvisum keinen Sinn macht.


    Eher macht es noch Sinn, wenn man sich für eine gewisse Zeit z.B. zur Untermiete in einem Schengenstaat einmietet und dahin dann die Herzdame einlädt. Es gibt Länder die machen dies einfacher.

  • Mir ist noch etwas zum Thema Unterstreichung der Rückkehrbereitschaft eingefallen.


    Wenn man eine(n) Phillippino / a dort in den Phillippinen Krankenversichert, könnte das als Indiz der Rückkehrbereitschaft gewertet werden. Ich wollte das für eine Dame eh grad machen und frage mich gerade was für eine Versicherung sowas macht und was die Kosten sind. Aber eine abgeschlossene Versicherung die bezahlt wurde müsste sich als Indiz der Rückkehrbereitschaft darlegen lassen denke ich.


    Das könnte eventuell die Chancen der Visavergabe erhöhen und der Person zudem nutzen.

  • Aber eine abgeschlossene Versicherung die bezahlt wurde müsste sich als Indiz der Rückkehrbereitschaft darlegen lassen denke ich.


    Eine Versicherung,speziell eine die ein anderer bezahlt, kann man auch kündigen! Das bringt überhaupt nichts...weiß ich aus eigener Erfahrung :D

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • davon kann ich auch ein lied singen...


    meine freundin arbeitet seit vielen jahren in den uae.... rückkehrwilligkeit ansich gegeben da auch ein schreiben vom arbeitgeber vorlag da sie 4 wochen urlaub hat und seitens des arbeitgebers nix dagegegspricht diesen in deutschland zu verbringen...


    alle andere papiere waren auch eingereicht, inkl. kontoauszüge, gehaltsbestätigungen, zusätzlich noch ne verpflichtungserklärung von mir und und und...


    non chalant abgelehnt wegen nicht ausreichendem nachweis der rückkehrwilligkeit in die emirate.. visadauer sollten 26 tage sein....


    reine willkür was mir auch von der örtlichen ausländerbehörde bestätigt wurde die leider bei tourivisa nicht beteiligt sind....


    also geht jetzt der dokurun für die hochzeit los. da sie jetzt ihren urlaub auf den phils verbringt kann sie gleich die dokumente besorgen....


    remonstration und klagen bei ablehnung tourivisa sind meiner meinung nach verlorene zeit und kosten nur nerven....


    ich hoffe wir bekommen das mit der hochzeit dies jahr nioch hin, von hongkong wurde mir ausdrücklich abgeraten seitens der ausländerbehörde....

  • remonstration und klagen bei ablehnung tourivisa sind meiner meinung nach verlorene zeit und kosten nur nerven....


    Es kostet Zeit und Nerven, aber mit der Remonstration kann man durchaus Erfolg haben.


    In unserem Fall wurde der Erstantrag abgelehnt mit der Begründung der mangelnden Rückkehrwilligkeit.
    Wir sind in Remostration gegangen, haben vom Grunde her die gleichen Unterlagen erneut eingereicht, und der Remonstration wurde statt gegeben.


    Ich kenne noch andere Fälle, in denen das genauso abgelaufen ist.
    Wieso Weshalb Warum kann ich bis heute nicht erklären.


    Anschließend haben wir noch 2 mal Anträge auf ein Visum eingereicht, die völlig problemlos genehmigt wurden.


    Ich würde es an Eurer Stelle versuchen.
    Wenigstens die Remonstration. Zu einer Klage hätte ich persönlich keine Lust, da man ja generell keinen Rechtsanspruch auf ein Visa hat.

  • Ich kann Phil-Ole nur zustimmen.
    Bei uns wurde das Schengenvisa auch wegen nicht nachgewiesener Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Die nachfolgende Remonstration hatte aber (vor allem dank des damaligen sehr verständnisvollen Leiters der Visastelle) Erfolg. Meine Freundin hat sich ohne Aufforderung bei der DBM zurückgemeldet. Haben wir nur als fair für das entgegengebrachte Vertrauen gefunden.
    Unser zweiter Visaantrag über 3 Monate wurde dann problemlos genehmigt. Bei früheren Posts wurde auch die Vermutung geäußert, dass eine Remo zeigt, dass man es wirklich ernst meint.
    Also nur Mut, mehr wie die Remonstration ablehnen kann die DBM nicht. Und wenn, dann einen neuen Versuch starten.
    Ich wünsche euch viel Erfolg :pleased


    Uli