unusmultorum / Heirat in HK / Detailfragen zu Formularen/Dokumenten

  • Falls sie noch keinen Führerschein hat, würde ich empfehlen diesen auch noch dort zu machen. Die umschreibung kostet später nur den Bruchteil eines neuen Führerscheins


    Der Führerschein ist auch noch auf der offenen Punkte Liste
    Wobei: Derzeit hat sie noch überhaupt keinen Führerschein. Beim ersten mal gibt es ja nur eine "Student-Licence" und nach einem Jahr gibt es dann den 'richtigen'. Nach meinem Verständnis ist die Student-Licence nicht für die Umschreibung auf den deutschen Führerschein nutzbar. D.H. sie müsste einen 'kreativen Weg' finden, die 12 Monate abzukürzen - denn wir gehen davon aus aus, dass die Auststellung des FZV keine 12 Monate dauert.


    Dass sie hier später ordentliche Fahrstunden nimmt und die Regeln paukt für die Prüfung im Rahmen der Umschreibung ist keine Frage. Aber bei den Unsummen die ein profaner Führerschein hier kostet, versteht es sich doch von selbst, an den Ausgaben zu sparen wo es nur geht.

  • Der Führerschein ist auch noch auf der offenen Punkte Liste
    Wobei: Derzeit hat sie noch überhaupt keinen Führerschein. Beim ersten mal gibt es ja nur eine "Student-Licence" und nach einem Jahr gibt es dann den 'richtigen'. Nach meinem Verständnis ist die Student-Licence nicht für die Umschreibung auf den deutschen Führerschein nutzbar. D.H. sie müsste einen 'kreativen Weg' finden, die 12 Monate abzukürzen - denn wir gehen davon aus aus, dass die Auststellung des FZV keine 12 Monate dauert.

    Nein, sie kann bereits nach 1 Monat nach der Ausstellung der Student License einen regulären Führerschein beantragen.
    Siehe hier: New license: How to apply for a non-professional license

  • Am 30. Mai - 6 Tage nach unserer Hochzeit - haben wir einen Termin in der DBM, um das FZV zu beantragen. Zu dem Termin können wir alle Unterlagen vorlegen, ausgenommen dem CEMAR, das wir nachreichen würden.


    Von der Botschaft gibt es im Vorfeld zu der Frage nicht mehr als eine pauschale Antwort aus Textbausteinen, die im wesentlichen aus Verweisen auf die Webseite der Botschaft besteht, bzw exakt das wiedergibt was auch dort zu lesen ist. So weit, so erwartbar.
    Wir sind der Ansicht, die beste Strategie ist ggü den Behörden von Anfang an mit offenen Karten zu agieren. Deshalb wollten wir gerne schon im Vorfeld des Botschaftstermins auf den Umstand hinweisen, dass wir zum Zeitpunkt der Antragsstellung alles bis auf das CEMAR volegen können. Dieses aber zeitnah nachreichen werden, in der Hoffnung, dass zum Start des Prozesses ein aktuelles CENOMAR plus druckfrischem ROM aus Hong Kong nebst dortiger Heiratsurkunde ausreicht.


    Würde das aktuell noch so akzeptiert werden? Hat jemand in der Hinsicht eine aktuelle Erfahrung, gerne aus diesem Jahr?

  • Würde das aktuell noch so akzeptiert werden? Hat jemand in der Hinsicht eine aktuelle Erfahrung, gerne aus diesem Jahr?


    Laut dem aktuellen Merkblatt nicht mehr...ohne Cemar geht nichts mehr http://www.manila.diplo.de/con…en/7409123/MB_FamzusF.pdf


    Lies dich mal hier ein [Sonstige] Heirat in Hongkong / Dänemark .. Zeitvorteil ??

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Würde das aktuell noch so akzeptiert werden? Hat jemand in der Hinsicht eine aktuelle Erfahrung, gerne aus diesem Jahr?



    In einem anderen Forum hat die DBM dies bei solch einem Fall so durchgehen lassen. (deutscher Partner war aber bei Antragstellung dabei)


    Die DBM wird dir wahrscheinlich prinzipiell für diese Vorgehensweise keinen "Persilschein" erteilen wollen.. daher nur diese intransparenten Antworten.


    Auf der anderen Seite kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass nur wegen des fehlenden Cemars der ganze Antrag abgewiesen wird.


    mE kann der Antrag auch ohne CEMAR bereits bearbeitet werden; denn die ABHs bestehen nicht auf das CEMAR... das ist einzig und allein ein "feature" der DBM.
    Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass sie zum Schluss das Visum erst erteilt, wenn das CEMAR vorgelegt wird. (obwohl ich den SInn dahinter für fragwürdig halte; haben wir bereits diskutiert; ist jetzt nicht Thema).

  • Hallo,


    Ich weise nochmals darauf hin das es nach der Hochzeit im Ausland, gleichwo ob DK, Las Vegas, HKG oder sonstwo immer ein Report of Marriage bei dem zustaendigen Philippine Cosulate in dem die Eheschliessung stanttgefunden hat gemacht werden muss. -soweit so gut und sollte bekannt sein.


    Jedoch gibt es danach auf den Philippinen kein CEMAR = Certificate of Marriage in dem Sinne, es heist und es wird auch nur ein ROM = Report of Marriage geben.


    Das ist im Prinzip "nur' eine einkopierte Version auf "Philippine Secure Paper" (gelb) des Originals z.b. aus HKG (weiss)



    Original ROM vom HKG Consulate erstellt:ROM HKG - Copy.jpg



    Eine Ausfertigung bekommt man sofort mit und die anderen gehen mit der Sammelpost 1x Monat zunaechst zum DFA Dept. of Foreign Affairs, da ja im Ausland geheiratet wurde.


    Dauer bei uns letzten Nov bis Anfang Januar, es gibt eine Kontrollnummer die man zunaechst beim DFA ohne Termin erfragen kann. Im Anschluss, falls schon im System eingelesen, geht man zum PSA. Dort wird dann die "Philippines ROM auf gelben Secure Papier ausgestellt. 315 Peso, am besten gleich 3,4 Kopien ausfertigen lassen. Diese kann man auch online anfordern: https://www.ecensus.com.ph/Default.aspx



    Endgueltig PH ROM ist nur eine einkopierte Version des Original, wie bereits beschrieben:ROM PH.jpg es wird kein Cemar geben.


    Das sollte die DBM im Grunde wissen, das dass Original aus HKG als hoeherwertiger einzustufen ist. Die Bearbeitung koennte sich dadurch verkuerzen. Wir beabsichtigen zwar nicht nach Deutschland ueber zu siedeln, werde die DBM beim naechsten Besuch ueber diesen Sachstand befragen und hier weiter berichten.



    Beste Gruesse

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  • Danke für den Hinweis und für die Kopien. Es war aber schon klar, was gemeint ist.
    Die Crux liegt eben darin, dass die Registrierung beim PSA von ROM (und dann auch von CEMAR) recht lange dauert.


    Endgueltig PH ROM ist nur eine einkopierte Version des Original,


    ... das ist quasi die Registrierung des ROM aus HK beim PSA....


    Trotzdem gibt es ein CEMAR... d.h. auf Grund des ROM aus HK wird dann die Person im Heiratsregister der Philippinen geführt.
    Denn die Auslandsehe muss ja dort auch eingetragen werden.


    Das sollte die DBM im Grunde wissen, das dass Original aus HKG als hoeherwertiger einzustufen ist.


    Es geht hier nicht um höherwertig.


    Die DBM verfolgt höchstwahrscheinlisch damit den Zweck, dass durch den Eintrag ins Heiratsregister (bzw Registrierung des ROM im PSA) auch von den Philippinen her die Ehe "juristisch" anerkannt ist...


    Aber es wäre nett, wenn du bei deinem Besuch der DBM das mal erfragen würdest. Dazu wirst du aber sicherlich mit einem deutschen Mitarbeiter sprechen müssen.

  • ... das ist quasi die Registrierung des ROM aus HK beim PSA....


    Trotzdem gibt es ein CEMAR... d.h. auf Grund des ROM aus HK wird dann die Person im Heiratsregister der Philippinen geführt.
    Denn die Auslandsehe muss ja dort auch eingetragen werden.


    Das macht das DFA auf Grund des ROM von HKG automatisch, bei uns nach gut 6 Wochen, genauer 27.Nov 2016 und bereits am 6. Januar 2017 transmittal date / im System.


    Es gibt auf Grund der Eheschliessung im Ausland kein "philippinisches CEMAR". Eine Kopie vom Certificate of Marriage, also Hochzeitzurkunde, wurde vom Ph Consulate ebenfalls an Civil Registrar ueber das DFA zur Registrierung uebermittelt und ist damit im System eingepflegt.


    04262017074855-0001 - Copy.jpg




    Vom DFA bekommt man: Screenshot_20170427-093143.jpg und geht wie bereits oben beschrieben zum PSA und bekommt das Report of Marriage Certificate, kein CEMAR, dieses hat man bereits vom Standesamt HK SAR direkt nach der Eheschliessung bekommen.


    Die DBM schreibt es auf ihrem Merkblatt:


    Zitat Merkblatt DB: bei Eheschließung außerhalb der Philippinen „Report of Marriage“ (ebenfalls PSA)



    Greetings!

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  • In einem anderen Forum hat die DBM dies bei solch einem Fall so durchgehen lassen. (deutscher Partner war aber bei Antragstellung dabei)


    Die DBM wird dir wahrscheinlich prinzipiell für diese Vorgehensweise keinen "Persilschein" erteilen wollen.. daher nur diese intransparenten Antworten.


    Auf der anderen Seite kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass nur wegen des fehlenden Cemars der ganze Antrag abgewiesen wird.


    Ich denke, es ist klar, dass man von der Botschaft nicht erwarten kann, dass sie - vor allem schriftlich - eine Aussage trifft, welche zu dem was auf der Webseite steht im Widerspruch stünde. Darum ging es mir bei der Anfrage auch nicht. Wie es im stillen Alltag aus Kulanz, Pragmatismus oder welchen Gründen auch immer getan wird, ist dann was anderes.


    Auf das CEMAR wird ja nicht verzichtet - von keiner Seite. Nicht von uns weil wir es baldmöglichst nachreichen, auch nicht von der Botschaft - und sei es nur aus formalen Gründen der Vollständigkeit. Die Anforderung der Botschaft, interne Arbeitsabläufe nicht mit unvollständigen Unterlagensets zu verstopfen ist ja auch mehr als verständlich.
    Soweit ich verstanden habe, ist ein bei Antragsstellung noch fehlendes A1-Zerftifikat ein ad-hoc Ausschlußkriterium. Ob das auch für das CEMAR gilt, ziehe ich Zweifel - weil es eben so ausdrücklich nur für den Sprachnachweis formuliert ist. Ich vermute mal, dass ein frisches CENOMAR mit hochaktuellem ROM als Substitut nutzbar wären und das CEMAR dies nur noch formal bestätigt.

  • Im Antragsformular zum Visum für die Familienzusammenführung wird unter den Punkten 9 eine mögliche angestrebte Erwerbstätigkeit erfragt und unter Punkt 13, woraus der Lebensunterhalt bestritten wird.


    Wir streben an, dass auch meine Holde sich - wenn sie in D ist - in absehbarer Zeit um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bemüht.
    Ich frage mich, ob es ratsam ist, das als Absicht bereits so auf dem Antragsformular anzugeben, auch wenn bislang natürlich weder Bewerbung oder gar Arbeitsvertrag vorhanden ist.
    Andererseits: Leitfaden für solche Formulare sollte ja auch stets sein, Datensparsamkeit zum einen und zugleich auch nur das anzugeben was auch eine gesicherte, faktenbasierte Information ist. Also nix spekulatives. D.h. in dem Fall würde #9 leer bleiben, und #13 nur auf mein Einkommen verweisen.


    Wie seht ihr das?

  • Also nix spekulatives. D.h. in dem Fall würde #9 leer bleiben, und #13 nur auf mein Einkommen verweisen.



    Die beiden felder sind im Prinzip bei FZ zu einem Deutschen obsolet ... (selbst wenn du hinschreiben würdest, "wir lassen uns alimentieren" müsste das Visum erteilt werden -:)


    Also nur in #13 schreiben: "Unterstützung durch Ehemann" oder ähnliches...

  • Da die Geburtsurkunde meiner Verlobten spätregistriert ist, werden wir nicht um eine Urkundenüberprüfung herum kommen.


    Ich frage mich, wann die Gebühr der 13.550 Pesos dafür anfällt.


    Schon bei Beantragung des FZV? Dann würden wir den Betrag nämlich gleich mit dabei haben.
    Oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach einer formalen Feststellung/Benachrichtigung der Botschaft dass eine UP erfolgt?

  • @ Tanduaylce und hge: vielen Dank für eure Unterstützung bei meinen Fragen. Hilft mir sehr.


    Meine Fragen kommen grad tröpfenchenweise.
    Und auch gleich ein weiterer Fragen-Tropfen, diesmal zum informellen Einladungsschreiben für das FZV.


    Adressiert an wen?


    Die Botschaft brauchts, aber nicht meine Verlobte. Adressier ich's also an die Botschaft? Aber ich lade ja nicht die Botschaft ein, sondern sozusagen meine Holde, um gemeinsam in D zu leben.


    Ein einfaches "hiermit lade ich meine Verlobte/Ehefrau <NAME> ein, reicht ja wohl auch zum Nachweis, dass die Familienzusammenführung keine einseitige Aktion von ihr ist =)

  • Die Botschaft brauchts, aber nicht meine Verlobte. Adressier ich's also an die Botschaft? Aber ich lade ja nicht die Botschaft ein, sondern sozusagen meine Holde, um gemeinsam in D zu leben.


    Ein einfaches "hiermit lade ich meine Verlobte/Ehefrau <NAME> ein, reicht ja wohl auch zum Nachweis, dass die Familienzusammenführung keine einseitige Aktion von ihr ist


    Sinngemäß:


    An die DBM


    Ich möchte mit meiner Ehefrau/Verlobten die eheliche Gemeinschaft in D führen .....



    Unterschrift

  • Möchte mal soweit Berichten, wie es mit mir und meiner Holden soweit hier in Hong Kong lief:


    Montag, 22.5: wir sind vom Flughafen direkt zum Marriage Registration and Records Office. Hat ein wenig gedauert, von der Station Admirality aus den richtigen Zugang zu finden.


    Dienstag, 23.5.: hier haben wir uns nach der Erfahrung vom Vortag Zeit genommen, die ganzen Pflichtadressen einmal im Vorhinein anzulaufen: Cotton Tree Drive Marriage, Philippinische Botschaft und dann noch den High Court. Kann ich nur empfehlen, reduziert schon im Vorfeld Stress, vor allem, wenn der weitere Zeitablauf eng getaktet ist. Oder auch um im Vorfeld die ein oder andere Frage dort noch einmal loszuwerden.


    Mittwoch, 24.5.: Hochzeit. Frühhzeitig da zu sein hilft sehr, sprich eine knappe Stunde. Unser Termin war für 15 Uhr angesetzt. Erstaunlicherweise waren wir die ersten, die nach der Mittagspause einen Termin hatten. Die Zeremonie selbst ist - Standesamt halt - eher technokratisch, als richtig feierlich. Bei der Beantragung der Duplikate der Hochzeitsukrunde haben wir unschuldig darauf hingewiesen, dass wir nicht 9 Tage auf das Dokument warten können, da usner Aufenthalt in Hong Kong nicht so lange ist. Der Beamte wollte darauf einen Ausdruck der Flugbuchung bzw. des Flugtickets haben. Haben wir ihm dann für den kommenden Tag versprochen, mit dem Ergebnis, die Kopien dann ebenfalls auch schon am nächsten Tag abholen zu können.
    Nach der Zeremonie noch ein paar Fotos und schnell weiter zur philippinischen Botschaft. Kurz vor Toreschluß kamen wir an, wurden aber noch bedient. Sehr freundlich, sehr hilfsbereit. Statt 200 HKD für den ROM haben wir 280 für den Express-Service bezahlt, d.h. abholbereit schon am Folgetag statt der üblichen zwei Werktage später, was in dem Fall frühestens der Sonntag gewesen wäre. Dann weiter zum High Court zur Beantragung der Apostille für die Heiratsurkunde.


    Donnerstag, 25.5.: Zunächst das ROM auf der philippinschen Botschaft abgeholt und direkt im Anschluß zum Cotton Tree Drive die Kopien der Heiratsurkunde abholen - nach vorzeigen udn Abgabe des Ausdrucks des Flugtickets. Dauert jeweils keine 5 Minuten. Und mittlerweile sind die Wege vom U-Bahnsteig Admirality bis zu den jeweiligen Örtlichkeiten auch schon sehr vertraut.


    Freitag, 26.5.: Abholen der Apostille beim High Court. Die in diesem Thread weiter oben angedeutete 48 Stunden Frist kann ich so nicht bestätigen, denn in Summe lagen kaum 1,5 Werktage zwischen Antrag und Abholung. Zur Sicherheit bin ich dann noch weiter zum Deutschen Konsulat. Ist ja im selben Haus wie die philippinsche Botschaft, nur 7 Stockwerke höher. Anliegen: eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde mit der Apostille. Hat eine in dem Ausmass unerwartet freundliche Mitarbeitern dann auch gleich gemacht. Trotz des Tadels, nicht schon mit einer Kopie angekommen zu sein. Ging dann aber doch, darf man aber beim Tarif von 90 HKD wie ich finde auch erwarten.


    Fazit: da beide Formalitäten ROM und Apostille noch am Mittwoch beantragt werden konnten, ist nun schon am Freitag alles durch. Ursprünglich hatte ich angenommen, dass ich das ROM und die Apostille erst am Donnerstag beantragen kann, und so bis Montag hätte warten müssen.

  • Klasse update / Bestaetigung - endlich schreibt mal jemand "so zeitnah". Sehr Hilfreich fuer alle die es noch vor sich haben.... und es bestaetigt offensichtlich das sich nichts (seit Okt 2016 ) geaendert hat.


    Gruss

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    :dudu

  • Wir sind gerade dabei, den Termin bei der DBM für die Beantragung des FZV final vorzubereiten.


    Ich frage mich gerade: was passiert mit den Original-Dokumenten, sprich mit der Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc...


    Verbleiben bei der DBM Originale der Dokumente? Wenn ja, welche?