Philippinischer Führerschein - umschreiben möglich?

  • Hallo,


    von einer Bekannten erfuhr ich, das sie ihren philippinischen Führerschein nicht auf einen deutschen Fürherschein umgeschrieben bekam.


    Kann das jemand bestätigen, oder sollte es an sich möglich sein, den ph. Führerschein auf den dt. umschreiben zu lassen? Wie sind da eure Erfahrungen?


    Hintergrund meiner Frage ist die Überlegung, dass meine Verlobte jetzt noch auf den Philippinen den Führerschein macht, und ihn dann hier auf den Deutschen umschreiben lässt.
    Was aber nur Sinn ergibt, wenn das auch verlässlich möglich ist.

  • Solange wie der Phil. Führerschein gültig ist, kann man eine Umschreibung machen. Mit dem Phill. Führerschein kann deine Freundin 6 Monate nach Einreise in D fahren. Dann zum Amt mit Bild, Sehtest, 1. Hilfe Test und Übersetzung des Phil. Führerscheins.
    Dann wird eine Umschreibung beantragt. Danach eine Fahrschule suchen, die deine Frau auf die Prüfung vorbereitet. Sie muss theo. & Praxisprüfung machen, um einen deutschen Schein zu bekommen. Sie spart sich aber alle Pflichtstunden. Je nachdem wie viel Du sie hier fahren lässt und wie schlau sie sich anstellt kostet dann diese Umschreibung zwischen 400 - 1.000 €, anstatt 2k € + x für einen neuen deutschen Schein.
    Ich kann das nur empfehlen. habe meine Frau sehr viel fahren lassen und ihr ein eigenen Auto gekauft in den ersten 6 Monaten. Sie brauchte dann 4 Fahrstunden mit Fahrlehrer für die Prüfung!


    https://service.berlin.de/dienstleistung/327537/


    https://www.adac.de/infotestra…dere-staaten/default.aspx

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Information hier:


    /fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.phpwww.verkehrsportal.de


    Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
    (Umschreibung erforderlich)


    Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.


    Wenn also jemand halbwegs gut fahren kann und sich die Theorie aneignet könnte es durchaus Sinn machen und preiswerter sein.

    Grüße aus Haukeliseter, Telemark / Norge - http://www.haukeliseter.no


    Frank Peter


    ....der Feind, den ich kenne ist mir lieber als der Freund, der mir in den Rücken fällt...


    Maturity is not when we start speaking BIG things. It is when we start understanding small things….

    2 Mal editiert, zuletzt von nalle ()

  • Klasse! Danke für die infos.


    Die Kosten sind in der Tat ein treibender Faktor bei dem Gedanken. Und ja, dass sie auch hier Fahrstunden nimmt, fände ich in jedem Fall unabdingbar.

  • Und wie schaut es mit der Gültigkeit aus wenn man wie wir in CH wohnt?
    Kann sie dann in D fahren?
    Gelten die 6 Monate für sie auch wenn wir nach D ziehen -was wir überlegen- ?


    Wenn ich das im Link von Asterix richtig verstehe 3 mal ja.


    Danke


    LG Sunny :hi

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Und wie schaut es mit der Gültigkeit aus wenn man wie wir in CH wohnt?


    Sie kann 6 Monate nach Einreise in die EU, oder den angeschlossenen Ländern, damit fahren...danach nicht mehr. Also wenn sie 3 Jahre in der Schweiz war und dann nach Deutschland gilt derPhill, Schein nicht mehr. Auch nicht wenn er abgelaufen ist!


    Zitat

    Kann sie dann in D fahren?


    mit einem Schweizer Schein ja, mit einem Philippinischen nicht...hatten wir selbst erlebt, mit englischen Schein


    Zitat


    Gelten die 6 Monate für sie auch wenn wir nach D ziehen -was wir überlegen- ?


    Nein, nicht wenn Sie vorher schon länger in der Schweiz lebte

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • gelten die 6 Monate Gültigkeit eigentlich immer wieder neu bei der Einreise nach Deutschland oder nur bei der ersten Einreise?
    Also wenn sie 6Monate in Deutschland und 6 Monate auf den Philippinen lebt.

  • gelten die 6 Monate Gültigkeit eigentlich immer wieder neu bei der Einreise nach Deutschland oder nur bei der ersten Einreise?


    Nach der 1. Einreise beim Begründen eines Dauerwohnsitzes in der Eu...also vom Zeitpunkt wenn madam mit FZF oder Heiratsvisum einreiste!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • gelten die 6 Monate Gültigkeit eigentlich immer wieder neu bei der Einreise nach Deutschland oder nur bei der ersten Einreise?
    Also wenn sie 6Monate in Deutschland und 6 Monate auf den Philippinen lebt.


    Ja, ist wie mit deiner Deutschen Fahrerlaubnis auf den Philippinen, ist bei jeder Einreise wieder gültig für die entsprechende Zeit, max. 6 Monate. Angenommen sie bleibt nur 3 Monate und kommt einen Monat später wieder, dann geht der Zähler wieder von vorne los.


    Zum Umschreiben gilt folgendes:


  • Ja, ist wie mit deiner Deutschen Fahrerlaubnis auf den Philippinen, ist bei jeder Einreise wieder gültig für die entsprechende Zeit, max. 6 Monate. Angenommen sie bleibt nur 3 Monate und kommt einen Monat später wieder, dann geht der Zähler wieder von vorne los.


    Das gilt aber nur bei Schengenvisa und Kurzaufenthalten (Urlaub / Arbeit für eine Firma)), nicht bei Wohnsitzname wie FZF / Hochzeitsvisum. Also wenn die Frau hier einen Wohnsitz hat und dann mal auf die Phills fliegt für einen Heimaturlaub und wieder kommt, gilt das nicht! 6 Monate nach Einreise zur Wohnsitznahme ist Schluss mit lustig!



    Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten (§ 29 Abs. 1 FeV).

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  • Die Führerscheinstelle hat bei der Umschreibung noch die Zustimmung einer Fahrschule verlangt. Ich dachte, man braucht für die theoretische Prüfung sich an keiner Fahrschule anzumelden, die Prüfung allein reicht aus.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

    Einmal editiert, zuletzt von Colon ()

  • Ich dachte, man braucht für die theoretische Prüfung sich an keiner Fahrschule anzumelden, die Prüfung allein reicht aus.


    Für Theorie vermutlich nicht, aber für die praktische Prüfung benötigst du eine Fahrschule...es muss ja ein entsprechendes Auto und ein Fahrlehrer auf dem rechten Sitz vorhanden sein

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  • Mh, klingt irgendwie logisch. Dennoch wurde nach der Fahrschule, schon beim Einreichen der Unterlagen gefragt.


    Es gab noch eine kleine Hürde. Es wurde eine deutsche Übersetzung des Führerschein verlangt. Stolz zeigte sie dann den Internationalen Führerschein, der ja auch die deutschen Übersetzungen enthält, aber das war nicht gut genug. So mussten wir noch beim ADAC vorbei, 49 EUR.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Ich habe gerade mal mit meinem Schwager telefoniert. Er ist der oberste Führerscheinprüfer beim TÜV-SÜD und er hat mit ausländischen umzuschreibenden Führerscheinen und der damit nach spätestens 6 Monaten notwendigen Führerscheinprüfungen in den letzten Monaten sehr viel zu tun.


    Seine fachbezogene Aussage:


    Spätestens nach 6 Monaten muss zum weiteren Führen von Kfz der nichteuropäische Führerschein in einen europäischen Führerschein umgeschrieben werden.


    Hierfür ist die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung nach z. B. deutschen Recht (europäisch...) zwingend erforderlich. Um die Zulassung des Begehrenden zur Prüfung zu erlangen, ist die Anmeldung des Prüflings durch eine staatlich anerkannte Fahrschule zwingend erforderlich.


    Zu gut deutsch: Der nicht EU- Ausländer muss (und sollte!) eine Fahrschule besuchen um zur Prüfung zugelassen werden zu können, denn nur Fahrschulen können einen Prüfling zur Führerscheinprüfung anmelden. Eine komplette Ausbildung ist je nach Können und Auffassungsgabe des Prüflings allerdings nicht erforderlich.


    Gruß, Löti

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  • Danke. Die Kosten für die Anmeldung scheinen sich auch in Grenzen zu halten: 25 EUR Theoretische, 75 EUR Praktische, plus Lehrmaterial (englisch) 30 EUR.

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  • Hi Löti,


    wenn du da so eine perfekte Quelle hast, frage doch bitte einmal wie es dann mit dem "Nicht EU-Fuehrerschein" ist? Habe mal gehoert, dass der dann im Gegenzug abgegeben werden muss. Denn man sollte nur eine einzige Fahrerlaubnis haben. Wird an die jeweilige Botschaft gesendet. :denken


    Habe es gerade gefunden:


    Zitat

    Original von Verkehrsportal
    Eine Abgabe des ausländischen Führerscheins an deutsche Verwaltungsbehörden kam bislang bei Umschreibung nur dann in Betracht, wenn der ausländische Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden konnte. Dies wurde inzwischen geändert, d.h. der ausländische Führerschein ist im Rahmen der Umschreibung grundsätzlich abzugeben


    Frage aber bitte trozdem, denn ich Weiss es gibt da unterschiedliche Meinungen.
    Sogar hier auf den Philippinen wurde ich gefragt bei Umschreibung den D-Fuehrerschein abzugeben oder Pruefung und Neubeantragung ( Der Deutsche FS so quasi nicht vorhanden =) )

  • wenn du da so eine perfekte Quelle hast

    Ja, meine Quelle ist schon perfekt. Allerdings handelt es sich bei Führerscheinprüfungen und Führerscheinangelegenheiten um zwei Paar Schuhe.


    Der TÜV nimmt die Prüfungen lediglich ab und je nach Bundesland bearbeiten dann die weiteren Dokumente Landratsämter, Führerscheinstellen oder Bürgerzentren der Städte und Gemeinden.


    Und wie die letzteren dies handhaben, muss man bei denen erfragen. Das liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des TÜV´s.


    Gruß, Löti

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  • Habe mal gehoert, dass der dann im Gegenzug abgegeben werden muss. Denn man sollte nur eine einzige Fahrerlaubnis haben. Wird an die jeweilige Botschaft gesendet


    Ja muss abgegeben werden. Entweder bei der Anmeldung auf der Führerscheinstelle, dann erhält man den neuen Deutschen direkt vom Prüfer bei bestandener prüfung...oder nach bestandener Prüfung auf der Führerscheinstelle tauschen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon