Philippinischer Führerschein - umschreiben möglich?

  • Quelle war schon in post#18 verlinkt.


    Zitat

    Der (deutsche) Führerschein ist demnach nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung.


    Ich vermute, mit den Philippinen gibt es keine Vereinbarung.. also wird der philipp. Führerschein irgendwo in deutschen Büros "verrotten".


    Aber was hindert denn jemanden daran, den deutsche Führerschein wieder in einen philipp. Führerschein umschreiben zu lassen?
    Die Philippinen ziehen den deutschen Führerschein nicht ein...


    Also nur eine Übersetzung zB durch den Honorar-Konsul in Cebu machen lassen, damit zum LTO und man hat wieder einen philipp. Führerschein.
    Dass dies strafbar sein sollte oder man - analog zur Staatsangehörikeit - den deutschen Führerschein dann wieder autmatisch verliert, habe ich noch nirgendwo gehört...

  • Dass dies strafbar sein sollte oder man - analog zur Staatsangehörikeit - den deutschen Führerschein dann wieder autmatisch verliert, habe ich noch nirgendwo gehört...

    hge, es geht hierbei um die Umschreibung eines RPH-Führerscheins in einen D-Führerschein. Nicht umgekehrt. Und in D erlaubt das Gesetz nunmal keine 2 Füherscheine. Klingt komisch, ist aber so.


    Wird ein Nicht-EU-Führerschein in einen EU-Führerschein umgeschrieben, so ist der Nicht-EU Führerschein einzuziehen. Ich denke, dass dies noch aus Zeiten stammt, wo z. B. Deutsche ihre Lappen abgenommen bekamen und im damals im noch nich EU- angehörigen, benachbarten Ausland einfach einen neuen Führerschein machten/ kauften und munter damit in D weiterfuhren.


    Gruß, Löti

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  • hge, es geht hierbei um die Umschreibung eines RPH-Führerscheins in einen D-Führerschein. Nicht umgekehrt.


    Das ist mir klar, und wie das funktioniert ist ja im Verkehrsportal beschrieben:


    http://www.verkehrsportal.de/f…discher_fuehrerschein.php


    Zitat


    Und in D erlaubt das Gesetz nunmal keine 2 Füherscheine. Klingt komisch, ist aber so.


    Welches (deutsche) Gesetz?


    Aus der Tatsache, dass die deutschen Stellen den ausländischen Führerschein nach Umschreibung einziehen, würde ich noch nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass ein neuer philippinischer Führerschein nicht erlaubt ist. zB wenn eine Filipina länger 3 Monate auf den Philippinen fahren will, muss sie nach philipp. Regeln wieder einen philipp. Führerschein vorweisen (ist meiner Frau passiert)... Soll man dann jedesmal den einen oder anderen Führerschein abgeben, damit man nur einen einzigen Führerschein hat? Das würde ja bedeuten: nach Rückkehr nach D wieder Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung ....

  • So der Antrag ist eingereicht und eine Fahrschule ist auch mit im Boot. Wie geht es jetzt weiter? Nach Auskunft der Führerscheinstelle muss meine Frau noch auf eine Nummer warten, die man für die Prüfungsanmeldung braucht. Blöderweise hat man auch gleich noch den Führerschein einbehalten (seit 3 Wochen), so dass meine Frau nicht mal mehr fahren darf.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • ....
    .....Welches (deutsche) Gesetz?
    ....


    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


    Zitat

    § 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    .
    .
    .
    (4) Auf einem auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 ausgestellten Führerschein ist zu vermerken, daß der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war. Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.


    https://www.gesetze-im-interne…v_2010/BJNR198000010.html

  • Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.


    Sorry, das überzeugt mich nicht:


    1 ) Bezweifle ich, dass es ein Abkommen mit den Philippinen gibt
    2 ) Was soll nach der Vernichtung des ausländischen Führerschein passieren? Soll auf den Philippinen wieder ein neuer Führerschein gemacht werden?
    3 ) Sehe ich in dem Gesetz nicht, dass es nicht gestattet ist im Ausland einen neuen Führerschein zu erwerben
    4 ) Ein Automatismus - wie zB beim Staatsangehörigkeitsgesetz - dass der deutsche Führerschein automatisch ungültig wird durch den Erwerb eines anderen ausländischen Führerscheins, kann ich nicht erkennen.


    Am Beispiel meiner Frau:


    a ) hat 2008 ihren Führerschein in D gemacht ; sie hatte vorher keinen philipp. Führerschein
    b ) 2012 hat sie den Führerschein beim LTO auf den philipp. umschreiben lassen


    Gibt es jetzt irgendeine Regelung, dass der deutsche Führerschein jetzt ungültig wäre?
    Ausserdem ist der philipp. Führerschein in der Zwischenzeit expired....-:)

  • Gibt es jetzt irgendeine Regelung, dass der deutsche Führerschein jetzt ungültig wäre?


    Nein, diese Führerscheineinziehung gilt nur, wenn man eine "Umschreibung" des alten ausländischen Führerscheins haben möchte...sind ja etliche Erleichterungen! Will man den Phill. Führerschein behalten, macht man den deutschen Führerschein eben ganz normal! Kostet dann das 3 - 4 fache und man hat den "alten" auch noch! Oder man macht es wie deine Frau, geht auch!
    Ich habe auch völlig legal einen USA, Kanada und Australienführerschein neben dem Deutschen! Macht es im Ausland manchmal leichter :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • als meine Frau den Dt. FS bekommen hat und der PH einbehalten wurde habe ich mich auch geaergert. Beim naechsten PH Besuch wurde der auf den PH als verloren gemeldet und ein neuer ausgestellt, die Daten waren ja noch im System der LTO.

  • Nein, diese Führerscheineinziehung gilt nur, wenn man eine "Umschreibung" des alten ausländischen Führerscheins haben möchte...sind ja etliche Erleichterungen! Will man den Phill. Führerschein behalten, macht man den deutschen Führerschein eben ganz normal! Kostet dann das 3 - 4 fache und man hat den "alten" auch noch!


    Die These war ja gewesen, dass man grundsätzlich keine 2 Führerscheine parallel haben dürfte.

  • Die These war ja gewesen, dass man grundsätzlich keine 2 Führerscheine parallel haben dürfte.


    Ja, tut mir leid, so wurde mir das auf dem Verkehrsamt in Hamburg gesagt. Und das bereits 2009 --> Deutscher Führerschein auf den Phils
    Mehr kann ich dazu nicht sagen. :dontknow


    Übrigens haben die Philippinen die Wiener Straßenverkehrskonvention ebenfalls unterzeichnet und ratifiziert. --> https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Übereinkommen_über_den_Straßenverkehr

  • Hat jemand Erfahrung wie die Umschreibung weiter vonstatten geht. Am Anfang hat man uns gesagt 4 Wochen bis die Unterlagen bei der Fahrschule sind. Nun sind schon mehr als 10 Wochen vergangen. Jetzt kam die Begründung, dass das BKA ja noch prüfen müsse. Aber das hätte man ja von vorherein sagen können. Es klingt mehr nach Ausrede, weil Ferienzeit ist und die Sachen vielleicht irgendwo liegengeblieben sind.


    Kann man nicht in der Zwischenzeit ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen, dass man in der Zwischenzeit mit dem alten Führerschein fahren kann?

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Am Anfang hat man uns gesagt 4 Wochen bis die Unterlagen bei der Fahrschule sind. Nun sind schon mehr als 10 Wochen vergangen.

    Das liegt vermutlich an der hoffnungslosen Überlastung von Fahrschulen und TÜV-Prüfern. Seit dem die Jobcenter Mutti´s Gästen den Führerschein sponsern, haben die einen irren Zulauf. Termine für Ausbildung und Prüfung sind kaum zu bekommen. Mein Herr Schwager (TÜV Süd) sagte mir dieser Tage, dass er nicht mehr weiss, woher er noch Prüfer herbekommen soll. :dontknow
    Aber ihr habt doch bestimmt Verständnis für diese Situation.


    Gruß, Löti

    Wichtig: Immer einmal mehr aufstehen als man auf die Fresse gefallen ist!


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  • Hat jemand Erfahrung wie die Umschreibung weiter vonstatten geht. Am Anfang hat man uns gesagt 4 Wochen bis die Unterlagen bei der Fahrschule sind. Nun sind schon mehr als 10 Wochen vergangen. Jetzt kam die Begründung, dass das BKA ja noch prüfen müsse. Aber das hätte man ja von vorherein sagen können. Es klingt mehr nach Ausrede, weil Ferienzeit ist und die Sachen vielleicht irgendwo liegengeblieben sind.
    Kann man nicht in der Zwischenzeit ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen, dass man in der Zwischenzeit mit dem alten Führerschein fahren kann?


    Grundvoraussetzung bleiben ja immer noch die 6 Monate nach Einreise - wenn sie da drüber ist, geht mit dem ausländischen Führerschein sowieso nichts mehr.


    Die Prüfung auch Echtheit ist in solchen Fällen normal - sollte auch bei euch nicht das BKA, sondern das zuständige LKA machen. Kommt halt drauf an, wann die Führerscheinstelle den FS zum LKA geschickt hat - dass sowohl Weiterleitung als dann auch die Überprüfung in Einzelfällen oder generell zur Ferienzeit länger dauert, ist für den Betroffenen ärgerlich, kann aber schon so sein.


    Die FS-Stelle sollte Dir, wenn nicht schon geschehen, eine Bestätigung dafür geben, dass der FS derzeit überprüft wird - eine generelle Erlaubnis zum Fahren wird Dir vor dem Ergebnis niemand geben. Falls der phil. FS echt ist und sie unbedingt fahren muss, würde ich meine Frau sehr wohl auch in dieser Zeit jetzt fahren lassen - falls sie dann tatsächlich mal kontrolliert wird, einfach die Bestätigung der FS-Stelle vorzeigen und Nachweis über Echtheit bzw. den FS später vorzeigen. Musst Du für Dich selbst entscheiden, da es im Einzelfall passieren kann, dass ein eifriger junger Polizeibeamter ganz schnell mal voreilig einen "Anfangsverdacht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis" konstruiert, wenn er glaubt, einen Fang gemacht zu haben - wird natürlich, wenn Echtheit des FS nachgewiesen ist, postwendend eingestellt.


    Das liegt vermutlich an der hoffnungslosen Überlastung von Fahrschulen und TÜV-Prüfern. Seit dem die Jobcenter Mutti´s Gästen den Führerschein sponsern, haben die einen irren Zulauf. Termine für Ausbildung und Prüfung sind kaum zu bekommen. Mein Herr Schwager (TÜV Süd) sagte mir dieser Tage, dass er nicht mehr weiss, woher er noch Prüfer herbekommen soll. :dontknow
    Aber ihr habt doch bestimmt Verständnis für diese Situation.


    Leider sogar hier wieder mal eine völlig unnötige und noch dazu halbgare Pauschal-Aussage zum Foren-Thema Nr. 1.


    Deine Aussage erweckt den Eindruck, als würde da nun jeder den FS bezahlt bekommen. Wieder mal gehörte Halbwahrheit ala "Facebook" oder gibts dafür auch eine seriöse Quelle (bitte nicht das Foren-Haupt-Info-Medium RT oder auch z.B. Seiten wie von Michael Winkler :D :D ), die das so bestätigt (der Schwager wird ja vermutlich mit der Bezahlung der Führerschein-Ausbildung nichts zu tun haben)? Dass das in Ausnahmefällen so praktiziert wird, ist mir bekannt - sicher wirds da auch Missbrauchsfälle geben - Übernahme der Kosten durch Job-Center gilt übrigens ggf. genauso für Deutsche.


    Überlastung von Fahrschulen? Kann örtlich schon sein - bei uns sicher nicht.



    Titoklaus

    De Woch fangd scho guad o (Mathias Kneißl)

  • Das Thema "Führerschein umschreiben" steht bei uns mittelfristig auch an.


    Die erneuten Prüfungen in Deutschland sehe ich nich als Problem da wir mit ihrem philippinischen Führerschein ja 6 Monate im deutschen Strassenverkehr "üben" können.


    Es ist allerdings nicht so toll dass wohl bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis die philippinische einbehalten wird. Das würde bedeuten bei Heimaturlaub vorher einen internationalen Schein beantragen.


    Nun hat meine Liebste heute ihren Schein verlängern lassen da der alte abgelaufen war. Da hat sie erfahren dass man wohl auch ein "Duplikat" beantragen kann.......für welchen Zweck auch immer das gut sein soll.


    Sie wird das nun demnächst ausprobieren und bei Fragen wahrheitsgemäss antworten dass sie ihre Drivers License bei Erhalt des deutschen Führerscheins abgeben muss. Ich hoffe das klappt denn so bräuchte sie nicht bei der ersten Philippinenreise einen neuen beantragen und erklären dass das Teil "verlorengegangen" ist. :rolleyes:

  • Sie darf mit dem deutschen Führerschein 3 monate auf den Philippinen fahren. Braucht keinen Internationalen dafür.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • 6 Monate nach Einreise zur Wohnsitznahme ist Schluss mit lustig!


    Das ist im allgemeinen richtig so, aber......


    Wenn man nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt trotz Wohnsitzes in Deutschland überwiegend auf den Philippinen ist (mehr als 180 Tage im Jahr) gelten auch hier die 6 Monate bei jeder Einreise erneut. Wenn man aber einmal jene 180 Tge im Heimatland unterschritten hat, gilt Lebensmittelpunkt Deutschland und es ist vorbei. Dann muss man hier den Führerschein auf oben erwähnte Art machen. (Eine reine Umschreibung ist es ja nicht)

  • Wenn man nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt trotz Wohnsitzes in Deutschland überwiegend auf den Philippinen ist


    Dann ist ja Deutschland nicht der "ordentliche" Wohnsitz

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sie darf mit dem deutschen Führerschein 3 monate auf den Philippinen fahren.......

    Oh, das wusste ich nicht. Ich bin davon ausgegangen dass dann die selben Regeln gelten wie bei mir.......


    Allerdings würde mich noch interessieren ob sie bei Erwerb des deutschen Führerscheins dieser wie bei deutschen Fahranfängern auch "auf Probe" ausgestellt wird.


    Sie hat die philippinische Fahrerlaubnis zwar seit 2005, das geht aber aus dem aktuellen Schein nicht hervor. ?(