Quelle war schon in post#18 verlinkt.
ZitatDer (deutsche) Führerschein ist demnach nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung.
Ich vermute, mit den Philippinen gibt es keine Vereinbarung.. also wird der philipp. Führerschein irgendwo in deutschen Büros "verrotten".
Aber was hindert denn jemanden daran, den deutsche Führerschein wieder in einen philipp. Führerschein umschreiben zu lassen?
Die Philippinen ziehen den deutschen Führerschein nicht ein...
Also nur eine Übersetzung zB durch den Honorar-Konsul in Cebu machen lassen, damit zum LTO und man hat wieder einen philipp. Führerschein.
Dass dies strafbar sein sollte oder man - analog zur Staatsangehörikeit - den deutschen Führerschein dann wieder autmatisch verliert, habe ich noch nirgendwo gehört...