Butterkugel/Schengen Visum für Freundin

  • Ein freundliches Hallo in die Runde,


    Wo soll ich anfangen. Nachdem ich seit über 5 Jahren mit
    meiner Freundin zusammen bin und ich jedes Jahr zweimal auf den Philippinen zum
    Urlaub bin, würde ich sie jetzt gerne mal nach Deutschland einladen was sie
    natürlich auch gerne möchte.


    Jetzt hab ich mich schon etwas mit dem Thema befasst und wie
    man so liest, scheint die Ablehnungs Quote bzw. die Messlatte für einen Besuch
    doch recht hoch.


    Kurz zu mir
    35 Jahre, Angestellter nicht verheiratet oder geschieden keine Kinder


    Sie wird dieses Jahr 27 ebenfalls nicht verheiratet oder geschieden keine Kinder.


    Sie kam im Oktober letzten Jahres aus Saudi-Arabien zurück
    wo sie für 2 Jahre als Hausmädchen gearbeitet hat seit dem keine Arbeit. Im
    Dezember / Januar hat sie den A1 Kurs beim Goethe-Institut in Manila gemacht.


    Wie sind da die Chancen bzw. wie soll so jemand eine Rückkehrbereitschaft belegen?


    Wie lange sollte eurer Meinung das Visum beantragt werden
    oder besser gesagt spielt die Länge eine Rolle nach dem Motto das erste Mal
    eher eine kürzere Besuchszeit wählen und nicht gleich 90 Tage.


    Sollte derjenige der Einlädt zusätzliche unterlagen wie
    polizeiliches Führungszeugnis Bestätigung vom Arbeitgeber dass man dort
    beschäftigt ist oder ähnliches mit einreichen?


    Vielleicht hat ja jemand von euch den einen oder anderen Tipp parat.


    Viele Grüße Butterkugel

  • Also der Knackpunkt beim Schengenvisum ist halt die Rückkehrwilligkeit belegen zu können... Das ist eher schwierig, besonders wenn die Dame arbeitslos ist und auch sonst keine Güter auf den Phils besitzt.
    Scheinbar wirkt es sich günstiger aus, wenn die Reisedauer nur 3-4 Wochen dauert. 3 Monate werden eher abgelehnt.


    Führungszeugnis braucht es Deinerseits nicht, nur eine Verpflichtungserklärung die Du bei der ABH bekommst. Diese muß deine Freundin im Original vorliegen haben wenn sie ihren Termin bei der DBM hat. Ein Einladungsschreiben deinerseits kann abgegeben werden, ist aber keine Pflicht, sieht aber besser aus.


    Sie hat schon A1 Inder Tasche? Dann folgt wohl demnächst die Hochzeit? :rolleyes:

  • Sollte derjenige der Einlädt zusätzliche unterlagen wie
    polizeiliches Führungszeugnis Bestätigung vom Arbeitgeber dass man dort
    beschäftigt ist oder ähnliches mit einreichen?


    Nein ist nicht nötig... wird zwar auch nicht schaden, aber wird möglicherweise bei Antragstellung direkt wieder zurückgegeben, weil es nicht gefordert wird.


    Auch hier mal lesen:
    [Deutschland] Leitfaden für die Beantragung eines Schengenvisum


    Dein Fall wird nicht einfach sein, auch wenn alle Tipps beherzigt werden.


    Nützlich wäre es in jedem Fall, wenn sie für die Zukunft etwas vorweisen könnte, was "amtlich" mit Bescheinigung unterlegt wird. zB nach Rückkehr Beginn eines Studiums, einer Arbeit etc.

  • Also der Knackpunkt beim Schengenvisum ist halt die Rückkehrwilligkeit belegen zu können... Das ist eher schwierig, besonders wenn die Dame arbeitslos ist und auch sonst keine Güter auf den Phils besitzt.
    Scheinbar wirkt es sich günstiger aus, wenn die Reisedauer nur 3-4 Wochen dauert. 3 Monate werden eher abgelehnt.


    Führungszeugnis braucht es Deinerseits nicht, nur eine Verpflichtungserklärung die Du bei der ABH bekommst. Diese muß deine Freundin im Original vorliegen haben wenn sie ihren Termin bei der DBM hat. Ein Einladungsschreiben deinerseits kann abgegeben werden, ist aber keine Pflicht, sieht aber besser aus.


    Sie hat schon A1 Inder Tasche? Dann folgt wohl demnächst die Hochzeit? :rolleyes:

    Hallo Slickowan danke für die Antwort,


    Die Rückkehrwilligkeit zu belegen scheint wie man so aus
    anderen Versuchen, Berichten etc. liest das Haupt Augenmerk zu sein. Ein Antrag
    wird genehmigt obwohl eher Hoffnungslos scheint und ein anderer wiederum wo man
    meint es müsste klappen wird abgelehn. Schon etwas undurchsichtig das ganze
    oder ?


    aber wie du schon schreibst wie soll jemand der sagen wir es
    mal auf den Punkt gebracht nichts hat glaubhaft machen das er nach dem Besuch
    wieder zurück auf die Philippinen geht? Führungszeugnis usw. dachte ich eher je
    mehr desto besser muss alles was beim Antrag mit abgegeben wird mit einbezogen
    werden oder können die am Schalter einfach sagen nehmen sie nicht an?


    Den a1 hat sie deshalb in der Tasche weil wir dachten sie
    ist im Moment nicht berufstätig also kann sie die Zeit doch etwas sinnvoll
    nutzen und gleich den Kurs machen :pleased


    Im Moment tendiere ich auch nicht gleich die vollen 90 Tage
    zu beantragen eher die Hälfte 45 obwohl uns die 90 lieber währen..


    Ich Finde es schon schade das man es den Leuten so schwer
    mach mal rüber zu kommen zu Besuch man bürgt doch durch die
    Verpflichtungserklärung für sie und lässt sprichwörtlich die Hosen runter.


    Nicht wie wen wir auf die Philippinen kommen zack der
    Stempel für 30 Tage im Pass. Und selbst das Visa Problemlos per Post zu bekommen.


  • Thx hge,


    Muss nicht alles was man einreicht und zur Entscheidung der
    Bewilligung dienen könnte angenommen werden also darf nicht zurück gewiesen werden
    oder ist das nicht korrekt?


    Den Leitfaden habe ich schon überflogen werde ihn mir aber
    nochmal in aller Ruhe durchlesen.


    Vielleicht ergibt sich noch etwas mit der Arbeit nach dem
    Besuch währe in der Tat positiv obwohl auch glaubhafter dadurch ? Wie viele
    zaubern irgendwelche Arbeit bei der Beantragung aus dem Hut :denken

  • Muss nicht alles was man einreicht und zur Entscheidung der
    Bewilligung dienen könnte angenommen werden also darf nicht zurück gewiesen werden
    oder ist das nicht korrekt?


    Das was zur Entscheidung relevant ist, muss natürlich angenommen werden.
    Aber dazu gehört nicht dein polizeiliches Führungszeugnis.. weil allein die Antragstellerin auf ihre Verwurzelung (und damit auf die Rückkehrbereitschaft) überprüft wird.


    Einladungsschreiben deinerseits werden erfahrungsgenäss angenommen.


    Selbst wenn dein polizeiliches Führungszeugnis angenommen wird, würde es den Entscheidungsprozess weder positiv noch negativ beeinflussen.


    Zitat


    Vielleicht ergibt sich noch etwas mit der Arbeit nach dem
    Besuch währe in der Tat positiv obwohl auch glaubhafter dadurch ? Wie viele
    zaubern irgendwelche Arbeit bei der Beantragung aus dem Hut :denken


    .. das sollte schon Hand und Fuss haben. Ein Arbeitsvertrag als Nanny wird sicher schlecht ankommen und die philipp. Sachbearbeiter sind smart genug, um einen faked-Arbeitsvertrag zu erkennen. Dann lieber sowas weglassen...

  • hge
    Ich denke halt nur je mehr desto besser schaden wird es
    nichts zusätzliche Dokumente einzureichen ob es natürlich etwas nützt ist die
    andere Sache..


    Schon schwer einen Überblick zu bekommen wie es letztendlich
    zu einer Ablehnung oder einem erteilten Visa kommt.


    Wir werden es natürlich Versuchen aber gerade von meiner
    Seite macht es nicht gerade Mut was man über diese ganze Thematik liest :(

  • Meine Erfahrung ist das es gut ist, wenn man einen Auszug aus dem SSS mit abgibt, so laesst es sich leicht zeigen, wieviel Einkommen man verdiehnt und wie lange man schon in der Firma ist.
    Zumindest war es bei uns erfolgreich und kann eigentlich nicht schaden.


  • Im Prinzip nicht:


    Wenn es nachweisbare Anhaltspunkte gibt (Arbeitsplatz,Einkommen, Studium, Familie) dann wird in der Regel das Visum gewährt.


    Nur wenn dies alles nicht vorhanden ist, wird es eben schwierig.


    Das ist natürlich richtig nur wie viele können das im Endeffekt vorweisen das ist bei etlichen denke ich der Knackpunkt an dem das ganze scheitert.
    Soll aber auch schon fälle gegeben haben wo solch ein Background nicht gegeben wahr und das Visum trotzdem erteilt wurde.

  • Meine Erfahrung ist das es gut ist, wenn man einen Auszug aus dem SSS mit abgibt, so laesst es sich leicht zeigen, wieviel Einkommen man verdiehnt und wie lange man schon in der Firma ist.
    Zumindest war es bei uns erfolgreich und kann eigentlich nicht schaden.


    Hi Capitano,



    Wofür steht die Abkürzung SSS ? Deine Person die du
    eingeladen hast war Berufstätig oder auch ohne Arbeit?

  • Das ist natürlich richtig nur wie viele können das im Endeffekt vorweisen das ist bei etlichen denke ich der Knackpunkt an dem das ganze scheitert.


    Die Ablehnungsquote im Fall Freund lädt Freundin ein liegt insgesamt bei ca. 25 % . (info habe ich 2015 von der DBM bekommen).



    Zitat


    Soll aber auch schon fälle gegeben haben wo solch ein Background nicht gegeben wahr und das Visum trotzdem erteilt wurde.


    Natürlich; wir sprechen ja auch hier nur von Wahrscheinlichkeiten.
    Man kann aber bei diesen Fällen nicht sagen, woran es gelegen hat, wenn trotz fehlender objektiver "Nachweise" ein Visum erteilt wurde.
    Das kann sein: Glück, sehr gutes Auftreten im Interview, Sympathische Erscheinung etc


    Ich sage ja auch nicht, dass man es nicht versuchen sollte, ein Visum zu beantragen. Allerdings die Wahrscheinlichkeit, ein Visum zu bekommen sinkt bei fehlenden objektiven Nachweisen.

  • Sollte das stimmen muss man es positiv sehen und sagen 75 % werden erteilt was ja zugegebener weiße nicht schlecht ist.


    Im Allgemeinen muss man so wie es aussieht sagen das gesamt paket muss scheinbar stimmen wobei der größten teil darauf angerechnet
    wird das alles plausibel klingt und seine Richtigkeit hat.


    Versuchen werden wir es auf jeden Fall bleibt einem ja auch nichts anderes übrig ohne Visum kein Zutritt zum gelobten Land..


    Sollte das Visum abgelehnt werden wie lange muss man warten um einen neuen Antrag zu stellen?


    Das Interview findet direkt bei Abgabe des Antrages nach Online Vereinbarung statt ist das korrekt?

  • Man kann auch freiwillig einzahlen damit man die Mindestzeit von 10 Jahren erreicht.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Natuerlich ist es sehr sinnvoll, wenn die Frau ein Job hat und dort eingezahlt hat, wir hatten damals gleich ein Visum fuer 90 Tage beantragt, zuerst wollte ich auch das meine Frau bzw damalige Freundin erst mal ein Visum fuer 1 Monat beantragt, wegen der Rueckkehr.
    Auf der ABH bei der Abgabe der VE meinte die Sachbeabeiterin es waere besser gleich 90Tage zu beantragen, da es eh das gleiche Visum ist und man so mehr spiel hat.
    Die Chefin meiner Frau hat ihr den Urlaubswunsch gleich erfuellt und sie hat dann 4 Monate unbezahlten Urlaub nehmen koennen( 2Wochen vor der Reise und 2Wochen nach der Ankunft).
    Die Chefin hatte auch die Idee mit dem Auszug der SSS, da sie sehr Visum erfahren ist.
    Spaeter nach dem ersten Schengenvisa konnte meine Frau wieder dort arbeiten und die folgenden Visas waren einfach zubekommen.

  • Natuerlich ist es sehr sinnvoll, wenn die Frau ein Job hat und dort eingezahlt hat, wir hatten damals gleich ein Visum fuer 90 Tage beantragt, zuerst wollte ich auch das meine Frau bzw damalige Freundin erst mal ein Visum fuer 1 Monat beantragt, wegen der Rueckkehr.
    Auf der ABH bei der Abgabe der VE meinte die Sachbeabeiterin es waere besser gleich 90Tage zu beantragen, da es eh das gleiche Visum ist und man so mehr spiel hat.
    Die Chefin meiner Frau hat ihr den Urlaubswunsch gleich erfuellt und sie hat dann 4 Monate unbezahlten Urlaub nehmen koennen( 2Wochen vor der Reise und 2Wochen nach der Ankunft).
    Die Chefin hatte auch die Idee mit dem Auszug der SSS, da sie sehr Visum erfahren ist.
    Spaeter nach dem ersten Schengenvisa konnte meine Frau wieder dort arbeiten und die folgenden Visas waren einfach zubekommen.

    Ich glaube da scheiden sich auch die Geister was die Dauer
    angeht der eine besser das erste mal weniger Aufenthaltes Zeit beantragen da
    ist die Wahrscheinlichkeit größer das es das erste mal genehmigt wird andere
    sagen wiederum spielt keine Rolle ob 45 Tage oder 90 Tage entweder die Voraussetzungen
    stimmen oder sie stimmen nicht.


    Auf der anderen Seite hätten sie auch sagen können welcher Arbeitgeber
    gibt jemandem 4 Monate unbezahlten Urlaub dazu gehören schätze ich aber auch
    andere Faktoren wie lange Arbeitet jemand schon bei der Firma ein paar Monate
    oder mehrere Jahre.


    An dieser Stelle vielen Dank an alle für die bisherigen Tipps
    Meinungen und Hilfestellungen :thumb


    Salamat Po :314:

  • Guten Abend an alle im philippinenforum,


    Letzte Woche hatten ich und meine Freundin bei der DBM das
    Interview am Dienstag Ist dann die Ablehnung gekommen Wie bei so vielen denke ich
    mal Punkt 9 (Die Botschaft hat eine sogenannte Rückkehrprognose zu erstellen..)
    Wir waren eigentlich voller Hoffnung weil wir dachten es reicht obwohl dann
    ganze doch zugegeben sehr dünn ist und war.


    War und bin immer noch Enttäuscht
    aber wie man so liest bin ich nicht alleine der solch eine Entscheidung
    bekommt..


    Beantragt wurden 61 Tage.


    Nochmal zu mir:
    Ich ledig 35, Angestellter keine Kinder


    Sie 26 Gelernte Krankenschwester( nicht registriert nur BSN)
    momentan ohne Job Ende
    letzten Jahres nach 2 Jahren aus Saudi Arabien gekommen keine Kinder, kein Grundstück
    wohnt bei den Eltern.A1 Kurs abgeschlossen


    Jetzt die Frage lohnt sich die Remonstration auch wen nur
    wenig oder eigentlich nichts Neues eingebracht wird bzw. nur in ein anderes
    Licht oder Kontext gestellt wird?


    Sollte man ein Anwalt das Remonstrations Schreiben aufsetzen
    lasen? Einen von den Philippinen für sie ein schreiben oder von meiner Seite
    aus vom Deutschen Anwalt ein unterstützendes Schreiben vom Einlader?


    Und eine Frage zur Vollmacht hätte ich noch.
    Wen der Gastgeber die Vollmacht zur Remonstration bekommt führt
    er die Remonstration dann alleine oder bekommt er bei Fragen auch einfach nur Auskunft?


    Viele Grüße Butterkugel

  • War und bin immer noch Enttäuscht
    aber wie man so liest bin ich nicht alleine der solch eine Entscheidung
    bekommt..


    Beantragt wurden 61 Tage.


    Tut mir leid für euch.


    Aber beim ersten Antrag geht es darum, überhaupt ein SchengenVisum zu bekommen. Daher wäre es besser gewesen, deutlich unter einem Monat zu beantragen.





    Zitat

    Jetzt die Frage lohnt sich die Remonstration auch wen nur
    wenig oder eigentlich nichts Neues eingebracht wird bzw. nur in ein anderes
    Licht oder Kontext gestellt wird?


    Da eine Remonstration nichts kostet, sollte man das immer machen. Vielleicht hat man Glück .. wenn man nichts macht, bekommt man garantiert kein Visum, wenn man eine remo macht, bekommt man es vielleicht.


    Zitat

    Sollte man ein Anwalt das Remonstrations Schreiben aufsetzen
    lasen? Einen von den Philippinen für sie ein schreiben oder von meiner Seite
    aus vom Deutschen Anwalt ein unterstützendes Schreiben vom Einlader?


    Wenn, dann nur einen deutschen Anwalt damit beauftragen.


    Zitat

    Und eine Frage zur Vollmacht hätte ich noch.
    Wen der Gastgeber die Vollmacht zur Remonstration bekommt führt
    er die Remonstration dann alleine oder bekommt er bei Fragen auch einfach nur Auskunft?


    Wenn du eine Vollmacht deiner Freundin bekommst, dann schreibst du (oder dein Anwalt) die Remonstration und du bekommst natürlich auch Auskunft.