seansara/Scheidung in Deutschland! Was passiert auf den Philippinen?

  • Wenn ich zb in D wieder eine Filipina heirate laeuft das ja so: Standesamt weiss ja nicht ob auf den Phils eine Anerkennung erfolgte.

    Das deutsche Standesamt weiss natürlich das du mit einer Phillipina verheiratet warst. Und wenn du wieder eine Phillipina heiraten willst, werden sie die Anullierungs- oder die Anerkennung der Scheidung aus den Phillipinen verlangen.


    Die bist ja in HKG noch mit der ersten Ehefrau verheiratet, bis eine Scheidung von der ersten Ehe in HKG anerkannt wird.


    Bei Scheidung ist eine weitere Eheschließung in einem Drittstaat dünnes Eis. Es kann schnell passieren das die Ehe erstmal in Deutschland nicht anerkannt wird (Grundsatz: Eheschließungen werden automatisch in Deutschland anerkannt, Scheidungen nicht). Glücklicherweise sind spanische Scheidungen aber ohne Anerkennung gültig, da EU. Trotzdem wird die ABH wird ggf. das örtliche Standesamt bitten zu prüfen ob die Ehe in HKG nach Ortsrecht richtig geschlossen wurde. Ob z.B das Ortsrecht in HKG eine Anerkennung der Scheidung in den Phillipinen fordert. Das kann dauern.


    Will man sowas vorher vermeiden muss man beim deutschen Standesamt ein Eehfähigkeitszeugnis beantragen. Damit wird bescheinigt, das nach deutschen Recht kein Ehehinderniss vorliegt. Da sind wir dann wieder bei der Anerkennung der Scheidung in den Phillipinen. Heiratet man die In HK als deutschern eine Phillipinen sind an der Eheschleißung drei verschiedene Rechtskreise beteiligt. Die saubere Lösung ist dann, das auch die Scheidung in allen drei Rechtskreisen registriert oder anerkannt wird. Alles andere kann zu komischen Dingen führen.

  • Ich wuerde mal die Suchfunktion im Forum benuetzen.
    Da sind alle diese Fragen bezueglich der Anerkennung der Scheidung in den Philippinen geregelt.


    Mit einem Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts als Deutscher und einem Ehefaehigkeitszeugnis steht einer neuen Ehe mit einer Filipina nichts im Wege.
    Ein "ANNOTATED REPORT OF MARRIAGE" ist fuer den Auslaender nicht notwendig.


    Setzt Euch (zB Once) zuerst mal mit dem Internationalen Privatrecht auseinander bevor ihr gegenteilige Meinungen zum Besten gebt.


    Trotz Scheidung in D. auch Annulement in Phils ein Muß?


    gütliche Trennung von einer Philippina


    gütliche Trennung von einer Philippina


    Aber jeder darf Glauben was ihm gefaellt. Ich werde mich dazu nicht mehr auessern.

  • Wo kommt denn dieser thread so plötzlich her?


    Bei Nichtanerkennung: Auch in Deutschland kannst du keine Philipinin heiraten. In den Phillipinen kannst du überhaupt nicht mehr heiraten. Nach deutschen Recht muss die Ehe nach Heimatrecht beider Partner möglich sein. Das ist bei einer Phillipinin nicht möglich, wenn deine Scheidung nicht durch die phillipinischen Behörden anerkannt wird.


    Hier liegst du aber gründlich daneben:


    Heirat in D möglich; siehe Leitfaden OLG Köln:


    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…laender_p/philippinen.pdf


    Siehst du da irgendein Hinweis, dass die deutsche Scheidungsurkunde zuerst auf den Philippinen anerkannt werden müsste?


    Warum sollte ein deutsches Gericht nicht das eigene deutsche Scheidungurteil anerkennen?


    Heirat auf den Philippinen:


    Meines Wissens brauchst du nur das ins Englische übersetzte und beglaubigte Scheidungsurteil dort einzureichen, dann wird diese Urkunde auch dort anerkannt. Natürlich nur dann, wenn die Ehe in "scheidungswilligen" Ländern ausgestellt wurde.


    Genau das ist die richtige Antwort!


    So läuft es auch in der Praxis!



    Das von Once angesprochene verfahren, das die philipp. Botschaft anbietet um eine Scheidung auf den Philippinen zu registrieren, gilt nur für philipp. Staatsangehörige die laut artikel 26 Family code ihre ausländische Scheidung registrieren wollen.


    http://philippine-embassy.de/w…reign-Divorce-Decrees.pdf

  • Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.


    Denn ich werde natürlich mein Scheidungsurteil auch wieder Appostollieren lassen, wenn ich das richtig mit der Hagener Apostille verstehe, muss ein Dokument was diese Trägt in den Ländern die dem Verfahren unterstehen diese dann auch anerkennen müssen.


    Versthe ich das jetzt falsch??

  • Siehst du da irgendein Hinweis, dass die deutsche Scheidungsurkunde zuerst auf den Philippinen anerkannt werden müsste?

    Es gilt Arteikel 13 Abs 1. des Einführungsgesetz zum BGB, nennt sich Internationales Privatrecht



    Zitat

    (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

    Will also der deutsche eine Phillipina heiraten, gilt aber auf den Phillipinen noch als verheiratet, geht das nach deutschen Recht nicht, weil durch die bestehende Ehe für die Phillipina ein Ehehindernis mit diesem spezillen Partner vorliegt. Sieht das ein Dorfstandesamt anders ist das dünnes Eis, weil es der rechtlichen Betrachtung nicht standhält-

  • Will also der deutsche eine Phillipina heiraten, gilt aber auf den Phillipinen noch als verheiratet, geht das nach deutschen Recht nicht, weil durch die bestehende Ehe für die Phillipina ein Ehehindernis mit diesem spezillen Partner vorliegt. Sieht das ein Dorfstandesamt anders ist das dünnes Eis, weil es der rechtlichen Betrachtung nicht standhält-


    Ich weiss im Moment nicht mehr, ob es um eine Ehe auf den Philippinen oder in D gehen soll.
    Falls es in D ist, wird nicht das Dorfstandesamt entscheiden, sondern das OLG persönlich.


    Und du kannst mir glauben oder nicht: wir hatten solche fälle schon. Mit deutscher Scheidungsurkunde kann der deutsche Partner in D wieder heiraten.


    In dieser Situation der Filipina jetzt ein Ehehindernis anzudichten, weil der Deutsche auf den Philippinen noch als "Verheiratet" gelten könnte, mag der Argumentation eines Winkeladvokaten entsprechen, hat aber mit der Praxis nichts zu tun...

  • Ich habe die gleiche Situation: Vor 15 Jahren auf den Philippinen geheiratet und mittlerweile in Deutschland geschieden. Derzeit erwäge ich eine erneute Heirat einer Filipina in D. So wie ich es verstanden habe, muss ich zunächst nichts unternehmen bezüglich der Anerkennung der Scheidung in den Philippinen (?). Aber spätestens wenn die neue Ehefrau ihren Pass in D auf der Philippinischen Botschaft auf den neuen Namen umschreiben will, muss doch die Scheidung dort registriert sein. Wie also am besten vorgehen? Hat jemand konkrete Erfahrungen?

  • Ich habe die gleiche Situation: Vor 15 Jahren auf den Philippinen geheiratet und mittlerweile in Deutschland geschieden. Derzeit erwäge ich eine erneute Heirat einer Filipina in D. So wie ich es verstanden habe, muss ich zunächst nichts unternehmen bezüglich der Anerkennung der Scheidung in den Philippinen (?). Aber spätestens wenn die neue Ehefrau ihren Pass in D auf der Philippinischen Botschaft auf den neuen Namen umschreiben will, muss doch die Scheidung dort registriert sein. Wie also am besten vorgehen? Hat jemand konkrete Erfahrungen?

    Deine Scheidung muss nicht auf den Philippinen registriert sein. Bei Passbeantragung wird das auch nicht verlangt!

  • Hallo ,


    ich habe zu diesem Thema( was aus diesem Thread nicht so klar hervorgeht ) noch mal ne Frage bezüglich der Erbberechtigung der Ex-Ehefrau , ist die noch Erbberechtigt (für etwaiges Phil -Vermögen ), wenn die Ehe zwar in Deutschland geschieden wurde , aber der Divorce degree noch nicht auf den Philippinen eingereicht bzw. anerkannt wurde ?

    Dies gilt nur fuer Filipinos! Ein Auslaender braucht ein in Englich uebersetztes und beglaubigtes, gueltiges Ehescheidungsurteil. Ein Eintrag bei der NSO ist fuer den Auslaender nicht notwendig (ANNOTATED REPORT OF MARRIAGE).

    Also der erste Schritt wäre das Urteil beim anerkannten Übersetzer übersetzen lassen .

    Aber fast jeder Anwalt in den Philippinen wird dir das machen, ist doch gut verdientes Geld.

    Der Anwalt auf den Phils würde die Übersetzung dann beglaubigen , ok und dann ? Muss das nicht vom Gericht anerkannt werden ?


    Nein ich will nicht noch mal heiraten , mir geht es nur um die Erbberechtigung .


    Gruß Träumer

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