Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage:
im Juli 2017 wird meine Frau schon 3 Jahre in D leben und ebenfalls 3 Jahre mit mir verheiratet sein. Nun ist es so, dass ihr Pass im November ausläuft und wir nach Berlin fahren müssten, um ihn zu verlängern bzw. neu zu beantragen (dann wohl mit ihrem neuen Namen nach deutschem Recht (mein Nachname)).
Da ihre Aufenthaltserlaubnis nur bis zum Ablauf ihres Passes verlängert wurde, müssten wir auf jeden Fall einen neuen Pass beantragen, da sonst keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden würde. Sie hat B1 und Orientierungskurs schon seit fast 2 Jahren, bekommt daher auch dann die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, das ist nicht das Problem.
Der Punkt ist der bzw. die Frage ist die: wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann müsste meine Frau ab Juli nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz das Recht haben, die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen: 3 Jahre Aufenthalt in D, mind. 2 Jahre Ehe, B1, keine Verurteilungen usw. usw. alles erfüllt. Da sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will und keinen Wert mehr auf ihren phil. Pass und Staatsangehörigkeit legt, ist eben die Frage, ob sie sich damit einen neuen phil. Pass ersparen kann. Das würde sie sehr gerne tun, denn erstens braucht sie ihn nicht mehr und zweitens sind das horrende Kosten mit der Fahrt nach Berlin incl. kids, Gebühren, ggf. Übernachtung usw.
Sehe ich das richtig, dass meine Frau im Juli die dt. Staatsbürgerschaft beantragen kann?
Wie lange dauert in etwa so ein Verfahren?
Wie sieht es mit ihren Kindern aus erster Beziehung aus, die ebenfalls mit uns hier in D leben, zur Schule gehen usw. Bekommen sie automatisch auch die dt. Staatsbürgerschaft oder muss für jedes Kind (8 und 13 Jahre) ein extra Antrag gestellt werden? (ich denke eher letzteres)
Wenn wir im Juli den Antrag stellen, geht der bis November voraussichtlich durch? Denn wir haben ja noch die befristete Aufenthaltserlaubnis, die im November terminiert...
Vielen Dank schon mal im voraus!
Viele Grüße
Peter