zumba-pete/ Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt in D - Aufenthaltserlaubnis

  • Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage:


    im Juli 2017 wird meine Frau schon 3 Jahre in D leben und ebenfalls 3 Jahre mit mir verheiratet sein. Nun ist es so, dass ihr Pass im November ausläuft und wir nach Berlin fahren müssten, um ihn zu verlängern bzw. neu zu beantragen (dann wohl mit ihrem neuen Namen nach deutschem Recht (mein Nachname)).
    Da ihre Aufenthaltserlaubnis nur bis zum Ablauf ihres Passes verlängert wurde, müssten wir auf jeden Fall einen neuen Pass beantragen, da sonst keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden würde. Sie hat B1 und Orientierungskurs schon seit fast 2 Jahren, bekommt daher auch dann die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, das ist nicht das Problem.


    Der Punkt ist der bzw. die Frage ist die: wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann müsste meine Frau ab Juli nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz das Recht haben, die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen: 3 Jahre Aufenthalt in D, mind. 2 Jahre Ehe, B1, keine Verurteilungen usw. usw. alles erfüllt. Da sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will und keinen Wert mehr auf ihren phil. Pass und Staatsangehörigkeit legt, ist eben die Frage, ob sie sich damit einen neuen phil. Pass ersparen kann. Das würde sie sehr gerne tun, denn erstens braucht sie ihn nicht mehr und zweitens sind das horrende Kosten mit der Fahrt nach Berlin incl. kids, Gebühren, ggf. Übernachtung usw.


    Sehe ich das richtig, dass meine Frau im Juli die dt. Staatsbürgerschaft beantragen kann?
    Wie lange dauert in etwa so ein Verfahren?
    Wie sieht es mit ihren Kindern aus erster Beziehung aus, die ebenfalls mit uns hier in D leben, zur Schule gehen usw. Bekommen sie automatisch auch die dt. Staatsbürgerschaft oder muss für jedes Kind (8 und 13 Jahre) ein extra Antrag gestellt werden? (ich denke eher letzteres)
    Wenn wir im Juli den Antrag stellen, geht der bis November voraussichtlich durch? Denn wir haben ja noch die befristete Aufenthaltserlaubnis, die im November terminiert...


    Vielen Dank schon mal im voraus!


    Viele Grüße
    Peter

  • Sehe ich das richtig, dass meine Frau im Juli die dt. Staatsbürgerschaft beantragen kann?


    Ja, wenn Sie B! und Einbürgerungskurs (mit genug Punkten) und genug Einkommen hat...machen wir auch gerade mit nahezu gleichen Daten ;)


    Wie lange dauert in etwa so ein Verfahren?


    Je nach Gegend, Personal auf der EBH, Problemen mit Papieren usw. ca. 5 - 12 Monate


    Wie sieht es mit ihren Kindern aus erster Beziehung aus, die ebenfalls mit uns hier in D leben, zur Schule gehen usw. Bekommen sie automatisch auch die dt. Staatsbürgerschaft oder muss für jedes Kind (8 und 13 Jahre) ein extra Antrag gestellt werden? (ich denke eher letzteres)


    Hier muss auch jeweils ein separater Antrag gestellt werden, automatisch ist überhaupt nichts. Kinder des ausländischen Ehegatten, die unter 16 Jahren alt sind, können mit eingebürgert werden, wenn der Einbürgerungsbewerber sorgeberechtigt ist und mit dem Kind eine familiäre Lebensgemeinschaft im Inland besteht. Zudem wird gefordert, dass sich das Kind ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache verständigen kann. Die Miteinbürgerung eines Kindes unter 16 Jahren kann bereits nach einem Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland erfolgen.



    Wenn wir im Juli den Antrag stellen, geht der bis November voraussichtlich durch? Denn wir haben ja noch die befristete Aufenthaltserlaubnis, die im November terminiert


    Nein, das wird nicht klappen. Wir haben gerade alles fertig gemacht und bei der EBH abgegeben....das würde ich euch empfehlen. Man kann den Antrag ca. 3 Monate vor dem Datum stellen! Erstmal einen Termin auf der EBH machen und sich alle Dokumente holen...ist eine Menge Papierkram und Nachweise! Dann könnte es bis November klappen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für die schnelle Info!


    B1 und Einbürgerungskurs hat sind mit ziemlich gutem bzw. sehr gutem Ergebnis, das ist schonmal kein Problem. Einkommen? Also meine Frau arbeitet nicht, sie erzieht ihre 3 kids, die 2 größeren und unseren gemeinsamen Nachwuchs, der inzwischen 16 Monate alt ist. Also sprich: sie arbeitet als Mama, der Geldverdiener bin ich. Mein Einkommen reicht allerdings für alle 5 :-)


    5-12 Monate? So lange? eieiei, schon wieder so lange warten, ich dachte, das sei alles rum ...


    Die Kinder wiederum sollten kein Problem darstellen, beide sprechen schon ziemlich gut Deutsch, kommen problemlos in der Schule mit und sind bereits voll integriert. Beide locker unter 16, und leben natürlich auch bei uns, also mit meiner Frau als Bewerberin zusammen.


    Ich werde einen Brief schreiben mit der Bitte um einen Termin, habe auch schon konkrete Fragen ähnlich zu hier gestellt. Mal sehen. Vermutlich werden wir trotzdem nach Berlin fahren wegen der Pässe, denn wenns am Ende zeitlich knapp wird, den Stress will ich mir nicht mehr antun, das Heiratsvisum war mir auch schon viel zu spannend, sowas brauch ich nicht nochmal. Dann lieber in den sauren Apfel beißen und den unnötigen, teuren und anstrengenden Trip nach Berlin in Kauf nehmen.

  • Juli 2016 den Antrag gestellt, November hätte sie Anrecht gehabt, Papiere wurden kaum verlangt, sehr kulant, kaum Aufwand. Mai 2017 zum ersten mal Rückmeldung, dass sie evtl. noch ein Papier wünschen, das es nicht gibt...
    Neuen Pass braucht sie bestimmt, ist wohl auch die einfachste Möglichkeit den Namen zu ändern, wenn nicht in D geheiratet. Glaube ich zumindest. Tochter wird mit eingebürgert.

  • m Juli 2017 wird meine Frau schon 3 Jahre in D leben und ebenfalls 3 Jahre mit mir verheiratet sein. Nun ist es so, dass ihr Pass im November ausläuft und wir nach Berlin fahren müssten, um ihn zu verlängern bzw. neu zu beantragen (dann wohl mit ihrem neuen Namen nach deutschem Recht (mein Nachname)).

    Allein schon wegen der Namensänderung würde ich den neuen Pass beantragen. Alles andere kann die Einbürgerung nur Verzögern, wenn mitten im Einbürgerungverfahren plötzlich der Pass oder Name geänder wird, weil das Verfahren doch länger dauert.


    Sie hat ab Juli das Recht auf eine Niederlassungserlubnis, das macht aber keinen Sinn, da diese bis zum Ende der Passgültigkeit, also November ausgestellt wird. Ggf.sollte sie jetzt bereits einen neuen Pass beantragen und dann nach erhalt im Juni die Niederlassungserlaubnis und die Staatsangehörigkeit.


    Will man den Kindern und Enkeln einen gefallen tun, sollten Frau und Kinder nach Einbürgerung ihre Geburt und wenn noch nicht passiert die Ehe beim Standesamt nachregistrieren lassen.

  • im Juli 2017 wird meine Frau schon 3 Jahre in D leben und ebenfalls 3 Jahre mit mir verheiratet sein. Nun ist es so, dass ihr Pass im November ausläuft und wir nach Berlin fahren müssten, um ihn zu verlängern bzw. neu zu beantragen (dann wohl mit ihrem neuen Namen nach deutschem Recht (mein Nachname)).


    .. wurde der ROM dann schon gemacht ? das macht man meist zusammen mit dem neuen philipp. Pass und dann wird dann auch gleich der neue Nachname eingetragen.


    Ich wollte nur darauf hinweisen, falls jetzt noch ein ROM gemacht werden muss, dann muss eine "delayed" registration gemacht werden.. etwas mehr Papiere:


    http://philippine-embassy.de/civil-registry/

  • Also: geheiratet wurde Ende Juli 2014 in D, ROM ist schon geschehen, d.h. die Heirat ist bei der phil. Botschaft registriert.


    Ich denke inzwischen auch, dass sie einen neuen Pass braucht, da werden wir dann man einen Tag opfern, um 4 Uhr in der Früh nach Berlin düsen, zur Botschaft gehen, Fingerprint machen und die Papiere incl. Pass abgeben und danach wieder heimfahren. Ist halt blöd mit 3 Kindern, aber da müssen wir durch. Wenn der neue Pass dann da ist, kann die Nierlassungserlaubnis beantragt werden und die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Pässe der Kinder laufen 2018 aus, hab nicht im Kopf, wann genau. Vielleicht ersparen wir uns zumindest deren Passerneuerung. Staatsbürgerschaft beantragen machen wir damm en bloc, da kosten die Kinder "nur" noch 51 Euro pro Nase.

  • Evtl. könnt ihr das ja in Ferien oder so machen und verbindet einfach noch ein paar Tage/WE Urlaub damit, dann ist es nicht ganz so stressig?
    Auf jeden Fall vorher informieren, ob die Botschaft an eurem Wunschtag evtl. geschlossen hat oder ob es in Berlin irgendwelche Großspektakel gibt, welche die Fahrt verlängern oder den Aufenthalt stressiger machen könnten :)

  • Kleiner Tip/Vorwarnung zur Miteinbürgerung der Kinder: nach philippinischem Recht können Minderjährige die Staatsbürgerschaft nicht ablegen. Die deutsche Einbürgerungsbehörde muss also die vorübergehende Doppelstaatsbürgerschaft der Kinder, bis zur Volljährigkeit, hinnehmen. Gerade wenn man sich dort nicht mit den Philippinen auskennt, kann das die Sache etwas verzögern: Extra Nachweis der philippinischen Botschaft über diesen Umstand usw.


    Der Mensch kann nicht gut genug vom Menschen denken - Kant

  • Hallo Peter,
    Pässe kann man auch auf den "Outreach Missions" der philippinischen Botschaft machen lassen.


    http://philippine-embassy.de/outreach-missions/


    Im Moment kann man sich noch für Giessen anmelden. Ist zwar auch nicht gerade um die Ecke von
    euch, aber dafür am Wochenende, wo man meistens doch ein bissl weniger Stress hat. Haben wir
    letztes Jahr gemacht und hat prima funktioniert. Jede Person muss einzeln angemeldet werden.


    Gruss aus Baden
    Patrick

  • Hallo Patrick,


    vielen Dank, das wusste ich noch nicht. Leider habe ich deine Nachricht erst jetzt gelesen. Schon heute steht aber leider schon:'No more slots available... :( :( :(
    Schade, aber nicht zu ändern. Ich schau aber trotzdem die nächsten Tage immer wieder mal rein, vielleicht wird ja noch ein Slot nachträglich frei.


    Trotzdem vielen Dank!
    Gruß
    Peter

  • Kleiner Tip/Vorwarnung zur Miteinbürgerung der Kinder: nach philippinischem Recht können Minderjährige die Staatsbürgerschaft nicht ablegen.


    Darf ich mal fragen, welche gesetzliche Grundlage (RA der Philippinen) dies hat?


    Ich möchte das nicht in Frage stellen, habe aber bei meinen eigenen Recherchen darüber nichts gefunden.
    Zunächst habe ich nur RA9225 und RA1871 über die philipp. Staatsangehörigkeit gefunden; da kann ich nicht entdecken, dass minderjährige ihre Staatsangehörigkeit nicht ablegen dürfen.


    OT:
    Dass deutsche Behörden nicht richtig Bescheid wissen, habe ich soeben selbst erfahren bei meiner Stadt. Meine Frau beantragt die philipp. Staatsbürgerschaft und die Sachbearbeiterin teilt mir (ungefragt) mit, dass die Philippinen keine doppelte Staatsangehörigkeit erlauben. In Ihrer Kladde stand das so drin ...
    Ich habe ihr widersprochen; trotzdem wollte ich diesen Punkt nicht weiterverfolgen, weil wir ja wissen, dass es recht schwer ist, eine doppelte Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht durchzusetzen. Und Gründe dafür hat meine Frau eigentlich nicht.

  • Darf ich mal fragen, welche gesetzliche Grundlage (RA der Philippinen) dies hat?


    Ich möchte das nicht in Frage stellen, habe aber bei meinen eigenen Recherchen darüber nichts gefunden.
    Zunächst habe ich nur RA9225 und RA1871 über die philipp. Staatsangehörigkeit gefunden; da kann ich nicht entdecken, dass minderjährige ihre Staatsangehörigkeit nicht ablegen dürfen.

    Hm, ich finde die Grundlage dazu auch nicht mehr explizit. C.A. 63 schreibt auch nur von erforderlicher "express renunciation of citizenship." Ich habe nochmal in alte Unterlagen gesehen, wir haben in der Tat eine schriftliche Bestätigung darüber von der phil. Botschaft Berlin bekommen - das Schreiben habe ich aber nicht zur Hand (oder gar nicht mehr...).


    Angewandt wird es aber definitv nach wie vor. Z.B. auf der Website der Botschaft Berlin (aber auch andere) zu dem Thema http://philippine-embassy.de/filipino-citizenship/ findet sich der Vordruck zur Renunciation, und der Text der Deklaration beginnt mit "..., Filipino citizen, of legal age, ..." (also: volljährig). Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass Minderjährige nun mal (nach irgendwelchen anderen Gesetzen) keine rechtswirksame Erklärung abgeben können. Oder, anderer Angriffspunkt, dass Minderjährige nur derivativ die philippinische Staatsbürgerschaft haben, und diese Tatsache auch per Erklärung nicht geändert werden kann.


    Der Mensch kann nicht gut genug vom Menschen denken - Kant

  • kleines Update meinerseits:
    Ich war heute im Einwohneramt, Abteilung Einbürgerung. Soweit alles klar, meine Frau kann und soll jetzt schon den Antrag stellen, haben ne riesen Listen mit Nachweisdokumenten bekommen, jetzt erstmal sammeln, teils wieder übersetzen lassen und wenn alles komplett ist, stellt sie dann den Antrag.
    Dennoch werden wir den Pass erneuern lassen, weil auch der Beamte sagte, bis Anfang November wirds ziemlich sicher nix mehr. Also gehn wir auf Nummer sicher und machen halt diesen an sich unnötigen Akt, aber irgendwann isses alles rum.
    Die Kinder bürgern wir auch bei der Gelegenheit mit ein. Ein Aufwasch für alle, damit 2018 endlich Ruhe ist :-)

  • Ich war heute im Einwohneramt, Abteilung Einbürgerung. Soweit alles klar, meine Frau kann und soll jetzt schon den Antrag stellen, haben ne riesen Listen mit Nachweisdokumenten bekommen, jetzt erstmal sammeln, teils wieder übersetzen lassen und wenn alles komplett ist, stellt sie dann den Antrag.


    Wir machen das ja auch gerade...Dokumente sind überschaubar und keinerlei Übersetzungen bei uns... :yupi :yupi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • deine Frau hat glaub ich auch keine Kinder mit in die Ehe gebracht, soweit ich weiß. Bei uns sinds die Geburtsurkunden der Kinder und der Sorgerechtsbeschluss. Kostet wieder ein paar 100 € :-(

  • Wir sind auch gerade dabei , wenige Dokumente und bis jetzt auch keinerlei Übersetzungen erforderlich .


    Das einzigste was übersetzt werden muss , ist die Ausbürgerungsbescheinigung die man von der Philippinische Botschaft erhält .

  • Naja, die Frage ist halt, ob deine Frau philippinische Kinder aus erster Ehe/Beziehung mit nach Deutschland gebracht hat und ob die auch eingebürgert werden sollen. Wenn das nicht bei uns so wäre, bräuchten wir auch keinen Übersetzer bemühen. Aber so sind die 2 Geburtsurkunden und der Sorgerechtsbeschluss, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat zu übersetzen.

  • Wir sind auch gerade dabei , wenige Dokumente und bis jetzt auch keinerlei Übersetzungen erforderlich .


    Das einzigste was übersetzt werden muss , ist die Ausbürgerungsbescheinigung die man von der Philippinische Botschaft erhält .

    Wir haben den Prozess auch durchlaufen und meine Frau ist mittlerweile auch eingebürgert.


    Die Bescheinigung über den Autritt aus der philippinbischen Staatsbürgerschaft kam von der philippinischen Botschaft zweisprachig ausgestellt (Englisch/Deutsch) und musste somit nicht mehr übersetzt werden.