Kann man da schon an eine Untätigkeitsklage denken oder erst für die Zeit nachdem der Visumsantrag gestellt wurde?
Nein, kann man nicht! Weil du noch keinen Antrag gestellt hast....außerdem dauert es nunmal, die haben nicht nur deinen Antrag1 Weihnachten war auch! Also Geduld auch wenn es schwer fällt