TaasIlong79/Laufzettel

  • Kann man da schon an eine Untätigkeitsklage denken oder erst für die Zeit nachdem der Visumsantrag gestellt wurde?


    Nein, kann man nicht! Weil du noch keinen Antrag gestellt hast....außerdem dauert es nunmal, die haben nicht nur deinen Antrag1 Weihnachten war auch! Also Geduld :hi auch wenn es schwer fällt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Servus TaasIlong79,


    was Weihnachten mit der Dauer einer UP zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.


    Urkundenüberprüfung im FZ..Verfahren
    Quellen:
    vgl. zur Urkundenüberprüfung allgemein: RE vom 16.06.2008 - 507-01-521.34 (RES 52-4)
    Urkundenüberprüfung
    48. Ergänzungslieferung, Stand: 07.07.2010


    5. Dauer der Urkundenüberprüfung
    Die Auslandsvertretung bemüht sich um eine zügige Abwicklung der Urkundenüberprüfung. In der
    Regel sollte die Prüfung zeitnah nach der Visumbeantragung veranlasst werden und nicht länger als
    drei Monate dauern. Wenn Verzögerungen dadurch entstehen, dass einzelne Ermittier durch die
    Vielzahl von Ermittlungsaufträgen zeitlich überfordert sind, sollten zusätzliche Personen oder
    Firmen beauftragt werden.
    Sollte binnen 3 Monaten kein abschließendes Ergebnis über die Urkundenüberprüfung vorliegen,
    erfolgt eine Sachstandsmitteilung sowohl an die eingeschaltete Ausländerbehörde als auch an den
    Antragsteller, bzw. dessen Verfahrensbevollmächtigten.


    Servus


    Mikkie

  • So, ich bin's mal wieder mit aktuellen Zwischenständen bzw. Neuigkeiten:


    Mitte März wären eigentlich die zwei Monate um gewesen, nach denen die Botschaft wieder einen Zwischenbescheid zur UP verschicken wollte. Aber es kam nichts. Ist das nun eher als gutes oder als schlechtes Zeichen zu werten? Oder einfach der - seit Jahren hausgemachten - Überlastung der Botschaft geschuldet?


    Da am 19. April eigentlich der Termin für den Visaantrag in der DBM über die Bühne gehen sollte, wird das zeitlich wohl nichts mehr werden. Ein früherer Termin im Januar musste (da waren wir noch optimistisch) auch schon gecancelt werden. Nun hat die Botschaft aber das Terminvergabesystem umgestellt und laut Webseite sind neue Termine erst in 5 Monaten verfügbar. Da stellt sich doch die Frage, ob es dennoch Sinn macht, am 19. April mit unvollständigen Unterlagen zum Termin zu erscheinen? Mit Sicherheit würden dann das Formular 11/121 und die Verpflichtungserklärung fehlen, denn beides bekomme ich ja erst, sobald die Unterlagen vom OLG geprüft wurden. Doch dafür müssten diese erstmal aus der DBM zurückkommen, die dort seit Mitte Oktober lagern. Ansonsten fürchte ich langsam, wir reden nicht mehr über 2018 sondern 2019 bis zur Visaerteilung.


    Ansonsten vielleicht noch die Frage, was meine Holde außer weiter fleißig deutsch zu pauken (A1 hat sie je schon) noch sinnvolles in der Zwischenzeit anstellen könnte? Es kam die Idee auf, noch ihren Führerschein zu machen. Rentiert sich das überhaupt, wo doch in Deutschland eh nochmal die Prüfungen abzulegen sind und auch die Fahrweise hier doch eine völlig andere als auf den Phills ist? Gibt es darüber hinaus Vorschläge?


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Mitte März wären eigentlich die zwei Monate um gewesen, nach denen die Botschaft wieder einen Zwischenbescheid zur UP verschicken wollte. Aber es kam nichts. Ist das nun eher als gutes oder als schlechtes Zeichen zu werten? Oder einfach der - seit Jahren hausgemachten - Überlastung der Botschaft geschuldet?


    .. das hat mit den Urkunden (gut oder schlecht) nichts zu tun. Einfach Überlastung ...


    Zitat


    Da am 19. April eigentlich der Termin für den Visaantrag in der DBM über die Bühne gehen sollte, wird das zeitlich wohl nichts mehr werden. Ein früherer Termin im Januar musste (da waren wir noch optimistisch) auch schon gecancelt werden.


    .. das ist jetzt Eure Entscheidung , die dir keiner abnehmen kann. Ich hatte letztens einen Fall, wo die DBM auch ohne Form 11 /121 den Antrag angenommen hat. Ob das aber immer so klappt ???


    Man könnte es aber auch so sehen: Lass sie zur DBM hingehen .. falls die Annahme des Antrags abgelehnt wird, dann hat sie wenigstens das Prozedere schon mal kennengelernt.. dann könnt ihr immer noch einen neuen Termin in 4 Monaten machen.... Falls der Antrag angenommen wird und ihr Form 11/121 nachreichen könnt habt ihr Zeit gewonnen..

  • Hallo zusammen,
    ich muss irgendwie doch zu Taasllong79s Fall, aber auch zu den grundsätzlichen Umständen auch noch einen persönlichen Kommentar abgeben:
    ( hge: der Fall mit der vorzeitigen Annahme des Visumantrags ist vermutlich unserer?)
    Ich kann emotional da gut mitempfinden. Einerseits will ich nicht die Botschaft bzw. deren Mitarbeiter kritisieren - die machen aus dortiger Sicht bestimmt das bearbeitungstechnisch Möglichste.
    Aus Sicht der Antragsteller wird aber aus einem nachvollziehbaren, rechtsstaatlichen Verfahren aufgrund mehrerer Umstände teilweise eine Art Glücksspiel:
    - das Verfahren ist recht komplex (viele Verfahrensschritte bzw. -erfordernisse), die oft nur hintereinander erfolgen können (Abhängigkeiten)
    - die Wartezeit bzw. Bearbeitungszeit ist an zumindest einer Stelle des Verfahrens (insbesondere die Urkundenprüfung) grenzwertig lang
    - bei der Beantragung des Visums muss ein (vorläufiges) Heiratsdatum genannt werden, welches aber gar nicht garantierbar ist, da man auf keine Maximalbearbeitungsdauer hoffen kann. Die Botschaft wird aufgrund ihrer Überlastungssituation und eigenen Abhängigkeiten (ABH) niemals eine terminliche Zusage machen - umgekehrt lässt sich der vorläufige Termin nur maximal 3-4 Monate beim Standesamt verschieben, verstreicht dieses Zeitfenster, muss alles (!) von neuem beantragt werden. Das komplette Risiko hierfürtragen die Antragsteller.
    - aufgrund wiederum der überlasteteten Kapazitäten sind die Mitarbeiter der Botschaft froh, wenn sie möglichst viel Zeit in Antragsbearbeitung stecken können, statt ausführliche Information oder Vefahrensrückmeldungen zu geben. Dies erhöht aber wiederum den "Blindflugfaktor" der Antragsteller.
    - als weiterer Umstand kommt hinzu, dass bei Neuaufnahme von Verfahrensschritten wiederum neue Nachweise eingeholt werden müssen, da ja Verfallsdaten wirken (CENOMAR, Verpflichtungserklärung, Reiseversicherung, ...ja sogar die Gültigkeit der Sprachprüfung von einem Jahr könnte durchaus relevant werden, wenn man sich die langen Zeiträume
    ansieht).
    - eine weitere Erschwernis für die Antragsteller sind teilweise lange Transport/Reisewege (aus Deutschland oder weit entfernte phil. Inseln)


    Alles in allem ist es durchaus eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass Antragsteller eigentlich alles richtig und geduldig machen, trotzdem aber aufgrund von Pech/Widrigkeiten/Fristabläufen "durchfallen", obwohl rein materiell alles passen würde. Rein aufgrund der Beschaffenheit des Verfahrens!


    Um jetzt noch eine politische Spitze draufzusetzen: Wie würde man das vermutlich bezeichnen, wenn unsere Bundesregierung eine Visumeinreise unter wesentlich einfacheren Voraussetzungen für Indien beschließen würde, aber das Außenministerium gleichzeitig die Zahl der Visa-Sachbearbeiter in der deutschen Botschaft in Delhi halbieren würde?

  • das Verfahren ist recht komplex (viele Verfahrensschritte bzw. -erfordernisse), die oft nur hintereinander erfolgen können (Abhängigkeiten)


    ist aber bei allen Visaverfahren so! Dazu ist es noch sehr günstig! Versuche mal ein longstay Visa für USA / Australien zu bekommen, das kostet locker 4- stellig


    die Wartezeit bzw. Bearbeitungszeit ist an zumindest einer Stelle des Verfahrens (insbesondere die Urkundenprüfung) grenzwertig lang


    Da kann aber die DBM nichts für. Die Philippinen haben ein unsicheres Urkundenwesen, wie andere auch...das müssten die Philippinen ändern! Die Überprüfung ist dazu sehr billig und damit kann man kaum eine besonders schnelle Bearbeitung durch VA erwarten. Der will ja auch etwas verdienen. Macht man es 3x so teuer, würde es vielleicht schneller gehen...aber dann meckert man wieder über die Kosten


    bei der Beantragung des Visums muss ein (vorläufiges) Heiratsdatum genannt werden, welches aber gar nicht garantierbar ist, da man auf keine Maximalbearbeitungsdauer hoffen kann. Die Botschaft wird aufgrund ihrer Überlastungssituation und eigenen Abhängigkeiten (ABH) niemals eine terminliche Zusage machen - umgekehrt lässt sich der vorläufige Termin nur maximal 3-4 Monate beim Standesamt verschieben, verstreicht dieses Zeitfenster, muss alles (!) von neuem beantragt werden. Das komplette Risiko hierfürtragen die Antragsteller.


    Kann man um 6 Monate verschieben und damit kommt man meist hin...wenn die Papiere ok sind


    aufgrund wiederum der überlasteteten Kapazitäten sind die Mitarbeiter der Botschaft froh, wenn sie möglichst viel Zeit in Antragsbearbeitung stecken können, statt ausführliche Information oder Vefahrensrückmeldungen zu geben. Dies erhöht aber wiederum den "Blindflugfaktor" der Antragsteller.


    Ja, was sollen die auch machen?


    als weiterer Umstand kommt hinzu, dass bei Neuaufnahme von Verfahrensschritten wiederum neue Nachweise eingeholt werden müssen, da ja Verfallsdaten wirken (CENOMAR, Verpflichtungserklärung, Reiseversicherung, ...ja sogar die Gültigkeit der Sprachprüfung von einem Jahr könnte durchaus relevant werden, wenn man sich die langen Zeiträume
    ansieht).


    Wie schon gesagt, ist das i.d.R. nicht das problem der deutschen Botschaft...sondern die vielen gefälschten / falschen Urkunden


    eine weitere Erschwernis für die Antragsteller sind teilweise lange Transport/Reisewege (aus Deutschland oder weit entfernte phil. Inseln)


    Auch dafür kann die DBM nichts


    Alles in allem ist es durchaus eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass Antragsteller eigentlich alles richtig und geduldig machen, trotzdem aber aufgrund von Pech/Widrigkeiten/Fristabläufen "durchfallen", obwohl rein materiell alles passen würde. Rein aufgrund der Beschaffenheit des Verfahrens!


    Ja, aber man wird das nicht ändern...auch gibt es nicht mehr Mitarbeiter für die DBM. Es gibt Verwaltungsschlüssel für eine bestimmte Anzahl von Visa gibt es eine bestimmte Anzahl von Stellen. Dazu habe ich mal gehört, dass sich kaum jemand um eine Stelle auf den Philippinen reißt und viele Ausschreibungen nicht besetzt werden könne. Es gibt das bessere Posten im AA

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hallo Goose,


    ich wollte keineswegs über die DBM bzw. die dort Tätigen herziehen. Ich bin überzeugt, die machen, was sie irgend können. Und dafür meinen gehörigsten Respekt!
    Wenn das so rüberkam, möchte ich das richtigstellen. Ich wollte nur den Blickwinkel des Antragstellers/Bürgers darstellen, der einfach nur sehnlichst heiraten möchte....und vielleicht etwas weiter oben anklopfen (siehe mein stark zugespitztes virtuelles Beispiel am Ende)


    Vielleicht liegt der Schlüssel ja im Schlüssel?

  • Ich wollte nur den Blickwinkel des Antragstellers/Bürgers darstellen, der einfach nur sehnlichst heiraten möchte....und vielleicht etwas weiter oben anklopfen (siehe mein stark zugespitztes virtuelles Beispiel am Ende)


    Ist ja alles verständlich und wir alle hatten das Problem ja mal! Man sollte deshalb 110% vorbereitet sein, die Unterlagen komplett vorlegen und dann klappt es i.d.R. auch innerhalb von 12 Monaten. Man sollte sich strikt an die Anweisungen der DBM und an die Tipps von uns halten und keinen Jota davon abweichen, wie dann oft von Madam vorgeschlagen.
    Das A und O sind "gute" Papiere...sind dort Fehler vorhanden, dauert es....sonst flutscht es meist, auch wenn man als Antragsteller oder "Bräutigam" genervt ist :floet


    Die meiste Verzögerung sind unvollständige Papiere oder Problempapiere!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich hatte einen Anruf vom Standesamt, dass die UP nun beendet sei und sich die Dokumente auf dem Rückweg nach D befinden und spätestens in drei Wochen hier eintreffen. Es gibt eine Beanstandung. Mir kann aber erst, wenn die Dokumente hier vorliegen, gesagt werden, was genau das Problem ist. Wir vermuten, dass es ein falscher Buchstabe bei ihrem Mittelnamen in der Geburtsurkunde ist. Weiß jemand, wie dramatisch eine solche Beanstandung ist? Im Regional Trial Court können solche Fehler wohl nachträglich korrigiert werden. Aber das kostet vermutlich nicht nur Zeit, sondern auch Geld.


    Übermorgen hat meine Verlobte nun ihren Termin in der Botschaft. Wir haben uns geeinigt, dass sie den Termin einfach wahrnehmen und sehen soll, was passiert. Mehr als dass sie wieder weggeschickt wird und wir uns um einen neuen Termin bemühen müssen (wann auch immer der dann sein wird), kann ja hoffentlich nicht passieren.


    Von der Eingangsbestätigung der Unterlagen in der DBM bis jetzt vergingen übrigens exakt 6 Monate. Die Vor-Ort-Besuche durch die Vertrauensanwältin erfolgten dabei in der letzten Oktober- und ersten Novemberwoche.


    PS: Ich hatte in meinem letzten Post hier noch ein anderes Anliegen mit dem Thema "Was sollte man unbedingt in den Philippinen erledigen, bevor man dauerhaft nach Deutschland kommt?". Falls es dazu bereits ein Thema geben sollte wäre es nett, wenn jemand dahin verlinken könnte.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Wir vermuten, dass es ein falscher Buchstabe bei ihrem Mittelnamen in der Geburtsurkunde ist. Weiß jemand, wie dramatisch eine solche Beanstandung ist?


    Solche kleinen Fehler, gerade im Mittelnamen, sind generell ungefährlich. Der Mittelname ist ja auch quasi der unwichtigste Teil des Namens.. falls es noch ihr Mädchenname ist, verschwindet der ohnehin nach der Heirat (nach philipp. Namensrecht)
    Oft besteht aber das Problem darin, dass der Auftraggeber der Urkundenprüfung die "Schwere" eines solchen Fehlers nicht beurteilen kann oder will. Und wenn dann zB die DBM bei ihrer Stellungnahme dazu schreibt, dass solche Fehler mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geändert werden können, dann sind viele Standesbeamten der Meinung, dass das auch gemacht werden muss.
    (Übrigens, falls es nur ein einfacher von aussen ersichtlicher Schreibfehler ist, kann auch das LCR (municipal) in Eigenregie die Urkunde ändern. (RA zur Behebung von clerical errors). )


    Aber warten wie lieber ab, was die DBM an der Urkunde auszusetzen hatte..

    Zitat


    Übermorgen hat meine Verlobte nun ihren Termin in der Botschaft. Wir haben uns geeinigt, dass sie den Termin einfach wahrnehmen und sehen soll, was passiert.


    Ich halte das für die richtige Entscheidung...

  • So, der Termin zwecks Visabeantragung hat stattgefunden. Das Problem war tatsächlich der falsche Buchstabe im Mittelnamen. Scheint aber (erstmal) keine Auswirkungen auf das weitere Verfahren zu haben. Die (einheimische) Angestellte hat meiner Verlobten vielmehr Fragen zu Kosenamen, Brautkleid, wie und wann wir uns kennengelernt haben etc. gestellt. Auf manches war sie nicht 100%-ig eingestellt, aber irgendwie hat sie die halbe Stunde überstanden. Ich hoffe, dass die uns nun keine Lampe bauen, weil ein, zwei Antworten nicht wie aus der Pistole geschossen kamen.
    Form 11/121, VE und KV haben ja noch gefehlt, der Antrag wurde aber erstmal angenommen. Jedoch mit dem Hinweis, dass zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen ein Monat Zeit wäre. Ziemlich ambitioniert, wo sich die Dokumente doch nach der UP gerade auf dem Rückweg zum Standesamt befinden. Was passiert, falls ein Monat nicht reicht, wurde jedoch nicht gesagt.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Form 11/121, VE und KV haben ja noch gefehlt, der Antrag wurde aber erstmal angenommen. Jedoch mit dem Hinweis, dass zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen ein Monat Zeit wäre. Ziemlich ambitioniert, wo sich die Dokumente doch nach der UP gerade auf dem Rückweg zum Standesamt befinden. Was passiert, falls ein Monat nicht reicht, wurde jedoch nicht gesagt.


    Hört sich doch sehr gut an, dass der Antrag angenommen wurde.


    Irgendeine Frist muss die DBM ja setzen.. wenn es dann ein paar Tage drüber sind - wobei dann auch der wirkliche Abgabetermin der DBM mitgeteilt werden sollte - wird da schon niemand ein Strick draus drehen. die DBM ist ja im Endeeffekt auch dran interessiert, de Akten vom Tisch zu haben. Die DBM mag halt keine "unendliche Geschichten"...

  • So, der Termin zwecks Visabeantragung hat stattgefunden. Das Problem war tatsächlich der falsche Buchstabe im Mittelnamen. Scheint aber (erstmal) keine Auswirkungen auf das weitere Verfahren zu haben

    Dann herzlichen Glückwunsch! Das Schlimmste habt Ihr dann hinter Euch.
    Wenn das Visum fertig ist, nicht vergessen, Deine Verlobte noch zum CFO-Kurs zu schicken.

  • Danke, aber so ganz traue ich dem "Frieden" noch nicht.


    Den CFO-Kurs haben wir auf dem Schirm, Termine gibt es dafür ja meist zeitnah. Wird sie machen, sobald sie das Visum hat, dann muss sie da nur ein Mal hin. Das wird dann auch nochmal spannend, die dort gestellten Fragen sollen ja mitunter auch nicht ganz ohne sein bzw. lassen die sich dort auch gerne mal was neues einfallen.

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Das wird dann auch nochmal spannend, die dort gestellten Fragen sollen ja mitunter auch nicht ganz ohne sein bzw. lassen die sich dort auch gerne mal was neues einfallen.

    Ganz so schlimm ist es nicht. Man sollte einfach ehrlich antworten. Das Schlimmste, was passieren kann, daß man das eine oder andere Papier nachreichen muss. So war es bei mir. Meine Frau wurde seinerzeit dort gefragt, ob ich schonmal verheiratet war, was sie auch bejahte und daraufhin musste ich mein Scheidungsurteil nochmal übersetzen lassen und per email dorthinschicken. Danach bekam sie dann den Sticker in den Pass.

  • Habe gerade einen Anruf vom Standesamt erhalten, dass die Unterlagen nun (d.h. 16 Tage später) eingetroffen sind. Und anschließend noch die Info, dass meine Sachbearbeiterin die nächsten beiden Wochen nun erstmal im Urlaub ist und die Papiere erst danach zum OLG weitergeleitet werden. Da kommt zum Wochenausklang doch gleich mal Freude auf :476:


    Ich werde der DBM somit wohl eine E-Mail schreiben müssen, dass die Nachreichung der noch fehlenden Antragsunterlagen binnen eines Monats nicht klappen wird.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Was habt ihr denn für ein Standesamt bei euch...? Da sollte ne Vertretung vorhanden sein. Einfach beim Vorgesetzten nachfragen, und Ansage machen das ihr solange nicht warten könnt aufgrund von Fristen die die DBM gesetzt hat.

  • Update: Die Unterlagen wurden doch noch von der Standesbeamtin vor ihrem Urlaub ans OLG weitergeleitet. Das hat mir jedenfalls ihre wieder genesene Kollegin beim Blick ins Postausgangsbuch mitgeteilt. Jetzt heißt es wieder warten. Laut meiner Recherche brauchen die OLGe zur Prüfung zwischen 2 und 6 Wochen. Unter der Service-Telefonnummer des OLG Brandenburg meldet sich aber leider schon den ganzen Tag niemand, um eine aktuelle Prüfungsdauer in Erfahrung zu bringen.


    Btw: Meine Verlobte hat mir ein Foto eines aktuellen Schreibens der DBM geschickt, in dem die Botschaft in einem ähnlich gelagerten Fall die Frist zur Beibringung der fehlenden Unterlagen einmalig (THIS IS THE LAST REMINDER) um zwei Wochen verlängert hat. Danach wird über den Antrag offenbar anhand der dann vorliegenden Aktenlage entschieden (According to § 82AufenthaltG, any documents submitted after the deadline can no longer be included in the visa processing and the application will be decided as is according § 82 S. 3 AufenthG.). Soviel offenbar zum Einwurf von "hge", dass die DBM daran interessiert ist, die Akten vom Tisch zu haben. Hat sie auch, aber in anderem Sinne als wir uns wünschen. Ich hab's bislang noch nicht gemacht, aber jetzt werde ich der DBM wohl doch eine E-Mail schreiben, dass auch unsere fehlenden Unterlagen länger als bis zum ursprünglich bewilligten 19. Mai (und wohl auch noch zwei zusätzliche Wochen) brauchen werden. Mal schauen, ob das was hilft.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Danach wird über den Antrag offenbar anhand der dann vorliegenden Aktenlage entschieden (According to § 82AufenthaltG, any documents submitted after the deadline can no longer be included in the visa processing and the application will be decided as is according § 82 S. 3 AufenthG.).


    Was sagt §82 ?



    Zitat

    Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. 2Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. 3Sie setzt ihm eine solche Frist, wenn sie die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen fehlender oder unvollständiger Angaben aussetzt, und benennt dabei die nachzuholenden Angaben. 4Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.


    ... die Frist muss also angemessen sein... da steht nix von 2 Wochen. Wenn du der DBM mailst, wann die Unterlagen zum OLG gegangen sind, ist das absolut glaubwürdig, dass ihr die Verzögerungen nicht zu vertreten habt. Die Mitwirkunspflicht wird von den behörden nur dann gezogen, wenn der Antragsteller sich eben garnicht mehr meldet oder die argumentation unglaubwürdig ist.

  • Danke. Wie heißt es doch: selber lesen macht schlau. Passiert wohl, wenn die philippinische Verlobte mal wieder alles glaubt, was in dortigen Foren/Chats geposted wird und dann alles und jeden damit sofort verrückt macht...

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)