Verlängerung Aufenthaltstitel Österreich – Irgendwas ist immer

  • Der Aufenthaltstitel meiner Frau (philippinische Staatsbürgerin) läuft Mitte September aus und muss verlängert werden. Wir wohnen in Wien, zuständig ist daher die MA35. Die Verlängerung kann man maximal 3 Monate vorher beantragen, die MA35 wünscht sich, dass man 4-5 Wochen vorher kommt.


    Die Beschreibung auf der Website der MA35 zu erforderlichen Dokumenten ist mehr als dürftig, weiterführende Beschreibungen hat es früher gegeben, die sind seit über einem Jahr offline. Wir kennen das Prozedere vom letzten Jahr und bereiten alle wichtigen Dokumente vor (falls gewünscht kann ich das noch separat beschreiben). Unter anderem muss man in Österreich nachweisen, dass genügend Geld zum Leben vorhanden ist. Üblicherweise mittels Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate sowie Nachweisen zu Fixkosten (Miete, Kreditrückzahlungen, Betriebskosten, etc.).


    Wir gehen also zur MA35, geben der Sachbearbeiterin also alle Dokumente, sie sieht das wortlos mehrere Minuten durch und meint dann, sie brauche noch die Einkommensnachweise für August und September. In Österreich bekommt man Einkommensnachweise aber immer nur am Ende des Monats. Das weiß die Sachbearbeiterin auch, sie besteht aber auf der Nachreichung dieser Einkommensnachweise, sonst gibt es keinen neuen Aufenthaltstitel, jegliche Diskussion blockt sie ab. Die Begründung ist, sie braucht Nachweise über den „gesamten Zeitraum“, also bis Mitte September, also Einkommensnachweis für September. Den Antrag hat sie dort behalten und wir sind mit einer schriftlichen Aufforderung zur Nachreichung wieder gegangen.
    Was heißt das jetzt? Meine Frau bekommt ihren neuen Aufenthaltstitel frühestens Ende September, obwohl der alte Mitte September ausläuft. Der Aufenthalt in Österreich ist zumindest legal, wenn man den neuen Aufenthaltstitel vor dem Ende des alten Aufenthaltstitels beantragt. Reisen im Schengen-Raum sind mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel allerdings nicht möglich. Ich hoffe nur, dass die Karte schon jetzt produziert wird erst beim September-Einkommensnachweis ausgegeben wird, sonst kommt sie erst ein paar Wochen später irgendwann im Oktober an.


    Bei der Verlängerung 2016 war das nicht so. Ich habe keine Ahnung, ob das eine neue Regelung ist oder ob das die Sachbearbeiterin selbstständig entscheiden kann. Ein geplanter Kurzurlaub Ende September in Italien fällt somit ins Wasser (glücklicherweise haben wir noch nicht gebucht). Jedenfalls ist das eine riesige Frechheit, dass meine Frau keine Möglichkeit hat, ihren Aufenthaltstitel so zu verlängern, dass sie durchgehend einen gültigen Aufenthaltstitel in Händen hält. Nur, was tun? Vielleicht schreibe ich einen Brief ans Innenministerium, auch wenn der Nutzen eher gering sein wird. Diese Behörde ist aus meiner Sicht eine einzige Zumutung. X( X( X(


    PS: Die Vorgeschichte zum Erstantrag und zur ersten Verlängerung findet sich hier: [Österreich] Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien

  • Also, ich habe jetzt schon einige Erfahrungen von diversen BH´s und MA´s gehört und selber bei Umzug gemacht, leider scheinen nur die Mitarbeiter in Wien so unfreundlich zu sein und stellen sich deppert. Den September-Lohnzettel auch noch zu verlangen erscheint mir maßlos übertrieben.


    Tut mir leid, aber wie heißt es so schön: Wien ist anders, die MA 35 definitiv. Das Innenministerium wird Dir diesbezüglich wohl auch nicht weiter helfen können (auf kurze Sicht).


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

  • Also, ich habe jetzt schon einige Erfahrungen von diversen BH´s und MA´s gehört und selber bei Umzug gemacht, leider scheinen nur die Mitarbeiter in Wien so unfreundlich zu sein und stellen sich deppert. Den September-Lohnzettel auch noch zu verlangen erscheint mir maßlos übertrieben.

    Vor allem liegt unser Einkommen so deutlich über dem geforderten Mindeseinkommen, dass nicht der geringste Zweifel an ausreichendem Lebensunterhalt bestehen kann. Ich hätte eigentlich darauf bestehen können, dass sie für den September ein Einkommen von 0€ annimmt, dann hätten wir über einen 3-monatigen Durchrechnugnszeitraum immer nocht genug.


    Tut mir leid, aber wie heißt es so schön: Wien ist anders, die MA 35 definitiv. Das Innenministerium wird Dir diesbezüglich wohl auch nicht weiter helfen können (auf kurze Sicht).

    Auf kurze Sicht wird da gar nichts helfen, denn so weit ist Ende September auch nicht weg.
    Aber, wenn die meinen, sie müssten mich ärgern, dann schicke ich ihnen halt einen Brief, damit sie sich auch ärgern können, wenn sie das möchten. Nein, ich habe keine Ahnung, ob sich dort jemand ärgert, vermutlich nicht. Aber zumindest sollen sie wissen, dass den Antragstellern durchaus bewust ist, dass man sie zum Narren halten will.



    Ihr könnt problemlos zusammen nach Italien fahren, wenn ihr nur Pässe und die Heiratsurkunde mitnehmt. Es gilt Freizügigkeit.

    Formal bin ich vermutlich im Recht. Aber an der italienischen Grenze werden derzeit teilweise Kontrollen durchgeführt (wegen den Flüchtlingen), und dann möchte ich das nicht mit den österreichischen oder italienischen Grenzbeamten diskutieren müssen. Das kann den Urlaub auch gehörig verderben, selbst wenn man schlussendlich zu seinem Recht kommt.

  • Zwischenstand (12. Oktober 2017): Die aktuelle Situation meiner Frau ist, dass ihr Aufenthaltstitel am 15. September abgelaufen ist. Ihr Aufenthalt in Österreich ist legal, bis sie den neuen Aufenthaltstitel hat. Wenn Sie Österreich verlassen will kann sie von der Behörde eine "Notvignette" in den Reisepass bekommen, mit dem sie aus Österreich ausreisen und wieder nach Österreich einreisen darf. Das Problem ist, dass andere Schengen-Staaten diese Notvignette nicht anerkennen, aber auch kein Visum ausstellen. Sie hat also aktuell keine legale Möglichkeit, in Schengen zu reisen. Sollte sie beispielsweise nach Deutschland fahren und dort kontrolliert werden, droht ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts, was dazu führen kann, dass die österreichischen Behörden ihren beantragten Aufenthaltstitel nicht bewilligen. Als EU-Bürger empfinde ich das als nicht hinnehmbare Zumutung (zudem meine Frau 2-3 Mal im Jahr im Auftrag ihrer Firma zu Messen nach Deutschland fährt und wir privat regelmäßig ins Ausflüge ins benachbarte Ausland unternehmen) - nur sind wir völlig machtlos.


    Die Odyssee geht weiter: Ich habe der MA35 am 28. September unsere Gehaltsnachweise von August und September geschickt (mit Bitte um Empfangsbestätigung). Da ich keine Empfangsbestätigung bekomme habe, wollte ich anrufen, dort hebt aber niemand am Telefon ab, also habe ich am 10.Oktober erneut per E-Mail nachgefragt. Als Antwort kam postwendend "Ihre Gattin soll bitte noch einmal persönlich mit dem originalen Deutsch-B1-Zeugnis vorbeikommen." Für den Aufenthaltstitel ist eigentlich nur Deutsch-A2 notwendig, da meine Frau bereits B1 hat, haben wir dieses bereits bereits der Antragstellung im August im Original und in Kopie vorgelegt.


    Am 12. Oktober waren wir wieder bei der MA35, die Sachbearbeiterin hat sich zuerst das B1-Zeugnis angesehen und dann einen zweiten Prüf-Vermerk auf ihre Kopie geschrieben (den ersten Vermerk hatte ihre Kollegin bereits im August auf die Kopie geschrieben - das erinnert mittlerweile an philippinische Verhältnisse :blöd ). Danach hat sie gesagt, dass sie jetzt den Antrag bewilligt, weil meine Frau mit 12. Oktober zwei Jahre in Österreich ist. Mein Einwand, dass meine Frau seit August 2015 in Österreich ist und der erste Aufenthaltstitel am 15. September 2015 ausgestellt worden ist, entgegnet sie, ihre Vorgesetzte hätte das so festgelegt, dass die erstmalige Abholung des Aufenthaltstitels zählt, und das war am 12. Oktober 2015 (die Karte wurde damals am 15. September 2015 produziert aber erst am 12. Oktober 2015 von der MA35 an meine Frau übergeben). Das heißt, die neue Karte wird also jetzt produziert und kann in ein paar Wochen abgeholt werden. Bis dahin hat meine Frau keine Möglichkeit, in Schengen zu reisen oder über einen Schengen-Flughafen zu fliegen. X(
    Ich habe mir nicht nehmen lasen, zu sagen, dass ich diese Vorgangsweise nicht akzeptabel finde und wenn ich irgendeine Möglichkeit hätte mich zu wehren würde ich das tun und es eine Schande ist, was der österreichische Staat sich hier erlaubt. Die Sachbearbeiterin hat nur gesagt, sie würde sich ja nur an Vorgaben und Gesetze halten.


    Ich werde berichten, wie die Geschichte weitergeht.


    Ich bin wirklich sauer, weil ich das als inakzeptable Ungerechtigkeit ansehe. Normal sind diese Vorgangsweisen der Behörde schon lange nicht mehr. Ich stelle derzeit alles öffentlich ins Internet und werde in Kürze einen erneuten offenen Brief an die Ministerien zu schicken (mehr Information dazu in Kürze in einem separaten Thread).

  • Zwischenstand (12. Oktober 2017): Die aktuelle Situation meiner Frau ist, dass ihr Aufenthaltstitel am 15. September abgelaufen ist. Ihr Aufenthalt in Österreich ist legal, bis sie den neuen Aufenthaltstitel hat. Wenn Sie Österreich verlassen will kann sie von der Behörde eine "Notvignette" in den Reisepass bekommen, mit dem sie aus Österreich ausreisen und wieder nach Österreich einreisen darf. Das Problem ist, dass andere Schengen-Staaten diese Notvignette nicht anerkennen, aber auch kein Visum ausstellen. Sie hat also aktuell keine legale Möglichkeit, in Schengen zu reisen. Sollte sie beispielsweise nach Deutschland fahren und dort kontrolliert werden, droht ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts, was dazu führen kann, dass die österreichischen Behörden ihren beantragten Aufenthaltstitel nicht bewilligen. Als EU-Bürger empfinde ich das als nicht hinnehmbare Zumutung (zudem meine Frau 2-3 Mal im Jahr im Auftrag ihrer Firma zu Messen nach Deutschland fährt und wir privat regelmäßig ins Ausflüge ins benachbarte Ausland unternehmen) - nur sind wir völlig machtlos.

    Reist deine Ehefrau mit dir, könnt Ihr die gesamte EU bereisen. Reisepässe und Eheurkunde reichen. Ihr fallt unter die EU-Freizügigkeit. Grenzpolizisten kennen diese Regelung.

  • Kurzes Update, meine Frau hat endlich ihren neuen Aufenthaltstitel mit 3 Jahren Gültigkeit. :yupi
    Vor ein paar Tagen kam ein Brief, dass der Aufenthaltstitel am 31.10.2017 abgeholt werden kann. Ganze 6 Wochen nach Ablauf des alten Aufenthaltstitels. Die Abholung selbst hat nur ein paar Minuten gedauert, ohne Wartezeit beim Abholung-Schalter beim Eingang der MA35.


    Die Ironie an der Sache: Die neue Karte hat ein Gültigkeit von 18.9.2017 bis 17.9.2020. Das ist echt nicht normal. Da stellt sich die Behörde wochenlang auf stur, dass man den neuen Aufenthaltstitel aufgrund von Regulativen erst mit mehreren Wochen Verspätung ausstellen kann und dann wird dieser aber rückdatiert. :blöd