Der Aufenthaltstitel meiner Frau (philippinische Staatsbürgerin) läuft Mitte September aus und muss verlängert werden. Wir wohnen in Wien, zuständig ist daher die MA35. Die Verlängerung kann man maximal 3 Monate vorher beantragen, die MA35 wünscht sich, dass man 4-5 Wochen vorher kommt.
Die Beschreibung auf der Website der MA35 zu erforderlichen Dokumenten ist mehr als dürftig, weiterführende Beschreibungen hat es früher gegeben, die sind seit über einem Jahr offline. Wir kennen das Prozedere vom letzten Jahr und bereiten alle wichtigen Dokumente vor (falls gewünscht kann ich das noch separat beschreiben). Unter anderem muss man in Österreich nachweisen, dass genügend Geld zum Leben vorhanden ist. Üblicherweise mittels Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate sowie Nachweisen zu Fixkosten (Miete, Kreditrückzahlungen, Betriebskosten, etc.).
Wir gehen also zur MA35, geben der Sachbearbeiterin also alle Dokumente, sie sieht das wortlos mehrere Minuten durch und meint dann, sie brauche noch die Einkommensnachweise für August und September. In Österreich bekommt man Einkommensnachweise aber immer nur am Ende des Monats. Das weiß die Sachbearbeiterin auch, sie besteht aber auf der Nachreichung dieser Einkommensnachweise, sonst gibt es keinen neuen Aufenthaltstitel, jegliche Diskussion blockt sie ab. Die Begründung ist, sie braucht Nachweise über den „gesamten Zeitraum“, also bis Mitte September, also Einkommensnachweis für September. Den Antrag hat sie dort behalten und wir sind mit einer schriftlichen Aufforderung zur Nachreichung wieder gegangen.
Was heißt das jetzt? Meine Frau bekommt ihren neuen Aufenthaltstitel frühestens Ende September, obwohl der alte Mitte September ausläuft. Der Aufenthalt in Österreich ist zumindest legal, wenn man den neuen Aufenthaltstitel vor dem Ende des alten Aufenthaltstitels beantragt. Reisen im Schengen-Raum sind mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel allerdings nicht möglich. Ich hoffe nur, dass die Karte schon jetzt produziert wird erst beim September-Einkommensnachweis ausgegeben wird, sonst kommt sie erst ein paar Wochen später irgendwann im Oktober an.
Bei der Verlängerung 2016 war das nicht so. Ich habe keine Ahnung, ob das eine neue Regelung ist oder ob das die Sachbearbeiterin selbstständig entscheiden kann. Ein geplanter Kurzurlaub Ende September in Italien fällt somit ins Wasser (glücklicherweise haben wir noch nicht gebucht). Jedenfalls ist das eine riesige Frechheit, dass meine Frau keine Möglichkeit hat, ihren Aufenthaltstitel so zu verlängern, dass sie durchgehend einen gültigen Aufenthaltstitel in Händen hält. Nur, was tun? Vielleicht schreibe ich einen Brief ans Innenministerium, auch wenn der Nutzen eher gering sein wird. Diese Behörde ist aus meiner Sicht eine einzige Zumutung.
PS: Die Vorgeschichte zum Erstantrag und zur ersten Verlängerung findet sich hier: [Österreich] Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien