Dem Finanzamt musst Du nur nachweisen, das Du mehr als 6 Monate im Ausland bist. Ob Du beim Einwohnermeldeamt gemeldet bis oder nicht spielt da keine Rolle (auch nicht im umgekehrten Falle, d.h. mehr als 6 Moante in D und nicht gemeldet.. trotzdem Steuerpflicht, s. Boris)...
Die PKV kannst Du kündigen und eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschliessen. Die TK war schon interessiert zu wissen, das ich in der "beitragsfreien" Zeit krankenversichert war.
Ich habe mich auch etwas mit dem Thema beschäftigt. Mehr als 6 Monate im Ausland und nicht mehr steuerpflichtig stimmt so auch nicht ganz. Ich zum Beispiel habe noch ein Haus in Deutschland und müsste es vorher verkaufen, ansonsten bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig. Wohnsitz in Deutschland bedeutet steuerpflichtig. Mieteinahmen usw. auch ...