Kola813 / Bevorstehende Heirat in Deutschland - oder doch auf den Philippinen?

  • Den alten Mittelnamen zuverwenden ist nicht korrekt. Ganz besonders da er ja in offiziellen Deutschen Dokumenten auftaucht, aber die philippinischen Behörden zusätzlich verwirrt.


    Unser Standesbeamte war so nett und hatte nochmal nachgeforscht und eine Durchfühungsbestimmung gefunden, die sagt: der Mittelname kann entfallen.


    Damit ist die Namensgebung wieder kompatibel.


    übrigens für die Türkei braucht sie mit einem SchengenVisum kein extra Visum von der Botschaft, das geht zur Not auch am Flughafen instanbul oder besser man besorgt sich im voraus das eVisa.


    Bei meiner Frau stand auch zuerst der Mittelname auf der Heiratsurkunde. Das wurde aber noch vor der Unterschrift korrigiert.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Den alten Mittelnamen zuverwenden ist nicht korrekt.

    Doch, es ist korrekt:

    Die Vorschrift heißt zunächst, dass kein Namensteil unter den Tisch fallen darf. Und somit bleibt dem Standesbeamten nur die Möglicheit, den Mittelnamen im Vornamen unterzubringen.


    Es ist aber richtig, dass Leute sich da durchgeklagt haben und erreicht haben, dass der alte Mittelname wegfällt. Davon mag dann dein Standesbeamter erfahren haben..


    Aber es gibt leider nicht bundesweit oder landesweit einheitliche Vorschriften, wie die Namen von den verschiedenen Ländern zu übernehmen sind.




    Ganz besonders da er ja in offiziellen Deutschen Dokumenten auftaucht, aber die philippinischen Behörden zusätzlich verwirrt.

    Wo taucht er denn noch auf?

    eAT richtet sich immer nach dem aktuellen Pass... in den anderen Dokumenten hat es niemanden gestört.


    Damit ist die Namensgebung wieder kompatibel.

    Eben nicht:


    Die Philipp. Botschaft wird sich nicht nach der deutschen Namensfestlegung richten.

    Sie heißt in ihrem offiziellen Pass dann: Vorname-alt, Nachname-alt, Nachname-neu..


    Es wird immer eine hinkende Namensführung (= Inkompatibilität) zwischen deutschen und philipp. ID-Dokumenten geben. Weil es eben bei uns keinen Mittelnamen gibt.


    Bei meiner Frau stand auch zuerst der Mittelname auf der Heiratsurkunde. Das wurde aber noch vor der Unterschrift korrigiert.

    Das geht aber jetzt beim TS nicht mehr.

    Man kann zwar eine Änderung der Namen beantragen (kostenpflichtig).. aber im Rahmen der Einbürgerung kann das kostenlos mit erledigt werden.


    Jedenfalls meine Frau hatte auch über 10 Jahre dieses Situation und wir haben nie Probleme mit irgendwas gehabt!

  • Art. 47 EGBGB

    (1)hat eine Person...einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie...

    3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht.


    es geht auch nachträglich nach dem selben Schema. Weglassen geht demnach.


    Kompatibel heisst in dem Fall, dass der neue Reisepass nur mit Vor und Nachnamen beantragt wird und automatisch noch der neue Mittelname hinzugefügt wird.


    Im anderen Fall Vorname+Mädchename Nachname sähe das blöd im neuen Reisepass aus.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Art. 47 EGBGB

    (1)hat eine Person...einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie...

    3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht.

    Welche Staatsangehörigkeit hat die pinay denn nach der Hochzeit?

    Ich vermute doch immer noch die philippinische. Daher gilt für sie immer noch bei der Philipp. Botschaft deren Namensrecht und die werden sich nicht nach einem deutschen § richten. Und ob die deutschen daher diesen Artikel auch bei pinays anwenden, sei dahingestellt. Bin kein Jurist. Im Fall der Einbürgerung kann man sich auf diesen Artikel beziehen, aber ich denke nicht, dass dies auch schon nach der Hochzeit der Fall ist.


    Wenn die Heirat in D stattgefunden hat, heisst dies ja nicht, dass sich die Philippinen nach deutschem Namensrecht richten muss.

    Kompatibel heisst in dem Fall, dass der neue Reisepass nur mit Vor und Nachnamen beantragt wird und automatisch noch der neue Mittelname hinzugefügt wird.

    Den neuen Reisepass kannst du aber nicht nur mit Vor- und Nachname beantragen. weil der Philipp. Pass einen Mittelnamen hat und die Vergabe von Vor- Mittel und nach Nachname sich nach philipp. Recht richtet.

    Das automatische Zufügen vom Mittelnamen ist eben nicht automatisch, sondern Namensrecht der Philippinen.

    Und somit weicht der Pass von jeglichem deutschem Dokument ab. Man wird sie nie identisch bekommen, allein weil die Filipinos 3 Namensfelder haben und wir nur 2.


    Im anderen Fall Vorname+Mädchename Nachname sähe das blöd im neuen Reisepass aus.

    Das macht die Philipp. Botschaft ja auch nicht. Das kommt ja nur dadurch zustande, dass der Standesbeamte den Namen vor der Heirat eintragen muss.. und da er keine Namen unter den Tisch fallen lassen darf, muss er den Mittelnamen im Vornamen unterbringen...



    Man kann natürlich in D eine Namenserklärung mit den seltsamsten Namenskombinationen abgeben. Das wird aber die Philipp. Botschaft bei der Ausstellung des Passes nicht interessieren. Man kann höchstens erreichen, dass dann im eAT die Bemerkung steht: "trägt nach deutscher Namenserklärung den Namen Irgendwas....


    Wie ich schon sagte: man kann kostenpflichtig Namen ändern lassen. Dann aber nur in deutschen Dokumenten.. zB in der deutschen Heiratsurkunde. Das wird aber nichts auf Philipp. Seite ändern.


    Wie gesagt: wir sind mit dieser Standardmethode gut "durchs Leben" gekommen.

  • Gibt es eigentlich nach ph. Recht nur diese eine Variante der Namensgebung bei der Frau, wo ihr ursprünglicher Nachname zum Mittelname wird und der neue der des Mannes ist? Oder sind nach ph. Recht auch andere Namensgebungen möglich? Meine Standesbeamtin hier hatte sich so angehört, dass es laut ihren deutschen Unterlagen auch auf den Philippinen noch andere rechtlich zulässige Namensgebungen gibt nach Hochzeit.


    PS: Google bemüht mit folgendem Output:

    According to Article 370 of the Civil Code of the Philippines, a married woman may use:

    • Her maiden first name and surname and add her husband’s surname, or
    • Her maiden first name and her husband’s surname, or
    • Her husband’s full name, but prefixing a word indicating that she is his wife, such as “Mrs.”


    Hab jetzt nicht nachgelesen im Gesetz, aber demnach sind nach ph. Recht auch Varianten möglich, die gleich deutschen Varianten sind.

    Einmal editiert, zuletzt von raphael00 ()

  • Hab jetzt nicht nachgelesen im Gesetz, aber demnach sind nach ph. Recht auch Varianten möglich, die gleich deutschen Varianten sind.

    Es sind andere Varianten möglich; auch der berühmte Doppelname... (wobei hier die Frage des Bindestrichs geklärt werden muss).

    Trotzdem: auch in diesen Fällen wird ein Mittelname bestimmt und sowas gibt es bei uns einfach nicht.


    Daher wird es immer ein sogenannte hinkende Namensführung zwischen Philippinen und D geben.

    Die Standesämter sind angewiesen bzw. raten, solche hinkenden Namensführung nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. wenn nicht möglich, die Namen doch ziemlich ähnlich zu halten.


    btw.: Der Mittelname ist übrigens in den Philippinen mal eingeführt worden, weil es zu wenig unterschiedliche Familiennamen gab.