Harald007 / Visum abgelehnt - Remonstration

  • Hallo,
    das Besuchsvisum meiner Lebensgefährtin wurde mit der fadenscheinigen Begründung (ich nenne es Unterstellung) der Rückkehrbereitschaft abgelehnt.


    Meines Erachtens ist die Garantie der Rückkehr grundsätzlich nicht gegeben, egal ob die Filipina mit einem Filipino verheiratet ist, ob sie arbeitet, Kinder hat, verwurzelt ist oder sich sonst was ausdenkt. Wenn es danach geht, dürfte die DBM diese Art von Anträge gar nicht entgegennehmen.


    Daher ist es für mich eine Unverschämtheit diese "Begründung" per Kreuzchen ohne jegliche stichhaltige Nachweise mitzuteilen.


    Ich bin erst mal nett und sachlich in Remonstration gegangen. Seit einem Monat warte ich - still ruht der See.


    Hat jemand Erfahrung wie das, was da zurückkommt, wenn es denn zurückkommt abgefasst ist? Äußert man sich da etwas kreativer zur Sache?


    Ein Lebenspartner zu haben ist für meine Begriffe ein Grundbedürfnis. Allerdings sollte, wenn es etwas von Dauer werden soll, der (hier die) Andere auch die Möglichkeit haben, sich vom tristen Deutschland erstmal ein Bild machen zu können, damit spätere Enttäuschungen vermieden werden. Wird diese Möglichkeit versagt, wächst buchstäblich der Gedanke in Hongkong zu heiraten, auch wenn sich Alles aus o.g. Gründen in Einem dagegen sträubt. Ein Eheschließungsvisum beantragen macht konsequenterweise wohl genauso wenig Sinn, weil die DBM eine Ablehnung - schon rein aus Sportsgründen - mit Scheinehe "begründen" wird.
    Ist man schon verheiratet, hat man meines Wissens nach "nur" noch die A1- Test - Hürde zu knacken.
    Oder gibt's da noch andere Kinderüberraschungen?


    Haben wir diese ablehnende Vorgehensweise etwa dem zu verdanken, dass sich DE mit seinem Integrationsprojekt so verpeilt hat?


    Bei dieser Abfuhr stelle ich mir die Frage, ob ich mich in meinem Land noch willkommen fühlen darf, wenn man mir auf derartige Weise den Lebenspartner verwehrt.


    Gruß Harald

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

    Einmal editiert, zuletzt von Harald007 ()

  • Tut mir leid, dass euer Schengen-Visum abgelehnt worden ist.


    Tatsache ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf so ein Visum gibt und der Staat Anträge auf Schengen-Visa nach Gutdünken ablehnen darf. Das ist mittlerweile auch durch genügend Gerichtsurteile bestätigt. Ich persönlich finde das nicht gut, aber faktisch muss man sich damit arrangieren. Das die Sache so ist hat man hauptsächlich den letzten deutschen Bundesregierungen zu verdanken. Wenn man Änderungen will müsste man andere Parteien in die Regierung bekommen.


    Auf ein Heiratsvisum und Familienzusammenführungsvisum besteht allerdings ein Rechtsanspruch. Das ist zwar viel Behördenkram und viel Aufwand, funktioniert schlussendlich aber. Scheinehen werden in der Regel nicht vorgeworfen, nur in wenigen Ausnahmefällen.

  • Hallo,
    das Besuchsvisum meiner Lebensgefährtin wurde mit der fadenscheinigen Begründung (ich nenne es Unterstellung) der Rückkehrbereitschaft abgelehnt.


    Nein, das ist keine Unterstellung....das ist Normalität! Es gibt keinen Anspruch auf en Schengenvisum und es werden sehr viele dieser Visa "junge Pinay" zu deutschem Mann abgelehnt (ca. 50%...hier im Forum gefühlte 90%...lies mal im Behördenteil). Man muss schonsehr genau argumentieren und auch etliche Parameter erfüllen.
    Erzähl doch mal etwas mehr.
    1 Wie lange Visum beantragt?
    2.Wie alt ist Sie?
    3. Wie alt bist du?
    4. Was arbeitet Sie?
    5. Hat Sie Vermögen / Land?
    6. Wie hat Sie ihre Rückkehrwilligkeit nachgewiesen?
    7. Wie wurde der Antrag auf ein Visum begründet?
    8. Wie lange kennt ihr Euch
    9. Wie oft habt ihr Euch schon gesehen?


    Hat jemand Erfahrung wie das, was da zurückkommt, wenn es denn zurückkommt abgefasst ist? Äußert man sich da etwas kreativer zur Sache?


    Es wird etwas detailierter Begründet...Dauer 3 - 6 Wochen i.d.R.


    Andere auch die Möglichkeit haben, sich vom tristen Deutschland erstmal ein Bild machen zu können, damit spätere Enttäuschungen vermieden werden.


    Dafür gibt es kein Visum! Kann man mit einem Eheschließungsvisum machen...einfach das Einreisedatum 80 Tage vor den Eheschließungstag setzen, dann hat Madam 80 tage Zeit sich zu entscheiden


    Ein Eheschließungsvisum beantragen macht konsequenterweise wohl genauso wenig Sinn, weil die DBM eine Ablehnung - schon rein aus Sportsgründen - mit Scheinehe "begründen" wird.


    Nein, ein Eheschließungsvisum bekommt man, wenn alle Parameter stimmen


    Ist man schon verheiratet, hat man meines Wissens nach "nur" noch die A1- Test - Hürde zu knacken.


    Na ja, vor der Einreise steht da i.d.R. noch die Urkundenprüfung...diese ist meist ein größeres Hemmnis, weil viele Urkunden unstimmig sind! Deshalb würde ich immer in Deutschland heiraten, wenn man eh hier leben will. Da hat man die UP vor der Hochzeit und nicht hinterher vor der Einreise

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Tatsache ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf so ein Visum gibt und der Staat Anträge auf Schengen-Visa nach Gutdünken ablehnen darf.


    Genau so ist es.


    Nein, das ist keine Unterstellung....das ist Normalität!


    Das Eine schließt ja wohl das Andere nicht aus, oder?


    Man muss schonsehr genau argumentieren und auch etliche Parameter erfüllen.


    Und auch dann ist eine Erteilung nicht gewährleistet.



    Die geeignetsten Angaben sind beim besten Willen keine Argumente um nicht zurückzukehren, wenn man es so will. Deshalb will auch nicht mehr dazu schreiben.
    zu 7. Wenn ich mich recht entsinne, wurde Alles, was DBM dazu fordert abgegeben. Anderenfalls wäre das Kreuzchen schon in Punkt 1-8 zu finden gewesen.
    Die Frage nach Rückkehrwilligkeit ist auf keinem Formular zu finden. Die Begründung für die Einreise ist schlichtweg Besuch beim Gast. Deshalb heißt es ja auch Besuchsvisum und nicht z.B. Eheschließungsvisum. Man könnte die Punkteliste natürlich noch erweitern, indem man fragt, wie oft wir miteinander geschlafen haben. Ich habe da aber keine Kartei geführt.


    Es wird etwas detailierter Begründet...Dauer 3 - 6 Wochen i.d.R.


    Darauf warte ich mit Interesse. Werde dann sehen, was Menschen mit Menschen so machen.


    Dafür gibt es kein Visum! Kann man mit einem Eheschließungsvisum machen...einfach das Einreisedatum 80 Tage vor den Eheschließungstag setzen, dann hat Madam 80 tage Zeit sich zu entscheiden


    Das wäre aber menschlich gesehen i.O.. Was ist, wenn Madam berechtigterweise auch mal die anderen Jahreszeiten kennenlernen möchte? Außerdem beschnuppert man sich normalerweise unter Deutschen auch ein bisschen länger, bevor man den Sack zumacht.
    Kann sie, wenn es nicht zur Ehe gekommen ist,erneut ein Eheschließungsvisum beantragen?


    Nein, ein Eheschließungsvisum bekommt man, wenn alle Parameter stimmen


    Das gibt mir Hoffnung. Muss da nicht noch dieser CFO-Sticker herbeigebracht werden? Die Leute, die den erteilen, sollen, so habe ich es hier im Forum gelesen, angeblich eine Menge glückliche Fotos zu sehen bekommen. Ich würde es gut finden, wenn auch ein paar vorab gemachte Fotos aus DE die Sache anreichern würden.


    vor der Einreise steht da i.d.R. noch die Urkundenprüfung...diese ist meist ein größeres Hemmnis, weil viele Urkunden unstimmig sind! Deshalb würde ich immer in Deutschland heiraten, wenn man eh hier leben will. Da hat man die UP vor der Hochzeit und nicht hinterher vor der Einreise


    Und was ist, wenn bei der UP vor der Hochzeit irgendwas unstimmig ist?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Das wäre aber menschlich gesehen i.O.. Was ist, wenn Madam berechtigterweise auch mal die anderen Jahreszeiten kennenlernen möchte? Außerdem beschnuppert man sich normalerweise unter Deutschen auch ein bisschen länger, bevor man den Sack zumacht.
    Kann sie, wenn es nicht zur Ehe gekommen ist,erneut ein Eheschließungsvisum beantragen?


    Ja, immer wieder. Eventuell glaubt man ihr dann aber auch, dass sie gar nicht vor hat in Deutschland länger zu bleiben, wenn sie schon einmal zurückgekehrt ist, obwohl sie ein nationales Visum besass, mit dem sie nach einer Heirat hätte bleiben können, und sie kann ein ganz normales Besuchsvisum erteilt bekommen.


    Zitat von »TanduayIce«



    vor der Einreise steht da i.d.R. noch die Urkundenprüfung...diese ist meist ein größeres Hemmnis, weil viele Urkunden unstimmig sind! Deshalb würde ich immer in Deutschland heiraten, wenn man eh hier leben will. Da hat man die UP vor der Hochzeit und nicht hinterher vor der Einreise


    Und was ist, wenn bei der UP vor der Hochzeit irgendwas unstimmig ist?


    Dann wird kein Visum erteilt bevor die deutschen Behörden nicht befriedigt sind, dass alle eventuellen Fehler berichtigt oder unbeachtlich sind.

  • Danke erstmal für eure Antworten.


    Ja, immer wieder.


    Ich dachte, wenn das Eheschließungsvisum nicht zu seinem Zweck benutzt wird, verwirkt man seine Ansprüche auf das nächste Eheschließungsvisum.
    Um so besser, wenn es anders ist.


    Für die Beantragung eines Eheschließungsvisum wird eine Verpflichtungserklärung im Original verlangt. Wie bekommt man sie nach Cebu ohne unbedingt hinfliegen zu müssen? Mit der Post? Hat da jemand einen Tip?


    Wird für ein Familienzusammenführungvisum auch eine Verpflichtungserklärung benötigt?
    Auf dem Merkblatt der DBM steht: Sofern Referenzperson/Elternteil in Deutschland kein dt. Staatsangehöriger ist: Verpflichtungserklärung mit Lebensunterhalt nachgewiesen.

    Bin ich die Referenzperson? Dann brauche ich also Keine?


    Sollte meine Lebensgefährtin meinen Namen annehmen, muss ja der Namen auch in ihrem Pass geändert werden. Lässt sich das bei der philippinischen Botschaft in Berlin bewerkstelligen?


    Ich habe wirklich nicht die Absicht in Hongkong zu heiraten, wenn die Komplikationen für eine Heirat in DE geringer sind.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Wird für ein Familienzusammenführungvisum auch eine Verpflichtungserklärung benötigt?
    Auf dem Merkblatt der DBM steht: Sofern Referenzperson/Elternteil in Deutschland kein dt. Staatsangehöriger ist: Verpflichtungserklärung mit Lebensunterhalt nachgewiesen.
    Bin ich die Referenzperson? Dann brauche ich also Keine?

    Wenn ihr in den Philippinen heiratet, braucht man keine Verpflichtungserklärung, aber wenn sie nach Deutschland kommt zwecks heitrat braucht ihr schon eine Verpflichtungserklärung und zwar gilt die dann bis zur Heirat.
    Sofern ihr in Deutschland heiratet, muss auch der Lebensunterhalt nachgewiesen werden, also Verdienst, Vermögen und Wohnraum etc.
    Ob man bei der Heirat in den Philippinen ebenfalls diese Nachweise braucht, weiss ich nicht.

    Sollte meine Lebensgefährtin meinen Namen annehmen, muss ja der Namen auch in ihrem Pass geändert werden. Lässt sich das bei der philippinischen Botschaft in Berlin bewerkstelligen?

    ja das geht in Berlin. Die Botschaft bietet aber auch sogenannte "outreach missions" an
    http://philippine-embassy.de/outreach-missions/


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Für die Beantragung eines Eheschließungsvisum wird eine Verpflichtungserklärung im Original verlangt. Wie bekommt man sie nach Cebu ohne unbedingt hinfliegen zu müssen?


    Mittels eines Kurierdienstes....DHL Express bietet sich an! Kostet ca. 50 € und ist in 3 Tagen in Manila! Bis dahin ist aber noch viel Zeit.


    Willst du das angehen, musst di erst mal zu deinem Standesamt und dir einen Laufzettel abholen welche Dokumente diese haben wollen! Dann gilt es die Dokumente zu sammeln und Dir zuzuschicken. Das gibst du auf dem Standesamt ab und die schicken es wieder nach Manila zur Dokumentenprüfung (UP). Ist die UP fertig, wirst du einige Dokumente übersetzen lassen müssen und dann geht es zum OLG, wo die Befreiung von der Beibringung des EFZ beantragt wird! In der Zwischenzeit sollte A1 gemacht werden. Dann steht dem Visum nichts mehr im Weg!
    Dauer, wenn die Dokumente von Madam in Ordnung sind ca. 9 - 12 Monate ab dem Beginn des sammelns!


    Zitat

    Das gibt mir Hoffnung. Muss da nicht noch dieser CFO-Sticker herbeigebracht werden? Die Leute, die den erteilen, sollen, so habe ich es hier im Forum gelesen, angeblich eine Menge glückliche Fotos zu sehen bekommen.


    Ihr habt Euch aber schon mehrfach persönlich getroffen, oder?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ihr habt Euch aber schon mehrfach persönlich getroffen, oder?


    2 x. Einmal für 7 Tage. Beim 2.x habe ich 14 Tage bei ihr gewohnt und das höchstpersönlich. Das nächste Treffen liegt auf Eis, weil wir noch nicht wissen, was uns die DBM mitteilt.


    Aber jetzt weiß ich es...


    Ich habe Freitag die DBM angeschrieben und gefragt, ob bei mir vielleicht etwas Wichtiges nicht angekommen sei - nur so um an unsere Existenz zu erinnern. Heute teilt man mir um 11:04 (Manila-Zeit) mit, dass das Remonstrationsverfahren derzeit noch in Bearbeitung ist und zur Zeit die Bearbeitungsdauer ungefähr 12-16 Wochen beträgt. Kurz darauf, 12:55 übersendet man mir den 4seitig ausgearbeiteten Remonstrationsbescheid mit einem Datum vom 29.11.17. Sind sie nicht schnell? Hätte ich nicht nachgefragt, hätte ich womöglich nichts bekommen.


    Selbstverständlich ist es eine Ablehnung. So, wie das abgefasst ist, schreit es geradewegs weiter zu remonstrieren.


    Ich brauche erst mal Bisschen Zeit und komme wieder drauf zurück.


    Bis später.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • das Besuchsvisum meiner Lebensgefährtin wurde mit der fadenscheinigen Begründung (ich nenne es Unterstellung) der Rückkehrbereitschaft abgelehnt.


    2 x. Einmal für 7 Tage. Beim 2.x habe ich 14 Tage bei ihr gewohnt und das höchstpersönlich.


    Vielleicht habe ich ja was übersehen: aber bei diesen 2 Besuchen von "Lebensgefährtin" zu sprechen, ist ja schon kühn.
    Was anderes wäres , wenn du mit ihr lange Zeit (Jahre) auf den Philippinen gewohnt hättest. Dann ist zwar ein SchengenVisum auch kein Selbstläufer, aber wenn der Wohnsitz weiterhin auf den Philippinen wäre, wäre ein Visum immerhin denkbar.

  • Sollte meine Lebensgefährtin meinen Namen annehmen, muss ja der Namen auch in ihrem Pass geändert werden. Lässt sich das bei der philippinischen Botschaft in Berlin bewerkstelligen?

    ja das geht in Berlin. Die Botschaft bietet aber auch sogenannte "outreach missions" an


    http://philippine-embassy.de/outreach-missions/

    Hier noch ein zusätzlicher Tip zu den gennanten Möglichkeiten von tbs :


    Man muss hierzu nicht unbedingt zu der philippinischen Botschaft in Berlin bzw. Deutschland, sondern kann zu JEDER philippinischen Botschaft, was dann Sinn machen würde, wenn man in der Nähe eines Nachbarlandes lebt.
    Z.B. jemand, der in Freiburg lebt, könnte auf die Botschaft nach Bern fahren.

  • Das Pamflet selbst muss trotzdem bei Antragsangabe bei der DBM vorgelegt werden.

    Hmm.... sehe ich anders. Dann müsste das so auch im Merkblatt stehen. Ich habe die VE seinerzeit nur bei der ABH abgegeben und dieser Punkt hat sich im Merkblatt nicht geändert. Kann mich erinnern, dass das genauso drinstand.
    Will aber meine Hand nicht unbedingt dafür ins Feuer legen. Wäre mal interessant, von jemandem zu erfahren, bei dem das Visum aktuell ist.


    Harald007
    Kannst ja mal berichten, wie das gelaufen ist

  • Hmm.... sehe ich anders. Dann müsste das so auch im Merkblatt stehen.



    Steht ja auch so im Merkblatt; am Anfang steht


    Zitat

    Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben.


    Alle hier aufgeführten Dokumente sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.


    Darunter ist auch die VE aufgeführt.

  • Also, wenn sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert hat, muß die VE im Original vorgelegt werden bei der DBM. Ich hab die damals per DHL Express an meine Frau verschickt, die hatte die VE dann beim Interviewtermin mit abgegeben.

  • Ihr seid aber auch Besserwisser :P :P :D


    Nein, Spass beiseite...


    Darunter ist auch die VE aufgeführt.

    ...aber mit dem Zusatz, daß diese bei der ABH abzugeben ist..



    Ich hab die damals per DHL Express an meine Frau verschickt, die hatte die VE dann beim Interviewtermin mit abgegeben.

    Wundert mich wirklich. Bei mir ist es 4 Jahre her. Das war 2013. Ich musste seinerzeit nichts mit DHL verschicken. Ja, umgedreht, meine Frau schickte die Support-Dokumente für die UP, sowie die Dokumente fürs Standesamt per DHL an mich. Die VE habe ich lediglich bei der ABH unterschrieben und auch dort abgegeben.


    Aber wie Du mal so schön geschrieben hast HGE, in solchen Fällen gibt es keine Wahr- oder Unwahrheiten. Jede Behörde macht das wieder anders.
    Da der TS wegen der VE sowieso zur ABH muss, werden die ihm ja dann sagen, wie er damit zu verfahren hat.