Heiraten in Hongkong und wie weiter?

  • Hallo, wir haben in Hongkong geheiratet.
    Apostille ist vorhanden und seitens der Egefrau sind alle Antrgäge in Manila zur Familienzusammenführung gestellt.
    WDoch wie geht es für mich in D weiter? Das Standesamt meint hie, dass ich zur Eintragung in das Eheregister alle Unterlagen meiner Ehefrau vorlegen muss. Aber ich muss mich ja nicht in das Eheregister eintragen lassen. Dann habe ichauch keine deutsche Heiratsurkunde die wir für den Antrag auf Familienzusammenführung vorlegen können. Ich weiß nicht weiter.

  • Na wenn der Antrag auf Visum gestellt ist und alle Papiere vorgelegt wurden wird es jetzt mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit keine UP geben. Hat deine Frau bei Antrag die Kosten dafür schon bezahlt? Dann vergehen ca. 6 - 8 Monate und es gibt hoffentlich einen positiven Bescheid....dann wird dich irgendwann die ABH kontaktieren, du must ein paar Sachen klären (ob du tatsächlich mit Asawa zusammenleben willst) und dann bekommt Sie das Visum! Danach CFO und Abflug!


    Sollte bei der UP irgendetwas falsch sein, dauert es länger, weil es gefixt werden muss :hi


    Solange sich die ABH bei dir nicht meldet, kannst du nahezu nichts tun

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für die schnelle Antwort. DA die Eintragung in das Eheregister freiwillig ist, frage ich mich nur nach dem Sinn der Eintragung und ob die Eintragung mit Ausstellung einer deutschen Eheurkunde die Ausstellung eines Visums zur Familienzuswammenführung beschleinigt. Aber die Ehe kann ja auch nach ihrer Einreise registriert werden.

  • DA die Eintragung in das Eheregister freiwillig ist, frage ich mich nur nach dem Sinn der Eintragung und ob die Eintragung mit Ausstellung einer deutschen Eheurkunde die Ausstellung eines Visums zur Familienzuswammenführung beschleinigt.

    Der Sinn ist, das du eine deutsch Urkunde hast. Sehr sinnvoll, wenn noch Nachkommenschaft oder eine Einbürgerung angestrebt ist.


    Das kann man machen wenn der Antrag auf Visaverfahren noch dauert, weil die Ehefrau noch A1 machen muss. Man löst damit hochwahrscheinlich eine UP aus, die damit mit nachfolgenden Visaantrag wegfällt.


    Ist der Visaantrag bereits gestellt , sollte man es nach Erhalt der AE machen.