NAIAboy / Der Weg (zur Hochzeit (?)) mit meiner philippinischen Freundin - ein sich füllender Erfahrungsbericht mit vielen Fragen

  • Ich habe zwischenzeitlich versucht, einen Termin beim zuständigen Standesamt zu bekommen, damit ich den Laufzettel etc. bekomme. Den frühesten Termin bekomme ich jedoch erst im Juni!!!


    Was kann ich alternativ machen, um herauszufinden, was genau benötigt wird, um bereits jetzt schonmal alles für eine Hochzeit, bzw. zumindest für die Urkundenprüfung, einzuleiten?

  • Ich habe zwischenzeitlich versucht, einen Termin beim zuständigen Standesamt zu bekommen, damit ich den Laufzettel etc. bekomme. Den frühesten Termin bekomme ich jedoch erst im Juni!!!


    Was kann ich alternativ machen, um herauszufinden, was genau benötigt wird, um bereits jetzt schonmal alles für eine Hochzeit, bzw. zumindest für die Urkundenprüfung, einzuleiten?



    Da findest du alle Infos was zur UP benötigt wird. Setz dich mit der DBM in Verbindung, ob es möglich ist die UP ohne StA anzuleiern.


    http://m.manila.diplo.de/conte…n/8110141/MB_Urkunden.pdf

  • An die Standesamtaufsicht / Landratsamt wenden...du brauchst nur eine Auskunft!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Da findest du alle Infos was zur UP benötigt wird. Setz dich mit der DBM in Verbindung, ob es möglich ist die UP ohne StA anzuleiern.

    Wahtscheinlich nicht. Die DBM macht eine UP in Amtshilfe des deutschen Standesamt oder Ausländernehörde. Der einfachste Maßnahme eine UP auszulösen ist die Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt.


    Ehefühigkeitszeugnis heißt ja nicht das man heiraten muss. Läuft die die Gültigkeit aus und will später heitaten beantragt man ein neues mit Verweis auf die UP-Vorgangsnummer des alten. Eine UP wird im Regelfall nicht zweimal gemacht.

  • Was ist das für ein Standesamt?
    Berlin und nur ein Standesbeamter?
    Ich hab die Unterlagen letzten Freitag abgegeben.
    Okay. Ich lebe in einer, wenn nicht DER kleinsten Großstädte, dieses unseren Landes =)
    Nicht desto trotz brauchst Du eigentlich keinen "Termin"
    Insider Tipp vom Standesbeamten war, geh zum Standesamt und mach die "Anmeldung zur Eheschließung".
    Schon muss sich der Beamte/die Beamtin (politisch korrekt) in die Tiefen des Computers begeben um herauszufinden was benötigt wird.
    Und Zack.
    Da kommt dein Laufzettel.
    :clapping


    Im groben ist es bei jedem Standesamt gleich. Zunächst musst Du/Ihr alles bringen was die Botschaft zur UP fordert. Die eigentliche Anmeldung erfolgt später.
    Viel Glück und Kraft


    PS: UP geht NUR über Standesamt im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens.
    Ehefähigkeitszeugnis, bzw, die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG erfolgt erst NACH der UP.


    So hat es mir zumindest mein Standestuppes erklärt.

  • nsider Tipp vom Standesbeamten war, geh zum Standesamt und mach die "Anmeldung zur Eheschließung".
    Schon muss sich der Beamte/die Beamtin (politisch korrekt) in die Tiefen des Computers begeben um herauszufinden was benötigt wird.
    Und Zack.

    Das gilt wenn man beim deutschen Standesamt heiraten will. Will man im Ausland beantragt man fomlos und schriftlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Ich kann mir vorstellen das die Antwort dann ein zeitnaher Termin ist. Man kann den schriftlichen Antrag ja auch vorbeibringen und mal schnell abgeben.

  • Was kann ich alternativ machen,


    Bevor hier die großen Brocken angewendet werden, würde ich doch einfach mal eine Mail and das Standesamt (falls keine Mailadresse vorhanden dann einen herkömmlichen Brief) schreiben und die situation über die Vorlaufzeit mit der Beschaffung der Urkunden auf den Philippinen und der UP schildern. Vielleicht gibt es dann schon früher einen Termin oder gleich die Auskunft...


    Bei uns würde ich auch mal die wöchenliche Sprechstunde des Bürgermeisters in Anspruch nehmen...


    Erst wenn das alles nichts nutzt, kann man ja über die Beantragung des EFZ oder Standesamtsaufsicht nachdenken .. wobei nach meiner Erfahrung die Standesamtsaufsicht sich meist einen schlanken Fuß macht und auf das Standesamt verweist... In manchen Gemeinden ist es ja auch so, dass man an die Adresse der Standesamtsaufsicht nur über das zuständige Standesamt kommt...

  • Once
    Ich habe auf der Homepage des Standesamtes ein Antragsformular auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses gefunden. Soll ich das dann einfach ausfüllen und denen zusenden? Allerdings wird in dem Formular davon ausgegangen, dass die Verlobte zumindest in der Vergangenheit mal einen Wohnsitz in Deutschland hatte.
    Wie lange ist denn so ein Zeignis gültig?


    Chris-GL
    Ja, Termin im Juni! Es ist eine mittelgroße deutsche Großstadt.
    Okay, aber um eine "Anmeldung zur Eheschließung" zu machen, benötige ich dort leider ebenfalls einen Termin. Auch erst im Juni möglich. Von daher würde dies wohl nicht schneller gehen.
    Ich muss dem Standesamt einfach nur alles bringen, was die Botschaft zur Urkundenprüfung benötigt? Dann habe ich ja bereits die benötigte Information, oder? Hiernach sind dies alles Dinge, die ich noch nicht habe. Soll ich meiner Freundin dann sagen, dass sie schonmal alle dort auf der 2. Seite aufgeführten Dinge besorgen und mir danach nach Deutschland schicken soll? Oder wie läuft sowas?
    Genau, wir möchten in Deutschland heiraten.


    hge
    Ich habe vor knapp 2 Wochen bereits eine Mail an das Standesamt gesendet. Bisher kam keine Antwort. Gestern habe ich nochmal geschrieben und um eine Empfangsbestätigung gebeten. Bis jetzt immer noch keine Antwort. Soll ich einfach nochmal schreiben und dann die Problematik mit der Vorlaufzeit erläutern?
    Ich möchte die Leute dort jedoch nur ungern nerven, da ich vielleicht nochmal auf die angewiesen sein könnte in der Angelegenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von NAIAboy ()

  • Ich habe vor knapp 2 Wochen bereits eine Mail an das Standesamt gesendet. Bisher kam keine Antwort. Gestern habe ich nochmal geschrieben und um eine Empfangsbestätigung gebeten. Bis jetzt immer noch keine Antwort. Soll ich einfach nochmal schreiben und dann die Problematik mit der Vorlaufzeit erläutern?
    Ich möchte die Leute dort jedoch nur ungern nerven, da ich vielleicht nochmal auf die angewiesen sein könnte in der Angelegenheit.


    Vorausgesetzt, das Standesamt hat die Mail bekommen (Spamproblematik) sieht es danach aus, dass das Standesamt die Mail nicht beantworten will. Aus Überlastung oder anderen Motiven kann ich natürlich nicht beurteilen .. Kannst du denn nicht dort mal anrufen, und fragen ?


    Sieh doch mal nach, ob euer Bürgermeister eine Sprechstunde hat, dann geh doch da mal hin. Der ist ja für seine Verwaltung verantwortlich und könnte schon für einen Termin sorgen ... es kann ja nicht sein, dass sich eine ganze Abteilung abschottet.. was macht das standesamt denn bei Geburten, Sterbefälle .. oder müssen die auch bis Juni warten ? -:)

  • Ich habe hier gerade gelesen, dass Dinge wie die Heiratsurkunde der Eltern hier in Deutschland im ORIGINAL eingereicht werden müssen? Ein solch wichtiges Dokument werden die Eltern mir doch wohl kaum mit nach Deutschland mitgeben. Oder ist das "Originale" nur auf ihre Geburtsurkunde bezogen (was jedoch auch ein extrem wichtiges Dokument für sie ist)?

  • Geburtsurkunde ist ja jetzt kein besonderes Dokument im Sinne der Beschaffung: Es muss ja nur die original von der PSA ausgestellte Version sein (letztlich eine Kopie auf deren speziellem Securitypaper). Die kann man sich jederzeit in beliebiger Anzahl für einen kleinen 3stelligen php-Betrag pro Version wieder beschaffen.Ob das für die Eheurkunde der Eltern auch gilt, keine Ahnung


    Ansonsten ist es meines Wissens so, dass Sie die Originaldokumente mit Abschluss des Verfahrens wieder zurück erhalten.

  • Wann erfahre ich denn vom Standesamt, ob eine Urkundenprüfung gemacht werden muss oder nicht?


    Wenn du dort fragst...woher sollen wir wissen, was dein Standesamt wann will? Gehe davon aus, dass eine UP gemacht wird und freue dich wenn du zu den 2% gehörst, die ohne durchkommen :hi Land mit unsicherem urkundenwesen heißt halt meist UP
    Vermutlich wird dein STA erstmal überfordert sein und sich einlesen...es sei denn sie haben öfter mit den Phills zu tun. Und dann wirst du die Antwort bekommen! Also je nach Wissen des Standesamtes am selben Tag oder einige Tage später

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Standesamt hat geantwortet!


    Hier mal, was alles von ihrer Seite benötigt wird, weitere Hinweise des Amtes und meine Fragen dazu:


    1.) Sie benötigt:


    a) eine aktuelle Geburtsurkunde - international
    Hier wird darauf hingewiesen, dass bei einer nachträglichen Registrierung (und falls ich es richtig verstehe, nur dann) weitere Nachweise wie Taufbescheinigungen , Schulzeugnisse usw. vorzulegen sind.
    Hier stellt sich für mich die Frage, an welchem Dokument man erkennt, ob sie nun "late registered" ist oder nicht? Sie sagt, dass sie es nicht ist. Also dann benötige ich nur die Geburtsurkunde?


    b) Famlilienstandsbescheinigung nicht älter als 6 Monate
    Ist damit das Cenomar gemeint?


    c) Negativbescheinigung der PSA
    Was ist damit gemeint?


    d) elterlicher Ehrerbietigkeitsakt für philippinische Staatsangehörige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (sie ist jünger als 25)
    Was ist das?


    e) ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.


    f) eine Beitrittserklärung, da nicht beide bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend sein werden.
    Was ist damit genau gemeint?


    2.) Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
    Also muss sie mir auch entweder den Reisepass oder den Personalausweis im Original zuschicken?


    3.) Schriftstücke, die nicht auf deutsch sind, sind mit Übersetzung vorzulegen.
    Die Sachen kann ich doch dann denke ich in Deutschland übersetzen lassen, oder?


    4.) Die Urkunden bedürfen der Überprüfung durch die Deutsche Botschaft (Amtshilfeersuchen).
    Ich schätze, dass es hier dann definitiv eine Urkundenprüfung geben wird, oder?


    Es sind eigentlich erfreulich wenige Dinge, die hier gefordert werden, wenn ich das richtig sehe. Insbesondere, wenn man sich dieses Dokument der DBM anschaut. Dort ist die Liste länger. Ist das normal so? Oder werden die von der DBM geforderten Unterlagen ebenfalls benötigt?



    Bitte kein Rot nutzen...Danke...Tandu

  • Hier wird darauf hingewiesen, dass bei einer nachträglichen Registrierung (und falls ich es richtig verstehe, nur dann) weitere Nachweise wie Taufbescheinigungen , Schulzeugnisse usw. vorzulegen sind.


    Nein, die Taufbescheinigung, Schulzeugnisse brauchst du für die UP, also besorgen...alles was hier steht, brauchst du auch i.d.R. http://www.konsularinfo.diplo.…Merkblatt_Philippinen.pdf


    Ist damit das Cenomar gemeint?


    Ja


    d) elterlicher Ehrerbietigkeitsakt für philippinische Staatsangehörige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (sie ist jünger als 25)
    Was ist das?


    st einer oder sind beide Partner zwischen 21 und 25 Jahre alt, ist eine Erklärung der Eltern oder des Vormunds beizubringen, dass ihr Rat zu der beabsichtigten Eheschließung eingeholt wurde.


    f) eine Beitrittserklärung, da nicht beide bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend sein werden.
    Was ist damit genau gemeint?


    Eheanmeldung - Ein Vordruck, den du bei deinem Standesamt bekommst (meist auch online...google mal). Den füllst du im Namen deiner Freundin aus und sendest ihn ihr zu. Dann muss Sie im beisein eines Botschaftsmitarbeiters diesen unterschreiben und sich mittels Pass legitimieren. Dann schickt sie dir den wieder zu


    2.) Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
    Also muss sie mir auch entweder den Reisepass oder den Personalausweis im Original zuschicken?


    Nein, die Kopie dazu begalubigt dir die DBM beim unterschreiben der Beitrittserklärung


    3.) Schriftstücke, die nicht auf deutsch sind, sind mit Übersetzung vorzulegen.
    Die Sachen kann ich doch dann denke ich in Deutschland übersetzen lassen, oder?


    Ja


    4.) Die Urkunden bedürfen der Überprüfung durch die Deutsche Botschaft (Amtshilfeersuchen).
    Ich schätze, dass es hier dann definitiv eine Urkundenprüfung geben wird, oder?


    Ja, so ist es

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ok, sorry, kein rot dann zukünftig. ;)


    Benötige ich die von der DBM benötigten Dokumente dann auch alle bei meinem Standesamt? Oder können die von meiner Freundin persönlich bei der DMB eingereicht werden? Es kann nämlich sein, dass sie auf ihren Reisepass noch eine ganze Zeit warten muss... Ich wundere mich, weshalb mir das Standesamt nicht gleich alle Dokumente genannt hat?


    In welcher Form bekommt man denn diese Erklärung der Eltern? Gibt es da einen Vordruck? Muss man hier etwas beachten?


    Für die Eheanmeldung benötigt sie also einen Termin bei der DMB, richtig?


    Was hat es mit dieser Negativbescheinigung des PSA auf sich?

  • Hier wird darauf hingewiesen, dass bei einer nachträglichen Registrierung (und falls ich es richtig verstehe, nur dann) weitere Nachweise wie Taufbescheinigungen , Schulzeugnisse usw. vorzulegen sind.
    Hier stellt sich für mich die Frage, an welchem Dokument man erkennt, ob sie nun "late registered" ist oder nicht? Sie sagt, dass sie es nicht ist. Also dann benötige ich nur die Geburtsurkunde?


    Late registered, wie erkennt man es?:


    a ) es steht ganz deutlich auf der Geb-Urkunde drauf, meist werden die phil. Behörden (LCR) diese als delayed kennzeichnen, wenn
    sie länger als 3 Monate nach Geburt registriert ist...
    b ) die DBM betrachtet allerdings Geb-Urkunden, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Geburt registriert wurden auch als "normale" Geburtsurkunden.. ganz besonders verdächtig sind natürlich Geburtsurkunden, die in zeitlicher Nähe zur Antragstellung registriert wurden.


    Dein Standesamt ist scheinbar noch auf einem alten Stand! es wurde eine Zeitlang nur bei spätregistrierten die von dir genannten zusätzlichen Dokumente gefordert. Diese werden aber nach neuestem Merkblatt (siehe Link von TI) nun bei jeder UP gefordert, egal ob die Geb-Urkunde spät oder nomal registriert wurde.