NAIAboy / Der Weg (zur Hochzeit (?)) mit meiner philippinischen Freundin - ein sich füllender Erfahrungsbericht mit vielen Fragen

  • In welcher Form bekommt man denn diese Erklärung der Eltern? Gibt es da einen Vordruck? Muss man hier etwas beachten?


    .. sie bzw. die eltern gehen zu einem Notar "um die Ecke". Notary Public.. der weiss , was er zu schreiben hat.
    Der macht das ja für alle pinays/pinoys die heiraten wollen. Das Dokument muss aber überbeglaubigt werden:


    zum ersten vom RTC, wo der Notar seine Zulassung hat, zum zweiten beim DFA in Manila.. authentication Unit.


    Zitat

    Für die Eheanmeldung benötigt sie also einen Termin bei der DMB, richtig?


    siehe hier:
    [Deutschland] Heiratsvisum: Änderung im Ablauf


    Zitat


    Was hat es mit dieser Negativbescheinigung des PSA auf sich?


    .. falls ihre Geburtsurkunde nicht im PSA registriert sein sollte, gibt es eine Negativbescheinigung. Was dein Standesamt da meint, weiss ich auch nicht. Diese Negativbescheinigung wird nicht mehr von der DBM akzeptiert....und auch nicht mehr von den OLGs .... sollte eine Geb-Urkunde noch nicht beim PSA registriert sein, dann muss das LCR, wo die Urkunde registriert wurde dafür sorgen, dass sie zum PSA geschickt wird... das gilt nur für die Geb-Urkunde der Antragstellerin.. die Urkunden von den Geschwistern können auch vom LCR (örtlichen Standesamt) sein.

  • Okay, aber dann hätte ich doch gar nicht erst beim Standesamt anfragen müssen, was ich benötige, wenn ich die erforderlichen Unterlagen schon aus dem Merkblatt der DBM kenne? Oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Oder verstehe ich da etwas falsch?


    Das verstehst du richtig... die UP wird von der DBM ausgeführt und die bestimmt auch die Regeln, was vorzulegen ist.


    Allerdings umfasst die Anmeldung zur Eheschliessung weitere Dokumente, die für die UP unerheblich sind.. und da musst du dich an dein standesamt halten. (zb. Beitrittserklärung, Wohnsitzbescheinigung etc)

  • der verstehe ich da etwas falsch?

    Die UP wird in Amtshilfe für das Standesamt durchgeführt. Grad kleine Standesämter haben aber selten eine Eheschließung mit philippinischen Partner und die Unterlagen sind deshalb manchmal nicht akutell. Die Anmeldung zur Eheschließung ist aber eigentlich Voraussetzung für die UP.

  • Wieder mal eine Rückmeldung vom Standesamt!


    1.) Meine Freundin muss ja eine Beitrittserklärung ausfüllen. Also eine Eheanmeldung, wenn ich das richtig verstehe. Dazu habe ich auch ein Formular im Internet gefunden von meinem lokalen Standesamt. Allerdings ist das Formular auf Deutsch.
    Ich hatte dann nachgefragt beim Amt, ob es dieses auch auf Englisch gibt. Dazu der Tenor des Standesamtes:
    Das Formular gibt es nur auf Deutsch. Hier müsste eine dritte Person (keine Ahnung, ob ich diese auch sein kann? ich schätze mal nein, da "dritte Person"), die sowohl Deutsch als auch Englisch oder ihre Muttersprache spricht, alles übersetzen und beim Ausfüllen helfen. Die Person muss die Beitrittserklärung zudem mit unterschreiben und eine Kopie des Passes beifügen.


    Was mache ich denn, wenn ich das nicht selber übersetzen kann? Kann man sowas bei der DBM machen lassen? Ich kenne sonst niemanden auf den Philippinen, der Deutsch spricht. Habe grade etwas Angst, dass es mit der Heirat dann nichts wird. :(


    2.) Mit der Negativbescheinigung des PSA ist übrigens eine Bescheinigung gemeint, dass meine Freundin dort nicht als verheiratet registriert ist. Ist das dann nicht das Cenomar? Oder doch noch ein gesondertes Fomular?


    3.) Zum Ehrerbietigkeitsakt gibt es keine Formvoraussetzung. Also kann ich mir denke ich eines der im Internet erhältlichen Standardformulare besorgen und unterschreiben lassen?

  • Das Formular gibt es nur auf Deutsch. Hier müsste eine dritte Person (keine Ahnung, ob ich diese auch sein kann? ich schätze mal nein, da "dritte Person"), die sowohl Deutsch als auch Englisch oder ihre Muttersprache spricht, alles übersetzen und beim Ausfüllen helfen. Die Person muss die Beitrittserklärung zudem mit unterschreiben und eine Kopie des Passes beifügen.


    Das wird ein Mitarbeiter der DBM ihr erklären... siehe hier:
    [Deutschland] Heiratsvisum: Änderung im Ablauf


    Mit der Negativbescheinigung des PSA ist übrigens eine Bescheinigung gemeint, dass meine Freundin dort nicht als verheiratet registriert ist. Ist das dann nicht das Cenomar? Oder doch noch ein gesondertes Fomular?


    .. ja das Cenomar... "Negativbescheinigung" ist der total falsche Begriff, weil andes besetzt. Aber sei's drum.


    um Ehrerbietigkeitsakt gibt es keine Formvoraussetzung. Also kann ich mir denke ich eines der im Internet erhältlichen Standardformulare besorgen und unterschreiben lassen?


    .. sagte ich doch. Der Notar an der Ecke weiss, was er da zu schreiben hat. Wenn du ihm ein Formular aus dem Internet präsentierst, wird er es wahrscheinlich ignorieren -:) ... weil er seit Jahren was anderes schreibt -:) ... das wird aber alles akzeptiert. Nur die Überbeglaubigungen nicht vergessen !

  • hge
    Was heißt, ein Mitarbeiter der DBM wird es erklären? Also dann doch zur DBM für die Beitrittserklärung? Und kann sie das Formular dann dort ausfüllen in Answesenheit eines Botschaftsmitarbeiters, der dann mit unterschreibt?
    Mein Standesamt erwähnt in diesem Zusammenhang die DBM nämlich nicht und schreibt explizit, dass es eine dritte Person halt übersetzen muss mit Unterschrift und der Kopie des Passes.


    Gibt es irgendeine Rechtsvorschrift oder ein Online-Dokument, aus dem der Ablauf mit der Botschaft hervorgeht und welches ich meinem Standesamt zur Info weiterleiten könnte?

  • hge
    Was heißt, ein Mitarbeiter der DBM wird es erklären? Also dann doch zur DBM für die Beitrittserklärung? Und kann sie das Formular dann dort ausfüllen in Answesenheit eines Botschaftsmitarbeiters, der dann mit unterschreibt?
    Mein Standesamt erwähnt in diesem Zusammenhang die DBM nämlich nicht und schreibt explizit, dass es eine dritte Person halt übersetzen muss mit Unterschrift und der Kopie des Passes.


    1 ) Das Formular solltest du schon vorab ausfüllen!


    2 ) okay, dein Standesamt verlangt offenbar keine Unterschrift von der DBM oder dem HK.. aber dann hast du das problem, jemanden auf den Philippinen zu finden, der (vereidigter) Üebrsetzer ist. Der muss dann mit ihr das Formular durchgehen und das erklären und anschliessend bescheinigen, dass der erklärt hat.. Aber die Unterschrift ist damit noch nicht beglaubigt, weil das nur ein Notar oder eine Behörde kann. Oder dein Standesamt ist mit einer einfachen Unterschrift einverstanden! das müsstes du mit denen klären!... Das Risiko ist dann, dass das OLG später mit dem Übersetzer nicht einverstanden ist. Sicher ist auf jeden fall die DBM oder der HK in Cebu.. weil quasi deutsche Behörde.

  • hge
    Na toll. :( Und was, wenn die keine einfache Unterschrift akzeptieren? Kann ich dann im Zweifel gar nicht heiraten? Gibt es keinen anderen, aber sicheren Weg?

  • Na toll. :( Und was, wenn die keine einfache Unterschrift akzeptieren? Kann ich dann im Zweifel gar nicht heiraten? Gibt es keinen anderen, aber sicheren Weg?


    Keine Panik, du hast was nicht verstanden :


    1 ) der sichere Weg ist über DBM oder Honorarkonsul Cebu


    Die können beides: Unterschriftbeglaubigung und den Inhalt übersetzen bzw erklären..


    Da beides wie deutsche Behörden anzusehen sind, muss Sta /OLG das anerkennen!


    2 ) alles andere müsstest du mit deinem Standesamt klären


    a ) wird eine einfache Unterschrift von ihr akzeptiert;
    wenn nicht:
    kann die Unterschrift von einem einfachen philipp Notar beglaubigt werden ?
    Muss dann das ganze Pamflet überbeglaubigt werden (RTC,DFA) ?


    b ) welcher Übersetzer wird akzeptiert; einfach? vereidigt ?


    Du siehst wenn man es ausserhalb der deutschen Behörden macht, kann es klappen; es kann aber auch sein, dass irgendeine OLG oder dein StA was daran zu mäkeln hat. Sicher ist daher auf jeden Fall die erste Variante.
    Wenn man die 2. Variante wählt, sollte man mit dem Standesamt genau klären, was sie sehen wollen bzw. akzeptieren!

  • hge
    Puuuh, danke für die weiteren Erläuterungen. =)
    Ich würde es dann denke ich über die DBM machen lassen. Ist doch schätze ich der einfachste Weg und dann wie Du sagst 100%ig sicher, oder gibt es hier Nachteile? Meine Freundin wohnt so oder so in der Metro Manila.
    Okay, also wie würdest Du dies nun dem Standesamt kommunizieren? Gibt es hier irgend ein Dokument auf der Seite der Botschaft, aus dem der Ablauf über die Botschaft hervorgeht? Ist nicht böse gemeint jetzt und ich möchte Deine Kompetenz absolut nicht anzweifeln, aber ich kann mir gerade leider nicht vorstellen, dass das Amt Aussagen diesbezüglich aus Internetforen akzeptiert.

  • ch würde es dann denke ich über die DBM machen lassen. Ist doch schätze ich der einfachste Weg und dann wie Du sagst 100%ig sicher, oder gibt es hier Nachteile? Meine Freundin wohnt so oder so in der Metro Manila.


    ... dann ist das doch die einfachste Lösung. Es kostet etwas Gebühren, ich weiss nicht wieviel, ist aber nicht die welt..


    Zitat


    Okay, also wie würdest Du dies nun dem Standesamt kommunizieren? Gibt es hier irgend ein Dokument auf der Seite der Botschaft, aus dem der Ablauf über die Botschaft hervorgeht? Ist nicht böse gemeint jetzt und ich möchte Deine Kompetenz absolut nicht anzweifeln, aber ich kann mir gerade leider nicht vorstellen, dass das Amt Aussagen diesbezüglich aus Internetforen akzeptiert.


    Ganz normaler Urkundenverkehr: wenn einer deutschen Behörde ein Dokument einer anderen deutschen Behörde vorgelegt wird, hat die das zu akzeptieren. Speziell für "Beitritterklärungen" gibt es keine Vorschriften und muss es auch nicht geben.


    Leider hat die DBM nichts spezielles dazu auf ihrer HP, bein Honorarkonsul steht etwas:
    http://honorarkonsul-cebu.com/?page_id=106


    Wenn du nicht sicher bist, frag dein StA, ob es eine Unterschriftsbeglaubigung durch die DBM akzeptiert. Der Konsularbeamter wird ihr im Übrigen den Inhalt erklären.. ich meine er bescheinigt dies auch auf dem Formular, bin da aber nicht so sicher. Am wichtigsten ist jedoch ihre Unterschrift und das die beglaubigt wurde!

  • Hallo!


    Es ist seit meinem letzten Post einige Zeit vergangen. Zwischenzeitlich habe ich meine Freundin noch 2 weitere Male besucht und wir wollen nach wie vor heiraten.


    Hier mal der aktuelle Stand:


    Sie hat vor etwa 2 Monaten den A1-Deutschkurs bestanden. Den elterlichen Ehrerbietigkeitsakt haben wir auch (wo kann ich diesen "überbeglaubigen" lassen?). Zudem hat sie Mitte September ihre Urkunden für die Prüfung bei der DBM eingereicht (mein Standesamt hatte es so organisiert, dass meine Freundin die Sachen direkt in Manila einreichen konnte). Etwa einen Monat später ist auch schon jemand in ihrem Heimatdorf aufgetaucht und hat sich erkundigt, Von der Botschaft oder dem Standesamt haben wir bisher jedoch noch nichts gehört.


    Nun stellt sich mir die Frage, wie wir weiter (zeiteffizient) vorgehen sollen. Vermutlich Mitte März sollte ja die Urkundenprüfung abgeschlossen sein. Aber vielleicht auch bereits Mitte Januar, falls es nur 4 Monate dauern sollte.

    Wie geht es dann weiter?

    Ist es korrekt, dass meine Verlobte für die Eheanmeldung/Beitrittserklärung bei der DBM keinen Termin benötigt und zu den Sprechzeiten hingehen kann? Und nur für das eigentliche Hochzeitsvisum muss sie 3 Monate vorher einen Termin machen?

    Werden die Unterlagen von der DBM nach der Prüfung zu meinem Standesamt geschickt? Können wir dann direkt ein Heiratsvisum beantragen, nachdem ich diese habe übersetzen lassen?

    Ich habe gelesen, dass ein Visum momentan bis zu 6 Monate dauern kann. Allerdings ging es darin um ein Arbeits- und kein Hochzeitsvisum. Ist das realistisch?


    Ich hoffe, mein Text klingt nicht allzu konfus. Über weitere Hilfe und Rat würde ich mich sehr freuen. Auch kann ich momentan nicht abschätzen, wie der weitere Zeitplan aussieht und ob bzw. wann es sich "lohnt", sie zuvor nochmal zu besuchen oder ob ich das Geld besser für die Hochzeit spare.


    Danke!

  • Den elterlichen Ehrerbietigkeitsakt haben wir auch (wo kann ich diesen "überbeglaubigen" lassen?).

    wenn der Notar den beglaubigt hat, geht das nur über den RTC (Regional Trial court; der Notar muss euch sagen, wo er registriert ist) und anschliessend noch mal eine Überbeglaubigung beim DFA Manila machen lassen.

    Ist es korrekt, dass meine Verlobte für die Eheanmeldung/Beitrittserklärung bei der DBM keinen Termin benötigt und zu den Sprechzeiten hingehen kann? Und nur für das eigentliche Hochzeitsvisum muss sie 3 Monate vorher einen Termin machen?

    1. korrekt; 2. Vorlauf für den Hochzeitstermin gibt es einen extra Link auf der HP der DBM; die VorlaufZeiten ändern sich schon mal

    Werden die Unterlagen von der DBM nach der Prüfung zu meinem Standesamt geschickt? Können wir dann direkt ein Heiratsvisum beantragen, nachdem ich diese habe übersetzen lassen?

    Im Prinzip: Nach der UP muss dein StA beim OLG das Befreiungsverfahren beantragen. Nach Abschluss bekommst du eine Bescheinigung und dann kann man erst das Visum bei der DBM beantragen.

    In letzter Zeit scheint aber die DBM nicht mehr so streng zu sein und auch die Bescheinigung des StA plus Hochzeitstermin können nachgereicht werden.

  • Ich habe nur

    diese

    Seite zu der Frage gefunden. Dort steht, dass die Wartezeit für einen Termin für die Eheschließung 4 Monate beträgt. Und damit ist doch denke ich nicht der Termin für die Eheschließung in DE gemeint sondern der Termin für die Visumsbeantragung? Denn den Termin für die Eheschließung bekomme ich doch vom Standesamt?
    Nun können wir ja auch noch gar nicht genau absehen, wann die Urkundenprüfung abgeschlossen ist, wir den Bescheid vom OLG bekommen und wir das Visum tatsächlich beantragen können. Sollen wir vielleicht einfach ab jetzt jeden Monat einen Termin machen und dann halt nur zu dem Termin gehen, wenn es soweit ist? Wir würden natürlich vorher absagen, falls wir den anderen Termin nicht wahrnehmen. Dann müssten wir ab dem "Go" maximal 1 Monat warten und nicht 4. Wir würden nicht unnötig Zeit verlieren.

    Die Info darüber, wie lange es nach der Antragsstellung dauert, bis man das Visum bekommt, kann ich leider nirgends finden. Das müsste doch auch irgendwie mit dem Standesamt und dem Hochzeitstermin koordiniert werden? Der ganze Ablauf ist mir noch nicht so ganz klar leider.


    Damit das Befreiungsverfahren durch mein StA beim OLG beantragt werden kann, benötigt es aber doch erstmal die übersetzten Urkunden? Werden die durch die DBM an das Standesamt verschickt?

  • Hier stehen die aktuellen Wartezeiten:

    https://manila.diplo.de/blob/1…en-terminvergabe-data.pdf


    Bitte nur einen Termin machen…


    Nein, man kann leider nicht absehen, wie lang das Befreiungsverfahren dauert. Geh man von ca. 4 Wochen aus.


    Mach den Termin bei der Botschaft, wenn das Befreiungsverfahren läuft. Sollte es länger dauern und zum Termin das befreiungsverfahren noch nicht durch sein, dann wird es eben nachgeliefert.


    Für das befreiungsverfahen müssen die Übersetzungen vorliegen.



    Wenn die DBM den Antrag angenommen hat und alle Dokumente abgegeben worden sind, dauert es meist nur wenige Wochen bis das Visum erteilt wird. Leider kann man hier nichts genaues sagen, weil die "handelnden Personen/Ämter" unterschiedlich ausgelastet sind.

  • Okay, danke!


    Meine weitere Planung würde dann chronologisch wie folgt aussehen:


    1.) Meine Freundin geht möglichst bald zur DBM und füllt die Beitrittserklärung aus.
    Was geschieht dann genau damit? Wird diese an mein Standesamt gesendet?


    2.) Ich lasse mir bereits in den nächsten Wochen von meiner Freundin die vom StA benötigten Unterlagen parallel zur Urkundenprüfung (um Zeit zu sparen) zwecks Übersetzung als Duplikat zusenden. Dabei handelt es sich um die Geburtsurkunde, das Cenomar und den Ehrerbietigkeitsakt. Die Geburtsurkunde und das Cenomar kann man sich doch denke ich unabhängig von der Urkundenprüfung nochmal vom PSA ausstellen lassen. Oder muss ich zwingend EXAKT die Dokumente übersetzen lassen, die nun bei der Urkundenprüfung sind? Inhaltlich sind diese doch auch mit den Duplikaten identisch.

    Mein Standesamt benötigt auch ihren Reisepass. Soweit ich weiß, hat die DBM davon jedoch nur eine Kopie von meiner Freundin bekommen. Also muss sie mir den Reisepass als Original auch nach Deutschland senden? Und der muss dann ebenfalls übersetzt werden?

    Falls dies alles so klappt, wie ich es mir vorstelle, hätten wir also bis Ende März sowohl die Urkundenprüfung durch als auch die Dokumente übersetzt und ich könnte...


    3.) ... bei einem Termin beim StA Anfang April das Befreiungsverfahren beim OLG beantragen lassen. Dies wäre dann schätzungsweise Mitte Mai fertig.


    4.) Die Dokumente sende ich dann Ende Mai wieder zurück nach Manila, wo meine Freundin diese bei der Beantragung des Visums (hier würden wir dann versuchen, für Ende Juni einen Termin bei der DBM zu bekommen) zur Botschaft mitbringen muss.


    5. Wir erhalten das Visum und buchen dann erst den Flug?


    Ist das alles so realistisch und vollständig? Habe ich noch was vergessen?

  • 1.) Meine Freundin geht möglichst bald zur DBM und füllt die Beitrittserklärung aus.
    Was geschieht dann genau damit? Wird diese an mein Standesamt gesendet?

    Die Beitrittserklärung muss sie zu Dir senden; damit gehst du dann zum StA wenn die UP durch ist. Die Beitrittserklärung braucht man (auch) fürs OLG-Befreiungsverfahren.

    Ich lasse mir bereits in den nächsten Wochen von meiner Freundin die vom StA benötigten Unterlagen parallel zur Urkundenprüfung (um Zeit zu sparen) zwecks Übersetzung als Duplikat zusenden. Dabei handelt es sich um die Geburtsurkunde, das Cenomar und den Ehrerbietigkeitsakt. Die Geburtsurkunde und das Cenomar kann man sich doch denke ich unabhängig von der Urkundenprüfung nochmal vom PSA ausstellen lassen. Oder muss ich zwingend EXAKT die Dokumente übersetzen lassen, die nun bei der Urkundenprüfung sind? Inhaltlich sind diese doch auch mit den Duplikaten identisch.

    Mein Standesamt benötigt auch ihren Reisepass. Soweit ich weiß, hat die DBM davon jedoch nur eine Kopie von meiner Freundin bekommen. Also muss sie mir den Reisepass als Original auch nach Deutschland senden? Und der muss dann ebenfalls übersetzt werden?

    Falls dies alles so klappt, wie ich es mir vorstelle, hätten wir also bis Ende März sowohl die Urkundenprüfung durch als auch die Dokumente übersetzt und ich könnte...

    Ich würde mit den Übersetzungen warten, bis dass die UP durch ist. Und genau dieses Cenomar/ BC muss übersetzt werden. Es ist natürlich möglich, dass auch Zweitausfertigungen akzeptiert werden; aber das würde ich ohne eine Abstimmung mit dem StA nicht machen. Parentel Advice (Ehrerbietigkeitakt) ist ja nicht in der UP; könntest du also schon übersetzen lassen. (wird aber dann nicht viel bringen).


    Dein StA benötigt die beglaubigte Kopie des Passes deiner Verlobten.. dies kannst du bei der DBM oder beim Honorakonsul in Cebu machen lassen. Diese Kopie muss sie zu dir schicken. Keinesfalls Originalpässe durch die Welt schicken.


    Zur Terminplaung: erst mal die UP abwarten.. und danach den Termin für den Antrag bei der DBM beantragen. (kann also parallel zum Befreiungsverfahren sein).

  • Danke! Ok, dann werde ich es so machen.


    Dann benötige ich jetzt nur noch die Info, was genau nach der Urkundenprüfung mit den geprüften Unterlagen geschieht? Werden die an mein Standesamt verschickt und ich kann sie dann zwecks Übersetzung dort abholen? Falls ja, wie lange dauert sowas (der Versand)?

  • Dann benötige ich jetzt nur noch die Info, was genau nach der Urkundenprüfung mit den geprüften Unterlagen geschieht? Werden die an mein Standesamt verschickt und ich kann sie dann zwecks Übersetzung dort abholen?

    Ich vermute, dein Standesamt hat die UP angeschoben.. dann wird auch das Standesamt die Unterlagen wieder von der DBM bekommen. Das StA wird dich dann benachrichtigen. Mit dem Versand hast du nichts zu tun; die DBM benutzt den Kurier des AA. Der geht nach meinem Wissen alle 2 Wochen und benötig ca. 1 Woche bis zu deinem StA.

    Du musst einfach warten, bis dein StA dich benachrichtigt.