NAIAboy / Der Weg (zur Hochzeit (?)) mit meiner philippinischen Freundin - ein sich füllender Erfahrungsbericht mit vielen Fragen

  • Ein frohes Neues Jahr!

    Ich habe noch eine Frage zum Ehrerbietigkeitsakt. Meine Freundin (bzw. Eltern) hat nun das normale Affidavit of parental advice von ihrem Notar bekommen. Zudem ein separates Schreiben vom RTC, in dem bescheinigt wird, dass der Notar korrekt beim RTC registriert ist. Meine Freundin muss nun also diese beiden Schreiben bei der DBM beglaubigen lassen, habe ich das richtig verstanden? Oder fehlt dann noch irgendwas? Gibt es dann wieder ein separates Schreiben oder eine Art Stempel?

    Kann sie die Beglaubigung machen lassen, wenn sie die Beitrittserklärung in der DBM ausfüllt bzw. beglaubigen lässt? Oder benötigt sie einen separaten Termin?

  • Meine Freundin muss nun also diese beiden Schreiben bei der DBM beglaubigen lassen, habe ich das richtig verstanden?

    Nein, das affidavit kann oder darf nicht von der DBM überbeglaubigt werden. (das wäre eine Legalisation, die die DBM ja nicht mehr macht)..

    Dieses Dokument kann nur noch von DFA (authentication Unit) in manila über beglaubigt werden. Mehr Beglaubigung geht dann nicht.



    Kann sie die Beglaubigung machen lassen, wenn sie die Beitrittserklärung in der DBM ausfüllt bzw. beglaubigen lässt? Oder benötigt sie einen separaten Termin?

    Die Beitrittserklärung kann sie nur bei der DBM oder beim HK in Cebu abgeben.

    bei der DBM ist dafür kein Termin erforderlich. Siehe Besuchszeiten auf der HP der DBM. Beim HK würde ich mittels Mail anfragen ...

  • Das Standesamt hat mir nun mitgeteilt, dass für das Addidavit keine Überbeglaubigungen notwendig sind. Ich dachte, das wird immer so verlangt? Sollen wir es vielleicht vorsichtshalber doch machen, damit es hinterher nicht heißen kann, dass es jetzt doch aus irgend einem Grund benötigt wird? Schadet ja nicht.


    Sofern ich es richtig durchblicke, fehlen mir nun noch die folgenden Dinge:


    -Nachweis der Vorsprache von mir beim Standesamt -> werde ich ja denke ich vom Standesamt bekommen

    -formloses EInladeschreiben mit Hintergrundinfos zum Kennenlernen -> an wen adressiert? Zweizeiler oder detailliert beschreiben? Vorher an meine Verlobte schicken?

    -Verpflichtungserklärung -> kann ich hier einfach einen Termin bei der Ausländerbehörde machen? Was muss ich beachten?

    -Reisekrankenversicherung -> ich denke mal, hier gibt es Standardversicherungen? Irgendeine Empfehlung?


    Vielen Dank nochmal für den ganzen Support!

  • Das Standesamt hat mir nun mitgeteilt, dass für das Addidavit keine Überbeglaubigungen notwendig sind. Ich dachte, das wird immer so verlangt? Sollen wir es vielleicht vorsichtshalber doch machen, damit es hinterher nicht heißen kann, dass es jetzt doch aus irgend einem Grund benötigt wird? Schadet ja nicht.

    Nein, die Überbeglaubigung schadet nicht.

    Aber wenn das StA es nicht verlangt, muss man es nicht machen.

    Das Schreiben des StAs verwahren, wo drin steht, dass keine Überbeglaubigung nötig ist.

    -formloses EInladeschreiben mit Hintergrundinfos zum Kennenlernen -> an wen adressiert? Zweizeiler oder detailliert beschreiben? Vorher an meine Verlobte schicken?

    Dort steht nur, dass du mit deiner Verlobten hier in familiärer Gemeinschaft zusammen leben willst..

    Und natürlich solltest du beschreiben, wie ihr euch kennengelernt habt. Das kannst du etwas detallierter tun; allerdings sollte deine verlobte die gleichen Story kennen -:) ; denn sie wird möglicherweise auch sowas ähnliches beschreiben müssen. Wird alles beim Antrag abgegeben...

    -Verpflichtungserklärung -> kann ich hier einfach einen Termin bei der Ausländerbehörde machen? Was muss ich beachten?

    Ja...wenn deine ABH einen Termin verlangt; problem wird das datum der einreise sein.. Musst du schätzen.. lieber zu früh.

    -Reisekrankenversicherung ->

    Na da gibt's ja genug.. hier auf drauf achten, dass du das einreise datum ändern darfst; denn das weisst du bei Antrags Abgabe ja noch garnicht. Vorher also den versicherer anfragen …

  • Ist mit der gleichen Story dieses gemeinsame Gespräch gemeint, was beim Verdacht einer Scheinehe durchgeführt wird? Hoffe doch mal nicht, dass es dazu kommt?


    Ich habe kein Schreiben, aber eine Mail. Ich hoffe, dass das ausreicht.


    Inwiedern Datum der Einreise schätzen? Muss hier ein konkreter Zeitraum eingetragen werden? Ich würde dann einfach das Datum nehmen, an dem ich den Hochzeitstermin bekomme?

  • Inwiedern Datum der Einreise schätzen? Muss hier ein konkreter Zeitraum eingetragen werden? Ich würde dann einfach das Datum nehmen, an dem ich den Hochzeitstermin bekomme?

    Weil bei Antragsabgabe niemand weiß, wie lange der Antrag braucht. Du kannst natürlich den Hochzeitstermin nehmen und dann knapp 3 Monate vorher den Einreisetermin eintragen. Letztendlich ist dieser Termin auch nur Schall und Rauch wenn er auf Grund der Lände des Verfahrens nicht gehalten werden kann.

  • Was ist denn, falls der Hochzeitstermin nicht gehalten werden könnte? Muss das durch das Standesamt und die DBM nicht so koordiniert werden, dass es passt?

    Und wie sieht es mit der Scheinehenangelegenheit aus?


    Sorry für die vielen Fragen...

  • Was ist denn, falls der Hochzeitstermin nicht gehalten werden könnte? Muss das durch das Standesamt und die DBM nicht so koordiniert werden, dass es passt?

    Nö, du kannst den Eheschließungstermin verschieben. Der DBM interesseiert nur, dass die Ehevorbereitungen seitens Standesamt abgeschlossen sind und es einen Termin gibt. Die DBM wird aber wegen einens nahenden Termins nicht schneller entscheiden, auch weil es durch dei Beiteiligung der ABH ggf. gar nicht in ihrere macht steht.


    Die Verschiebung eines Termins bei der Ehschließung ist bei solchen langen Visaverfahren durchaus üblich


    Und wie sieht es mit der Scheinehenangelegenheit aus?

    Wenn du und die Verlobte gleichzeitig einen Termin bei DBM und ABH bekommen dann gibt es eine zeitgleiche Befragung und es wird ernsthaft ermittelt. Wenn nicht dann nicht.

  • Ich habe jetzt nochmal einige Nachforschungen angestellt. Ich benötige ja eine Verpflichtungserklärung. Es ist jedoch so, dass ich bei meinem Ausländerbüro bis zu 8 Wochen auf einen Termin zur Abgabe eben dieser warten muss. Meine Verlobte muss ebenfalls bis zu 4 Monate auf einen Termin bei der Botschaft für die Beantragung des Visums warten. Bei beiden haben wir jedoch so gut wie keinen Einfluss darauf, wann die jeweiligen Termine genau stattfinden. Auch weiß ich nicht, wie lange die Beantragung des Visums dauert und damit verbunden ebenfalls nicht, wann meine Freundin hier genau nach DE einreisen kann und für welchen Zeitrum somit die Verpflichtungserklärung benötigt wird.
    Fazit: Ich weiß momentan nicht, wie ich die jeweiligen Termine koordinieren soll.


    Daher hier mal mein momentaner Plan:

    Voraussichtlich Ende Februar ist die Urkundenprüfung abgeschlossen. Mitte März habe ich bereits einen Termin beim Standesamt, bei dem ich dann die Eheanmeldung machen möchte. Zeitgleich wollen wir einen Termin bei der Botschaft in Manila für das Visum machen. Dieser wäre dann vermutlich im Juni oder Juli. Zwischenzeitlich würden die Sachen zum OLG gehen, ich könnte Übersetzungen machen lassen usw.. Ich würde dann gerne im Dezember heiraten. Bei der Botschaft würden wir dann also ein Visum ab Anfang Dezember beantragen. Dann hätten wir zwischen Beantragung des Visums und Flug nach DE 4-5 Monate Zeit und würden so zeitlich gesehen mehr oder weniger auf Nummer sicher gehen.


    Ist mein Plan so sinnvoll? Oder gibt es Bedenken? Ist das Zeitfenster zu knapp?

  • A1-Sprachnachweis ist vorhanden, und auch noch zum voraussichtlichen Visa-Interview-Termin gültig (nicht älter als 12 Monate)?

    Meine Ehefrau war vor einer Woche beim Visatermin zur Familienzusammenführung. Dort wurde ihr gesagt, dass es dann bis zum Visa noch 3-4 Monate dauern könnte.

    Also Mitte März nach einem Termin Fragen heißt einen Termin Mitte Juli. Bei unterstellten 4 Monaten Wartezeit für das Visa wäre man dann Mitte November. Von daher würde es passen, wobei garantieren wird es dir niemand.

    Da ich auf den Philippinen heiratete, kann ich über die Zeitschiene OLG und Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis nicht viel sagen.


    Ich würde schon im Februar nach einem Interviewtermin anfragen oder spätestens, wenn die Urkundenprüfung abgeschlossen ist. Beim Ausfüllen des Anfrageformulars wird man auch gefragt, bis wann man alle notwendigen Unterlagen bereit hat. Ich denke mal, dass dies dann entsprechend bei der Terminvergabe berücksichtigt wird

  • Ja, der Sprachnachweis ist bis zum Herbst gültig.

    Ok, dann würde ich für Mitte Dezember das Visum mit ihr beantragen und wir hätten noch 2 Wochen mehr Luft. Ich muss nur schauen, ob man auch um Weihnachten herum bei meinem Standesamt heiraten kann.

    Also wir würden dann ein Visum für den Zeitraum vom 15. Dezember 2019 bis zum 15. März 2020 beantragen. Oder wäre es dann bis zum 14. März? Und können wir bei der Beantragung sagen, dass wir exakt diesen Zeitraum haben möchten? Oder wie läuft sowas?
    Und bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung muss ich dann exakt denselben Zeitraum angeben, richtig?

  • Also wir würden dann ein Visum für den Zeitraum vom 15. Dezember 2019 bis zum 15. März 2020 beantragen. Oder wäre es dann bis zum 14. März? Und können wir bei der Beantragung sagen, dass wir exakt diesen Zeitraum haben möchten? Oder wie läuft sowas?
    Und bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung muss ich dann exakt denselben Zeitraum angeben, richtig?

    Ja, das kannst du so machen... bei einem FZ oder Hochzeitsvisum sind diese Einreisedatümer bei Antragsabgabe ohnehin nur geschätzt.

    Wenn dann nach der Bearbeitung endlich das Visum erteilt wird, fragt die DBM nach dem "wirklichen" Einreisedatum .. und das wird dann idR dann für 3 Monate erteilt. Auch wenn die VE dann datumsmäßig nicht mehr ganz passt, sie wird trotzdem wirksam..

  • Ich habe nochmal mit meinem Standesamt Rücksprache gehalten und mir wurde mitgeteilt, dass man, sobals man vom OLG Bescheid hat, nur 6 Monate Zeit hat um zu heiraten. Das wirft meine Pläne, Ende Dezember zu heiraten nun ziemlich durcheinander. Jetzt weiß ich überhaupt nicht mehr, wie ich die ganzen Termine miteinander koordinieren soll. Zumal raphael00 ja schreibt, dass es bis zum Visum bis zu 4 Monate dauern kann. Und wann man den Termin bei der Botschaft bekommt, kann man ja auch nicht genau planen. Dann müssen noch Dokumente verschickt werden, Flüge gebucht werden und vieles mehr... Letztlich habe ich dann nur 2 Monate Zeitpuffer für den ganzen Rest. Oder mache ich hier einen Denkfehler?

    Hier nochmal einige Daten:

    -Mitte März Termin beim Standesamt für die Eheanmeldung
    -Anfang Mai Unterlagen vom OLG zurück (4-6 Wochen Bearbeitungszeit)
    -Termin bei der Botschaft für das Visum idealerweise Anfang Juni. Hier jedoch das Problem, dass es auch früher (dann ggf. noch nicht alle Dokumente in Manila) oder später werden kann (was dann die 6monatige OLG-Frist "angreift")
    -Visum Ende September (4 Monate geschätzt für die Bearbeitung)
    -Hochzeit Mitte Oktober

    -Ende Oktober laufen 6 Monate von OLG aus

    Wenn sich hier auch nur irgendwas verzögert müssten wir von vorne anfangen?

  • -Mitte März Termin beim Standesamt für die Eheanmeldung
    -Anfang Mai Unterlagen vom OLG zurück (4-6 Wochen Bearbeitungszeit)
    -Termin bei der Botschaft für das Visum idealerweise Anfang Juni. Hier jedoch das Problem, dass es auch früher (dann ggf. noch nicht alle Dokumente in Manila) oder später werden kann (was dann die 6monatige OLG-Frist "angreift")
    -Visum Ende September (4 Monate geschätzt für die Bearbeitung)
    -Hochzeit Mitte Oktober

    -Ende Oktober laufen 6 Monate von OLG aus

    Du machst dir zu viele Gedanken um die Terminplanung...


    Einfach Schritt für Schritt planen.


    Sobald ersichtlich ist, wann die OLG mit dem Befreiungsverfahren fertig ist, einen Termin bei der Botschaft machen. (Also zu Beginn der Befreiungsverfahrens)


    Nach Antragsabgabe in Manila ist die mittlere Bearbeitungszeit niemals 4 Monate. Hier geht es nur noch um 4-8 Wochen in Abhängigkeit von der Auslastung der zuständigen ABH.


    Ich gehe davon aus, dass nach Verlagerung der SchengenVisa auf private Offices die Wartezeiten für die langfristigen Visa drastisch sinken. Das war ja schließlich der Sinn der Übung -:)




    Nochmals: nach Abschluss des Befreiungsverfahrens ist in der Regel diese 6 Monats Frist des OLGs locker einzuhalten. Selbst wenn man großzügig Wartezeiten im Terminsystem einrechnen muss.


    Selbst wenn im schlimmsten Fall alles schief gehen sollte: Von vorme anfangen muss niemand.. es werden vielleicht einzelne Dokumente nachgefordert (zB Cenomar) .. Die UP ist schon gemacht und da wird niemand eine Wiederholung fordern. Also entspann dich :)

  • Hallo,

    ich bin in derselben Situation wie du und hätte eine Frage zu Au pair: Gibt es die Möglichkeit nur zur Betreuung für Kinder oder können Au pair auch pflegebedürftige (alte) Menschen betreuen?

    Einmal editiert, zuletzt von Herm () aus folgendem Grund: Danke. Habe selbst schon recherchiert. Au pair´s betreuen nur Kinder.

  • Gibt es die Möglichkeit nur zur Betreuung für Kinder oder können Au pair auch pflegebedürftige (alte) Menschen betreuen?

    Nein, ein Visum für Aupair geht nur für Kinderbetreuung! Für Pflege von alten Leuten gibt es kein Visum! Das ist ja offizielle Arbeit

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wir haben endlich alle Unterlagen zusammen und nun teilt mir das Standesamt noch nachträglich mit, dass es die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate meiner Freundin benötigt. Sie hatte in der Zeit jedoch keinen Job. Was können wir nun tun und wofür brauchen die sowas überhaupt?

  • Das brauchen die für die Rechnung des OLG. Die Summe wird aus dem Einkommen beider Ehepartner berechnet! Wir mussten dann eine Bescheinigung vom "Finanzamt" bringen, da meine Frau auch vorher nicht mehr arbeitete!

    Vielleicht reicht es auch, wenn du sagst das sie nicht arbeitet!



    Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB) je nach Einkommen, beider Ehepartner
    15,00 bis 305,00 €

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was bedeutet "Finanzamt"? Wo genau muss sie sich auf den Philippinen sowas besorgen? Wir haben kaum noch Zeit dafür, da bald der Termin beim Standesamt ist. :-(