NAIAboy / Der Weg (zur Hochzeit (?)) mit meiner philippinischen Freundin - ein sich füllender Erfahrungsbericht mit vielen Fragen

  • Mein Standesamt benötigt laut eigener Ausage per Mail ja nur das Affidavit ohne weitere Überbeglaubigen. Vorsichtshalber hatten wir es jedoch dennoch 2x überbeglaubigen lassen und nun musste ich feststellen, dass alle 3 Dokumente mit einem roten Band miteinander verbunden sind und ich so nicht nur das Affidavit alleine abgeben kann und die beiden anderen Dokumente nur auf Nachfrage, falls es so doch nicht reichen sollte.


    Übersetzen lassen würde ich nun natürlich nur das eigentliche Affidavit, habe dann aber Angst, dass das Standesamt dann sagen könnte, dass nicht alles vollständig (also nicht alle 3 Dokumente, die ja "zusammen gehören") übersetzt wurde.


    Soll ich die Dokumente vielleicht einfach trennen und nur das Affidavit übersetzt einreichen oder besser vorsichtshalber doch alle 3 übersetzen lassen, was dann wieder ein ganzes Stück teurer wäre? Würde ich die Überbeglaubigungen durch das Trennen der Dokumente "ungültig" machen? Tipps?

  • Soll ich die Dokumente vielleicht einfach trennen und nur das Affidavit übersetzt einreichen oder besser vorsichtshalber doch alle 3 übersetzen lassen, was dann wieder ein ganzes Stück teurer wäre? Würde ich die Überbeglaubigungen durch das Trennen der Dokumente "ungültig" machen? Tipps?

    Das musst du schon vollständig abgeben. Ich würde da nix trennen.


    Du kannst ja mit deinem StA klären, ob du nur das eigentliche affidavit übersetzen lassen sollst.

    Aber an dieser Stelle zu sparen, würde ich nicht empfehlen.

  • Wird für die Hochzeit beim Standesamt eigentlich auch ein "Live"-Übersetzer benötigt?

    In der Regel ja...es sei denn dein Standesbeamter und deine Frau sprechen absolut verhandlungssicher englisch! Ist aber bei den STA eher sehr selten! Mit Glück kann ein "Bekannter" übersetzen (wird dann vereidigt und muss wirklich rechtlich einwandfrei und flüssig simultan übersetzen), mit Pech will dein STA einen "Berufsübersetzer"

    Meist muss der Übersetzer auch schon beim Vorgespräch dabei sein


    Das bekommst du aber nur raus, wenn du bei dem STA nachfragst

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich war gerade heute beim Standesamt. Übersetzer wird gefordert, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind. Es muss aber kein professioneller sein. Bei mir macht das mein Bruder. Der wird vor dem Heiratsakt vereidigt. Kostet nur 15€ Verwaltungsgebühr extra. By the way: unsere Dokumentenprüfung hat am Ende "nur" 230€ gekostet, so könnten 70 € mit den Standesamt Gebühren von 150 € verrechnet werden. Kleiner Haken: bis November keine Heiratstermine an einem Samstag frei. Daher jetzt Freitag, der 14.6. Im November ist schon die Gefahr dass das Visum wieder abläuft falls was dazwischen kommt...

  • Bei uns hieß es damals, es darf kein direkter Verwandter ersten Grades sein.
    So hat es der Schwiegersohn meines Bruders gemacht, kein Problem, war alles locker.

    Viele Grüße


    cappo

  • Ich bin gerade ziemlich deprimiert. :(

    Der aktuelle Stand hinsichtlich unserer Hochzeitsvorbereitungen ist, dass wir alle Unterlagen für die Beantragung des Hochzeitsvisums zusammen haben. Auch A1 ist bestanden und der Hochzeitstermin steht.

    Meine Verlobte hat nun Anfang August den Termin für das Interview bei der DBM. Blöderweise ist die OLG-Befreiung nur bis Mitte Oktober gültig, da das OLG diese unerwartet schnell ausgestellt hat. Da wir mit einer deutlich längeren Bearbeitungsdauer gerechnet hatten, haben wir den Termin bei der Botschaft jedoch entsprechend spät "gelegt" und haben jetzt (abzüglich der Zeit zur Buchung von Flügen und weiteren Vorbereitungen) nur ca. 2 Monate Zeit, um auf das Visum zu warten und zu heiraten. Ansonsten müssen wir von vorne beginnen, da die Befreiung ja nur 6 Monate gültig ist.

    hge hatte mir zwar vor einigen Monaten in diesem Thread gesagt, dass die Bearbeitung nur in etwa 4-8 Wochen dauert. Dies würde ja dann auch noch passen. Die Dame in der Botschaft hatte jedoch gesagt, dass wir mit einem mehrmonatigen Verfahren rechnen müssen. Und nun weiß ich nicht so recht, was ich tun soll. Soll ich die ABH „nerven“ und auf das Zeitproblem aufmerksam machen? Eine Beratungsstelle hat mir nämlich die Auskunft gegeben, dass die ABH in unserer Stadt wohl sehr ausgelastet ist.


    Irgendwelche Ideen?

  • . Die Dame in der Botschaft hatte jedoch gesagt, dass wir mit einem mehrmonatigen Verfahren rechnen müssen. Und nun weiß ich nicht so recht, was ich tun soll. Soll ich die ABH „nerven“ und auf das Zeitproblem aufmerksam machen? Eine Beratungsstelle hat mir nämlich die Auskunft gegeben, dass die ABH in unserer Stadt wohl sehr ausgelastet ist.


    Irgendwelche Ideen?

    Meine Frau bekam beim Interview von der DBM auch etwas gesagt von 3 Monaten. Nach 3,5 Wochen war jedoch die Zustimmung zum Visa erteilt. Es kommt halt auch vieles auf deine ABH an, wie schnell die arbeitet. Meine arbeitete schnell ... Ob die Tatsache, dass meine Frau und ich bereits verheiratet waren, sich auch positiv auf die Geschwindigkeit auswirkte, ist schwer zu sagen

  • Der aktuelle Stand hinsichtlich unserer Hochzeitsvorbereitungen ist, dass wir alle Unterlagen für die Beantragung des Hochzeitsvisums zusammen haben.

    Dann schreib doch der DBM mal eine Mail, schildere die Umstände und dass ihr bereits alle Dokumente zusammen habt und frage, ob es vielleicht vor dem August noch einen Termin gibt.

    Es gibt ja auch schon mal Termine, die storniert werden...

    Ansonsten müssen wir von vorne beginnen, da die Befreiung ja nur 6 Monate gültig ist.

    Es muss niemand von vorne anfangen; das StA oder das OLG wird vielleicht ein paar frische Dokumente verlangen, dann wird der Termin des OLG verlängert.

    Eine UP wird es nicht nochmal geben.

  • Meine Frau bekam beim Interview von der DBM auch etwas gesagt von 3 Monaten. Nach 3,5 Wochen war jedoch die Zustimmung zum Visa erteilt. Es kommt halt auch vieles auf deine ABH an, wie schnell die arbeitet. Meine arbeitete schnell ... Ob die Tatsache, dass meine Frau und ich bereits verheiratet waren, sich auch positiv auf die Geschwindigkeit auswirkte, ist schwer zu sagen

    Ja, aber meine ABH scheint ja sehr ausgelastet zu sein laut der Auskunft, die ich bekommen habe.


    Dann schreib doch der DBM mal eine Mail, schildere die Umstände und dass ihr bereits alle Dokumente zusammen habt und frage, ob es vielleicht vor dem August noch einen Termin gibt.

    Es gibt ja auch schon mal Termine, die storniert werden...

    Es muss niemand von vorne anfangen; das StA oder das OLG wird vielleicht ein paar frische Dokumente verlangen, dann wird der Termin des OLG verlängert.

    Eine UP wird es nicht nochmal geben.


    Okay, ich werde es versuchen. Und was ist mit der Idee, nochmal auf meine ABH zuzugehen?

    Was ist denn mit Unterlagen wie den Affidavits of advice ihrer Eltern und dem Sprachkurs? Diesen hatte sie bereits im OKtober 2018 bestanden und der wäre doch dann über ein Jahr alt...
    Und laut Auskunft meines Standesamtes kann die Gültigkeit der OLG-Befreiung nicht verlängert werden und wir müssten die Hochzeit erneut anmelden.

  • Was ist denn mit Unterlagen wie den Affidavits of advice ihrer Eltern und dem Sprachkurs? Diesen hatte sie bereits im OKtober 2018 bestanden und der wäre doch dann über ein Jahr alt...

    A1 wäre doch dann bei Antragsabgabe im August noch gültig; also kein Problem.

    Affidavit der Eltern wäre doch kein problem ein neues zu bekommen …. wenn überhaupt gefordert.

    Und laut Auskunft meines Standesamtes kann die Gültigkeit der OLG-Befreiung nicht verlängert werden und wir müssten die Hochzeit erneut anmelden.

    Ich halte diese pauschale Aussage deines Standesamtes nicht für richtig. Ich kenne Fälle, wo die Frist verlängert wurde.

    Das StA soll sich dann noch mal mit dem OLG kurzschliessen. Da ist immer was zu machen …

    Ich würde das aber nicht Monate oder Wochen im Voraus machen, sondern wenn es soweit ist.

    Denn auf eine pauschale Frage können die Behörden ja zunächst nur pauschal antworten. Und die Behörde kann ja nicht direkt antworten, dass die Frist unbeachtbar ist..

    Es geht dann immer um Verhältnismäßigkeit der Neu-Beschaffung. Dazu sollte man den Behörden klar machen, dass die Fristen ja nicht deswegen verstrichen sind, weil der Antragsteller geschlafen hat, sondern weil die Behörden solange für UP etc gebraucht haben..

  • Ja, aktuell wäre es kein Problem. Aber wenn die Hochzeit im Oktober nicht klappt, müssten wir ja danach erneut zur Botschaft und zum Standesamt zwecks Neuanmeldung. Und ein Affidavit müsste auch wieder nach DE geschickt werden usw...

    Ok, ich möchte die Dame beim Standesamt nur nicht zu sehr damit nerven, da ich schon mehrfach danach gefragt hatte und sie es zweifach verneint hat. Ich würde sie dann erst wieder fragen, sobald ersichtlich ist, dass es mit dem Hochzeitstermin nicht klappt. Oder besser doch eher "nerven"? Oder soll ich vielleicht selber mal beim OLG anfragen, ob eine Verlängerung möglich ist und denen entsprechend die Problematik schildern?

  • Ja, aktuell wäre es kein Problem. Aber wenn die Hochzeit im Oktober nicht klappt, müssten wir ja danach erneut zur Botschaft und zum Standesamt zwecks Neuanmeldung. Und ein Affidavit müsste auch wieder nach DE geschickt werden usw...

    Ihr müsste nur dann erneut zur Botschaft, wenn das Visum, was ihr beantragt habt, ausdrücklich abgelehnt wird. Solange das Visum nicht explizit abgelehnt wird, muss ja kein neues Visum beantragt werden. Ich kann mir deswegen aber keine Ablehnung vorstellen.. eher würde die Botschaft ein neues Befreiungsverfahren oder eine Zusicherung des StA verlangen, dass der Termin der Hochzeit verlegt werden kann.. dann müsste das Standesamt das mit dem OLG ausmachen.

    Zudem ist ja auch hier sichtbar, dass wegen langsamer Arbeit der ABH eine Fristverstreichung nicht Schuld der Antragstellerin ist.


    Ok, ich möchte die Dame beim Standesamt nur nicht zu sehr damit nerven, da ich schon mehrfach danach gefragt hatte und sie es zweifach verneint hat.

    … dann wird sie beim 3. mal genau so antworten.


    Problem ist, das solche Situationen nicht im Vorfeld geregelt werden können, weil es darüber keine einheitlichen Regeln gibt.

    Es ist dann immer an den einzelnen Sachbearbeitern, den Vorgang zu beurteilen und Lösungen zu finden.

    Natürlich kann man nie ausschließen, dass ein "Hardliner" zufällig am Werk ist. aber idR möchten auch die Sachbearbeiter die Fälle "vom Tisch" haben.

  • Also wie sollte ich nun genau vorgehen? Wen soll ich wann fragen bzw. die Problematik schildern? Und soll ich auch nochmal auf die ABH zugehen?

    Danke übrigens nochmals für die vielen Ratschläge! :-)

  • Also wie sollte ich nun genau vorgehen? Wen soll ich wann fragen bzw. die Problematik schildern? Und soll ich auch nochmal auf die ABH zugehen?

    Du kannst im Vorfeld nicht sehr viel regeln..


    DBM kannst du anschreiben und um Vorverlegung des Termins bitten;


    ABH kannst du anschreiben; vielleicht gibt es ja eine sinnvolle Antwort; aber ich zweifle, ob die ABH auf die Frage "was ist wenn .." eine konkrete Antwort gibt. Die handeln meist nur, wenn die konkret den Antrag vorliegen haben.

    Aber probieren kannst du es ja.....


    Ansonsten einfach abwarten. Vielleicht machst du dir ja zu viele Sorgen und die ABH entscheidet sehr schnell...

  • Also wie sollte ich nun genau vorgehen? Wen soll ich wann fragen bzw. die Problematik schildern? Und soll ich auch nochmal auf die ABH zugehen

    Die bittest das Standesamt schriftlich um einen neuen Termin, wenn es soweit ist. SCHRIFTLICH!. Und du weist schriftlich darauf hin, das die nötige Terminverschiebung nicht euer verschulden ist.

  • Die bittest das Standesamt schriftlich um einen neuen Termin, wenn es soweit ist. SCHRIFTLICH!. Und du weist schriftlich darauf hin, das die nötige Terminverschiebung nicht euer verschulden ist.

    Aber das Standesamt ist ja bei uns nicht das Problem. Die sind dort bisher eigentlich ziemlich kooperativ, was die Terminierung angeht.

  • Und laut Auskunft meines Standesamtes kann die Gültigkeit der OLG-Befreiung nicht verlängert werden und wir müssten die Hochzeit erneut anmelden.


    widerspricht


    Aber das Standesamt ist ja bei uns nicht das Problem. Die sind dort bisher eigentlich ziemlich kooperativ, was die Terminierung angeht.


    Das Standesamt ist nicht willens den Termin nach hinten zu verschieben und sich dafür das OK des OLG einzuholen, obwohle die Antragsdauer des Visum nicht euer verschulden ist. "Widereinsetzung in den Vorigen Stand" gibt es in deutschen Verwaltungrecht seit Dekaden und ist gelebte Praxis anderer Standesämter und anderer Behörden, wenn eine Verzögerung durch andere Behörden verursacht wurde. Und nein IMHO, weder die DBM noch das Auswärtige Amt, noch das Bundesverwaltungsamt noch die lokale ABH werden schneller arbeiten und andere FZF-Anträge nach hinten verschieben, weil euer Standesamt und OLG unflexibel ist.


    Nochmal, erbitte die Terminverschiebung SCHRIFTLICH vom Standesamt-

  • Nunja, das Standesamt ist insofern kooperativ, als ich zwei Termine für die Hochzeit habe. Einer wurde sehr früh gelegt, damit, falls die DBM und die ABH dies sehen, ggf. eine Beschleunigung des Verfahrens und eine schnelle Vergabe des Visums erfolgt. Allerdings glaube ich nicht so recht daran. Der andere Termin ist ziemlich am Ende der Zeit. Also kurz bevor die Befreiung des OLGs abläuft.

    Das Standesamt sagt jedoch, dass es nicht möglich ist, die 6-Monats-Frist der Befreiung des OLG zu verlängern und wir danach die Hochzeit erneut anmelden müssten und es dann wieder zum OLG geht und wieder monatelang dauern kann. Und hier ist das Standesamt bisher nicht bereit, mal (vorab) beim OLG anzufragen, ob eine Verlängerung möglich ist.

    Von daher weiß ich jetzt nicht genau, was Du mit der schriftlichen Bitte um Terminverschiebung genau meinst und wann ich das Schreiben an wen losschicken soll? Was meinst Du mit "wenn es soweit ist"?