Übersiedeln

  • Hallo, ich plane in 6 Monaten zu meiner Frau auf die Philippinen zu ziehen. Erst einmal für 6 Monate mit Option eines dauerhaften Umsiedlung. Mein Geld wird für die erste Zeit ausreichen, da ich noch für diese Zeit von meinem AG weiterbezahlt werde. Meine Wohnung werde ich kündiegen.
    Es stellen sich für mich die Fragen


    Welche Vor-Nachteile ergeben sich aus
    1.in D weiterhin ein Zimmer mit Meldeadresse zu führen
    2.sich völlig abzumelden
    3.muss ich mich für die Meldebehörde eine Adresse für meinen Verbleib mitteilen?


    Sicher ergebn sich noch weitere Fragen, die mir noch nicht aufgefallen sind. Ich will daher nicht warten, bis mir dieses oder jenes noch auffällt und ich dann Nachteile zu erwarten habe :closedtopic


    Danke für Eure Hilfe

  • Hallo Widukind,
    ohne jetzt auf alle Voraussetzungen für die jeweilige Entscheidung einzugehen, folgende Anmerkungen von mir, die mir zu dieser frühen Stunde gerade einfallen:
    zu 1.: Du kannst in D krankenversichert bleiben und schließt für Deinen Auslandsaufenthalt eine Auslands-KV ab, z.B. ADAC oder HanseMerkur u.a. Gewisse staatliche Leistungen bedingen einen Inlandswohnsitz. Du musst nicht Hinz und Kunz (Banken, Versicherungen, Versorger etc.pp.) mit Deinen neuen Daten versorgen, Verträge übertragen bzw. kündigen.
    zu 2.: Du brauchst in D keine KV mehr zu zahlen und schließt hier in den PH eine private KV ab. :D Die Adresse eines seriösen Vermittlers gibt es auf Anfrage von mir, ich hatte da echt die Qual der Qahl. Du musst u.U. in D weniger oder keine Steuern mehr zahlen, hier lohnt ein Gespräch mit dem Steuerberater Deines Vertrauens.
    zu 3.: Nein, die Angabe Deiner neuen Adresse im Ausland ist nicht notwendig.


    Gruß, Robert

    Gekommen um zu bleiben.

  • Ich bin vor 3+ Jahren ausgewandert - mit komplettr Abmeldung.


    1) Höchstens wenn Du weiterhin eine deutsche Krankenversicherung nutzen willst - andere sinnvolle Nutzungen kenne ich nicht.
    Grosser Nachtiel - Du zahlst weiter GEZ für nichts !
    2) a -Du bist in D nicht mehr KV versichert - musst dann also eine private KV anschliessen - die sind aber nicht teurer als das was Du vorher bezahlt hast, bzw. Günstiger !
    b - Du bist in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig - dann aber in den Philippinen - sprich da Doppelsteuerabkommen besteht kannst Du wählen wo Du Steuern zahlen willst. PLUS Du teilst Deiner Bank mit dass Du Steuerausländer bist, dann wird auch die
    Quellensteuer NICHT mehr einbehalten. Das musst Du dann bei der Steuererklärung nachholen!
    3) Nein - Du meldest Dich nur ab - denk aber daran dass die GEZ die Abmeldung schriftlich mit Kopie der Abmeldung braucht !!!
    Für die Deutsche Bürokratie kannst Du Dich dann hier "melden": https://elefand.diplo.de/elefa…rn/home/login!form.action

  • n D weiterhin ein Zimmer mit Meldeadresse zu führen

    Du hast dann offziell in DEU eine Hauptwohnung und offizielle Anschrift. Heißt Behörden, Gläubiger, Finanzamt und sonstige Leute können sich mit Fristsetzung an diese Adresse wenden. Es ist dein Problem wenn du dann Fristen versäumst, also brauchst du jemanden der deine Post scannt.


    Bei mehr als sechsmonatigen Aufenthalt hast du wahrscheinlich deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt auf den Philippinen. Meldeadresse=Wohnung hat da nichts mit Wohnsitz zu tun. Das muss man aber erstmal Banken erklären, wenn man den Quellensteuerabzug vermeiden will.


    Ob du bei der Abmeldung deine neue Adresse der Meldestelle mitteilst musst du selber wissen. Hat den Vorteil, das wenn dich mal jemand sucht, zumindest eine Adresse auf den Philippinen bekommt. Willst du nicht erreichbar sein, dann eben nicht.


    Unbekannt verzogen schützt aber nicht vor negativen Amtshandlungen oder Schuldnern. Dafür gibt es eine öffentliche Zustellung ,wenn jemand nicht auffindbar ist.

  • Lötzinn, wenn keine Wohnung mehr vorhanden ist, fällt auch keine GEZ Gebühr an.
    Wenn er die GKV kündigt und wieder zurück kommt, würde er problemlos wieder reinkommen. Gesetzliche Pfllichtversicherung!!!
    Mit dem endgültig aus D abmelden, würde ich mir gut überlegen. Steuerpflichtig in D zu sein, bedeutet auch, Freibeträge ausschöpfen zu können. Manchmal sinkt dadurch die Steuerlast auf NULL.


    Ich würde einen Freund bitten, dort als Untermieter gemeldet bleiben zu können. Kostet nichts, bringt aber durchaus Vorteile.

  • Er muss der deutschen Krankenversicherung einen Nachweis bringen das er eine ausreichende auslandsversicherung hat.
    Tut er dies nicht vorab prüfen bzw tut sie deutsche Krankenversicherung diese nich anerkennen zahlt er in Deutschland jeden monat nach.

  • Er muss der deutschen Krankenversicherung einen Nachweis bringen das er eine ausreichende auslandsversicherung hat.
    Tut er dies nicht vorab prüfen bzw tut sie deutsche Krankenversicherung diese nich anerkennen zahlt er in Deutschland jeden monat nach.

    Die gesetzliche Grundlage für die Versicherungspflicht in Deutschland ist im §5 SGB V
    geregelt. Versicherungspflichtig sind demnach alle im Inland gemeldeten
    Personen, die nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
    speziellen Berufsgruppen (z.B. Beamte, Richter, Zeitsoldaten) angehören.


    Diese gesetzliche Versicherungspflicht gilt natürlich auch dann, wenn du nach der vorübergehenden Abmeldung
    wegen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehrst und dich
    polizeilich anmeldest. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist keine
    Voraussetzung für die Versicherungspflicht, wohl aber dein
    vorangegangener Versicherungsstatus.



    Gut zu wissen: Nachdem deine gesetzliche Versicherungspflicht aufgrund des Auslandsaufenthaltes erlischt, dann gilt eine Nachversicherungspflicht
    für gesetzliche Krankenversicherungen. Damit hast du nach Beendigung
    der Mitgliedschaft als Pflichtversicherter noch einen Monat lang
    Anspruch auf Sachleistungen (keine Krankentagegeld), solange du keine
    andere Beschäftigung ausübst oder dich als Selbständiger in der PKV
    versicherst.



    Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung
    Die Kündigung der GKV ist die eine Sache. Kopfschmerzen bereitet aber eher
    die Wiederaufnahme nach der Rückkehr. Wie bereits geschildert, gilt für
    Personen, die vor Ihrer Ausreise gesetzlich pflichtversichert waren auch
    nach deren Rückreise nach Deutschland wieder die Versicherungspflicht.



    Freiwillig Versicherte: Bei
    freiwillig Versicherten macht die Anwartschaft Sinn, wenn du für
    längere Zeit ins Ausland gehst, da die GKV nicht zur Wiederaufnahme
    verpflichtet ist. Kehrst du arbeitsunfähig zurück, dann hast du kaum
    eine Chance auf Mitgliedschaft in der GKV und musst auf eine private
    Krankenversicherung ausweichen.


    Eine Versicherungspflicht gibt es
    nur, wenn innerhalb von zwei Monaten nach der Rückkehr eine
    sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird oder du
    dich arbeitslos meldest.

  • Danke für die Antworten. Für Auswanderer ist wohl die Frage nach der Pflichtversicherung eine nicht ganz unerhebliche Frage zu sein, deren Antworten ich jetzt in meine Entscheidung berücksichtigen werde. Definitiv werde ich erst einmal Pflichtversichert bleiben.
    Dank besonders an Sanukk. Nichts geht doch über die Herstellung des Bezuges zu Paragrafen!

  • Lass dir grundsätzlich alles schriftlich geben.
    Ich habe von meiner ex GKV schriftlich bekommen, dass ich während meinem vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland keine Beiträge in die GKV bezahlen muss.
    Die Gesetze können von den GKVen etwas flexibel ausgelegt werden.
    Der Abschluss einer Auslands(reise)krankenversicherung muss nachgewiesen werden.
    Ebenso verlangen sie dass man seinen Abflug und die wieder Ankunft bei Rückkehr per Ticket und Boardingkarte nachweisen kann.
    Also falls man Europa verlässt.
    Habe ich ebenso alles schriftlich bekommen.
    Hast du es schriftlich, bist du auf der sicheren Seite.
    GEZ.
    Selbst wenn du dich in Deutschland abgemeldet hast, so lange du eine unbewohnte Wohnung in Deutschland besitzt, bleibst du GEZ pflichtig.
    Wegen den Freibeträgen würde ich es vom verbleibenden Einkommen in Deutschland abhängig machen, wo ich Steuer zahle oder eben nicht.
    Liegt das sowieso unter den Freibeträgen und du musst keine Steuer zahlen, ist es einfacher die Steuerklärung in Deutschland zu machen.


    Viel Spaß auf den Phils !

    Gruß Mangojo


    -------------------------------------------------------

    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

    Einmal editiert, zuletzt von mangojo ()

  • Ich war in Hamburg gemeldet und habe dort zur Miete gewohnt.
    Ich bin dann auf Weltreise gegangen und wurde von der gez befreit.
    Nach 1,5 Jahren bin ich zurück gekommen und bin seit dem bei meiner Mutter gemeldet die gez Gebühren bezahlt.
    Seit dem habe ich ruhe.

  • Zitat :" bin seit dem bei meiner Mutter gemeldet die gez Gebühren bezahlt "
    deine Ruhe währt nur solange, bis die GEZ das rauskriegt - dann mußt du für die gesamte gemeldete Zeit nachzahlen
    Pit

  • ich glaube du hast recht und ich hab das mit der alten Regelung verwechselt.
    hier ein Auszug aus Stiftung Warentest
    Zitat :
    Was gilt in einer Wohnung, in der mehrere Menschen leben?
    Formal sind zwar alle zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Trotzdem ist der Betrag nur einmal pro Wohnung fällig. In der Praxis meldet einer der Bewohner die Wohnung beim Beitrags­service an und zahlt die 17,98 Euro. Die Anmeldung gilt dann auch für die anderen, die vielleicht einen Anteil über­nehmen. Das regeln die Haus­halts­mitglieder unter­einander. Ist ein Mitglied einer Wohn­gemeinschaft von der Beitrags­zahlung befreit, etwa weil es Bafög oder Arbeits­losengeld II bezieht, profitieren seine Mitbewohner nicht davon. Das bedeutet: Sind an einer Adresse zwei Personen gemeldet und ist ein Bewohner befreit, muss der andere für die Wohnung voll bezahlen. Etwas anderes gilt unter Eheleuten und einge­tragenen Lebens­part­nern. Ist ein Partner vom Rund­funk­beitrag befreit oder zahlt er nur einen ermäßigten Beitrag, erstreckt sich dieses Privileg auch auf den Partner

  • ersicherungspflichtig sind demnach alle im Inland gemeldeten
    Personen, die nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
    speziellen Berufsgruppen (z.B. Beamte, Richter, Zeitsoldaten) angehören.

    Es ist im SGB von Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt die Rede, nicht von Anmeldung. Das wird immer wieder verwechselt, auch von Behörden wenn es Ihnen nutzt. Die meldrechtliche Wohnung ist oft eine Anscheinsvermutung für einen Wohnsitz.


    Außer in Ausnahmen (Soldaten, Diplomaten) setzt der Wohnistz oder gewöhnliche Aufenthalt eine gemeldete Wohnung vorraus, weil der Aufenthalt in Deutschland der Meldepflicht unterliegt. Umgekehr gilt das eben nicht.


    Ich kann eine gemeldete Wohnung in Deutschland haben, ohne einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz zu haben. Ich muss das eben ggf. gegenüber Behörden nachweisen (z.B Finanzamt bei über 180 Tage im Ausland im Kalenderjahr)

  • Er muss der deutschen Krankenversicherung einen Nachweis bringen das er eine ausreichende auslandsversicherung hat.
    Tut er dies nicht vorab prüfen bzw tut sie deutsche Krankenversicherung diese nich anerkennen zahlt er in Deutschland jeden monat nach.


    ist mir neu, mit reisepasskopie ( Ein- Ausreisedatum ) zur kasse und jut iss


    ( Man muss länger als 3 Monate weg sein, sonst zahlt man weiter )


    PS: Unverbindlich, Stand vor 5 jahren

    Leben wie Rockefeller, warum kaufen wenn mieten so einfach ist.

  • Also wir zahlen während unseres mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes
    bei unser GKV (TK) in D eine Anwartschaft (ca. 45 Euro mtl.)


    Und zahlen in eine Auslands-Reisekrankenkasse (ENVIVAS) ca. 0,80 Euro/Tag und p.P.


    Diese Kombination funktioniert allerdings bei einer Reise von max. 12 Monaten.


    Wir reisen also alle 11-12 Monate für 1-2 Monate zurück nach D
    und decken uns dort wieder mit den benötigten Medikamenten ein,
    gehen in D zum Zahnarzt etc.
    .

    »Erfahrungen sind unser eigentlicher Reichtum, weil man sie nie verlieren, sondern nur verschenken kann.
    Und weil man sie sogar dann nicht verliert, wenn man sie verschenkt.«
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  • Hallo Uwe
    Vor meiner 18 Monatigen Weltreise habe ich mich viel mit dem Fest Setzung des Arbeitslosengeldes ( wird auch Ein Thema für den TS sein )und der Krankenversicherung beschäftigt.
    Aber das jemand zwei mal zahlt hatte ich noch nicht.
    Würde mich echt interessieren woran das liegt bei dir ?
    Wie gesagt ich musste ein Flug Ticket bei Ausreise vorlegen und die auslandsversicherung.
    Bei wieder Einreise reichte die Meldung beim Arbeitsamt.

  • Hallo michafr,


    das lag wohl daran
    dass ich einerseits keine Zeit hatte mich, so intensiv wie Du, mit der Krankenversicherung zu beschäftigen,
    ich war nicht arbeitslos.


    Andererseits lebe ich nach dem Motto,
    man soll geben nicht nehmen....


    Das ist meine Antwort auf Deine Frage: woran das liegt bei mir!


    ...und jeder lebt sowieso nach seiner Facon.


    Bei der Wiedereinreise in D reichte bei mir der Anruf bei der Krankenkasse.


    .

    »Erfahrungen sind unser eigentlicher Reichtum, weil man sie nie verlieren, sondern nur verschenken kann.
    Und weil man sie sogar dann nicht verliert, wenn man sie verschenkt.«
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  • Ja so ist das, wie ich oben schon schrieb, weil jede Kasse einen Ermessensspielraum hat.
    Daher ist das fast bei jeder Kasse anders.
    Deshalb vor der Abreise von seiner Kasse schriftlich geben lassen, wie es denn mit dem Ermessen bei ihnen aussieht.
    Sonst kanns teuer werden oder ein Prozess.


    Anwartschaft muss nur zahlen, wer freiwillig in der GKV versichert ist.
    Pflichtversicherte müssen keine Anwartschaft zahlen, aber das Geld nimmt die GKV trotzdem, wenn man es unbedingt los werden will.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Gibt es irgendwo eine Website wo erklärt wird, welche Einkünfte weiterhin in Deutschland zu versteuern sind (Mieterträge, Kapitalerträge, Pensionen von Berufssoldaten, Renten, Erträge aus Rentenversicherungegen ... ) wenn man Deutschland Lebewohl gesagt hat?


    Und gibt es irgendwo eine Website, wo steht welche Steuern der Phillipinische Staat will?