Andre811/Schwanger, was nun????

  • TanduayIce # 40

    Sorry, aber das ist Blödsinn! Eine Scheidung wird dort beantragt, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht wo man geheiratet hat! Das ist in Rom III sehr deutlich geregelt!

    So einfach ist diese Materie leider nicht !

    EU/1259/2010 ( Rom-III-Verordnung ). Zustaendigkeit diffiniert in:

    Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 zur Verordnung(EG) Nr,2201/2003

    Befreiung und besondere Bestimmungen :

    Dänemark beteiligt sich nicht an dieser Verordnung und ist daher nicht an diese gebunden.





    We apologize that maintenance is taking longer than expected.

    Thank you for your understanding!

  • Befreiung und besondere Bestimmungen :


    Dänemark beteiligt sich nicht an dieser Verordnung und ist dahernicht an diese gebunden.

    Ist jemand der Beteiligten Däne??

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce #42 Ist jemand der Beteiligten Däne??


    Der TS hat in #33 den Wunsch geaeussert, in Daenemark zu heiraten. ich wollte nur darauf hinweisen,

    dass im Falle einer Trennung/Scheidung in D, bei einer vorherigen Eheschliessung in Daenemark, die von dir in # 40 zitierte Rom III nicht greift.

    We apologize that maintenance is taking longer than expected.

    Thank you for your understanding!

  • In aller Regel gilt in den meisten Staaten vor allem und zuerst das eigene Recht. 8-)
    Auch in Deutschland. Anderes sollte man belegen, bevor man hier anderen seltsame Ratschläge gibt. :floet

    Z.B. kann ich nicht im Nahen Osten so viele Frauen heiraten wie ich will und dann herbringen und sie mit dem Spruch "wir sich geschieden" wieder in die Wüste schicken!

    Genauso wenig scheert sich ein deutschen Gericht darum ob und unter welchen Umständen man sich irgendwo anders scheiden lassen kann.

    Wer in D lebt, unterliegt den Gesetzen hier. Da gibts nix zu deuteln.
    Das wäre ja noch schöner, wenn jeder die Gesetzen importieren kann wie es ihm gerade gefällt :mauer

    D ist eines der wenigen Länder welches teilweise schaut dass die Heirat auch im Herkunftsland OK ist. Das ist aber alles.


    Und bitte wenn schon:
    Wer in den PH heiratet ist dort dann nach dortigem Recht registriert.
    Wer nach Scheidung noch oder wieder mit den PH zu tun hat, hat dann dort ev. Probleme die sich durch eine Hochzeit woanders vermeiden lassen.


    Wer aus Liebe einfach schnell heiraten will kann das ja in HK tun oder in Afrika irgendwo 3 mal um den Baum rennen.
    Eine Zeitersparnis bei der Einreise ist damit praktisch nie mehr verbunden.


    LG Sunny

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Der TS hat in #33 den Wunsch geaeussert, in Daenemark zu heiraten. ich wollte nur darauf hinweisen,

    dass im Falle einer Trennung/Scheidung in D, bei einer vorherigen Eheschliessung in Daenemark, die von dir in # 40 zitierte Rom III nicht greift.

    Nochmal, scheinbar hast du ein Verständigungsproblem! Es ist völlig egal, ob Dänemark ROM III angehört oder nicht, solange der TE kein Däne ist oder nicht in Dänemark lebt! Möglicherweise könnte er dann nicht erneut in Dänemark heiraten, ohne die Scheidung anerkennen zu lassen. Aber das steht nicht zur Debatte

    Er kann in Dänemark heiraten, oder in den Philippinen. Wenn er in Deutschland lebt wird er auch in Deutschland geschieden! Und jetzt informiere dich darüber oder mach einen neuen Faden auf...hier stört dieses massiv, da es eben Unsinn ist!:floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Und aus welchen Gründen auch immer kommt es zur Trennung, zum Scheidungswunsch.

    Weil die ehe in Philippinen geschlossen wurde, unterliegt sie philippinischem Recht, KANN ALSO NICHT GESCHIEDEN werden.



    Das gehört zu den nicht tot zu kriegenden Irrtümern, dass bei einer Heirat auf den Philippinen diese Ehe später nicht geschieden werden kann.

    Es taucht hier im Forum regelmäßig alle paar Jahre auf.... vor allen Dingen mit der von Zugang gemachten Ausprägung, dass überhaupt nicht geschieden werden kann..



    Der einzige gefährliche Fall ist der, wenn ein deutsche-Philipp. Paar die meiste Zeit ihrer Ehe auf den Philippinen verbracht hat und dann zur Scheidung nach D fährt. Die Ehe wird dann geschieden (obwohl das laut Philipp. Recht garnicht geht); allerdings güterrechtliche Sachen und Sorgerecht wird sich dann nach Philipp. Recht richten. Es sei denn, es liegt in Ehevertrag vor.

    Der Ort der Eheschließung ist dabei völlig egal...

    Durch die Ehe in Dänemark macht es die UP noch komplizierter. Insbesondere wenn du ohne Ehefähigkeitszeugnis heiratest. Es sind dann drei Rechtskreise beteiligt. Insbesondere wird die ABH wissen wollen ob die Ehefau nach philippinischen und dänischen Recht ehefähig war. Die Gefahr besteht das die ABH ein Gutachten vom örtlichen Standesamt anfordert, das dauert.


    Nun ja; ist alles richtig, aber:


    Ein dänische Heiratsurkunde hat immerhin eine Apostille und somit sollte diese von einer deutschen Behörde anerkannt werden.

    Ob von den beteiligten Behörden für das FZ-Visum (zunächst nur die ABH) wegen der nicht legalisierten Geburtsurkunde eine UP verlangt wird, wird dann von der Arbeitsweise des jeweiligen Behörde abhängen. Jedenfalls einen Zwang für eine UP gibt es mE in diesem Fall nicht. Wir haben ja immer noch genügend Beispiele, wo HUs aus HK oder DNK ohne UP akzeptiert werden.

    Inwiefern jetzt bei einer dänischen HU die UP komplizierter sein soll, kann ich nicht erkennen. Denn die dänische HU wird ja nicht geprüft, sondern nur die Geburtsurkunde und das Cenomar … das ist Alltag in Manila !

  • Ein dänische Heiratsurkunde hat immerhin eine Apostille und somit sollte diese von einer deutschen Behörde anerkannt werden.

    Es wird die Urkunde anerkannt als solche, die Austellung. Die inhaltliche Richtigkeit, also die Daten der Ehfrau ist eine andere Baustelle und wird durch die Apostille nicht berührt.


    Aber eigentlich stellt sich die Frage bei Ehen in Dänemark nicht mehr. Es ist seit 1. Januar 2019 ein Ehefähigkeitszeugnis bei der Staatsverwaltung vorzulegen. Da das die Philippinen nicht austellen muss die Ehefrau in Spe dort eines beantragen. Und das deutsche löst eine UP aus.


    Zur Scheidung. Solange die Scheidung bei der Eheschliessung in Dänemark angegeben wird und das Scheidungsurteil mit eingreicht wird sehe ich kein Problem. Problematisch ist es die Scheidung zu verschweigen, weils einfacher ist und schneller geht.

  • Es wird die Urkunde anerkannt als solche, die Austellung. Die inhaltliche Richtigkeit, also die Daten der Ehfrau ist eine andere Baustelle und wird durch die Apostille nicht berührt.

    Das ist ein altes Argument, was in sich widersprüchlich ist.

    Wenn die Urkunde auf Grund der Apostille sofort im jeweiligen Mitgliedsstaat rechtlich bindend ist, dann sollte am Inhalt nichts genörgelt werden. Dass die Hochzeit als solche stattgefunden hat, wird ja niemand bezweifeln.

    In Einzelfällen mag die inhaltliche Überprüfung angebracht sein, wenn konkret Indizien für einen Missbrauch vorliegen. (dazu würde ich dann auch eine spätregistrierte Geb-Urkunde zählen)..


    Wir haben im Fall der Philippinen das Problem der nicht legalisierten Geb-Urkunde. Das kann immer von Behörden genutzt werden, um eine UP einzuleiten. Wird aber in der Praxis eher weniger gemacht, wenn eine apostillierte HU vorgelegt wird. (zB aus HK) Das ist natürlich auch inkonsequent, aber so ticken die deutschen Behörden eben..



    ber eigentlich stellt sich die Frage bei Ehen in Dänemark nicht mehr. Es ist seit 1. Januar 2019 ein Ehefähigkeitszeugnis bei der Staatsverwaltung vorzulegen.

    Das ist mir neu... hast du einen Link dazu?


    Beim TS würde es aber noch funktionieren, wenn die sich das konsularische Ehefähigkeitszeugnis bei der zuständigen Philipp. Botschaft ausstellen lassen würde...



    PS: Habe gerade dazu was gefunden:


    Zitat

    Ab 01.01.19 gelten für binationale Trauungen in Dänemark neue Gesetze und Regeln. Eine zentrale Prüfungskommission (und nicht mehr die einzelnen Standesämter) überprüft jetzt die Dokumente auf Vollständigkeit. Bei Verdacht einer Zweckeheschließung kann die Kommission das Brautpaar zu einer persönlichen Befragung bitten oder auch die Ausstellung der Heiratslizenz verweigern. Die Prüfgebühr beträgt ab sofort 225,- € und wird nicht erstattet.

    Zitat


    EineTrauung in Dänemark ist auch in Zukunft die Lösung besonders für binationale Paare, denn Sie benötigen weder ein Ehefähigkeitszeugnis noch eine Geburtsurkunde.

    Das sieht doch so aus, als ob ein EFZ nach wie vor nicht nötig wäre (?)


    http://www.heiratsagentur-karina.de/

  • Kannst du mal bitte mein PS im vorigen Post ansehen?

    Also, wie ich es verstehe muss das Ehefähigkeitszeugnis in Dänemark beantragt werden. Und bei Ausländern ohne Aufenthaltstitel in Dänemark bei der Staatsverwaltung und nicht beim Standesamt.


    Für philippinische Urkunden bedarf es dazu der Legalisierung durch das dänische Konsulat auf den Philippinen. Also das ganze ist etwas komplizierter geworden.

  • Also, wie ich es verstehe muss das Ehefähigkeitszeugnis in Dänemark beantragt werden.

    Ja, versteh ich auch so. Eine zentrale Stelle in DNK wird also vorher die Dokumente sichten und als Ergebnis ein "Ehefähigkeitszeugnis" ausstellen.

    Mir missfällt ein bisserl der Begriff Ehefähigkeitszeugnis.. mE gleicht das mehr einer Heiratslizenz wie sie zB auf den Philippinen ausgestellt wird als einem (deutschen) EFZ...

  • Ja, versteh ich auch so. Eine zentrale Stelle in DNK wird also vorher die Dokumente sichten und als Ergebnis ein "Ehefähigkeitszeugnis" ausstellen.

    Mir missfällt ein bisserl der Begriff Ehefähigkeitszeugnis.. mE gleicht das mehr einer Heiratslizenz wie sie zB auf den Philippinen ausgestellt wird als einem (deutschen) EFZ...

    Könnte mir vorstellen, dass die Begrifflichkeit der Einfachheit halber so gewählt wurde, der Deutsche braucht seine Ehefähigkeitszeugnis, der ausländische Part halt etwas äquivalentes, wo aus sagt, dass er die Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt

  • Mir missfällt ein bisserl der Begriff Ehefähigkeitszeugnis..

    Es kommt schon hin. Staatliche Stellen prüfen ob ein Ehehinderniss vorliegt. In Deutschland ist das ja nicht anders und bei einem deutsch-deutschen Paar fällt das gar nicht auf, weil dies das Standesamt intern macht.


    Es fällt nur auf wenn man im Auland heiratet, und nach deutschen Recht sind eben die Ehevoraussetzungen in DEU zu prüfen, und der Prüfvermerk ist das Ehefähigkeitszeugnis. Die erweiterte Meldebescheinigung ist offizielle keine Ledigkeitsbescheinigung, auch wenn sie von deutschen oft so verwendet wird und das ausländische Behörden akzeptieren.


    Trotzdem gilt grundsätzlich im Ausland geschlossene Ehe auch ohne Ehfähigkeitszeugnis, wenn eine solche nicht verlangt wird.

  • Durch die Gesetzesänderung mit der Zentralen Prüfung in Kopenhagen, ist es viel schwieriger geworden. Ich hatte eine Agentur beauftragt, aber momentan weiß niemand so recht wie das weiter geht.

    Somit haben wir eine Alternative gesucht und werden jetzt standesamtlich in Helsinki heiraten. Sie ist durch ihr Visa und Arbeitserlaubnis schon im System und konnte alle benötigten Dokumente vorlegen. Dachte bei mir reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit Apostille und englischer Übersetzung und einen Auszug aus dem Geburtenregister, muss trotzdem noch eine internationale Eheurkunde vorlegen, die ich bei meinem Standesamtamt bekomme.

    Wenn das mit der Hochzeit klappt, wird Sie ein FZV in der DB Helsinki beantragen.

    Sie lernt jetzt zwar schon fleißig Deutsch, doch den Test soll Sie hier in Deutschland machen.

    Ist das möglich ein FZV zu beantragen OHNE A1 Zertifikat?

    Auf der Seite der Botschaft stand nur Deutsch Grundkenntnisse, aber nicht explizit A1 Prüfung. Habe sie hier schon zu einem Sprachkurs angemeldet und hoffe das reicht der Botschaft.

    Nach dem Visa Antrag in Helsinki kommt Sie dann nach Deutschland (Visa bis Nov19).

    Sie will dann so schnell wie möglich den A1 Test bestehen, und sich erst einmal hier einlegen.

    Habe noch eine Frage zur Krankenversicherung. Sie kann ja wahrscheinlich nicht Familienversichert werden, wenn das FZV noch geprüft wird. Daher dachte ich an eine Reise Zusatzversicherung, oder kann ich Sie trotz schwebender Prüfung/Visaerteilung schon mitversichern?

  • Ist das möglich ein FZV zu beantragen OHNE A1 Zertifikat?

    Im Prinzip: Nein..


    Habe noch eine Frage zur Krankenversicherung. Sie kann ja wahrscheinlich nicht Familienversichert werden, wenn das FZV noch geprüft wird. Daher dachte ich an eine Reise Zusatzversicherung, oder kann ich Sie trotz schwebender Prüfung/Visaerteilung schon mitversichern?

    Diese Reiseversicherung für incoming Gäste ist die richtige Versicherung um sie gleich nach der einreise eine kurze Zeit zur versichern, bis dass sie sie in der Familienvers. angekommen ist. Solange sie nicht in D wohnt, wird die Fam-Vers. nicht gehen.

  • Nach dem Visa Antrag in Helsinki kommt Sie dann nach Deutschland (Visa bis Nov19).

    Du meinst nach der Visagenehmigung? Oder tatsächlich nach dem Antrag? Mit dem finnischen Visum kann sie normalerweise weder bis Nov. 19 hier bleiben, noch eine AE beantragen!

    Ist das möglich ein FZV zu beantragen OHNE A1 Zertifikat?

    Normal nicht...bei ANtrag muss das A1 i.d.R. vorgelegt werden! Gab es schon eine UP? Wenn nicht auch damit rechnen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sie hat das Visum ohne A1 in Helsinki in der Deutschen Botschaft beantragt, mit dem Hinweis, dass Sie mit Ihrem Bachelor evtl. kein A1 benötigen würde.

    Hier bei der Ausländerbehörde ist aber A1 Grundvoraussetzung für ein Visum. Sie hat jetzt 3 Monate Zeit hier die A1 Prüfung zu bestehen. Wahrscheinlich mache ich den Fehler zu viel Englisch mit ihr zu sprechen, anstatt einfache Sätze deutsch mit ihr zu reden.

    In diesem Sinne ein schönes Osterfest

    TanduayIce Sie kann mit Ihrem Arbeitsvisum hier legal 90 Tage als Tourist leben. Es fehlt nur der A1 Nachweis damit das Visum genehmigt wird.

  • Kann mir jemand sagen, wie lange das Visa gilt, wenn Sie den Deutschtest besteht? Habe mal von einem Jahr gehört und das weitere Test (A2/B1) benötigt werden. Oder ist das auch abhängig von der Region?

  • Kann mir jemand sagen, wie lange das Visa gilt, wenn Sie den Deutschtest besteht?

    Ein Visum gilt i.d.R. nicht länger als 90 Tage....sie muss eine AE beantragen! Die gilt dann zwischen 1- 3 Jahre....kann sie nach 3 Jahren kein B1 Deutsch vorweisen, gibt es nur immer wieder 1 Jahr zu den vollen Kosten

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi