TanduayIce # 40
Sorry, aber das ist Blödsinn! Eine Scheidung wird dort beantragt, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht wo man geheiratet hat! Das ist in Rom III sehr deutlich geregelt!
So einfach ist diese Materie leider nicht !
EU/1259/2010 ( Rom-III-Verordnung ). Zustaendigkeit diffiniert in:
Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 zur Verordnung(EG) Nr,2201/2003
Dänemark beteiligt sich nicht an dieser Verordnung und ist daher
nicht an diese gebunden.