Andre811/Schwanger, was nun????

  • Heirat bzw. danach die Scheidung ist nur dann nachteilig, wenn man Vermögen gebildet hat oder ein hohes Einkommen erzielt. Die Hälfte der Deutschen hat als Single aber weniger als € 1.600 netto/Monat und lebt zur Miete. Da ist dann im Falle der Scheidung praktisch kein Zugewinn, der aufgeteilt werden müsste und für Unterhalt bleibt auch nichts übrig, wenn man nur wenig über dem Selbstbehalt verdient und man mehr als € 360/Monat Miete zahlen muss.


    Auf der anderen Seite ermöglicht die Heirat die kostenfreie Familienversicherung, das entspricht bei kinderlosen Partnern und 0,9% Zusatzbeitrag im Jahr 2018 einem Vorteil von € 2228,94 im Vergleich zur freiwilligen Versicherung in der GKV mit Beiträgen auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage. Außerdem werden Zuzahlungen der Ehegatten zusammengezählt und es kann früher eine Befreiung von den Zuzahlungen zu Leistungen der GKV erreicht werden.
    Außerdem gibt es noch die gemeinsame Veranlagung zur ESt, was bei geringen Einkommen aber nicht viel ausmacht, vor allem, weil man den unehelichen Partner als außergewöhnliche Belastung absetzen kann und so nicht viel weniger Steuern spart als wenn man heiratet.



    Unterhaltsverpflichtungen sind ein Luxusproblem für den kleinen Teil der Gesellschaft mit hohen Einkommen und Vermögen.

  • Mit EU Bürgerschaft ist wohl die deutsche Staatsangehörigkeit gemeint. Die gibt es aber nicht voraussetzungslos. Die Mutter muss mindestens ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, muss selber nachhaltig ihren Lebensunterhalt sichern und muss € 255 Gebühren bezahlen. Der Anspruch entsteht auch erst nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts für unverheiratete. Wenn sie endlich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt wäre die Mutter schon Ü40.

  • Mit EU Bürgerschaft ist wohl die deutsche Staatsangehörigkeit gemeint. Die gibt es aber nicht voraussetzungslos.


    ... dann hätte er wohl "deutsche staatsangehörigkeit" geschrieben. Ich tippe eher, dass er an Unions-Bürger denkt; dies gilt aber in Deutschland nicht für NON-EU-Angehörige von Deutschen.. hier gilt dann das AufenthG...

  • hge...



    Es war nicht einmal übel gemeint aber hast nicht Du begonnen mir "keine Ahnung" zu unterstellen obschon Du übersiehst, was eine EU Bürgerschaft ist?


    Sie kann sie beantragen, Du nicht denn Du hast sie.


    Was das Heiraten betrifft, schweige ich mich nun aus. Soll jeder machen was er will, ich habe eine klare Ansicht zu diesem Thema.


    Du könntest aber bevor Du mir Ahnungslosigkeit unterstellst vielleicht dennoch etwas recherchieren. Mich wundert es schon, wenn Du nicht wiesst was eine EU Bürgerschaft ist. Macht ja nichts aber dann bitte nicht so schiessen.


    Die Unionsbürgerschaft gilt für den, der sie hat oder beantragt.



    Ich weiss was ich sage denn ich hatte eine Freundin aus einem Nicht EU Land, die nun die Staatsbürgerschaft (dt) beantragt und erhält und damit auch die der EU. Wir haben ein gemeinsames Kind und sie brauchte niemals irgendwelche Visa zu fürchten. Alles ohne Heirat instant bekommen.


    Heute lebt die Tochter bei mir und mir bleibt der ganze Unterhaltsmist vom Hals und ich habe auch was vom Töchterchen. Sowas ist aber Ausnahme. Die Regel bei Trennung sieht düster aus als Vater und besonders Ehemann, aber lassen wir das.


    So ist die Rechtslage... inklusive Niederlassungsfreiheit. da gibt es einen Rechtsanspruch drauf und niemand muss deshalb heiraten - das Kind hat die EU Bürgerschaft, wenn der Vater ein EU Bürger ist. Das erfolgt nicht auf Passantrag oder Anerkennung der Vaterschaft (letzteres ist nur der Beleg) sonder per Geburt!



    Ich schrieb das so weil vielleicht auch Nichtdeutsche das lesen und betroffen sind... sein können... Österreicher? Polen? Was weiss ich...



    Übrigens:


    Als man uns damals nahelegen wollte erst den Pass abzuwarten bis die Mutter ein A-Titel erhielte, habe ich dem Konsularbeamten höflich erklärt das dem nicht so ist und das zwingend sofort geschehen müsse... beides: Pass und Titel f die Mutter.








    Frieden.




    Mit EU Bürgerschaft ist wohl die deutsche Staatsangehörigkeit
    gemeint. Die gibt es aber nicht voraussetzungslos. Die Mutter muss
    mindestens ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, muss selber
    nachhaltig ihren Lebensunterhalt sichern und muss € 255 Gebühren
    bezahlen. Der Anspruch entsteht auch erst nach 8 Jahren rechtmäßigen
    Aufenthalts für unverheiratete. Wenn sie endlich die deutsche
    Staatsangehörigkeit bekommt wäre die Mutter schon Ü40.



    Absolut korrekt. Davor erhält sie aber einen unbefristeten Aufenhaltstitel und arbeiten wird sie ja wohl können, oder? Deutsch lernen ebenso. Wo liegt dann das Problem frage ich ganz aufrichtig? Alle Möglichkeiten sind ohne das Heiraten vollumfänglich gegeben. Packt sie was nichtl hat sie bei einem Kind wie dargelegt volle Leistungsansprüche aus SGB III.

    4 Mal editiert, zuletzt von Funghi ()

  • Es war nicht einmal übel gemeint aber hast nicht Du begonnen mir "keine Ahnung" zu unterstellen obschon Du übersiehst, was eine EU Bürgerschaft ist?



    Du könntest aber bevor Du mir Ahnungslosigkeit unterstellst vielleicht dennoch etwas recherchieren. Mich wundert es schon, wenn Du nicht wiesst was eine EU Bürgerschaft ist. Macht ja nichts aber dann bitte nicht so schiessen.


    .. du solltest selber erst mal recherchieren, was EU-Bürgerschaft ist...


    Ich bin zwar als Deutscher auch ein Bürger der EU, kann daraus aber keinerlei Vorteile für meine philippinische Frau ableiten, weil ich als Deutscher in Deutschland lebe. Etwas anderes wäre gewesen, wenn ich meinen Wohnsitz zB in Frankreich hätte.


    in D gilt daher ganz einfach das deutsche AufenthG.. das mag Vorteile haben, hat aber auch bezüglich VisaErteilung Nachteile...

  • Es war nicht einmal übel gemeint aber hast nicht Du begonnen mir "keine Ahnung" zu unterstellen obschon Du übersiehst, was eine EU Bürgerschaft ist?




    Sie kann sie beantragen, Du nicht denn Du hast sie.

    Sie kann die Eu-Bürgerschaft NICHT beantragen, sondern lediglich die jeweils nationale Bürgerschaft. Eu-Bürger würde sie dann automatisch werden, wenn der jeweilige Staat Mitglied der EU ist. Die EU-Bürgerschaft ist lediglich eine Ergänzung zur nationalen Bürgerschaft.

  • Sie kann die Eu-Bürgerschaft NICHT beantragen, sondern lediglich die jeweils nationale Bürgerschaft. Eu-Bürger würde sie dann automatisch werden, wenn der jeweilige Staat Mitglied der EU ist. Die EU-Bürgerschaft ist lediglich eine Ergänzung zur nationalen Bürgerschaft.


    Ja genau. Und offenbar ist der Status von hge hier im Forum bei Anfängern nicht immer gleich klar... ;-)
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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • ch bin zwar als Deutscher auch ein Bürger der EU, kann daraus aber keinerlei Vorteile für meine philippinische Frau ableiten, weil ich als Deutscher in Deutschland lebe. Etwas anderes wäre gewesen, wenn ich meinen Wohnsitz zB in Frankreich hätte.

    Der Punkt ist, das es keiner Ehe bedarf, damit das Kind eine deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Es reicht die Vaterschaftsanerkennung. Lebt die Mutter mit dem Kind in Finnland, und ist das Einkommen gesichert, fällt das Kind und sie unter die EU-Freizügigkeit.


    Das Problem ist wohl gegenwärtig die KV. Hat sie denn eine Reise-KV und würde die Schwangerschaft tragen. Die Schwangerschaft bestand ja nicht bei Einreise. Da muss man mal in die Bedingungen sehen.


    Dann muss man Abschätzen, wie das mit dem Aufenthaltstitel in Finnland läuft. Wichtig ist es erstmal bezüglich Schwangerschaft die Klappe zu halten gegenüber Arbeitgeber und Behörden. Aber ih rmüsst Rausfinden, welchen Mutterschutz es in Finnland gibt.
    Dann müsst ihr die Art des Visum rausfinden. Ist es ein nationales Arbeitsvisum das in einen Aufenthaltstitel mündet, wie in Deutschland, ist IMHO sehr wohl die deutsche AV in Finnland zuständig. Weil der gegenwärtige Aufenthalt eben nicht vorläufig ist, sondern als Daueraufenthalt angelegt ist.


    Das in Finnland eine Arbeitserlaubnis mal eben Monate dauert ist ungewöhnlich. Sie wurde ja zur Arbeitsaufnahme eingeladen. Eben das sie auch der Arbeitgeber mal so Illegal beschäftigt. Auch in Finnland gibt es dafür saftige Strafen und im Gesundheitsbereich ist ggf auch noch die Zulassung gefährdet.

  • Once

    Zitat

    Der Punkt ist, das es keiner Ehe bedarf, damit das Kind eine deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Es reicht die Vaterschaftsanerkennung. Lebt die Mutter mit dem Kind in Finnland, und ist das Einkommen gesichert, fällt das Kind und sie unter die EU-Freizügigkeit.


    Jetzt bitte den Fall nicht ummodeln.. der TS schrieb klar und deutlich:


    Dann versuchen wir ein FZW zu beantragen , damit Sie legal nach Deutschland kommen kann.


    .. und dann hat EU-Freizügigkeit nix zu bestellen. Deutsches Kind in Deutschland.. daher Mutter kann nur nach §28 einen AE bekommen und nicht als Angehörige eines Unionsbürgers.


    Once

    Zitat

    Dann muss man Abschätzen, wie das mit dem Aufenthaltstitel in Finnland läuft. Wichtig ist es erstmal bezüglich Schwangerschaft die Klappe zu halten gegenüber Arbeitgeber und Behörden.


    .. das sind akademische Spielereien oder Tricksereien.. die auch nicht ganz legal sind ("Klappe halten"). Wie die für eine Pinay in Finnland mit Vater des Kindes aus Deutschland durchsetzbar sein sollen, wird hier nicht gesagt. Jedenfalls mit praxisnahen Tipps hat das nichts zu tun.

  • Jetzt bitte den Fall nicht ummodeln.. der TS schrieb klar und deutlich:


    Zitat von »Andre811«
    Dann versuchen wir ein FZW zu beantragen , damit Sie legal nach Deutschland kommen kann.

    . und dann hat EU-Freizügigkeit nix zu bestellen. Deutsches Kind in Deutschland.. daher Mutter kann nur nach §28 einen AE bekommen und nicht als Angehörige eines Unionsbürgers

    Ich schätze deine Meinung. Aber denk mal über den Tellerrand in Deutschland hinaus. Hat sie in Finnland eine Anstellung, bekommt ein deutsches Kind, fällt sie unter die EU-Freizügigkeit in Finnland. Dabei ist es egal ob sie das Kind in Deutschland bekommt oder dort. Ggf zahlt das sogar hier die finnische KV. Sie kehrt kurz nach Finnland zurück und kann damit direkt nach Deutschland übersiedeln. Aufgrund EU-Freizügigkeit entfällt die Visappflicht für Deutschland. Das sie hier dann wahrscheinlich zurück in das AufenthG fällt ist eine ganz andere Sache. Aber es entfällt das FZF-Visa.


    Deshalb ist es wichtig, das sie schnellstmöglich einen AT in Finnland bekommt.


    das sind akademische Spielereien oder Tricksereien.. die auch nicht ganz legal sind ("Klappe halten"). Wie die für eine Pinay in Finnland mit Vater des Kindes aus Deutschland durchsetzbar sein sollen, wird hier nicht gesagt. Jedenfalls mit praxisnahen Tipps hat das nichts zu tun.

    Seit wann ist Schwangerschaft ein meldepflichtiges Ereignis. Solange sie diese aufgrund Arbeitsschutz nicht melden muss, macht sie es nicht. Da ist nichts illegal. Alles andere ist vorauseilender Gehorsam.


    Praxisnah ist es, das sie schnellstmöglich Ihre Arbeit legalisiert und in die KV fällt.


    Man kann und sollte durchaus den Weg über das FZF-Visum gleichzeitig machen. Dann hat man einen Plan B.

  • Praxisnah ist es, das sie schnellstmöglich Ihre Arbeit legalisiert und in die KV fällt.



    Nicht nur ihre Arbeit muss legalisiert werden, sondern auch ihr Aufenthaltsstatus in Finnland muss geklärt werden... Alles ist bis jetzt hier laut TS nicht richtig ersichtlich. Ohne dieses Wissen kann man keinen richtigen Rat geben.. der da lauten könnten: bei der deutschen Botschaft in Finnland ein Einreisevisum für FZ zu beantragen bis zur Ausreise nach Philippinen .
    Natürlich kann auch die EU-Freizügigkeit eine Rolle spielen, wenn die Vorrausetzungen gegebn sind. Ich weiss aber nicht, wie träge finnische Behörden in der Umsetzung sind.. denn selbst die DBM oder die ABHs lassen sehr oft Antragsteller am "langen Arm verhungern", wenn EU-Freizügigkeit gegeben ist und beurteilen zu erteilende Visa nach deutschen AufenthG oder verfahren nach gleichem Muster. In diesem Fall ist dann schon rechtliche Expertise gefragt, die das Recht auch bei den beteiligten Behörden "einklagt".. was der deutsche Vater von hier aus nur sehr schwer durchsetzen kann.. Auch wegen Sprachproblemen. (Ich weiss nicht wie gut seine Verlobte in Behördensachen ist, aber allgemein haben sie eine gewisse Scheu davor).

  • Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten, und ich wollte ein kurzes Update geben,weil sich die Situation geändert hat.


    - Sie hat das Kind leider verloren

    - Arbeitsvisum in Finnland erhalten

    - Ich bin jetzt offiziell geschieden

    - Wir sind mittlerweile verlobt und wollen in Dänemark heiraten


    Neue Ausgangslage aber gleicher Wunsch zusammen in Deutschland zu leben.

    Durch die neue Zentralprüfung der Dokumente in Dänemark,haben wir noch keinen Termin beim Standesamt bekommen. Die beauftragte Agentur ist auch noch nicht sicher wann die Freigabe erfolgen wird.


    Hat schon jemand eine Filippina geheiratet,die bereits in der EU mit Arbeitsvisum war?


    Andre

  • Hallo Andre


    mein Beileid aber trotzdem wünsche ich Euch viel Glück für die Zukunft


    Hier kannst Du nachlesen wenn Du den doch in Deutschland heiraten möchtest

    http://www.lhiza.com/Marry1-d.htm


    oder hier


    https://meet-the-philippines.d…-heiraten-in-deutschland/


    diese ist auch informativ


    https://philippineninfo.hpage.de/de-eheschliessung.html


    oder google selbst , es gibt sehr viele Infos darüber .


    Und für Finnland vielleicht hilft Dir dieser Link :


    https://www.weddix.de/hochzeit…hen/finnland-trauung.html


    Natürlich muss das mit der Aufenthaltsbewilligung geklärt sein , sonst ist es vielleicht einfacher die Hochzeit auf den Philippinen zu verlegen .


    Sicher ist es gibt einiges an Papierkram zu erledigen


    LG Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

    2 Mal editiert, zuletzt von Jüge ()

  • Hat schon jemand eine Filippina geheiratet,die bereits in der EU mit Arbeitsvisum war?


    Ich nehme an, sie hat nun einen längerfristigen AT für Finnland.


    Ihr könntet ja dann in DNK heiraten ….


    Danach läuft es im Prinzip wie immer:


    Sie muss in der deutschen Botschaft in Helsinki ein FZ-Visum zu dir in D beantragen.

    Auch wenn sie wegen Schengen einfach so nach D einreisen könnte; die ABH wird aber im Normalfall nur eine AE für D erteilen, wenn auch formal ein FZ-Visum beantragt wurde. Was ihr konkret für das FZ-Visum braucht, sollte euch die deutsche Botschaft in Helsinki sagen können.

  • Sie hat das Kind leider verloren

    Das tut mir leid

    Arbeitsvisum in Finnland erhalten

    Ein reines Arbeitsvisum in Finnland ist oftmals nicht Schengenfähig und gilt auch nur für Finnland.....prüfen, ob es Schengenfähig ist!

    Wir sind mittlerweile verlobt und wollen in Dänemark heiraten

    Schön,aber warum nicht in Deutschland heiraten? Warum einen weiteren Urkundenkreis dazu, speziell wenn es jetzt auch mit größeren Überprüfungen läuft!

    Durch die neue Zentralprüfung der Dokumente in Dänemark,haben wir noch keinen Termin beim Standesamt bekommen. Die beauftragte Agentur ist auch noch nicht sicher wann die Freigabe erfolgen wird.

    Sie wird Deutsch A1 benötigen und weitere Papiere für einenAT in Deutschland, dazu vermutlich eine UP

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Schön,aber warum nicht in Deutschland heiraten? Warum einen weiteren Urkundenkreis dazu, speziell wenn es jetzt auch mit größeren Überprüfungen läuft!

    Sehe ich auch so. Durch die Ehe in Dänemark macht es die UP noch komplizierter. Insbesondere wenn du ohne Ehefähigkeitszeugnis heiratest. Es sind dann drei Rechtskreise beteiligt. Insbesondere wird die ABH wissen wollen ob die Ehefau nach philippinischen und dänischen Recht ehefähig war. Die Gefahr besteht das die ABH ein Gutachten vom örtlichen Standesamt anfordert, das dauert.


    Dänemark prüft die Voraussetzungen nicht wirklich genau und deutsch Behörden wissen das.


    Ich würde in DEU heiraten, wenn ich auch hier leben will und während die UP läuft kann sie bereits deutsch lernen auf A1. Das braucht sie sowiso zum Visaantrag, also bringt die Schnellehe eher noch Nachteile weil Sprachlerenen und UP nicht parallel sondern nacheinander erfolgen.

  • Es sollte zwar nicht das entscheidende Argument sein, aber im Fall einer späteren Scheidung und einer Umgangsregelung für die Kinder ist es sicher viiiiiiel einfacher, wenn alles nach dem Landesrecht beurteilt und geregelt werden muss.

    Trifft hier bei euch ja nicht zu, aber gesetzt den Fall, eine Paar hat in den Philippinen geheiratet, mit Familie und allem Tralala und ist anschließend nach D, hat dort ihr Leben, Familie und alles aufgebaut. Und aus welchen Gründen auch immer kommt es zur Trennung, zum Scheidungswunsch.

    Weil die ehe in Philippinen geschlossen wurde, unterliegt sie philippinischem Recht, KANN ALSO NICHT GESCHIEDEN werden.

    Viele Anwälte werden sich eine goldene Nase verdienen und Ausgang ist ungewiss.

    Wenn ihr dauerhaft in Deutschland leben wollt, solltet ihr eure Zukunft auch auf unserer Rechtsordnung aufbauen.

  • Es sollte zwar nicht das entscheidende Argument sein, aber im Fall einer späteren Scheidung und einer Umgangsregelung für die Kinder ist es sicher viiiiiiel einfacher, wenn alles nach dem Landesrecht beurteilt und geregelt werden muss.

    Trifft hier bei euch ja nicht zu, aber gesetzt den Fall, eine Paar hat in den Philippinen geheiratet, mit Familie und allem Tralala und ist anschließend nach D, hat dort ihr Leben, Familie und alles aufgebaut. Und aus welchen Gründen auch immer kommt es zur Trennung, zum Scheidungswunsch.

    Weil die ehe in Philippinen geschlossen wurde, unterliegt sie philippinischem Recht, KANN ALSO NICHT GESCHIEDEN werden.

    Viele Anwälte werden sich eine goldene Nase verdienen und Ausgang ist ungewiss.

    Wenn ihr dauerhaft in Deutschland leben wollt, solltet ihr eure Zukunft auch auf unserer Rechtsordnung aufbauen.

    Nach meinem Kenntnisstand stimmt das schlicht und einfach so nicht. Maßgeblich entscheidend für das Scheidungsrecht ist das Recht des Landes mit dem dauerhaften Aufenthalt. Desweiteren ist im Falle eines nicht vorgesehenen Scheidungsrecht eines Staates das deutsche Recht anzuwenden (für deutsche Staatsbürger).

    Allerdings ist dies alles ein komplizierter Punkt, wo nur Fachanwälte klar beantworten können, welches Recht genau zum Tragen kommt.

    Nur die Aussage, dass das anzuwendende Recht das Recht des Staates der Eheschließung ist, ist so schlicht und einfach nicht zutreffend. Eine Scheidung ist grundsätzlich für einen deutschen Staatsbürger möglich.

  • Weil die ehe in Philippinen geschlossen wurde, unterliegt sie philippinischem Recht, KANN ALSO NICHT GESCHIEDEN werden.

    Viele Anwälte werden sich eine goldene Nase verdienen und Ausgang ist ungewiss.

    Sorry, aber das ist Blödsinn! Eine Scheidung wird dort beantragt, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht wo man geheiratet hat! Das ist in Rom III sehr deutlich geregelt!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi