Ryan12/Hochzeitsvisum früher Visum für eine Studentin

  • Zitat

    § 39 Nr. 3, 2. AufenthV

    Der gilt aber nicht für deine Freundin! Sie wird vermutlich auch kein Schengenvisum bekommen. Aber selbst wenn ihr dann in Dänemark heiratet muss sie wieder ausreisen auf die Philippinen und ein FZV zum Ehegatten beantragen! Hierblieben wird nicht funktionieren, in Bayern schon lange nicht!

    Also versucht erst gar nicht solch windige Geschichten!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ein deutscher Sponsor für ein Visum nach DNK wird die Botschaft dort auch schon hellhörig machen.

    Ja ich werde wohl die Variante wählen das Sie genügend Geld auf Ihrem Konto vorweisen kann.


    Zitat von hge

    Spannend wäre, welchen Zweck du bei diesem Visum angeben sollst? einfach Tourismus oder Heirat mit Angabe des Heiratstermins. Rein formal müsste das alles gehen, aber ob die Botschaft dort mitspielt, weiß ich nicht. Denn mE ist der richtige Zweck hinter dem Visum ziemlich offensichtlich und da könnte die dänische Botschaft leicht auf die Zuständigkeit der DBM verweisen, weil ja anschließend ein Aufenthalt in D vermutet werden kann. Fragen über Fragen...


    Es ist immer schwierig, ungerade Wege zu gehen, am Ende können sie wesentlich länger sein, als die geraden. Auch wenn die etwas länger dauern sollten.

    Entweder ich plane eine Reise für Sie mit Buchungsbestätigungen für die ganzen Unterkünfte oder, da ja viele Leute in DK heiraten aus gegebenen Grund könnte es ja sein das die für sowass offen sind. (Auf youtube gibt es einige Videos von Filipinas und Deutschen die dort geheiratet haben)


    Das es dann kein Heiratsvisum gibt macht mich allerdings Stutzig.... Was wenn ein Däne eine Filipina heiraten will....?!


    Aber selbst wenn ihr dann in Dänemark heiratet muss sie wieder ausreisen auf die Philippinen und ein FZV zum Ehegatten beantragen! Hierblieben wird nicht funktionieren, in Bayern schon lange nicht!

    Also versucht erst gar nicht solch windige Geschichten!


    Versteh mich nicht falsch, aber ist das eine Meinung von dir oder beruht das auf Fakten?


    Mein Kontakt bei der ABH in München sagt das es solche Fälle jeden Tag gab und Sie alle (wenn auch mit Hilfe von einem Anwalt) die AE bekommen haben.

    Ausser natürlich es gibt einen Verdacht auf Scheinehe oder Sie fällt aus irgendeinem Grund rechtsextrem auf was nicht der Fall sein wird.

  • Versteh mich nicht falsch, aber ist das eine Meinung von dir oder beruht das auf Fakten?

    §39 AufenthV ist Fakt;

    Ich habe in Post #274 darauf hingewiesen..


    Mein Kontakt bei der ABH in München sagt das es solche Fälle jeden Tag gab und Sie alle (wenn auch mit Hilfe von einem Anwalt) die AE bekommen haben.

    Gut, dass musst du dann entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst.

  • Wieso nicht einfach auf den Philippinen heiraten? Der einzige Nachteil ist, dass es dann so ca. 2 bis 3 Monate dauern wird, bis die Heiratsurkunde bei der PSA registriert ist, die man wiederum für das FZV braucht.


    PS: OK, vielleicht kommt dann noch die ganze Familie auf die Idee, dass es eine große Hochzeitsfeier geben wird auf deine Kosten

  • Gut, dass musst du dann entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst.(Zitat hge)


    Entschuldigung, worin,womit besteht da ein Risiko?

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Ja ich werde wohl die Variante wählen das Sie genügend Geld auf Ihrem Konto vorweisen kann

    Dann muss sie vermutlich aber auch nachweisen woher das Geld stammt...Verdienstnachweise

    Versteh mich nicht falsch, aber ist das eine Meinung von dir oder beruht das auf Fakten?


    Mein Kontakt bei der ABH in München sagt das es solche Fälle jeden Tag gab und Sie alle (wenn auch mit Hilfe von einem Anwalt) die AE bekommen haben.

    Ausser natürlich es gibt einen Verdacht auf Scheinehe oder Sie fällt aus irgendeinem Grund rechtsextrem auf was nicht der Fall sein wird.

    Das sind Fakten...ich kenne mind. 5 Fälle persönlich (alles verschiedene ABH) und auch hier im Forum etliche Fälle...geklappt hat es nie und immer mit Anwalt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • §39 AufenthV ist Fakt;

    Ich habe in Post #274 darauf hingewiesen..

    Die Frage war eigentlich an TanduayIce gerichtet:D


    Gut, dass musst du dann entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst.

    Also wenn Sie mir das so sagt dass das in München so gemacht wird glaub ich Ihr das auch.



    Wieso nicht einfach auf den Philippinen heiraten? Der einzige Nachteil ist, dass es dann so ca. 2 bis 3 Monate dauern wird, bis die Heiratsurkunde bei der PSA registriert ist, die man wiederum für das FZV braucht.


    PS: OK, vielleicht kommt dann noch die ganze Familie auf die Idee, dass es eine große Hochzeitsfeier geben wird auf deine Kosten

    In P heiraten bedeutet neuen Termin bei der DBM ausmachen dauer 4 Monate und dann die abermalige Bearbeitung bei der ABH mit ähnlicher Bearbeitungszeit von 4-6 Monaten.

    Der Ausgang ist ähnlich wie ich Ihn jetzt habe.


    Eine Hochzeitsfeier gibt es sowieso auf den P, das war mir von Anfang an klar. Und wer sonst ausser mir wird Sie wohl zahlen...:rolleyes:


    Dann muss sie vermutlich aber auch nachweisen woher das Geld stammt...Verdienstnachweise

    Das wäre natürlich blöd... Ich sag Ihr sie soll sich bei der Dänischen Botschaft mal informieren wie das alles abläuft.


    Das sind Fakten...ich kenne mind. 5 Fälle persönlich (alles verschiedene ABH) und auch hier im Forum etliche Fälle...geklappt hat es nie und immer mit Anwalt


    Mein Kontakt bei der ABH in München meinte eben das jede Stadt das anders handhabt.

    Ich werd die Anwaltskanzlei anrufen die sich auf die Fälle bei der ABH in München spezialisiert hat, die werden schon wissen wie die Chancen stehen.

  • Das wäre natürlich blöd... Ich sag Ihr sie soll sich bei der Dänischen Botschaft mal informieren wie das alles abläuft.

    Die dänische Botschaft wird das genauso handhaben wie die Deutsche und da wird geprüft wo das Geld herkommt....ein Schengenvisum wird wohl das Hauptproblem werden


    Da du deinen Plan durchziehen willst, bleibt hier nichts mehr als dir Glück zu wünschen! Helfen können wir nicht mehr

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mein Kontakt bei der ABH in München meinte eben das jede Stadt das anders handhabt.

    Wir können hier nur die aktuelle Gesetzeslage darstellen bzw. erklären .. auch hier nochmal ein Beispiel nachlesbar:


    https://www.mth-partner.de/aus…-und-heirat-in-daenemark/


    Ob deine ABH München dauerhaft die Meinung vertritt, dass es keine Ausreise vor Erteilung der AE geben muss, weiß niemand. Du hast die Wahl, dich für diesen risikoreichen Weg zu entscheiden oder eben den normalen weg zu gehen. Weitere Diskussion ist hier sinnlos.


    Ich sehe aber zunächst auch ein Problem, überhaupt ein SchengenVisum zu bekommen. Ich denke nicht, dass dies so einfach wird. Und wenn das scheitert, braucht man eh nicht über die Folge-Probleme sprechen.

  • Die dänische Botschaft wird das genauso handhaben wie die Deutsche und da wird geprüft wo das Geld herkommt....ein Schengenvisum wird wohl das Hauptproblem werden


    Da du deinen Plan durchziehen willst, bleibt hier nichts mehr als dir Glück zu wünschen! Helfen können wir nicht mehr


    Ich sehe aber zunächst auch ein Problem, überhaupt ein SchengenVisum zu bekommen. Ich denke nicht, dass dies so einfach wird. Und wenn das scheitert, braucht man eh nicht über die Folge-Probleme sprechen.

    Das versuche ich gerade herauszufinden wie Sie überhaupt eins bekommen kann.


    Das deutsche Visaverfahren lasse ich aber weiterlaufen, sollte sie das dänische nicht bekommen hat das ja keinen Einfluss auf das deutsche Verfahren.

  • Zitat

    Einreise mit Schengen Visum?

    selbst wenn das genehmigt würde, wird dein ABH nach Heirat in DNK keine AE erteilen uns sie müsste wieder ausreisen.


    hge


    das kannst Du so pauschal nicht sagen, bei allem Respekt. Es kommt darauf an, ob es dem Antragsteller gelingt den Ermessensspielraum auf Null zu reduzieren und so eine Erteilung der AE nach 5 II 2 AufhG sozusagen zu erzwingen.


    Genau das habe ich getan für meine Frau und es hat funktioniert. Es ist aber nicht automatisch so und man benötigt eine stichhaltige gute Begründung und sollte die anwaltlich begleiten und vorbereiten lassen, so mein Eindruck.


    Pauschal aber zu sagen "geht nicht" verkennt eben Sinn und Zweck der Ausnahmevorschrift aus 5 II 2 . Die AB sieht das nicht gerne, ist aber an materielles Recht gebunden und wenn sie nicht erkennt, wie es abzulehnen sein wird, stimmt sie wohl zu.


    Bei uns hat meine Frau genau so 3 Jahre eine AE bekommen und wir konnten uns den ganzen Kram sparen - es gab allerdings auch eine sehr gute Begründung die nicht an den Haaren herbei gezogen war.


    Übrigens überprüfen VG Gerichte letztlich einen Ablehnungsbescheid und nicht die AB selbst, wenn das Widerspruchsverfahren negativ verläuft. Auch wenn die AB den Eindruck vermitteln möchte (wenn), sie sei letztinstanzliche Herrin des Verfahrens, dem ist schlicht nicht so.


    Entscheidend ist das materielle Recht und die Sicht des VG auf den Fall.



    In der Abwägung steht das Steuerungsinteresse der Zuwanderung durch die Botschaft - das Visum zur Familienzusammenführung ist kein Selbstzweck und auf der anderen Seite Artilel 6 GG; der Grundrechtsschutz ist ein scharfes Schwert. Sollte es gravierende Gründe geben vom Visaverfahren abzusehen, sollte man die auch anbringen.


    Solche Gründe aber bereits bei Beantragung des Schengen Visums zu suchen, wirkt andererseits nicht eben glaubwürdig.



    Nur eben zu behaupten: "geht nicht, gibt es nicht", ist auch nicht korrekt denn ansonsten gäbe es keine Ausnahmevorschrift.


    Rechtsgüterabwägung ist hier das Zauberwort und nicht: "die Behörde entscheidet".



    LG

  • das kannst Du so pauschal nicht sagen, bei allem Respekt. Es kommt darauf an, ob es dem Antragsteller gelingt den Ermessensspielraum auf Null zu reduzieren und so eine Erteilung der AE nach 5 II 2 AufhG sozusagen zu erzwingen.

    im weiteren Verlauf der Diskussion ist doch deutlich geworden, dass im Regelfall eine Ausreise erforderlich ist.

    Jedenfalls zur ABH gehen, eine AE beantragen wird so einfach nicht funktionieren.

    Vielleicht akzeptiert sie die mündlich vorgebrachte Begründungen der Antragsteller, warum eine Ausreise eine unangemessene Maßnahme wäre, im anderen Fall müsste sogar ein RA ran. Und es ist offen, ob man dann im Ernstfall (Klage vor VG) erfolgreich ist.

  • Zitat

    wird dein ABH nach Heirat in DNK keine AE erteilen uns sie müsste wieder ausreisen.



    hge


    Wenn es heisst "wird", ist es aus Deinen Ausführungen für mich nicht deutlich.


    "Im Regelfall wird" hast Du nicht geschrieben, weswegen der Antragsteller einer AE so denken könnte, es gäbe keinerlei und nie eine Abweichung vom Grundsatz.


    Die kann es sogar dann geben, wenn der erforderliche Sprachnachweis nach A1 nicht vorliegt und beispielsweise im Ausgangsland die Sprache nicht in zumutbarer Weise auf A1 Niveau erworben werden kann:



    Beispiel: Die Antragstellerin lebt auf einer kleinen Insel fernab einer Sprachschule und muss dort Familienangehörige betreuen.


    Die gerne aber völlig rechtsirrig vorgetragene Argumentation eine Antragstellerin "könne sich den Spracherwerb dann auch im Selbststudium aneignen" und die Prüfung einfach so ablegen, ist bei gerichtlicher Überprüfung nicht akzeptiert worden - nur ein Beispiel.


    Es kommt also immer darauf an, ob die Rückreise zur Einholung des erforderlichen Visums zumutbar ist. Manche AB sind bei solcher Wertungsfrage recht fix bei einem "im Ergebnis eigentlich immer zumutbar". Von solchen forschen Ansichten, würde ich mich nicht beeindrucken lassen.


    Ich finde es nur wichtig darauf hinzuweisen, dass eben nicht die AB letztinstanzlich hier die Überprüfung der Ermessensausübung vollzieht.


    Dafür sind Gerichte da, wenn es gewünscht wird. Ich kenne aber auch einen Fall, bei dem sich die Überprüfung nun Jahre hinzieht; eine Behörde darf jedoch gar nicht so lange hinwarten. 3 Monate sind möglich (im Regelfall), dann greift wenn man das wünscht § 75 VwVFG also die Möglichkeit der Untätigkeitsklage.


    Es ist dabei komplett irrelevant welche Ausreden eine B ehörde hier vorträgt, wieso sie einen Fall nicht entscheidet. Die Untätigkeitsklage würde zumindestest ich sowieso auch im ordentlichen Verfahren ins Spiel bringen, sollte eine Behörde hier sagen wir länger als 4 Monate benötigen.



    Verwaltungsgerichte sehen so eine langsame Bescheidung gar nicht gerne und werden die Behörde schon auf Spur bringen - es sei denn, sie kann extrem gut begründen warum sie nun etwas länger benötigt. Mangelnde Personalausstattung ist eien solcher Grund jedenfalls für die VG regelmäßig nicht, bzw. wird ein solcher Grund nicht akzeptiert, wenn er wirklich überdehnt.



    Den Berichten nach die wir hier so hören, ist es aber Gang und Gäbe lange zu benötigen. Wenn man das nicht abstellt, gewöhnen sich Behörden an sowas und machen es zur Regel.



    Vorliegend würde ich danach fragen, ob ich einen sehr guten Grund für eine Abweichung von der Regel zu haben und wie ich diesen Grund stichhaltig ausgestalten kann, um den Ermessensspielraum auf Null zu reduzieren.


    Bloßes Behaupten und Mutmaßen, wird nicht ausreichen.

  • Ich denke, der TS hat kapiert, dass die Beantragung der AE nach einer Heirat in DNK problematisch werden kann.

    Wenn er der Überzeugung ist, dass die ABH München anders handelt, bzw seine Bekannte bei der ABH ihm versichert, dass die AE erteilt wird, kann er es ja so machen..

    Nur die Standardfall (keine besondere Härten) sieht das eben nicht vor. Und bisher hat der TS keine solchen Härten vorgetragen.

  • hge


    Es ging mir vorliegend gar nicht zuerst um den TS. Da muss ich auch sagen, dass er wissen sollte wie schwer das ist. Ich habe es mit extremer Mühe hin bekommen und es war nicht lustig - zeitweise habe ich ganz schön geschwitzt.


    Da ich unverdächtig bin pro DBM oder AB zu schreiben, kann man mir abnehmen dass ich es für riskant und schwer umsetzbar halte.


    Andererseits gibt es durchaus Fälle, bei denen vom Grundsatz abgewichen wird. Meiner Erfahrung nach hängt es sehr viel davon ab, wie die jeweilige AB so tickt, wie die Verwaltungsgerichte dort so drauf sind und wie der Antrag rüber kommt - welche Gründe vorgetragen werden und wie glaubwürdig sie so sind.


    Kleine Fehler in Gutachten / Attesten sind verheerend. Zum Beispiel sollte ein ärztliches Attest den Anforderungen eines qualifizierten Attestes entsprechen, die auch einem abgelehnten Asylbewerber ein Abschiebungshindernis einräumen würden.


    Die Behörden sind da ganz schön verwöhnt und setzen sehr hohe Standarts an. So ein Attest kennen auch nicht alle Ärzte und nicht alle Juristen; solche, die sich mit der Materie befassen schon eher. Bei mir kamen viele günstige Momente zusammen.


    Keinesfalls würde ich raten, etwas mal so aus der Hüfte zu machen.


    Zitat

    seine Bekannte bei der ABH ihm versichert, dass die AE erteilt wird



    Darauf würde ich zumindest nicht (mehr) vertrauen. Mir wurde ähnliches zuvor auch mal versprochen und alles wurde über den Klee gelobt. Im Ergebnis hat die DBM das Votum der AB null interessiert und alles wurde abgewiesen.





    LG

  • Der Termin bei der deutschen Botschaft rückt näher, die Anspannung steigt... Es gab noch einige Probleme aber momentan passt alles soweit.

    Meine Verlobte hat mittlerweile schon B1. Hat aber jetzt aufgehört weil es Ihr zu viel wurde. Sie hat 3 Level in 4 Monaten gemacht, in D braucht man dafür 6 Monate.... Kein Wunder also das SIe es nicht mehr packt. Die Qualität des gelernten ist dementsprechend schlecht. Sie kann sich noch nicht wirklich auf deutsch unterhalten.

    Im Februar (sofern Sie dann schon hier ist) macht Sie dann in der Volkshochschule hoffentlich mit B2 weiter, wenn Sie nicht zurückgestuft wird und den B1 nochmal machen muss.



    Das mit der Dänisches Botschaft habe ich nicht weiter verfolgt, zu großes Risiko dafür dass Sie nur wenige Monate früher kommen könnte.



    Bei mir bahnt sich aber mittlerweile der nächste Papierkrieg an. Meine Verlobte will unbedingt kirchlich auf den Philippinen heiraten.

    Die Kirche verlangt jetzt erstmal haufenweise Dokumente von mir, vorerst sind das folgende:

    -Freedom to marry

    -Dispensation for Mix-Marriage

    -Certificate of affiliation to the church or demonation (For a non-Catholic Party)

    -Statement of Single Status from your pastor (Non-Catholic)

    -Taufzeugnis

    -Firm Urkunde


    Ich wurde getauft, hatte Erstkommunion und wurde gefirmt, somit sind die letzten 2 Positionen kein Problem. Das größere Problem wird das sein das ich aus der Kirche ausgetreten bin...

    Meine Verlobte hat dem Pastor auf den P gesagt dass ich Atheist bin, deshalb auch die Anforderungen mit "Mix-Marriage" und "non-Catholic". Weder der Pastor noch meine Verlobte wissen nicht das Atheismus bedeutet das man keiner Religion angehört und es somit schlichtweg unmöglich ist diese Dokumente zu bekommen.


    Als ich Sie aufgeklärt hatte und Ihr aber sagte das ich getauft usw. wurde meinte Sie das ich ja dann doch Katholisch sei. Das könnte das Problem auf den P dann vielleicht doch lösen.

    Aber was ist mit den Dokumenten hier in D? bekomme ich diese Dokumente (Katholische Versionen dann natürlich) von der Kirche wenn ich ausgetreten bin???


    Soll ich hierfür evtl. ein neues Thema starten?

  • Meine Verlobte hat dem Pastor auf den P gesagt dass ich Atheist bin, deshalb auch die Anforderungen mit "Mix-Marriage" und "non-Catholic". Weder der Pastor noch meine Verlobte wissen nicht das Atheismus bedeutet das man keiner Religion angehört und es somit schlichtweg unmöglich ist diese Dokumente zu bekommen.

    falsch...


    Mindestens 1 Ehepartner muss kath. sein, damit der Pastor eine kath. Ehe durchführen kann.

    Das ist bei Euch ja der Fall...


    Die Dispens zu dieser Misch-ehe muss der vorgesetzte Bischof des Pastors erteilen, der die Trauung vornimmt.

    Was auch idR nur eine Formsache ist.

    Also den entsprechenden Pastor oder das zuständige Pfarramt bitten, diese Dispenz einzuholen.

    (Womöglich musst du vorher noch was unterschreiben, zB dass eventuelle Kinder kath erzogen werden. das weiß ich aber nicht 100pro. )


    Das andere Dokument "Certificate of affiliation to the church or demonation" macht ja nur Sinn, wenn du in einer anderen Kirche Mitglied bist. Auch ein Philipp. Pastor oder Bischof wird einsehen, dass das nicht möglich ist.

    Zur Not eine Bescheinigung eures Meldebüros holen, dass du keiner Religion angehörst.

  • Als ich Sie aufgeklärt hatte und Ihr aber sagte das ich getauft usw. wurde meinte Sie das ich ja dann doch Katholisch sei. Das könnte das Problem auf den P dann vielleicht doch lösen.

    Aber was ist mit den Dokumenten hier in D? bekomme ich diese Dokumente (Katholische Versionen dann natürlich) von der Kirche wenn ich ausgetreten bin???

    Wenn du ausgetreten bist, bist du im Sinne des kath. Glaubens "abgefallen" und somit auch nicht mehr katholisch.

    Trotzdem muss das Pfarramt, wo du getauft worden bist, das Taufzeugnis etc. ausstellen.

    Soll ich hierfür evtl. ein neues Thema starten?

    Nein.

  • In der kath. Kirche sind es Priester. Von deiner ehemaligen Pfarrei solltest du sowohl das Tauf, Firmzeugnis bekommen, als auch die Austrittsbescheinigung.


    Die Befreiung bzw. Erlaubnis zur Heirat mit einem nichtkatholischen Partner müsste dann auch der Phil Bischof ausstellen.


    Es gibt für Heirat in der katholischen Kirche auch keine Frist. Wenn die Dokumente nicht vorhanden sind, dann kann man auch Jahre später kirchlich heiraten. Was, wenn du dann plötzlich in die Kirche eintreten sollst? Dann seid ihr beide kirchensteuerpflichtig.


    Ich würde mich auf was anderes konzentrieren.


    B1 und kann sich nicht wirklich unterhalten ist jetzt ein bisschen ungewöhnlich, denn in D wird da insbesondere auf die mündl. Ausdrucksweise wert gelegt.