Ryan12/Hochzeitsvisum früher Visum für eine Studentin

  • Ich bin fast am überlegen ob ich die Flüge nicht trotzdem Buche, kostet momentan 500 pro Nase. Wenn ich die Flüge nur wenige Wochen vorher Buche zahle ich über 1000 pro Nase.... :(

    Falls es nicht klappt, zahlst du über 1.000 pro nase und hast die 500 pro Nase in den Wind geschossen! Das ist simple Mathematik oder Lotto spielen! :denken:floet "No risk, no fun"

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie wahrscheinlich ist es denn das die 3 Monate Visabearbeitungszeit voll ausgeschöpft werden? Vielleicht gehe ich das Risiko ein und buche einfach für uns 2 im Januar.

    Das sind die berühmten Glaskugelfragen… genau beantworten könnte das nur deine ABH. Wenn sie nicht überlastet ist, geht es auch unter 3 Monate; ich würde nicht dazu raten, Flugtickets zu buchen... erst nachdem die Zustimmung der ABH gegeben ist, kann man davon ausgehen, dass das Visum innerhalb der nächsten 2 Wochen erteilt wird. Alles andere ist Zocken...

  • Was wäre es denn wenn meine Freundin bei der DBM anruft und mal ganz freundlich frägt wie lange man den zurzeit auf die Erteilung eines Visums warten muss?

    Wie ich versucht habe zu erklären, die DBM kann gar nicht wissen, wie lange die zuständige ABH braucht.

    Daher würde deren Aussage - selbst wenn deine Freundin eine Antwort bekommen würde - nicht viel wert sein.

    Der Flaschenhals ist (meist) die ABH.

  • Was wäre es denn wenn meine Freundin bei der DBM anruft und mal ganz freundlich frägt wie lange man den zurzeit auf die Erteilung eines Visums warten muss?

    Das kannst du dir sparen, weil die Antwort unbefriedigend sein wird. Wie hge schon sagte, hängt auch vieles bei der ABH.


    Meine Frau fragte bei ihrem Interview im Januar wie lange es den gehen würde, und bekam am Schalter die Antwort 3 Monate, was halt deutlich Richtung absoluten worst case geht.

    Die positive Visumentscheidung hatte sie dann nach 3 Wochen und 2 Tagen. By the way: du musst noch ein paar Tage einplanen, damit das Visa in den Pass kommt. Wenn man ihn abgibt und abholt sind es 3 Tage, ansonsten kommt noch der Postweg dazu.


    Im Endeffekt waren es bei meiner Frau ca. 2 Wochen, bis der Visumantrag im System war (laut Aussage des Bundesverwaltungsamtes in Köln, die ich 3 Wochen nach dem Termin angerufen habe). Nach dieser Info habe ich meine ABH angerufen, und über die "deutsche" Nacht hatte meine Frau die positive Visaentscheidung von der DBM mitgeteilt bekommen (bzw. Sie hat mich aus dem Bett geklingelt, weil sie den Anruf verpasste, und meine Email hinterlegt war...:-P).

    Aber:

    - ich wohne in einer kleinen Kreisstadt, und kannte mittlerweile durch die VEs im Rahmen von Schengenvisums die beiden Bearbeiterinnen. Wir haben den notwendigen Papierkram bereits vorab schon erledigt. Auf meinen Anruf nach dem Anruf in Köln haben sie gleich den Visaantrag bearbeitet.

    - Wir hatten bereits auf den Philippinen geheiratet, und die UP wurde erst postum nach der Hochzeit gemacht (getriggert durch Antrag auf Registrierung der Ehe in Deutschland durch das Standesamt), und damit gleich die Eheurkunde mit geprüft (damit dürfte endgültig niemand mehr auf die Schnapsidee gekommen sein, dass man hier noch die Beziehung hinterfragen müsste, sprich ein ABH-Mitarbeiter zumindest mal sich einen Eindruck durch ein Gespräch verschaffen möchte).


    Im Endeffekt kann es Glücksspiel sein, wenn du vorzeitig buchst. Letztlich wirst du ja selbst merken, wie einfach oder schwierig es in deiner Stadt mit der ABH oder Standesamt ist, ob man da immer gleich geholfen bekommt und somit vielleicht es eher ein kalkulierbares Risiko ist, oder es Wartezeiten gibt.

    Zum Anderen scheint ja dein Zeitfenster nicht in eine Hauptreisezeit zu fallen. Von daher sind hier sicher die Chancen auch noch gut, kurzfristig auf 2 Wochen hin einen vom Preis annehmbaren Flug zu bekommen.

  • Ich frage mich gerade, wie man im "worst case" überhaupt heiraten soll?

    Ich habe ein ähnliches Problem. Mir wurde gesagt, dass die Befreiung vom OLG 3 Monate dauern kann. Entsprechend haben wir den Termin für die Visumsbeantragung bei der Botschaft so gelegt, dass dieser erst 4 Monate später stattfindet. Die ganzen Unterlagen müssen ja auch noch nach Manila verschickt werden.
    Dummerweise war das OLG in unserem Fall deutlich schneller, so dass wir (bzw. vielmehr die DBM und das ABH) jetzt nur noch 2 Monate für die Visumsbearbeitung Zeit haben, da die Befreiung ja nur 6 Monate gültig ist. Ansonsten müssen wir wieder von vorne anfangen und hätten wieder keine Garantie, dass es klappt, da 3 + 1 + 3 Monate = 7 Monate sind. Ich wohne übrigens in einer mittelgroßen Stadt mit ca. 300.000 Einwohnern.

  • Das heißt im Klartext, ich kann mich erst nach Ihrem Termin bei der DBM, bei der ABH erkundigen mit wieviel Wartezeit zu rechnen ist.




    Ich such gerade die Unterlagen zusammen für dieses CFO Seminar wo meine Freundin nächsten Monat einen Termin hat.

    Proof of residency/Alien Registration Card-ARC (of foreign spouse)

    Meine Meldebescheinigung? Wo alles in Deutsch geschrieben ist???


    Die gibt es in Deutschland auch in internationaler Version mit Englisch

    raphael00 du meintest das es die Meldebescheinigung auch in internationaler Form gibt? Im KVR wurde mir gesagt gibt es nur in Deutsch.:denken

    Es hat geheißen das ich die halt dann Übersetzen muss.




    Und zu "Certificate of Family relations / registration (of foreign spouse)"


    Ich hab jetzt mal aus unserem Stammbuch folgende Dokumente gescannt:

    Heiratsurkunde, Meine Taufe, Kirchliche Trauung, Abstammungsurkunde.


    Die "Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch" hätte ich auch noch im Angebot. Da stehen halt meine Eltern mit jeweils Ihren Eltern drin. Sagt vielleicht sogar mehr aus als wie die einzelnen Blätter aus dem Stammbuch?

  • raphael00 du meintest das es die Meldebescheinigung auch in internationaler Form gibt? Im KVR wurde mir gesagt gibt es nur in Deutsch. :denken

    Es hat geheißen das ich die halt dann Übersetzen muss.


    mE gilt das nur, wenn der Ausländer auch auf den Philippinen seinen Wohnsitz hat. Die sollten ja eine ARC Karte haben.


    Zitat

    Proof of residency/Alien Registration Card-ARC (of foreign spouse)


    Klar, man könnte diesen ersten Teil auch so interpretieren, dass eine Meldebescheinigung vorgelegt werden sollte.

    Aber ein Meldewesen haben die Philippinen ja garnicht, warum sollten sie denn auf auf eine Meldebescheinigung eines anderen Staates bestehen?


    Habe noch nie gehört, dass so etwas verlangt würde; man könnte ja auch Vorder und Rückseite des Personalausweises nehmen. Da steht ja auch die Adresse drauf.



    nd zu "Certificate of Family relations / registration (of foreign spouse)"


    Ich hab jetzt mal aus unserem Stammbuch folgende Dokumente gescannt:

    Heiratsurkunde, Meine Taufe, Kirchliche Trauung, Abstammungsurkunde.

    Was damit gemeint ist, ist mir rätselhaft... bei einer Heirat in D?

    Was sollen denn die familiären Beziehung innerhalb der deutschen Familie?

  • Ich such gerade die Unterlagen zusammen für dieses CFO Seminar wo meine Freundin nächsten Monat einen Termin hat.

    raphael00 du meintest das es die Meldebescheinigung auch in internationaler Form gibt? Im KVR wurde mir gesagt gibt es nur in Deutsch.:denken

    Es hat geheißen das ich die halt dann Übersetzen muss.

    Keine Ahnung gerade mehr, ob es wirklich eine internationale war. Letztendlich waren die Formularfelder mehrsprachig beschriftet, sprich auch in Englisch. Vermutlich es diese eine, und wenn die Bearbeiter genauer hinschauen, wird sie vermutlich im kleingedruckten englische und französische Beschriftung zusätzlich enthalten.

    Im Grunde weis ich auch nicht, wie es zu lesen ist, ob wie hge schrieb dies nur gelten könnte für Ausländer mit Residenz sonst wo. Das ganze Theater kostet eh schon genug, wegen den paar Euro wollte ich mich nicht noch rumärgern

  • Ich sag meiner Freundin einfach Sie muss da mal anrufen und fragen was die alles von mir brauchen und wie das aussehen soll.


    Erweiterte Meldebescheinigung beantrage ich heute, brauche ich für die Eheschließung ja sowieso.

  • Wieso?


    Habe ich noch nie gehört...

    Bei mir steht es auf der Liste für die Anmeldung der Eheschließung.



    Ich habe gestern erfahren das eine bekannte von mir bei der ABH in München gearbeitet hat. Wir haben uns gestern sehr lange Unterhalten und sie hat mir einige negative Dinge über das Verfahren und die Zustände bei der ABH in München erzählt.


    Sie meinte das die ABH vollkommen überlastet ist und das die Bearbeitung des Visums 4-6 Monate dauern kann. Sie sagte zwar das man das beeinflussen könne in dem man das Datum für die Eheschließung sehr nahe legt dann wird man priorisiert weil es dringend ist aber ob das funktioniert ist nicht garantiert.


    Deshalb ist die Heirat in D für mich zum Plan B geworden und ich versuche jetzt parallel die Heirat in Dänemark anzugehen. Das hatte Sie mir auch gesagt das Sie vielen Leuten diese Variante vorschlagen sowie ja auch schon das StA.


    Hat dazu jemand Erfahrungen?

  • Bei mir steht es auf der Liste für die Anmeldung der Eheschließung.

    … hatte ich ja in meinem PS schon korrigiert!

    Sie meinte das die ABH vollkommen überlastet ist und das die Bearbeitung des Visums 4-6 Monate dauern kann. Sie sagte zwar das man das beeinflussen könne in dem man das Datum für die Eheschließung sehr nahe legt dann wird man priorisiert weil es dringend ist aber ob das funktioniert ist nicht garantiert.

    Ich würde sogar sagen, dass das mit ziemlicher Sicherheit nicht funktioniert.

    Deshalb ist die Heirat in D für mich zum Plan B geworden und ich versuche jetzt parallel die Heirat in Dänemark anzugehen. Das hatte Sie mir auch gesagt das Sie vielen Leuten diese Variante vorschlagen sowie ja auch schon das StA.

    Einreise mit Heiratsvisum ?

    Ich sehe da keinen Sinn drin, denn deine "langsam arbeitende" ABH wird ja dann auch immer noch langsam arbeiten.

    Wenn sie einmal in D istm kannst du ja auch dann in D heiraten.. nur wenn dein StA auch langsam arbeiten würde, wäre eine Heirat in DNK ein Zeitgewinn .. wäre übrigens total legal.. aber mE unsinnig.


    Einreise mit Schengen Visum?

    selbst wenn das genehmigt würde, wird dein ABH nach Heirat in DNK keine AE erteilen uns sie müsste wieder ausreisen.

  • … hatte ich ja in meinem PS schon korrigiert!

    Sorry, wollte es nur nochmal erwähnen.




    Mit der AE ist alles relativ klar. Es gibt ein Gesetz was besagt das eine AE erteilt werden muss ohne wenn und aber. Die ABH ist dazu verpflichtet eine AE zu erteilen und wenn sie sich weigern wird der Rechtsanwalt sie zurecht weisen, die ABH wird wegen sowass nicht vor Gericht gehen.

    Da die Bearbeitung von einem Visa etwas anderes ist als die von einer AE wird es auch anders gehandhabt werden. Wenn es nicht sofort bearbeitet werden kann gibt es einen Termin, fällt dieser Termin ausserhalb Ihres 90 Tägigen Touristenvisums bekommt Sie eine vorläufige AE.




    Ich habe mich bereits für das Touristenvisum für Dänemark informiert. Für das Schengenvisum werden ein paar Dinge benötigt wo ich mich nicht auskenne, kennt Ihr euch da aus?


    Proof of Financial means:

    If supported by a sponsor: (1) Affidavit of financial support, (2) Proof of financial means of sponsor, (3) Valid identification of sponsor

    1. Wo bekommt man das her?

    2. Kontoauszug genug?

    3. Personalausweis sollte reichen



    Full Itinerary of the Trip:

    (1) Day-to-day itinerary, (2) Letter of intent


    Unser Aufenthalt wird nur wenige Tage sein und dann gehts ab nach München. Soll ich das so da reinschreiben oder wäre das ein fauxpas?



    Proof of Accommodation/Hotel Bookings


    Gibts halt nur von der Unterkunft für die wenigen Tage in Dänemark, danach wohnen wir bei mir daheim.



    Photocopy of Roundtrip Airline Ticket Reservation


    Einen Rundtrip gibts nicht wirklich. Dänemark -> München... vorbei

  • Mit der AE ist alles relativ klar. Es gibt ein Gesetz was besagt das eine AE erteilt werden muss ohne wenn und aber. Die ABH ist dazu verpflichtet eine AE zu erteilen und wenn sie sich weigern wird der Rechtsanwalt sie zurecht weisen, die ABH wird wegen sowass nicht vor Gericht gehen.

    Was soll das für ein Gesetz sein?


    Es gibt eine Verordnung, in der genau Gegenteil steht und an zig Beispielen wirst du finden, dass die gerichte eine Ausreise zwecks Nachholung des "richtigen" Visumsverfahren für zumutbar halten. Ausnahme ist nur Schwangerschaft.


    Das schreibt ein Anwalt:

    Zitat

    Aber Achtung: nach der Eheschließung in Dänemark kann die Ehefrau dann nicht – wie immer noch oft behauptet wird – sofort nach Deutschland einreisen und hier einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis auf wenige Ausnahmefälle (sog. Härtefälle), muss trotzdem das Visumsverfahren zum Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft inklusive der Vorlage eines START A1-Zertifikates durchlaufen werden. Dies ist jedoch einfacher, wenn die Ehe schon geschlossen ist.


    https://www.buemlein.com/servi…fenthaltsrecht-wegen-ehe/



    PS: ich wollte die entsprechende Verordnung noch nachliefern:



    Zitat

    § 39 Nr. 3, 2. AufenthV

    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

    ..

    der Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16, 17b oder 18d des Aufenthaltsgesetzes,

    Leider hat ein Gericht geurteilt, dass die Einreise aus DNK dann als vor der Einreise zu verstehen ist.



  • Was soll das für ein Gesetz sein?


    Dieses hier:

    https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html


    Also ich muss zugeben das ich mich mit gesetzen nicht gut auskenne. Aber wenn jemand der noch bis vor kurzem in genau der ABH jahrelang gearbeitet hat die für uns zuständig ist, und tagtäglich genau solche Fälle auf dem Tisch hatte, sich auf dieses Gesetz beruft und aus Erfahrung weiß dass die ABH die AE erteilen muss dann stimmt das meiner Meinung nach auch.


    Sie hat mir ebenfalls erzählt das schon viele Anwälte eben solche Dinge durchgebracht haben weil sich die ABH quergestellt hat und auch Sie selbst mit Ihnen zu tun hatte.

    Ich werde mich diesbezüglich auch noch von einem Anwalt beraten lassen.

  • Kenne ich zur Genüge, dort steht


    Zitat

    30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

    Was heißt, dass bei Ehegattennachzug A1 zu verlangen ist... hier wird auf die Zuzugsregelung für Ausländer (§30) verwiesen..

    Sie hat mir ebenfalls erzählt das schon viele Anwälte eben solche Dinge durchgebracht haben weil sich die ABH quergestellt hat und auch Sie selbst mit Ihnen zu tun hatte.

    das mag sein... aber es ist kein Selbstläufer. Auch wenn ein RA eingeschaltet wird.

  • Es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In München wird der von dir genannte §39 nicht angewendet solange alle Vorraussetzungen für den Familiennachzug bereits bei Einreise erfüllt sind.

    Sprich, wenn alle Papiere Vollständig sind und passen und es keine Zweifel an dem Eheschließungsgrund gibt dann wird die AE erteilt.

  • Es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In München wird der von dir genannte §39 nicht angewendet solange alle Vorraussetzungen für den Familiennachzug bereits bei Einreise erfüllt sind.

    Sprich, wenn alle Papiere Vollständig sind und passen und es keine Zweifel an dem Eheschließungsgrund gibt dann wird die AE erteilt.

    Es geht um §30 … mag aber ein Verschreiber sein.


    Dann hoffe ich für Dich, dass dies in München tatsächlich so gehandhabt wird.

  • Kennst du dich zufällig mit dem Schengenvisum aus und den Anforderungen?

    Für Dänemark weiß ich das nicht, für D haben wir genug threads hier im Forum.


    Ein deutscher Sponsor für ein Visum nach DNK wird die Botschaft dort auch schon hellhörig machen.


    Ein affidavit kann man ja normal bei einem Notar bekommen; es sei denn DNK verlangt etwas anderes.


    Spannend wäre, welchen Zweck du bei diesem Visum angeben sollst? einfach Tourismus oder Heirat mit Angabe des Heiratstermins. Rein formal müsste das alles gehen, aber ob die Botschaft dort mitspielt, weiß ich nicht. Denn mE ist der richtige Zweck hinter dem Visum ziemlich offensichtlich und da könnte die dänische Botschaft leicht auf die Zuständigkeit der DBM verweisen, weil ja anschließend ein Aufenthalt in D vermutet werden kann. Fragen über Fragen...


    Es ist immer schwierig, ungerade Wege zu gehen, am Ende können sie wesentlich länger sein, als die geraden. Auch wenn die etwas länger dauern sollten.