Ryan12/Hochzeitsvisum früher Visum für eine Studentin

  • Okay, ich schau dann einfach das ich alle Dokumente von meiner Kirche bekomme. Das ich aus der Kirche ausgetreten bin erwähne ich lieber erstmal nicht.

    Hoffe nur das die dann nicht bei erhalt der Unterlagen fragen warum ich jetzt plötzlich doch Katholisch bin und nicht der Atheistischen "Kirche" angehöre wie meine Freundin gesagt hat....


    Auf was soll ich mich sonst konzentrieren?


    Sie hat es in der Zeit gerade mal so geschafft das Kursbuch durchzuarbeiten weil die Geschwindigkeit viel zu schnell war in der Schule.

    Sie hat dort kaum Vokabeln gelernt geschweige den Zeit gehabt das Sprechen zu lernen.

  • Sie hat es in der Zeit gerade mal so geschafft das Kursbuch durchzuarbeiten weil die Geschwindigkeit viel zu schnell war in der Schule.

    Sie hat dort kaum Vokabeln gelernt geschweige den Zeit gehabt das Sprechen zu lernen.

    Naja, kann schon dauern, bis man rein kommt ins Lernen der Sprache. Meine Frau hatte beim Intensiv-Kurs im Götheinstitut auch massiv Probleme, es ist schon eine Herausforderung. Und hatte leider auch im ersten Anlauf die Prüfung grandios versemmelt (war zu allem Übel auch noch eine Woche vorher richtig krank geworden). Nach 4 Wochen selbstständiger Wiederholung mit 2 Wochen Prüfungsvorbereitung mit mir vor Ort ging es dann gut.

    Das Problem mit dem ausreichenden Wortschatz habe ich auch bei meiner Frau damals festgestellt, auch bei der Wiederholung der Prüfung hatte ich selbst den Wortschatz meiner Frau bestenfalls als ausreichend eingestuft. Vermutlich liegt das auch am Tempo: man zieht das Programm und die Unterrichtseinheiten durch, und das vorher gelernte wird kaum wieder angewendet, da neue Themen, und man immer noch in der ph. Umgebung ist, wo man halt in seiner eigenen Sprache spricht.

  • Das ich aus der Kirche ausgetreten bin erwähne ich lieber erstmal nicht.

    das musst du nicht erwähnen. Jedoch im Normalfall werden die das wissen, denn die Behörde, bei der du dich abgemeldet hast, gibt dies weiter an die entsprechende kirchliche Institution.

    Dann wirds schwierig mit der Bestätigung der Religionszugehörigkeit...



    Sie hat es in der Zeit gerade mal so geschafft das Kursbuch durchzuarbeiten weil die Geschwindigkeit viel zu schnell war in der Schule.

    Sie hat dort kaum Vokabeln gelernt geschweige den Zeit gehabt das Sprechen zu lernen.

    Naja, kann schon dauern, bis man rein kommt ins Lernen der Sprache. Meine Frau hatte beim Intensiv-Kurs im Götheinstitut auch massiv Probleme, es ist schon eine Herausforderung. Und hatte leider auch im ersten Anlauf die Prüfung grandios versemmelt (war zu allem Übel auch noch eine Woche vorher richtig krank geworden). Nach 4 Wochen selbstständiger Wiederholung mit 2 Wochen Prüfungsvorbereitung mit mir vor Ort ging es dann gut.

    Das Problem mit dem ausreichenden Wortschatz habe ich auch bei meiner Frau damals festgestellt, auch bei der Wiederholung der Prüfung hatte ich selbst den Wortschatz meiner Frau bestenfalls als ausreichend eingestuft. Vermutlich liegt das auch am Tempo: man zieht das Programm und die Unterrichtseinheiten durch, und das vorher gelernte wird kaum wieder angewendet, da neue Themen, und man immer noch in der ph. Umgebung ist, wo man halt in seiner eigenen Sprache spricht.

    Da stimme ich dir absolut zu, genau so ist es!

  • Bei unserer katholischen Hochzeit auf den Philippinen hat ein Taufzertifikat (in Englisch) gereicht. Dass ich inzwischen aus der Kirche ausgetreten war Hat niemanden interessiert. Das obligatorische Hochzeitsseminar war an einem Samstagvormittag erledigt.

  • Formal ist es dann aber keine gültige kirchliche Ehe,

    Warum nicht?


    Voraussetzung für eine gültige kath. Ehe ist, dass mindestens eine der beiden Partner (Mann oder Frau) kath. ist. (Ansonsten macht ja eine kath. Eheschließung keinen Sinn). Außerdem dürfen keinen sonstigen Ehehindernisse - wie frühere Heirat - vorliegen.

    Wenn einer der beiden Partner nicht katholisch ist (und dazu zählt auch aus der Kirche ausgetreten), haben wir es mit einer Mischehe zu tun und dazu muss der Bischof eine Dispens erteilen. Wenn die erteilt wird, ist die Ehe im katholischen Sinn gültig.

  • Meine Verlobte war gestern nochmal bei der Kirche. Die Anforderungen haben sich jetzt etwas geändert:


    -Taufzeugnis (wenn möglich neu)

    -Kopie Reisepass

    -Ledigkeitsnachweiß von der Kirche


    Die ersten 2 sind kein Problem. Aber einen Ledigkeitsnachweiß von der Kirche gibt es so weit ich weiß nicht. Wenn man in D kirchlich heiraten will dann bekommt man das vom Bürgerbüro/KVR und geht damit zur Kirche. Oder ist es möglich das einem die Kirche ein Dokument ausstellt als "kirchlichen Ledigkeitsnachweiß" wenn man eine Meldebescheinigung vom KVR vorlegt?

  • Die katholische Kirche erkennt keine Scheidung an. Wer also kirchlich verheiratet ist / war, kann nach einer Scheidung nicht nochmals kirchlich heiraten. Ausnahmen: Verwitwet oder kirchliche Annulierung der Ehe. Anders sieht es aus, wenn man nur standesamtlich aber nie kirchlich verheiratet war. In diesem Fall kann sowohl ein kirchlicher, wie auch ein weltlicher Ledigkeitsnachweis erteilt werden.

  • Aber einen Ledigkeitsnachweiß von der Kirche gibt es so weit ich weiß nicht. Wenn man in D kirchlich heiraten will dann bekommt man das vom Bürgerbüro/KVR und geht damit zur Kirche. Oder ist es möglich das einem die Kirche ein Dokument ausstellt als "kirchlichen Ledigkeitsnachweiß" wenn man eine Meldebescheinigung vom KVR vorlegt?


    Wenn beide Eheschließende kath. sind, genügt normalerweise von beiden ein frisches Taufzeugnis (auch Taufurkunde) genannt.

    Das Taufzeugnis ist bei den Katholen auch gleichzeitig der Ledigkeitsnachweis.. es muss aber verständlicherweise ein neu ausgestelltes Taufzeugnis sein.



    Da du ja aus der Kirche ausgetreten bist, wirst du nur von deiner Meldebehörde (Bürgerbüro) einen solchen Nachweis bekommen können.

    Falls dies dem trauenden Pfarrer aber nicht passt, wäre ersatzweise auch eine affidavit denkbar.

    Dein zuständiges Pfarramt sollte dir aber ein Taufzeugnis ausstellen. Wenn darin keine Eheschließung vermerkt ist, warst du zumindest bis zum Austritt aus der kath. Kirche nicht verheiratet.

    Separate Ledigkeitsnachweise stellt nach meiner Kenntnis die kath. Kirche nicht aus.


    Sagt auch mein Erzbistum:


    Zitat

    Taufzeugnis

    Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Ein Auszug aus dem elterlichen Familienstammbuch genügt deshalb nicht.


    Für den katholischen Partner ist dieser Nachweis der Taufschein, der nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Trauung) sein darf. Sie erhalten den Taufschein in der Regel in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Einige größere Städte registrieren Taufen auch zentral. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Pfarramt.

    https://www.erzbistum-koeln.de…en_zu_kirchlich_heiraten/



    Zur Erklärung:

    Bei den Katholiken wird im Taufbuch beim Getauften später auch die Eheschließung vermerkt. Würde also später ein neue Taufurkunde angefordert, würde diese Eheschließung auch in diesem Taufzeugnis erwähnt.

  • hge, das Kirchenrecht ist weit komplizierter als man gemein hin denkt. War z.B. ein Part schon mal verheiratet, dann stellt sich die Frage ob es auch kirchlich war. Im Grunde kann auch der katholische Prtner allein für sich die katholische Ehe ablegen. - so Aussagen von Theologen -. Bei einer Mischehe ist dann auch ggf. eine Scheidung möglich, … . Bei zwei katholischen wiederum nicht. z.B. Fall der Caroline von Monaco, die erst wieder geheiratet hat als der 1. Ehemann verstarb. Bei Seehofer klappte es allerdings. Seine erste Ehe wurde von einem sehr konservativen Bischof geschieden. Etwas was in so einem Fall im Grunde nicht geht.


    Erklärt jemand er sei katholisch und beide heiraten katholisch, dann ist diese Ehe kirchlich unauflöslich. Heiratet jemand nach einer Scheidung erneut ist er faktisch exkommuniziert, da er gegen ein Sakrament verstoßen hat. Eine nichtheilbare Sünde. und kann nicht mehr heiraten (kirchlich)


    Ist es eine Heirat zwischen einem Ungläubigen und einem Katholischen - Protestanten sind hier auch Ungläubige - dann ist eine Scheidung möglich mit der Begründung, dass der Ungläubige sich der Tragweite der Unauflösbarkeit nicht bewusst ist. Somit ist beim Status der Ehe schon ein Unterschied ob jeman katholisch oder nicht katholisch ist. Du kennst das doch auch aus dem Aufenthaltsrecht, dass so allgemeine Sätze nicht immer alles aussagen.


    Es gibt noch eine weitere Option, dass ein katholischer und nichtkatholischer Partner sich nur den Segen geben lassen, dann fällt die Kommunion und Wandlung etc. während der "Trauung" weg.


    Wenn jemand der gefirmt wurde und somit als vollwertiger Katholik in die Kirchengemeinde aufgenommen wurde einfach so austreten kann? Steuerrechtlich ja, … kirchenrechtlich in allen Belangen?


    Ob man sich immer dran hält? Siehe Seehofer. Auch muss z.B. ein(e) Taufpate(in) Die Firmung haben. Ob sich die Priester immer dran halten?


    Ich will nicht abschweifen. Das Kirchenrecht kannst du nicht mit dem weltlichen Rechtssystem vergleichen.


    Ich gehe auch davon aus, dass der treatstarter einfach bei seiner letzten Pfarrei oder seiner Taufpfarrei eine Bescheinigung braucht, in der steht ,dass er katholisch nie geheiratet hat. Auch wenn er später austritt oder kirchlich als Nichtkatholik mit einer Katholikin verheiratet war, dann brauchst du erst mal die kirchliche Scheidung. Ob der Deutsche Ehemann im kirchlichen Sinne heiratsfähig ist, muss einfach geprüft werden. Eine Bescheinigung von der Kirche, Diozöse, dass jemand in kein Heiratsregister eingetragen ist wäre da eine brauchbare Bescheinigung.



    Dies auch nur zu deiner locker flockigen Aussage, Voraussetzung für eine Ehe ist, ….

  • Ich will nicht abschweifen. Das Kirchenrecht kannst du nicht mit dem weltlichen Rechtssystem vergleichen.

    a ) ich habe nie geschrieben, dass das Kirchenrecht mit dem weltlichen Rechtssystem zu vergleichen ist.

    b ) ich habe als Organist in der Praxis genügend Ehepartner (Mischehe oder nicht) vor mir gehabt um da mitreden zu können.

    c ) letztens hatte ich sogar ein Paar, wo der Frau ein 2. mal vom Bischof erlaubt wurde, katholisch zu heiraten

    d ) Der Fall des TS ist so kompliziert nicht. Es gab keine Scheidung vorher, keine "nur-standesamtliche" Eheschließung vorher. Wenn dies der Fall gewesen wäre, dann wird die Sache nach Kirchenrecht wirklich kompliziert. Daher braucht man das nicht diskutieren.

    Ich gehe auch davon aus, dass der treatstarter einfach bei seiner letzten Pfarrei oder seiner Taufpfarrei eine Bescheinigung braucht, in der steht ,dass er katholisch nie geheiratet hat.

    Dazu ist wie gesagt die Taufurkunde da. (Auszug aus dem Taufbuch).

    Wurde zig mal gesagt..


    Eine Bescheinigung, dass der TS niemals geheiratet hat, kann das Pfarramt nicht ausstellen, weil es schlicht diese Infos nicht hat. Zumal er eben ausgetreten ist. Es könnte höchstens eine unverbindliche Bescheinigung nach dem Motto "eine Vorehe ist uns nicht bekannt" ausstellen.

  • Ich irgendwo nachfragen, aber soweit mir bekannt gibt es schon genaue Angaben darüber ob jemand kirchlich geheiratet hat oder nicht. Weiss nur nicht in welcher Pfarrei das erfolgt. Nach deinem Statement könnte man dies ja relativ leicht umgehen. Soweit mir bekannt geht das kaum. Früher bekam die Taufpfarrei i.d.R. mit, wenn geheiratet wurde.


    Wenn es zu einer kirchlichen Scheidung kommt, dann ist auch eine erneute katholische Heirat kein Problem. Muss einfach den Einzelfall betrachten. Wenn die Frau vorher schon mal mit einem Katholiken verheiratet war und dieser noch nicht verstorben ist, dann wird es ungewöhnlich. Das ist auch ein Fall wo man jederzeit wieder katholisch heiraten kann. Aber der Abschweif geht zu weit.

  • Wenn es zu einer kirchlichen Scheidung kommt, dann ist auch eine erneute katholische Heirat kein Problem. Muss einfach den Einzelfall betrachten. Wenn die Frau vorher schon mal mit einem Katholiken verheiratet war und dieser noch nicht verstorben ist, dann wird es ungewöhnlich. Das ist auch ein Fall wo man jederzeit wieder katholisch heiraten kann. Aber der Abschweif geht zu weit.

    Unverständlich und falsch!

    Eine katholische kirchliche Scheidung gibt es nicht, höchstens eine kirchliche Annulierung der Ehe. Eine solche Annulierung ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wenn die vorherige Ehe auch kirchlich geschlossen war, und der Ex-Partner noch lebt, bzw. diese Ehe nicht annuliert wurde, ist eine kirchliche Wiederheirat nicht möglich. Nur wenn die vorherige Ehe (und evtl. andere Vorehen) nur standesamtlich geschlossen und geschieden wurden, ist eine katholische kirchliche Ehe möglich.

  • Eine katholische kirchliche Scheidung gibt es nicht, höchstens eine kirchliche Annulierung der Ehe. Eine solche Annulierung ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.

    … das ist richtig!

    Wenn die vorherige Ehe auch kirchlich geschlossen war, und der Ex-Partner noch lebt, bzw. diese Ehe nicht annuliert wurde, ist eine kirchliche Wiederheirat nicht möglich. Nur wenn die vorherige Ehe (und evtl. andere Vorehen) nur standesamtlich geschlossen und geschieden wurden, ist eine katholische kirchliche Ehe möglich.

    .. das ist ein weit verbreiteter Irrtum.


    Bei der kath. Eheschließung spenden sich die Eheleute selbst das Sakrament der Ehe. Ergo ist die formale Eheschließung in der kath. Kirche nicht unbedingt nötig. Man geht bei 2 getauften Christen prinzipiell davon aus, dass sie bei einer Eheschließung von der Unauflöslichkeit der Ehe wissen; also ist diese Ehe auch dann im Sinne der kath. Kirche gültig, wenn sie gar nicht in der Kirche geschlossen wurde. Ich sage hier bewusst prinzipiell weil es auch wieder Ausnahmen von dieser Regel gibt. Ich nenne nur paulinisches Privileg etc. . Daher ist das kirchliche Recht in dieser Hinsicht auch sehr komplex.

    Ich kenne den sogenannten "Ehebandverteidiger" des Erzbistums Köln persönlich. Er hat mir schon einige Male "Vorträge" über dieses Thema gehalten, bilde mir aber trotzdem nicht ein, alles darüber zu wissen.


    Eine Annullation muss zunächst im zuständigen Bistum beantragt werden; dort wird dann nach Anhörung darüber entschieden; die endgültige Entscheidung fällt dann der Vatikan in Rom. (lustiger Nebenaspekt: Beim Bistum ist es kostenfrei, der Vatikan lässt sich sein "Placet" mit stolzen 400€ vergüten. )

  • Meine Kirche hat mir gesagt (wie Ihr schon beschrieben habt) das man den Taufschein in großen Gemeinden wie München nur über das Erzbistum bekommt. Dort steht dann auch in Lateinisch drauf das man noch nicht verheiratet war. Wenns blöd läuft steht in meinem Fall drauf "war bis zu seinem 15 Geburtstag nicht verheiratet", da ich zu dem zeitpunkt ausgetreten bin.


    Meine Verlobte hatte heute Ihren Termin bei der Botschaft. Gedauert hat es 30min. soweit lief alles gut. Naja.... bis auf das CENOMAR das jetzt schon zum 5. mal geholt werden muss. Der 2. Vorname Ihres Vaters steht auf dem CENOMAR und der Geburtsurkunde einmal mit J. und einmal ausgeschrieben. Das gefällt der Botschaft nicht. Also das blöde Ding nochmal beantragen. Es muss bis 30.10. bei der Botschaft sein, sonst verfällt mehr oder weniger alles......! Die machen mich fertig:mauer


    Bis das Dokument nicht abgegeben wird, wird das Visum wahrscheinlich nicht bearbeitet... Also nochmal ungefähr ne Woche die uns am ende hinten rauß fehlenX(

  • Der 2. Vorname Ihres Vaters steht auf dem CENOMAR und der Geburtsurkunde einmal mit J. und einmal ausgeschrieben.

    Ist leider ein häufig auftretender Fehler. Bei Antrag auf Cenomar die Daten so eingeben, wie sie auf der Urkunde (in dem Fall Geb-Urkunde ) stehen. Weil mit diesen Daten ja im Heiratsindex gesucht wird. Wenn man andere Daten angibt, könnte man mutmaßen, jemand möchte etwas verschleiern. Ich halte das zwar im diesem fall für etwas pingelig.. aber die DBM wird ihre Erfahrungen gemacht haben.

  • Ich hoffe das haut jetzt alles hin... Sie hat sich jetzt 2 Cenomars geholt und sie unabhängig voneinander per Express zur Botschaft geschickt.


    Meine Taufurkunde ist gestern gekommen. Wie befürchtet steht drauf das ich aus der Kirche ausgetretten bin...

    "A fide catholica defecit" Vom katholischen Glauben abtrünnig.


    Ich hab meiner Verlobten gesagt Sie soll doch mal zu irgendeiner Kirche gehen und fragen wie die das sehen und ob es für mich möglich wäre zu heiraten wenn ich "abtrünnig" bin.

  • Ich hab meiner Verlobten gesagt Sie soll doch mal zu irgendeiner Kirche gehen und fragen wie die das sehen und ob es für mich möglich wäre zu heiraten wenn ich "abtrünnig" bin.

    … auf jeden Fall wirst du heiraten können. Ich habe es ja schon mal geschrieben: mindestens 1 Partner muss katholisch sein und vom Bischof eine dispens einholen, dann kann ma katholisch heiraten. Das ist schon zig mal gemacht worden..