Ryan12/Hochzeitsvisum früher Visum für eine Studentin

  • Du meinst also es ist eher so kompliziert wie das Sprach und das Studienvisa, okay


    Naja, bis gestern wäre das ja noch egal gewesen weil die DBM ja nix davon wusste.


    Hatte gestern meinen 2. Termin beim Leiter des StA. Anscheinend haben Sie sich etwas schlau gemacht und sich vorbereitet. Ich habe nämlich jetzt eine Standesbeamtin die für uns zuständig ist und an die Ich mich jederzeit wenden kann.


    Das mit dem Ehrerbietigkeitsakt ist vom Tisch, das musste Ich gar nicht erst ansprechen.


    Die überbeglaubigung des Parents Consents durch Gericht und DFA ist ebenfalls nicht notwendig. (Da ist der Leiter vom StA wieder ganz stinkig geworden als Ich das Forum erwähnt hab und hat gesagt es ist mir scheiß egal was die da sagen! Es wird gemacht was das StA sagt!) :473


    Übersetzen muss Ich nur die Dokumente die das StA braucht. Parents consent, Sedula, Geburtsurkunde und das Cenomar. Ein Glück dass das geklärt wurde sonst hätte Ich alles übersetzen lassen. Übersetzer muss einer von dieser Seite hier sein justiz-dolmetscher.de


    Ob Ich die Heiratsurkunde abgeben kann die Ich schon habe mit den 2 Fehlern drin oder ob ich auf die ausgebesserte Version warten muss erfragt Sie bei der Botschaft. Evtl. ist es auch möglich das alte abzugeben mit dem Hinweis das eine Korrektur in Arbeit ist.


    Die beste Nachricht überhaupt ist die, dass das Affidavit erst in einem Jahr abgegeben werden muss wenn Sie schon in D ist. Die Standesbeamtin meinte, da wir schon dort waren und quasi versucht haben es machen zu lassen ist genug, und das es oft vorkommt das in Botschaften niemand ist der solche Dokumente beglaubigen kann/darf. Und sie sagte auch das es unverhältnismäßig wäre wenn Sie nur wegen diesen einem Wisch nochmal nach Manila reisen muss.


    Die meisten Dokumente habe Ich schon gestern abgegeben, den Rest bekomme Ich per Post aus den P. Dann noch die 4 Dokumente Übersetzen und der Spaß kann endlich losgehen =)

  • Die überbeglaubigung des Parents Consents durch Gericht und DFA ist ebenfalls nicht notwendig. (Da ist der Leiter vom StA wieder ganz stinkig geworden als Ich das Forum erwähnt hab und hat gesagt es ist mir scheiß egal was die da sagen! Es wird gemacht was das StA sagt!)


    Im Prinzip hat der Standesbeamte ja recht, dass es so gemacht wird wie er will. Und wenn er sagt, dass keine Überbeglaubigung nötig ist, dann ist das okay. (ich hoffe nur, er hat das auch mit dem OLG geklärt, damit die nicht beim Befreiungsverfahren an zu maulen fangen; aber das ist dann dessen Bier )



    Ob Ich die Heiratsurkunde abgeben kann die Ich schon habe mit den 2 Fehlern drin oder ob ich auf die ausgebesserte Version warten muss erfragt Sie bei der Botschaft.


    Würde ich nie oder nur in seltenen Ausnahmefällen ändern lassen. Höchstens Urkunden ändern lassen, die dem Antragsteller selber gehören, aber nicht von nicht betroffenen Angehörigen. Das kann und wird die Botschaft auch nicht verlangen. Wie die Botschaft auf die Frage reagiert, kann man nicht sagen. Grundsätzlich wird sich eine Behörde schwer tun, zu erklären, dass man ruhig Dokumente mit Fehlern einreichen kann. Daher lieber garnicht fragen...


    Die beste Nachricht überhaupt ist die, dass das Affidavit erst in einem Jahr abgegeben werden muss wenn Sie schon in D ist. Die Standesbeamtin meinte, da wir schon dort waren und quasi versucht haben es machen zu lassen ist genug, und das es oft vorkommt das in Botschaften niemand ist der solche Dokumente beglaubigen kann/darf. Und sie sagte auch das es unverhältnismäßig wäre wenn Sie nur wegen diesen einem Wisch nochmal nach Manila reisen muss.



    .. sehr gute Standesbeamtin -:)

  • Ob Ich die Heiratsurkunde abgeben kann die Ich schon habe mit den 2 Fehlern drin oder ob ich auf die ausgebesserte Version warten muss erfragt Sie bei der Botschaft. Evtl. ist es auch möglich das alte abzugeben mit dem Hinweis das eine Korrektur in Arbeit ist.

    Es muss sicher nicht alles perfekt sein, vor allem bei Urkunden im Familienumkreis. Nach den Geburtsurkunden ihrer Kinder hatten meine ph. Schwiegereltern 4 verschiedene Hochzeitstage (+einmal absolut unleserlich), also in jeder 2. Geburtsurkunde der Kinder war das Datum falsch ...

  • Im Prinzip hat der Standesbeamte ja recht, dass es so gemacht wird wie er will. Und wenn er sagt, dass keine Überbeglaubigung nötig ist, dann ist das okay. (ich hoffe nur, er hat das auch mit dem OLG geklärt, damit die nicht beim Befreiungsverfahren an zu maulen fangen; aber das ist dann dessen Bier )


    Heißt es ist nicht mein Problem? Oder kann es doch wieder zu meinem Problem werden?


    Würde ich nie oder nur in seltenen Ausnahmefällen ändern lassen. Höchstens Urkunden ändern lassen, die dem Antragsteller selber gehören, aber nicht von nicht betroffenen Angehörigen. Das kann und wird die Botschaft auch nicht verlangen. Wie die Botschaft auf die Frage reagiert, kann man nicht sagen. Grundsätzlich wird sich eine Behörde schwer tun, zu erklären, dass man ruhig Dokumente mit Fehlern einreichen kann. Daher lieber garnicht fragen...



    Das StA hat bereits Antwort von der DBM bekommen. Der Marriage Contract kann so eingereicht werden wie er jetzt ist. Wenn möglich soll aber noch eine Bestätigung von der DFA beigelegt werden das die Änderungen gerade im Gange sind.



    Ich lasse mir den Marriage Consent, Declaration of Residents... und Consent and Autjorization nächste Woche zusenden mit LBC. Ich habe in einem anderen Beitrag über den Versand von Briefen von P nach D gelesen und es scheint so als ob man viel Geld zahlen kann und Pech oder Glück haben kann oder wenig zahlt und ebenfalls Pech oder Glück haben kann. Deshalb versuch Ich jetzt erstmal den günstigen Weg und hoffe es kommt relativ schnell an. :rolleyes:


    Übersetzer nehme Ich den
    Herrn Matthias Borchert
    30459 Hannover
    Dormannstr. 25


    da mir den TanduayIce empfohlen hat.

  • 2 ) nach ca. 3-4 Monaten nach Start der UP einen Termin für die Beantragung des Visums machen.. (Vorlauf ca. 5 Monate)


    hge


    Wegen der Terminplannung für den Visaantrag. Du sagtest das Sie nach 3-4 Monaten nach start der UP einen Termin machen soll der 5 Monate vorlaufzeit hat. Die UP dauert 4-6 Monate. Das würde bedeuten Sie hat den Termin erst 2-5 Monate nach der UP...


    Bist du der Meinung es muss so getimed werden weil sonst der Termin noch während der UP ist (was natürlich nicht funtioniert)?

  • Als fachlich unabhängige Urkundsbeamte unterliegen die Standesbeamten nur der Weisung der Gerichte.
    Daher ist der Ermessensspielraum eines Standesbeamten riesengross. Das kann zum Vorteil oder zum Nachteil für den Antragsteller werden.


    Die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeit ist aber ein Verwaltungsakt und der Entscheider ist der Präsident des OLG. Das Standesamt arbeitet dem OLG zu und damit ist der Sachbearbeiter auch weisungsgebunden.
    Die Eheschliessung selbst macht der Sachbearbeiter als Urkundenbeamter. Genauso wie die Ausstellung der Eheurkunde, soweit sind wir aber noch nicht.

  • hge


    Wegen der Terminplannung für den Visaantrag. Du sagtest das Sie nach 3-4 Monaten nach start der UP einen Termin machen soll der 5 Monate vorlaufzeit hat. Die UP dauert 4-6 Monate. Das würde bedeuten Sie hat den Termin erst 2-5 Monate nach der UP...


    Bist du der Meinung es muss so getimed werden weil sonst der Termin noch während der UP ist (was natürlich nicht funtioniert)?


    Ihr heiratet in Deutschland, oder?
    Wenn ja: soweit ich das hier mitbekommen habe, muss dann zum Visatermin die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG ebenfalls vorliegen. Und die ist erst möglich, wenn die Urkundenprüfung durchgeführt ist.

  • Gehe doch mal von aktuell 6 - 7 Monate UP aus + 2 Monate Postweg, Standesamt, OLG = damit bist du bei runden 9 Monaten....also bei 5 Monaten Vorlaufzeit für Termin wäre 3- 4 Monate nach Start der UP sinvoll!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeit ist aber ein Verwaltungsakt und der Entscheider ist der Präsident des OLG. Das Standesamt arbeitet dem OLG zu und damit ist der Sachbearbeiter auch weisungsgebunden.
    Die Eheschliessung selbst macht der Sachbearbeiter als Urkundenbeamter. Genauso wie die Ausstellung der Eheurkunde, soweit sind wir aber noch nicht.


    Auf was genau willst du raus? ?(



    Ihr heiratet in Deutschland, oder?
    Wenn ja: soweit ich das hier mitbekommen habe, muss dann zum Visatermin die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG ebenfalls vorliegen. Und die ist erst möglich, wenn die Urkundenprüfung durchgeführt ist.


    Ja heirat ist in D. Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses liegt dem Standesamt bereits vor. Das was uns fehlt ist die Eidesstatliche Versicherung (Affidavit).


    Oder wolltest du mir nur damit sagen das die Bearbeitung der Dokumente vom OLG zwischen UP und Visatermin auch noch mitbedacht werden muss?



    Gehe doch mal von aktuell 6 - 7 Monate UP aus + 2 Monate Postweg, Standesamt, OLG = damit bist du bei runden 9 Monaten....also bei 5 Monaten Vorlaufzeit für Termin wäre 3- 4 Monate nach Start der UP sinvoll!



    Sind 6 - 7 Monate die inoffizielle reale Dauer der UP momentan? Laut DBM sind 4 - 6 Monate. Bei den 2 Monaten meinst du hauptsächlich die Bearbeitung von StA und OLG und nicht der Postweg oder? Der dürfte ja nur ein paar Tage in Anspruch nehmen.

  • Oder wolltest du mir nur damit sagen das die Bearbeitung der Dokumente vom OLG zwischen UP und Visatermin auch noch mitbedacht werden muss?

    Ja, dass muss mit bedacht werden. Die Befreiung vom OLG muss in Form eines Dokumentes beim Visatermin vorgelegt werden.



    Sind 6 - 7 Monate die inoffizielle reale Dauer der UP momentan? Laut DBM sind 4 - 6 Monate. Bei den 2 Monaten meinst du hauptsächlich die Bearbeitung von StA und OLG und nicht der Postweg oder? Der dürfte ja nur ein paar Tage in Anspruch nehmen.


    Bei mir hatte aktuell die Urkundenprüfung zwischen Abgabe der Dokumente beim Standesamt, und Rückerhalt der Dokumente mit vorliegendem Bericht beim Standesamt 6 Monate gedauert (am 22. Mai abgegeben, am 23.11.2018 lag der Report im Papierform dem Standesamt vor).


    Während der Urkundenprüfung bekommst du in der Regel die folgenden Dinge mit:


    1) Bestätigung über den Start der Urkundenprüfung von der DBM an dein Standesamt (bei mir 2 Wochen nach Abgabe der Dokumente beim Standesamt)


    2) Meistens bekommt die Familie deiner Holden auch mit, wenn der Vertrauensanwalt vor Ort war, da er im Umfeld oder auch direkt bei der Familie recherchiert (bei mir ca. 1 Monat nach Start der Urkundenprüfung)


    3) Nach etwa 3 Monaten gibt es eine kleine Zwischenmeldung (bei mir Enge August an das Standesamt, dass die Prüfung noch 2-3 Monate dauern wird)


    Das sind Anhaltspunkte, nach denen du dich richten könntest für deine nächsten Schritte


    Zum Postweg: Hier solltest du Minimum 2 Wochen pro Richtung einplanen. Von der DBM nach Deutschland gibt es anscheinend nur alle 2 Wochen eine Sendung der Unterlagen. Diese Sendung ist dann noch 10 Tage unterwegs (Von meinem Standesamt wurde mir gesagt, dass die Sendung bei der DBM montags raus ging, und in der darauf folgenden Woche mittwochs eingetroffen ist)

  • Sind 6 - 7 Monate die inoffizielle reale Dauer der UP momentan? Laut DBM sind 4 - 6 Monate


    Ja, rechne mit 6 - 7 Monaten, speziell wenn es über Weihnachten / Jahreswechsel geht....da läuft nichts in Manila und die meisten DBM Angestellten haben Heimaturlaub!


    Bei den 2 Monaten meinst du hauptsächlich die Bearbeitung von StA und OLG und nicht der Postweg oder? Der dürfte ja nur ein paar Tage in Anspruch nehmen.


    Ja...ca. 2 Wochen für den Postweg (DBM - Bundesamt - ABH - Standesamt - OLG) dazu deren Arbeitszeit (OLG zwischen 1 und 8 Wochen je nach Arbeitsbelastung) :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie sieht den der Zeitablauf mit den einzelnen Behörden genau aus?


    Urkunden zum StA - DBM - StA Bearbeitung OLG Bearbeitung ABH Bearbeitung StA

    inkl. Postwege D-P und P-D für Befreiung für Verpflichtungserklärung für Form 11/121


    7 Monate 1-8 Wochen ???? ????


    3-4 Monate nach Start der Urkundenprüfung Termin für Visatermin ausmachen (5 Monate danach Termin für Visa)



    Die Befreiung beim OLG, die Verpflichtungserklärung beim ABH und Form 11/121 beim StA läuft alles gleichzeitig nehme Ich an, oder sind die wieder voneinander Abhängig?


  • Zur Urkundenprüfung hab ich schon geschrieben, danach habe ich keine Erfahrungen da auf den Philippinen geheiratet. Ich denke mal, du meinst oben Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

    Aktuelle Wartezeiten für Visatermin findest du hier: https://manila.diplo.de/blob/1…me-national-visa-data.pdf

    Es scheint besser zu werden und aktuell scheinen die Wartezeiten bei etwa 3 Monaten zu liegen. Von daher vor der Terminanfrage checken, da vielleicht sonst der Termin zu früh sein wird.

    Befreiung beim OLG und Form 11/121 sind meines Wissens abhängig voneinander, da erst nach der Befreiung es ausgestellt wird. Verpflichtungserklärung ist unabhängig, sollte aber nicht älter als 6 Monate sein beim Visatermin

  • Wie sieht den der Zeitablauf mit den einzelnen Behörden genau aus?

    Das kann dir niemand sagen, weil es von STA - OLG - ABH verschieden ist...manche haben relativ wenig zu tun, manche sind völlig überarbeitet (die meisten)...meine obige Aufstellung trifft es so ziemlich

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich habe gestern die restlichen Dokumente und die Übersetzungen beim StA abgegeben für die Urkundenprüfung.


    Ich könnte total durchdrehen!!! X(X(X(X(X(X(

    Die Dame vom StA sagte das nach Erhalt der Bestätigung des StA das OLG eine 6 monatige Frist gibt innerhalb der man heiraten darf. Was natürlich nur mit extrem viel Glück möglich sein wird da alleine die Bearbeitung des Visums schon 5 Monate braucht (es sind doch 5 Monate oder? Kann grad nicht mehr rausfinden wo das bei der DBM steht). Davor kommt noch 1 Woche für den Versand der Bestätigung zu meiner Verlobten per express. Dann bleiben noch 3 Wochen Spielraum für den Termin, den Flug und die Hochzeit.


    Ich bezweifle ganz stark das Sie den Termin genau dann hat, kurz nachdem die Bestätigung bei ihr ankommt. Und selbst wenn das bearbeiten des Visums nur 4 Monate dauert, wird es nicht hinhauen. Damit hat sich aus meiner aktuellen Sicht die Heirat in D erledigt!


    Sie hält die Dokumente jetzt erst noch zurück und versucht beim OLG nachzufragen ob es möglich ist das nach Ablauf der 6 Monate die 6 monatige Frist nochmal zu erhalten ohne nochmalige Urkundenprüfung, Aber sie meinte das es da nur wenig Aussicht gibt das die Sich auf eine Verbindliche Zusage dessen einlassen.


    Sie sagte mir aber dass es noch die Möglichkeit gibt in Dänemark zu heiraten als letzte Möglichkeit. Anscheinend geht das dort ohne Urkundenprüfung, wesentlich unkomplizierter, schneller und die Europäische Heiratsurkunde die man dort bekommt wird in D anerkannt.


    Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen mit Heirat in Dänemark?

  • Die machen da irgendetwas falsch!

    Das Standesamt leitet die UP ein, dauert +/- 6 Monate, in der Zwischenzeit macht ihr einen Termin bei der DBM für Hochzeitsvisum! Wenn die UP fertig ist, lasst ihr die Papiere übersetzen und diese werden dem OLG übersandt! Nach der "Befreiung von der Beibringung zum EFZ" durch den Präsidenten des OLG habt ihr 6 Monate Zeit das Visum abzuholen, Flug zu buchen und zu heiraten!

    Ihr müsst euch schon ranhalten, aber die 6 Monatsfrist zählt erst nach der UP

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Du meinst in den 6 Monaten hat man Zeit für den Termin bei der DBM für den Visaantrag, das Warten auf das Visa (5 Monate), Visa abholen, Flug buchen und heiraten.

    Meiner Meinung nach nicht möglich zu schaffen wenn man keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat!

  • Du siehst doch im voraus, wie lange die Termine im Voraus liegen..."wenn du jetzt siehst, dass der nächste Termin im April ist" dann hast du 3 Monate vorlauf! Also wenn du von 6 Monaten Zeit für die UP ausgehst, dann machst du nach ca. 3 Monate nach Beginn der UP einen Termin! Dann hast du den Termin zum Ende der UP (alles andere muss natürlich stimmig sein)! Somit hast du genug Zeit für alles!

    Haben schon tausende so geschafft...also keine Sorge! Nur eine Frage des richtigen Plans

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Diese ca. 5 Monate Dauer für ein Visum sind keine "Bearbeitungsdauer", sondern größtenteils Wartezeit auf einen Termin. Man beantragt einen Termin, an dem man überhaupt erst mal einen Antrag für ein Visum einreichen darf. Dementsprechend benötigt man auch erst nach der Wartezeit die geforderten Dokumente für das Visum. Man kann den Antrag für einen Termin also schon stellen, während das OLG noch die Befreiung von der Beibringung eines EFZ bearbeitet.


    Die ungefähren Wartezeiten für einen Termin sind auf der Webseite der DBM veröffentlicht. Dementsprechend kann man dann zum richtigen Zeitpunkt einen Termin buchen.


    Wenn man am Visatermin alle benötigten Unterlagen vollständig einreicht, kann es recht schnell gehen bis das Visum erteilt wird (bei uns ca. 2-3 Wochen). Hängt aber wohl von verschiedenen Faktoren ab, weil angeblich auch die ABH am künftigen Wohnsitz der Erteilung zustimmen muss.


    Also lass Dich nicht entmutigen, das Procedere haben schon viele andere Paare vor Euch erfolgreich durchlaufen.