Ryan12/Hochzeitsvisum früher Visum für eine Studentin

  • Naja, es setzt sich schon zusammen aus der Wartezeit auf einen Termin (its inzwischen eventuell kürzer geworden ...) und dann der Wartezeit auf das Visa. Meiner Frau wurde heute morgen Beim Interview gesagt, dass es noch 3-4 Monate dauern würde für das Visa zur Familienzusammenführung, obwohl von unserer Seite alles vor liegt (A1, Urkundenprüfung abgeschlossen). Ich denke, die Wartezeit auf das Visa wird auch noch stark abhängen von der lokalen Ausländerbehörde, die in größeren Städten wohl sicher einiges mehr zu tun hat, und damit auch Wartezeiten entstehen dürften ...


    Am besten auf der DBM-Homepage die Wartezeiten auf einen Termin im Auge behalten, den Zwischenbericht der Urkundenprüfung abwarten, der in der Regel nach ca. 3 Monaten kommt (da gibt es eine grobe Aussage über die Restdauer, bei uns 2-3 Monate). Und dann nach Einkalkulierung fder Zeit für die Befreiung beim OLG einen Visatermin vereinbaren

  • Das ist mir alles klar wie das mit dem Termin funktioniert. Das die Vergabe momentan 4 Monate dauert und das man einsehen kann in welchem Monat ab jetzt gesehen der Termin wäre.


    Es scheint so das wir hier etwas aneinander vorbei geredet haben. Ich schrieb ja das die Bearbeitung des Visums (nicht die Terminvergabe) 5 Monate sei, wobei das eigentlich auch gleichzeitig eine Frage war ob das wirklich so ist.

    Die Dame vom StA sagte das nach Erhalt der Bestätigung des StA das OLG eine 6 monatige Frist gibt innerhalb der man heiraten darf. Was natürlich nur mit extrem viel Glück möglich sein wird da alleine die Bearbeitung des Visums schon 5 Monate braucht (es sind doch 5 Monate oder? Kann grad nicht mehr rausfinden wo das bei der DBM steht).



    Wenn man am Visatermin alle benötigten Unterlagen vollständig einreicht, kann es recht schnell gehen bis das Visum erteilt wird (bei uns ca. 2-3 Wochen). Hängt aber wohl von verschiedenen Faktoren ab, weil angeblich auch die ABH am künftigen Wohnsitz der Erteilung zustimmen muss

    Wenn es wirklich nur 2-3 Wochen sind, dann seh Ich vollkommen ein das es innerhalb der Frist klappen kann.



    Steht diese Info irgendwo auf der Seite der DBM?

  • Es scheint so das wir hier etwas aneinander vorbei geredet haben. Ich schrieb ja das die Bearbeitung des Visums (nicht die Terminvergabe) 5 Monate sei, wobei das eigentlich auch gleichzeitig eine Frage war ob das wirklich so ist.


    Wenn es wirklich nur 2-3 Wochen sind, dann seh Ich vollkommen ein das es innerhalb der Frist klappen kann.


    Steht diese Info irgendwo auf der Seite der DBM?


    Nein, das war meine persönliche Erfahrung. Sicher hängt die Dauer von mehreren Faktoren ab, u.A. wie von mir oben schon geschrieben auch von der ABH am künftigen Wohnsitz in Deutschland. Deswegen wird die DBM auch mit Sicherheit keinerlei Zusagen über die Verfahrensdauer veröffentlichen.


    Meiner Frau wurde heute morgen Beim Interview gesagt, dass es noch 3-4 Monate dauern würde für das Visa zur Familienzusammenführung, obwohl von unserer Seite alles vor liegt (A1, Urkundenprüfung abgeschlossen).

    Zu meiner Frau wurde damals beim Interview auch gesagt, die Bearbeitung würde ca. 3 Monate dauern. Aber nach zwei oder drei Wochen kam dann doch schon der erlösende Anruf. Bei uns war es ein Visum zur Hochzeit in Deutschland, nicht Familienzusammenführung.


    Ryan12

    Natürlich kann Dir keiner garantieren wie lange es bei Euch dauern wird. Aber viele sind diesen Weg schon erfolgreich gegangen. Deswegen kann es in der Regel nicht so sein wie von Dir befürchtet - dass aufgrund langer Bearbeitungszeiten das gesamte Verfahren überhaupt nicht durchführbar wäre.

  • @raphael00

    Hab ich ein Glück das du hier bist. :D Machst fast das gleiche durch nur mit einem halben Jahr vorsprung.

    Wieviel Zeit ist bei deiner Frau vergangen, von beantragen des Termins bis zum tatsächlichen Termin?

    Zu meiner Frau wurde damals beim Interview auch gesagt, die Bearbeitung würde ca. 3 Monate dauern. Aber nach zwei oder drei Wochen kam dann doch schon der erlösende Anruf. Bei uns war es ein Visum zur Hochzeit in Deutschland, nicht Familienzusammenführung.


    Vor wieviel Monaten oder Jahren war das?

    2 - 3 Wochen wird eher nicht funktionieren...rechne mit 6 - 10 Wochen

    Ja lieber etwa mehr Zeit einplanen:thumb



    Ab welchem Zeitpunkt ist dann eigentlich das 90 Tage Visum gültig? Ab dem Tag wo Sie es abholt? Ab dem Einreisetag?

  • Vor wieviel Monaten oder Jahren war das?

    Das war im April/Mai 2017.

    Damals war die Wartezeit auf einen Termin ca. drei Monate.


    Wahrscheinlich hatten wir viel Glück, dass es nach dem Termin so schnell ging. Aber selbst wenn es 10 Wochen dauern sollte, blieben immer noch dreieinhalb Monate "Puffer" übrig. :thumb


    Ab welchem Zeitpunkt ist dann eigentlich das 90 Tage Visum gültig? Ab dem Tag wo Sie es abholt? Ab dem Einreisetag?

    Soweit ich weiß wurde meine Frau, nachdem das Visum genehmigt worden war, gefragt wann genau sie nach DE einreisen möchte. Dann wurde das Gültigkeitsdatum des Visums entsprechend gelegt, und der Pass durfte abgeholt werden.


    Oh, und dann gibt es noch dieses CFO Guidance and Counseling Program (CFO Sticker). Ist Dir das bekannt? Hängt zwar nicht mit den deutschen Behörden zusammen, aber um als Verlobte zur Hochzeit ausreisen zu dürfen, muss sie das gemacht haben.

  • @raphael00

    Hab ich ein Glück das du hier bist. :D Machst fast das gleiche durch nur mit einem halben Jahr vorsprung.

    Wieviel Zeit ist bei deiner Frau vergangen, von beantragen des Termins bis zum tatsächlichen Termin?



    Ab welchem Zeitpunkt ist dann eigentlich das 90 Tage Visum gültig? Ab dem Tag wo Sie es abholt? Ab dem Einreisetag?

    Aktuelle Wartezeit auf einen Termin für Heirats- oder Familienzusammenführungsvisa ist 4 Monate : https://manila.diplo.de/ph-de/…05-VisaEinreise/-/1691004 . Ist gelistet weiter unten unter Info. Bei mir und meiner Frau waren es 5 Monate.

    Vorsicht: Ist bei uns nicht ganz das gleiche: ich bin ja mit meiner Frau schon verheiratet (Hochzeit auf den Philippinen) --> Damit habe ich nicht die Variable OLG in der Zeitplanung. Zudem wäre die Variable Urkundenprüfung kein Hindernis für den Visatermin selbst gewesen, sondern hätte höchstens die Wartezeit aufs Visa verlängert, wenn sie bis zum Termin nicht abgeschlossen gewesen wäre ... Die Urkundenprüfung dauerte 6 Monaten von Ausgang Standesamt bis Eingang Ergebnis beim Standesamt und wurde durchgeführt, weil ich die Ehe in Deutschland registrieren lasse (primärer Grund war, dass ich nicht wollte, dass dann beim FZV-Visa diese erst gestartet wird. Mein Standesamt hatte bei der Ausstellung des EFZ noch darauf verzichtet gehabt.

    Du must halt noch das OLG für die Befreiung einkalkulieren, und die Befreiung gibt es erst nach abgeschlossener Urkundenprüfung ...

    Wie gesagt, warte den Zwischenbericht zur Urkundenprüfung der DBM ab, der kommt nach 3 Monaten (falls nicht, nachfragen bei deinem Standesamt). Vielleicht kann dir dein Standesamt noch zusätzlich aktuelle Erfahrungswerte liefern, wie lange die Befreiung beim OLG dauert (ist ja auch bei weiteren Staaten notwendig, und nicht spezifisch für die Philippinen). Dann noch eine Sicherheit einkalkulieren, und es sollte hinkommen.

    Beim der Anfrage zum Visatermin kann / muss man noch angeben, bis wann etwa die geforderten Unterlagen vollständig sind.


    Das Visa wird doch vermutlich ähnlich aufgebaut sein wie das Schengenvisa. Und beim Schengenvisa ist das Startdatum der Gültigkeit enthalten. Nachdem was ich hier bisher gelesen habe, wird bei positivem Visabescheid deine Zukünftige kontaktiert, damit Sie den Paß vorbei bringt (zusendet?) und in dem Zusammenhang wird nach eurem Terminwunsch gefragt.

  • Sehr gut, danke! Dann werde Ich mich an euren Erfahrungen orientieren. Dass man das Datum selbst festlegen kann ist natürlich super! Dann haut unser Zeitplan ja vielleicht doch hin das Ich Sie Anfang Januar mitnehmen kann. :happy


    Ich halte jetzt einfach die Wartezeitprognose der DBM im Auge und werde dann wenn die Rückmeldung von der UP kommt entscheiden wann Ich den Termin ausmache. Werde mich dann dazu wahrscheinlich nochmal melden. Dann aber wahrscheinlich von den P weil das grade die Zeit sein wird wo Ich wieder unten bin :D

  • Sehr gut, danke! Dann werde Ich mich an euren Erfahrungen orientieren. Dass man das Datum selbst festlegen kann ist natürlich super! Dann haut unser Zeitplan ja vielleicht doch hin das Ich Sie Anfang Januar mitnehmen kann. :happy

    Nicht selbst festlegen, aber halt angeben, wann ihr soweit seit. Damit soll wohl vermieden werden, dass jemand in eine vielleicht frei gewordene Lücke in den Terminen eingesetzt wird

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Ryan12/Visum für eine Studentin“ zu „Ryan12/Hochzeotsvisum früher Visum für eine Studentin“ geändert.
  • Die Dame vom StA sagte das nach Erhalt der Bestätigung des StA das OLG eine6 monatige Frist gibt innerhalb der man heiraten darf.


    Du meinst in den 6 Monaten hat man Zeit für den Termin bei der DBM für den Visaantrag, das Warten auf das Visa (5 Monate), Visa abholen, Flug buchen und heiraten.

    Der (grobe Verlauf) für die Beantragung des Hochzeisvisum ist doch der:


    Anmeldung der Eheschliessung STA

    Einreichung aller Dokumente

    Urkundenprüfung

    Befreiungsverfahren beim OLG

    Abschluss der Anmeldung beim StA mit der entsprechenden Bescheinigung (Form 111)

    Antragstellung bei der DBM

    Zustimmung durch die ABH

    Visaerteilung durch die DBM

    Einreise

    Hochzeit


    Wie schon richtig gesagt wurde:

    1 ) die 6 Monatsfrist (OLG) in der man heiraten sollte beginnt erst nach Abschluss des Bereiungsverfahrens

    2 ) der Termin für den Antrag bei der DBM sollte also ca. in der Mitte der laufenden UP gemacht werden.



    aber:

    Aktuelle Wartezeit auf einen Termin für Heirats- oder Familienzusammenführungsvisa ist 4 Monate

    Ich gehe stark davon aus, dass diese 4 Monate Wartezeit sich stark reduzieren.. denn das Gros der Anträge sind ja SchengenVisa die ab Mitte Februar von VFS-Global angenommen werden. (Laut meiner Information hatte man ja nie einen Engpass bei den Entscheidern sondern nur bei Slots für die Antragsannahme; und es sollte dann auch mehr Slots für nationale Visa zur Verfügung stehen; ob allerdings durch die Auslagerung an VFS Global auch einheimisches Personal bei der DBM abgebaut wird, entzieht sich meiner Kenntnis) .. aber der Abbau der langen Wartefrist ist ja Sinn der ganzen Geschichte.


    Daher nun ständig die Wartefristen beobachten. das lese ich:

    Zitat

    Wir weisen auf die Auslagerung der Annahme von Schengen-Visumanträgen an die Firma VFS Global ab Montag, 18.02.2019 hin. Termine für die Vorsprache bei VFS können Sie voraussichtlich ab dem 01.02.2019 direkt bei VFS Global beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Service – Visa und Einreise (maximal 90 Tage) oder Schengen-Visa.

  • Nachtrag 6 Monatsfrist des OLG:


    Generell gilt, dass nicht eingehaltene Fristen nur dann wirken, wenn der Antragsteller diese verschuldet. Wenn aber eine Frist durch den langen Behördenweg nicht eingehalten werden kann, dann ist das nicht dem Antragsteller anzulasten. Daher würde ich diese Frist zunächst ganz gelassen sehen. Zudem kann das OLG diese Frist auch ohne weiteres verlängern..

  • Das wäre natürlich Genial wenn sich das positiv auf die Bearbeitungszeit und die Vorlaufzeit auf einen Termin auswirkt!


    Das OLG wird die Frist nicht verlängern. Die Standesbeamtin hat das extra nachgefragt und hat mir geschrieben das diese Frist gesetzlich festgelegt ist! Man muss den Prozess nochmal von vorne starten. Die UP muss in diesem Fall aber nicht nochmal komplett gemacht werden sondern im Grunde genommen muss nur das Cenomar (falls zu dem Zeitpunkt abgelaufen) nochmals neu ausgestellt und eingereicht werden. (Das ist ja auch nur 6 Monate gültig, so stehts ja in der Anforderungsliste des StA bzw. der DBM)

  • Das OLG wird die Frist nicht verlängern. Die Standesbeamtin hat das extra nachgefragt und hat mir geschrieben das diese Frist gesetzlich festgelegt ist! Man muss den Prozess nochmal von vorne starten.

    .. da habe ich aber damals eine andere Auskunft bekommen.. macht offenbar jede OLG anders.


    Die UP muss in diesem Fall aber nicht nochmal komplett gemacht werden sondern im Grunde genommen muss nur das Cenomar (falls zu dem Zeitpunkt abgelaufen) nochmals neu ausgestellt und eingereicht werden

    .. das ist richtig.. im Prinzip ist dies aber dann die "einfache" Verlängerung der Frist: Vorlage des frischen Cenomars und schon laufen wieder 6 Monate.. denn die anderen Sachen haben sich ja nicht verändert... leider werden sie dann aber nochmal die Gebühren kassieren.


    Aber ich bin sicher, dass wenn nach dem Befreiungsverfahren zügig der Antrag gestellt wird, komtm man idR mit den 6 Monaten hin.

  • Das OLG wird die Frist nicht verlängern. Die Standesbeamtin hat das extra nachgefragt und hat mir geschrieben das diese Frist gesetzlich festgelegt ist

    Beantrage die Fristverlängerung schriftlich beim Standesamt. Weise darauf hin das diese Fristverlängerung durch Behördenverschulden des AA entstanden ist. Bitte um eine Antwort mit Rechtsbehelf.


    Das ganze als Brief und nicht als e-mail.

  • Ich werde mein Mädl rechtzeitig losschicken um nochmal das Cenomar zu holen für den Fall das wir es brauchen.


    Wenn Ich die Fristverlängerung brauchen sollte mache Ich es per Post, alles klar!


    Hoffe dann nur das die Überprüfung des Cenomars nicht wieder 6 Monate dauert...

  • Bei mir steht der nächste Schritt an, wenn auch etwas vorgegriffen. Da ich am Montag für einen Monat wieder runterfliege und wahrscheinlich bis meine Verlobte den Termin bei der DBM nicht wieder dort sein werde wollte ich ihr die Unterlagen die Sie von mir braucht schon mal mitbringen.


    Im Grunde ist es eigentlich nur die Einladung und Kopien meines Persos.


    Ein Freund von mir macht gerade das gleiche wie ich, bloß das seine Verlobte aus Russland kommt. Aber auch er musste sich mit dem Schreiben auseinandersetzen und hat mir seine Vorlage gegeben.


    Meint Ihr das ist so in Ordnung oder etwas übertrieben?

  • Meint Ihr das ist so in Ordnung oder etwas übertrieben?

    Die Einladung gilt ab sofort und mindestens fuer die Dauer der von Ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnis. Die Einladung gilt ab sofort und sollte lebenslang bestehen bleiben!


    Der Rest passt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich würde noch den Satz "Wir planen die Hochzeit zum fruehstmoeglichen Zeitpunkt nach der erneuten Einreise. " umformulieren.

    erneute Einreise --> trifft dies bei euch zu? Wie auch immer, es dürfte das erste nationale Visum sein.

    frühestmöglichen Zeitpunkt würde ich auch streichen --> ihr plant die Hochzeit während der Gültigkeitsdauer des Visa, ob ihr nach 2 Wochen oder nach 11 Wochen heiratet ist eure Sache.

    Aber es ist alles ein formloses Einladungsschreiben, und daher alles halb so wild.

    Wichtig ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geplant ist.


    Im Merkblatt der DBM ist unter dem Punkt formloses Einladungsschreiben noch aufgeführt "Hintergrundinformationen zum Kennenlernen" . Das fehlt hier, und ist vielleicht ein Punkt wo die deutsche Botschaft in Russland auch anders handhabt.

  • Die Einladung gilt ab sofort und mindestens fuer die Dauer der von Ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnis. Die Einladung gilt ab sofort und sollte lebenslang bestehen bleiben!


    Der Rest passt

    Wird gemacht!



    erneute Einreise --> trifft dies bei euch zu?

    Stimmt... das tut es nicht.

    frühestmöglichen Zeitpunkt würde ich auch streichen --> ihr plant die Hochzeit während der Gültigkeitsdauer des Visa, ob ihr nach 2 Wochen oder nach 11 Wochen heiratet ist eure Sache.


    Alles klar.


    "Hintergrundinformationen zum Kennenlernen"


    Wie sieht das z.B. aus?


    Also die Situation ist ja die, das sie in D 4 Tanten hat. Die die in München lebt hat 3 Söhne mit denen ich schon lange befreundet bin. Mit einem bin ich im März 2018 auf die P geflogen und dort haben wir eine Weile bei seiner Familie verbracht. Dort hab ich sie kennengelernt. Dann monatelang miteinander geschrieben und ich bin im Oktober wieder zu Ihr runter und jetzt wieder.

  • Also die Situation ist ja die, das sie in D 4 Tanten hat. Die die in München lebt hat 3 Söhne mit denen ich schon lange befreundet bin. Mit einem bin ich im März 2018 auf die P geflogen und dort haben wir eine Weile bei seiner Familie verbracht. Dort hab ich sie kennengelernt. Dann monatelang miteinander geschrieben und ich bin im Oktober wieder zu Ihr runter und jetzt wieder.

    Da habe ich keine Erfahrungen, ich habe auf den Philippinen geheiratet. Da war dass dann nicht mehr nötig. Das ganze dürfte unter dem Gesichtspunkt laufen, ob hier eine ernsthafte Beziehung vor liegt, oder doch nur eine Einreise /Aufenthaltstitel erschlichen werden soll.

    Und ich vermute mal, dass es auch einfach Infos liefern soll, um die Ernsthaftigkeit der Beziehung verifizierbar zu machen. Da wenn ernsthaft es nur eine Wahrheit geben sollte.

    Ich denke, dass letztendlich im Zusammenhang mit dem Visa die Art und Zeitpunkt des Kennenlernens Thema sein könnte, wie seither die Kommunikation war (was du ja schon kurz geschrieben hast), die Zeitpunkte und Häufigkeit, wo ihr euch real gesehen habt, was ihr eventuell für Unternehmungen gemacht habt, bisschen Hintergrundinformationen zum anderen Partner usw. Dinge, die man wissen sollte und auch da sein sollten bei einer ernsthaften Beziehung. Davon wird sicher einiges angesprochen beim Interview.

    Fürs das Einladungsschreiben würde ich mich auf die gewünschte Information beschränken, ergänzt eventuell noch um die bisherigen gemeinsamen Zeiten (Urlkaube ...). Soviel wie notwendig, und nicht mehr als nötig.