Eckhard/Ablehnung Schengen-Visa trotz dokumentiertem späteren Heiratswillen und FZ-Visum für Heirat

  • Wie lange liegt denn im Schnitt zwischen Visatermin und Visaerteilung?


    Das kommt darauf an, wann eure Hochzeit geplant ist! Ihr gebt ja mit dem Hochzeitsdatum ein Datum vor, auch auf dem visaantrag wird ja ein gewünschtes "Einreisedatum" angegeben. Das würde ich so ca. 6 - 8 Wochen vor den Hochzeitstermin wählen! Der eigentliche Abstand zwischen Termin und Visavergabe ist i.d.R. ein paar Wochen! Gehe mal von ca. 4 - 6 Wochen aus!


    Was will die AB denn dann noch von mir? Nur reden oder muss ich dafür Sachen bringen?


    Vermutlich musst du Einkommen und Wohnraum nachweisen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für die Schilderung des Ablaufs. Die Verfahrensschleife mit der AB hatte ich nach dem Stress mit der Remonstration zum Schengen-Visa und der Beschaffung der Dokumente für die Dokumentenprüfung noch nicht auf dem Schirm gehabt. Ich glaube, wir werden den Visatermin nach Eingang des Zwischenbescheid machen. Kommt dann ungefähr hin, das Verfahren OLG mit eingerechnet. Wenn ich dann das 11/121 habe vom Standesamt, schicke ich das dann an meine Verlobte in die Provinz oder kann ich das dann direkt an die Botschaft schicken mit Hinweis auf den vereinbarten Visatermin? Mit der AB dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Ich habe ja schon eine VE erhalten, da würde das ja schon geprüft. Einkommen und eigenes Haus sind vorhanden.

  • Wenn ich dann das 11/121 habe vom Standesamt, schicke ich das dann an meine Verlobte in die Provinz oder kann ich das dann direkt an die Botschaft schicken mit Hinweis auf den vereinbarten Visatermin?


    Das musst du mit deiner ABH klären....ich habe das nur auf der ABH abgegeben und die haben es per interner Mail an die DBM übermittelt, bzw. abgehakt! Selbst zur DBM schicken würde ich nicht machen, gibt garantiert Probleme es dann zuzuordnen!

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  • Ich bin etwas verwirrt: Gibt es hier Unterschiede bei der AB zwischen einem Visum zur Familienzusammenführung und einem Heiratsvisum?


    Ich hätte gedacht, dass es beim Heiratsvisum ähnlich wie beim FZV sein würde, und damit bei deutschen Staatsbürgern der Punkt mit VE bzw. der Nachweis ausreichenden Einkommens und Wohnraum entfällt.



    Mich würde ebenso noch generell das Gesprächsthema bei der AB interessieren. Ich habe es bisher immer unter dem Gesichtspunkt abgetan, dass man nur noch mal verifizieren möchte, dass der Ehepartner nicht ein gänzlich unbekanntes Wesen ist (also ob eine Scheinehe vorliegen könnte). Oder werden auch noch mal ganz andere Dinge angesprochen?

  • Ich hätte gedacht, dass es beim Heiratsvisum ähnlich wie beim FZV sein würde, und damit bei deutschen Staatsbürgern der Punkt mit VE bzw. der Nachweis ausreichenden Einkommens und Wohnraum entfällt


    Das ist nicht richtig! Denn der "Schutzfaktor" des GG entfällt ja hier, da es noch keinen "besonderen Schutz der Ehe" gibt. Da du eine VE zum Hochzeitsvisum abgeben musst, benötigst du dafür auch einen nachweis über deine Bonität, bzw. einen anderen der dann bürgt! Auch musst du genug Wohnraum nachweisen, da deine Frau ja dann bei dir wohnen will / soll / muss!



    Mich würde ebenso noch generell das Gesprächsthema bei der AB interessieren


    Das kommt ganz auf den SB an


    Oder werden auch noch mal ganz andere Dinge angesprochen?


    Man wird möglicherweise über Integrationsmaßnahmen sprechen, man wird bei knapper Bonität möglicherweise wissen wollen wie du dir ein Leben vorstellst...aber das ist alles Abhängig von deinem SB! Letztendlich will man wissen, ob du dir ein Leben mit einer "ausländischen Frau" leisten kannst und ob du sie wirklich hier haben willst

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  • Ich hätte gedacht, dass es beim Heiratsvisum ähnlich wie beim FZV sein würde, und damit bei deutschen Staatsbürgern der Punkt mit VE bzw. der Nachweis ausreichenden Einkommens und Wohnraum entfällt.


    VE ist ja dafür, dass die Verlobte einreist, aber nicht gezwungen ist , zu heiraten. Und im Fall des Falles sollte die Behörde jemanden haben, auf den sie die (Abschiebe) Kosten abwälzen kann.
    die VE ist ja auch nur bis zum Tag der Hochzeit wirksam.. danach hast du ja quasi lebenslang eine "eingebaute VE" für deine Frau.


    Nachweis von Wohnraum ist mE nicht massgeblich. Ich weis aber, dass es sehr oft von der ABH verlangt wird... genauso wie Nachweis von Einkommen etc.
    sehr oft aus Schludrigkeit, weil man bei der Einladung des hier lebenden Partners sehr oft nicht zwischen Deutsch und Nichtdeutsch unetrscheidet.



    Zitat


    Mich würde ebenso noch generell das Gesprächsthema bei der AB interessieren. Ich habe es bisher immer unter dem Gesichtspunkt abgetan, dass man nur noch mal verifizieren möchte, dass der Ehepartner nicht ein gänzlich unbekanntes Wesen ist (also ob eine Scheinehe vorliegen könnte). Oder werden auch noch mal ganz andere Dinge angesprochen?


    Grundsätzlich gibt es bei Deutschen überhaupt keinen Gesprächsbedarf mehr mit der ABH. Es gibt auch ganz wenige ABHs die den Deutschen gar nicht mehr einladen, sondern gleich die Zustimmung erteilen. Das ist ja auch der Grund, warum die DBM alle nötigen Papiere bei Antragstellung haben will; sie könnte damit die ABHs entlasten. Scheinbar nehmen die das Angebot aber einfach nicht wahr und machen Dienst wie immer.

  • Ich habe unsere Dokumente am 17.7. beim Standesamt Oldenburg abgegeben. Zwischennachricht der Botschaft kam am 8.11. Prüfungsergebnis noch nicht zurück. Visatermin ist am 26.3. Wie lange dauert es denn dann noch derzeit bis sie ihren Pass schicken kann? Am 13.2. habe ich einen Termin beim Standesamt wg Festlegung Heiratstermin. Das OLG braucht in Oldenburg zum Glück nur ca. 3 Wochen. Wenn bei der DBM wieder Verzögerungen sind sollte ich wohl etwas großzügiger terminieren. Bisher hatte ich Ende April geplant. Gruß Eckhard


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    hge

  • Ich habe unsere Dokumente am 17.7. beim Standesamt Oldenburg abgegeben. Zwischennachricht der Botschaft kam am 8.11. Prüfungsergebnis noch nicht zurück. Visatermin ist am 26.3. Wie lange dauert es denn dann noch derzeit bis sie ihren Pass schicken kann? Am 13.2. habe ich einen Termin beim Standesamt wg Festlegung Heiratstermin. Das OLG braucht in Oldenburg zum Glück nur ca. 3 Wochen. Wenn bei der DBM wieder Verzögerungen sind sollte ich wohl etwas großzügiger terminieren. Bisher hatte ich Ende April geplant. Gruß Eckhard

    Meine Frau hatte am 16.01.2019 ihren Termin wegen Familienzusammenführungsvisa. Dort hatte man ihr gesagt, dass es bis zum Visum noch 3 bis 4 Monate dauern könnte, obwohl von unserer Seite alle Dokumente vorgelegen sind, und die UP auch bereits letztes Jahr abgeschlossen wurde. Ob das Prozedere bei der DBM /ABH und damit die Wartezeiten beim Heiratsvisum anders sind?

    Ich hoffe nach wie vor auf 2 Monate, da die lokale ABH bei mir auf dem Land noch nicht überlastet ist.

    Die UP hatte bei uns so ziemlich genau 6 Monate gedauert zwischen Abgabe Dokumente beim Standesamt, und Vorliegen des Prüfberichtes beim Standesamt

  • Meine Frau hatte am 16.01.2019 ihren Termin wegen Familienzusammenführungsvisa. Dort hatte man ihr gesagt, dass es bis zum Visum noch 3 bis 4 Monate dauern könnte, obwohl von unserer Seite alle Dokumente vorgelegen sind, und die UP auch bereits letztes Jahr abgeschlossen wurde

    Dann sollte doch der Antrag mittlerweile deiner ABH vorliegen.

    Wenn deine ABH keine Auskunft erteilen will, dann beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen , die geben idR Auskunft..

    Ob das Prozedere bei der DBM /ABH und damit die Wartezeiten beim Heiratsvisum anders sind?

    Nein...

    Meine Vermutung ist, dass die Wartezeiten für FZ/Heiratsvisum sich demnächst reduzieren werden, weil die SchengenVisa nicht mehr die Slots "verstopfen". Aber das hilft natürlich nicht denjenigen, bei denen jetzt der Antrag läuft.

  • 3-4 Monate? Das ist nicht akzeptabel. Werde die Botschaft mal fragen. Was soll ich dem Standesamt denn sagen, wenn ich nach dem Termin gefragt werde? Juli? September? Wäre hilfreich, wenn die Botschaft solche größeren Zeiträume auf der Webseite mitteilen würde. Ich könnte jetzt noch mehr dazu sagen, aber das verkneife ich mir. Ein Wahnsinn.

  • Ich habe die Frage per Email an die Botschaft gestellt. Es können ja nicht immer die Antragsteller ausbaden, wenn dort Engpässe oder sonstiges ist. Dann bitte auch wichtige Änderungen auf der Homepage veröffentlichen. Da hängt ja einiges dran. Heiratstermin, Urlaubsplanung, Location mieten etc. Aber vielleicht ist ja alles wie gehabt. Werde berichten

  • Dann sollte doch der Antrag mittlerweile deiner ABH vorliegen.

    Wenn deine ABH keine Auskunft erteilen will, dann beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen , die geben idR Auskunft..

    Lag er letzte Woche noch nicht. Auf Nachfrage beim Bundesverwaltungsamt wurde der Visumantrag am 30.01.2019 im System erfasst. Ich vermute mal, dass auch vorher noch keine Dokumente losgeschickt wurden. Dann werden die Dokumente vermutlich erst nächste Woche in der Gemeinde aufschlagen ....

    4-8 Wochen wäre schön, aber ich bin sehr skeptisch mittlerweile selbst bei 8 Wochen

  • Lag er letzte Woche noch nicht. Auf Nachfrage beim Bundesverwaltungsamt wurde der Visumantrag am 30.01.2019 im System erfasst. Ich vermute mal, dass auch vorher noch keine Dokumente losgeschickt wurden. Dann werden die Dokumente vermutlich erst nächste Woche in der Gemeinde aufschlagen ....

    Das ist ja noch im Rahmen !

  • Die Botschaft hat geantwortet es muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das hilft mir natürlich wenig. Ich habe jetzt nochmal nachgefragt, auf wann ich denn nun den Hochzeitstermin unter Berücksichtigung der Auslastung der DBM legen kann. Mehrmonatig kann zwei oder vier Monate bedeuten. So kann man doch nichts planen?(

  • Du wirst keine klare Auskunft bekommen, und wenn, dann eine worst case Abschätzung mit offenen Hintertürchen.

    Und leider hinkt unser Staat bei der Digitalisierung weit hinterher. Dass man in der jetzigen Zeit noch Dokumente in Papierformat um die halbe Welt hin und her schicken muss zwischen deutschen Stellen, naja, schon ne schwache Vorstellung..

    Visatermin Ende März und Hochzeit Ende April dürfte unrealistisch sein. Ich fürchte, du musst da mehr als 2 Monate einplanen.

  • Du wirst keine klare Auskunft bekommen,

    Richtig,,, auch wenn er 10 mails an die DBM schickt; solche Fragen werden nie exakt von der DBM beantwortet. Allein schon aus der Tatsache, dass die DBM nicht allein für dem Vorgang verantwortlich ist, sondern (mindestens) noch ABH. Wie soll sie für die ABH eine Terminvorhersage machen?


    Es hilft eher zu warten, bis dass der Vorgang bei der ABH ist und dann dort nachzufragen..

  • Richtig,,, auch wenn er 10 mails an die DBM schickt; solche Fragen werden nie exakt von der DBM beantwortet. Allein schon aus der Tatsache, dass die DBM nicht allein für dem Vorgang verantwortlich ist, sondern (mindestens) noch ABH. Wie soll sie für die ABH eine Terminvorhersage machen?

    Ja, das kommt auch noch dazu.


    @ Eckhard: ich kann ja berichten, wie lange es in meinem Fall tatsächlich dauerte. In meinem Fall weis ich, dass zumindest die lokale ABH kein Nadelöhr sein wird (Kleinstadt). Aber vielleicht gibt dir deine ABH Auskunft, ob sie eher eine Bearbeitungszeit von wenigen Tagen haben, oder doch wenige Wochen.