Eckhard/Ablehnung Schengen-Visa trotz dokumentiertem späteren Heiratswillen und FZ-Visum für Heirat

  • Ich möchte kurz mal meinen Fall schildern:


    Ich bin 55 Jahre alt, geschieden und habe Maria letztes Jahr online kennengelernt.
    Bei uns hat es sehr schnell "gefunkt" und wir haben bis zu meinem ersten Besuch im März eine wundervolle und intensive Long-Distance-Beziehung geführt.
    Bereits in dieser Zeit war mir klar-sie oder keine.
    Maria ist 32 Jahre alt, unverheiratet und hat zwei Kinder. Sie lebte mit ihrem Bruder und Lebensgefährtin in einer Wohnung in Daraga. Die Kinder sind am Wochenende und in den Ferien bei ihr, ansonsten leben sie beim Vater.
    Sie arbeitet nicht selbst, sondern macht dort den Haushalt und hilft unentgeltlich bei ihren Familienangehörigen mit bei Bedarf.
    Nicht untypisch glaube ich.


    Natürlich habe ich mich über die Formalien für ein gemeinsames Leben erkundigt.


    Für mich war der Weg sinnvollerweise sie persönlich kennenzulernen (inzwischen zwei Urlaube dort) und das sie dann zum Kennenlernen von Deutschland und den Lebensumständen hier mit den Schengen-Visa hierher kommt.
    Für die Zeit war auch der Erwerb des A 1 geplant. Meinen Heiratswillen habe ich mit der Anzeige der Heiratsabsicht beim örtlichen Standesamt angezeigt.
    Sie hat alle Dokumente für das Schengen-Visa (CENOMAR, Geburtsurkunde, sonstige geforderte Nachweise).
    Von mir natürlich VE und Krankenversicherungsnachweis. Dummerweise hatte ich auch schon ihren Hin-und Rückflug nach dem zweiten Urlaub gebucht.
    Anfängerfehler....
    Schengenvisa wurde abgelehnt. Keine ausreichende Verwurzelung. Trotz Vorlage des Schreibens vom Standesamt, trotz zweier Kinder, trotz aller vorhandenen Dokumente. Remonstration läuft.
    Geht also bei der Einschätzung der DBM faktisch nur um das nicht vorhandene aureichende Einkommen.
    Ob Kinder vorhanden sind spielt keine ausreichende Rolle.
    Gut-das habe ich jetzt gelernt.
    Was natürlich etwas fragwürdig ist. Wozu lässt man den Gastgeber eine VE und KV bezahlen, wenn hinterher erst die Verwurzelung festgestellt wird.
    Ich habe ja eine Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten für den Aufenthalt abgegeben, auch für Kosten einer Abschiebung falls sie nicht ausreisen würde.
    Hier halte ich das Verfahren für nicht zweckmäßig. Hier sollte in einem Vorverfahren bereits die ausreichende Verwurzelung in einer vorgezogenen Prüfschleife geprüft werden.
    In den Merkblättern sollte man auch darauf hinweisen, dass ohne ausreichendes (und das müsste dann auch mal definiert werden) Einkommen sowieso keine Visaerteilung erfolgt. Den Nachweis von Kindern dort aus den beizubringenden Unterlagen entfernen, da dies unrelevant ist für eine Visaerteilung. So kann ich die Ablehnung nur verstehen.
    Aus den Foren weiß ich, dass oft nicht mal ein durchschnittliches Einkommen für eine ausreichende Verwurzelung ausreicht und fehlende Kinder ebenso.
    Aber auch der Nachweis von Kindern hilft nicht. Absurd.....
    Wobei ich bezweifle, ob selbst ein gutes phillipisches Einkommen in Relation zu deutschen Verhältnissen wirklich Visamissbrauch verhindert
    Aber vermutlich möchte die Botschaft verhindern, durch Nennung vom Einkommenshöhen eine "Ab wann ist ein phillipinischer Bürger genug Wert um keine Gefahr darzustellen" Baustelle aufzumachen und es damit zu diplomatischen Verwicklungen kommen könnte.
    Maria fängt jetzt in Manila den Deutschkurs im Juni an und wir übersetzen die Dokumente für das Standesamt hier.
    Der Aufenthalt hier mit dem Schengenvisa war hier für die Absolvierung des Kurses hier, verbunden mit unterstützendem deutschem Umfeld gedacht und um von hier das Heiratsvisum voranzutreiben.
    Ob ich gegen den (nach den Parametern der DBM) zwangsläufig nur zu Erwarten ablehnenden Remonstationsbescheid klagen werde überlege ich mir noch nach anwältlicher Beratung.
    In meinem Fall sehe ich schon eine falsche Ermessensauslegung in der Würdigung aller Tatbestände dieser Einzelfallprüfung. Allein fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen ist zu kurz gegriffen.
    Ich habe meine Heiratsabsicht dokumentiert, die Nichtberücksichtigung kann ich dann auch nur als fehlende Glaubwürdigkeit meiner Person und Absichten bewerten.
    Familie, Freunden und Arbeitskollegen diese Ablehnung zu erklären ist auch interessant. So richtig begreifen konnte es keiner der mich kennt und weiß, dass ich mir keine Frau die aus den Slums gerettet werden muss herhole. Das wir uns sehr lieben mal aussen vor.
    Leider konnte Maria aufgrund persönlicher Lebensumstände (Trennung der Eltern, fehlendes Schulgeld, ungewollte Schwangerschaft) nie das aus sich machen zu dem sie fähig wäre. Das nun dies, und die deutschen Einreisebestimmungen die größte Herausforderung unserer Beziehung werden würden hätte ich nie gedacht.
    Sie ist intelligent, spricht perfekt Englisch und aufgrund der Historie der Phillipinen sind die Menschen mit Bildung dort westlich geprägt.
    Also eigentlich Glücksfälle für die notwendige Einwanderung die wir brauchen können. Warum sollte sie nicht nach dem Erwerb notwendiger Deutschkenntnisse z.B. in der Altenpflege arbeiten. Sie möchte mir nicht auf der Tasche liegen, hat dies auch nie versucht.
    Warum man ihr, trotz dokumentierter Heiratsabsicht von beiden Seiten, nicht die Chance gibt sich das mit mir und dem Umfeld hier unter Realbedingungen anzuschauen, knn und werde ich nie verstehen, auch wenn ich einsehe, dass die Botschaft einen Prüfauftrag vor Einreise hat.
    Aber wie blöd wäre Maria illegal zu bleiben, obwohl sie nach Heirat alle Rechte einer Deutschen haben wird.
    Also gehen wir jetzt alles an was für das Heiratsvisa notwendig ist. Ich hoffe nur der Prozess wird nicht durch Überlastung oder durch übertriebene Forderungen der beteiligten Stellen unendlich in die Länge gezogen. Wenn ich das merke, wäre der Hongkong-Weg noch zu überlegen.


    Ich möchte noch anmerken: klar sind wir erst kurz zusammen und es mag verwundern wie energisch wir diesen gemeinsamen Weg angehen. Aber ich habe meine geschiedene Frau auch ein Jahr nach Kennenlernen geheiratet, wir hatten 25 Jahre eine gute Ehe aus der drei wunderbare erfolgreiche Kinder hervorgegangen sind.


    MfG an das Forum


    Eckhard

  • Es ist - wie immer - bedauernswert, dass solch ein Visum abgelehnt wird. Ich kann alle deine argumente nachollziehen.
    Nur einige Bemerkungen dazu, aus der Sicht der DBM, wie sie es meiner Meinung nach sieht!


    Schengenvisa wurde abgelehnt. Keine ausreichende Verwurzelung. Trotz Vorlage des Schreibens vom Standesamt, trotz zweier Kinder, trotz aller vorhandenen Dokumente. Remonstration läuft.


    Leider sind Kinder einer ledigen Frau nicht unbedingt ein Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Es gibt genug Mütter, die ihre Kinder auf den Philippinen allein lassen und in Singapur,HK arbeiten.


    Die Erwähnung der Heirat war der größte Fehler in Eurem Antrag. Obwohl sehr gut gemeint, geht die DBM nun davon aus, dass das SchengenVisum als Umgehung des Heiratsvisums geplant ist. (dabei würden immer mehr ABHs nach Heirat in DNK keine AE mehr erteilen, aber es gibt immer noch ABHs, die einknicken)



    Ich habe meine Heiratsabsicht dokumentiert, die Nichtberücksichtigung kann ich dann auch nur als fehlende Glaubwürdigkeit meiner Person und Absichten bewerten.


    Letzteres spielt keine Rolle, es geht beim Schengen Visum immer um den Antragsteller und nie um die einladende Person.
    Es ist ja klar, dass der Einlader seinen Gast immer als den besten Menschen der Welt empfindet, daher muss die DBM eben versuchen, die Antragstellerin objektiv zu beurteilen.


    Warum man ihr, trotz dokumentierter Heiratsabsicht von beiden Seiten, nicht die Chance gibt sich das mit mir und dem Umfeld hier unter Realbedingungen anzuschauen, knn und werde ich nie verstehen, auch wenn ich einsehe, dass die Botschaft einen Prüfauftrag vor Einreise hat.
    Aber wie blöd wäre Maria illegal zu bleiben, obwohl sie nach Heirat alle Rechte einer Deutschen haben wird.


    Dem Argument stimme ich zu, leider scheint die DBM aus ihren bisherigen Lebensumständen nicht schliessen zu können, dass eine Rückreise gesichert ist. Warum kann ich nicht sagen. Nicht vergessen, das Interview spielt ja auch eine große Rolle, und wir wissen nicht was dort gesagt wurde.



    Hier halte ich das Verfahren für nicht zweckmäßig. Hier sollte in einem Vorverfahren bereits die ausreichende Verwurzelung in einer vorgezogenen Prüfschleife geprüft werden.


    Ja, das fände ich auch erst mal für sehr sinnvoll. Die DBM hatte ja im Vorfeld auch schon auf die Vorlage des Flugtickets bzw einer Reservierung verzichtet (obwohl SchengenCodex das fordert).
    Auf der anderen Seite würde das die Bürokratie wieder verkomplizieren. Denn nach einem zugestimmten Visum müsste die VE und die RKV auf die DBM gebracht werden oder geschickt werden oder wie auch immer.. d.h. der Antrag liegt wieder für Tage unbearbeitet auf der DBM.
    So wie es jetzt ist, schaut der Entscheider einmal drüber, sieht, ob alles vorhanden ist und kann das Visum erteilen oder eben nicht.

  • Hallo hge,


    danke für deine Antwort.
    Ich möchte bei einem Antrag an eine deutsche Behörde weder tricksen, noch möchte ich aus taktischen Gründen meine Planungen und Beweggründe verschweigen.
    Vor jedem Verwaltungsakt hat eine Behörde alle Tatsachen zu würdigen, und wo Ermessensspielräume sind diese pflichtgemäß anzuwenden.
    All dieses passiert vor dem Hintergrund von vorgegebenen Normen und deren Ausführungsbestimmungen.
    Jeder Fall ist anders, jeder ein Einzelfall mit eigenem Konstrukt.
    Ich halte es für nicht angemessen, nur wegen fehlendem Einkommen von Amts wegen schon einen Visamissbrauch zu unterstellen.
    Wie gesagt, wie blöd müssten meine Verlobte oder ich sein......
    Auch wenn es Fälle von Kinder zurücklassen gibt, darf die Behörde andere Fälle nicht automatisch auf meinen anwenden.
    Einkommen und Kinder oder nicht sind nur Hilfmittel bei einer Abwegung. Es gibt m.E. keine Norm, die sagt bei Einkommen unter Summe X ist
    ein Missbrauch anzunehmen. Vielleicht könnte man das bei einem Verfahren mal klären, inwieweit die von der Botschaft angewendeten Parameter überhaupt rechtmäßig sind und ob die Einzelfallprüfung mit der erforderlichen Gründlichkeit gemacht werden.
    Personelle Unterbesetzung oder ähnliche Fälle ersetzen nicht die genaue Einzelfallprüfung.
    Mir ist klar, für eine Behörde wie die DBM ist es mühsam, Einzelfall für Einzelfall genauestens zu prüfen und ich glaube auch es gibt genug Versuche die Botschaft zu hintergehen und es wird sicher oft gelogen und versucht zu tricksen im Verfahren.
    Aber das machen weder ich noch meine Verlobte.Wenn es ein Fehler sein soll, die geplante Heirat zu erwähnen bin ich echt bedient. Ich habe in meinem Einladungsschreiben genau formuliert wie unser Plan ist. Dabei bleibt es auch, auch um den Preis wegen Ehrlichkeit eine Ablehnung zu bekommen.
    Das werden wir auch genauso durchziehen. Es wäre nur sinnvoller gewesen ihr die Chance zu geben Deutschland vor der Heirat kennenzulernen und unsere Beziehung unter Realbedingungen nochmal zu erproben.
    So kommt sie dann direkt zum Heiraten her. Ist dann auch egal, unsere Beziehung ist gefestigt genug und Maria ist bereit diesen Weg fern der Heimat und ihren Kindern mit mir zu gehen. Für diesen Mut bin ich ich ihr unendlich dankbar und ich vermute mal es ist leichter eine Filipina zu heiraten als ein Schengen-Visa zu erhalten. Eigentlich absurd, aber von meinem gesunden Menschenverstand muss ich mich für eine Zeit verabschieden.
    Drück mal die Daumen, dass wir das in nicht zu ferner Zukunft alles über die Bühne bekommen.
    Vielleicht hat ja sogar die remonstration Erfolg.
    Und für eine Beziehung sind schwere Zeiten, die man gemeinsam durchlebt sicher ein gutes Fundament. Dieses hat uns beide nur noch entschlossener gemacht.
    Ich freue mich schon, der Botschaft mit einem Bild vom Standesamt ein schönes neues Jahr zu wünschen. (Sorry, manchmal kommt dann doch mal die Emotion hoch)


    Schöne Grüße aus oldenburg


    Eckhard

  • Zitat von »Eckhard«



    Warum man ihr, trotz dokumentierter Heiratsabsicht von beiden Seiten, nicht die Chance gibt sich das mit mir und dem Umfeld hier unter Realbedingungen anzuschauen, knn und werde ich nie verstehen, auch wenn ich einsehe, dass die Botschaft einen Prüfauftrag vor Einreise hat.
    Aber wie blöd wäre Maria illegal zu bleiben, obwohl sie nach Heirat alle Rechte einer Deutschen haben wird.




    Die Botschaft schmettert auch Schengenvisa mit fehlender Rückkehrwilligkeit ab, wenn die Paare bereits rechtskräftig verheiratet sind. Und da besteht dann nach deutschem Recht bereits ein Anrecht auf Familienzusammenführung, wäre also da sogar noch ein vielfaches dämlicher, wenn man das Schengenvisa verletzt und eine Straftat begeht. Weis hier jemand, wie die Rechtsprechung ist, wenn jemand gegen ein Schengenvisa verstossen hat und dann später ein FZV beantragen will: Kann der Verstoß gegen Schengenvisa dazu führen, dass der Person das FZV verwährt wird?




    In meinen Augen dehnt die Botschaft ihren Ermessungsspielraum derart weit und einseitig bei der Betrachtung der Indizen für ihre Rückkehrprognose, das man zumindest über Willkürlichkeit diskutieren muss (Kriterien sind so festgelegt, dass Indizen zu Gunsten des Antragsstellers von vornherein ausgeschlossen werden, Ablehnungschreiben enthält Stellungsnahmen zu Dokumenten, welche gar nicht im eigentlichen Visaantrag enthalten sind; es sind Inhalte enthalten, die dem Antragssteller eine Remonstration ausreden soll, usw.)

  • Ich möchte bei einem Antrag an eine deutsche Behörde weder tricksen, noch möchte ich aus taktischen Gründen meine Planungen und Beweggründe verschweigen.


    Das ist ehrenswert... ich denke aber, dass es zuviele Paare gegeben hat, die nach einer Einreise mit SchengenVisum geheiratet haben.. ob in DNK oder in D ... (statistisch kann ich das nicht belegen); daher wohl die Aversion der DBM gegen Heiratspläne.



    Und da besteht dann nach deutschem Recht bereits ein Anrecht auf Familienzusammenführung, wäre also da sogar noch ein vielfaches dämlicher, wenn man das Schengenvisa verletzt und eine Straftat begeht. Weis hier jemand, wie die Rechtsprechung ist, wenn jemand gegen ein Schengenvisa verstossen hat und dann später ein FZV beantragen will: Kann der Verstoß gegen Schengenvisa dazu führen, dass der Person das FZV verwährt wird?


    Bei verheirateten Paaren gibt es natürlich eim Anrecht auf ein Visum. Aber nur unter der Betrachtung des richtigen Visumstyps !
    Es besteht kein Anrecht auf ein SchengenVisum, falls der Verdacht besteht, dass das aufwändigere Heiratsvisum umgangen werden soll.


    Falls jemand illegal hier war oder sonstwie straffällig geworden ist, dann muss man prüfen, ob die Behörde (meist ABH) eine Einreisesperre vergeben hat. Wenn ja, muss für ein FZ die Aufhebung der Einreisesperre beantragt werden. Das kann dazu führen, dass die Behörde vorher noch Abschiebungkosten eintreiben will. (laut einigen RAs ist das Erpressung und muss man nicht hinnehmen; das ist Juristerei.. kann ich nicht beurteilen).

  • *
    Ich, bzw. meine Partnerin ist auch von einer Ablehnung direkt betroffen.


    Ich kann es z.B. nicht nachvollziehen, daß es zu einer Ablehnung gekommen ist. Im Ablehnungsbescheid sind die Punkte 1 bis 8 nicht angekreuzt, was für mich soviel bedeutet, es ist alles im grünen Bereich. Speziell der Punkt 8, bei dem es ja um die vorgelegten Informationen geht, wird durch das Nichtankreuzen bestätigt, daß alles glaubhaft ist.


    Somit gibt es keinerlei Gründe, die gegen eine Erteilung des Visums sprechen. Und zum Abschluß des Interviews kam von der Person, die das Interview führte, ein „Daumen nach oben“. Somit wurden bei meiner Partnerin Hoffnungen geschürt, die dann wie ein Kartenhaus zusammen gebrochen sind und die Welt nicht mehr verstanden worden ist.


    Das Ganze vermittelt mir einen Eindruck, daß dort doch sehr willkürlich Entscheidungen getroffen werden, die in keiner Weise nachvollziehbar sind und auch nicht begründet werden.


    Es ist einfach unverantwortlich, wie dort mit den Gefühlen der Menschen „gespielt“ wird.


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    Dateien

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    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
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    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.

  • Bei verheirateten Paaren gibt es natürlich eim Anrecht auf ein Visum. Aber nur unter der Betrachtung des richtigen Visumstyps !
    Es besteht kein Anrecht auf ein SchengenVisum, falls der Verdacht besteht, dass das aufwändigere Heiratsvisum umgangen werden soll.


    Falls jemand illegal hier war oder sonstwie straffällig geworden ist, dann muss man prüfen, ob die Behörde (meist ABH) eine Einreisesperre vergeben hat. Wenn ja, muss für ein FZ die Aufhebung der Einreisesperre beantragt werden. Das kann dazu führen, dass die Behörde vorher noch Abschiebungkosten eintreiben will. (laut einigen RAs ist das Erpressung und muss man nicht hinnehmen; das ist Juristerei.. kann ich nicht beurteilen).


    Ja das weis ich. Nur was spricht dagegen, trotzdem vorher noch ein Schengenvisa zu genehmigen, wenn klar kommuniziert wurde, dass man das andere Visa in Anspruch nehmen wird, sobald die Voraussetzungen (Sprachnachweis) erfüllt sind?
    Einen besseren Rückkehrgrund kann es wohl kaum noch geben, als den Erwerb einer ganz legalen Daueraufenthaltsgenehmigung, auf die man sogar über das FZV einen Rechtsanspruch hat. Zumal wie du schreibst, wohl durchaus das Risiko besteht, dass man mit einer Straftat (Verstoß gegen Visabestimmungen ist ja eine Straftat) sich für die zukünftige Lebensplanung noch Steine in den Weg legt. Da wird bei der Botschaft etwas von Indizien geredet bei der Visaentscheidung, aber die Indizien zu Gunsten werden wohl ignoriert... Oder einfach alles, was nicht in Schema F passt, mit Kreuz bei Punkt 9 belohnt ....

  • Nur was spricht dagegen, trotzdem vorher noch ein Schengenvisa zu genehmigen, wenn klar kommuniziert wurde, dass man das andere Visa in Anspruch nehmen wird, sobald die Voraussetzungen (Sprachnachweis) erfüllt sind?
    Einen besseren Rückkehrgrund kann es wohl kaum noch geben, als den Erwerb einer ganz legalen Daueraufenthaltsgenehmigung, auf die man sogar über das FZV einen Rechtsanspruch hat. Zumal wie du schreibst, wohl durchaus das Risiko besteht, dass man mit einer Straftat (Verstoß gegen Visabestimmungen ist ja eine Straftat) sich für die zukünftige Lebensplanung noch Steine in den Weg legt.


    Ich kann nur versuchen, die Sichtweise der DBM zu erklären.. und vielleicht liege ich ja da auch daneben.


    Insgesamt ist das ganze Gebilde , was zur Ablehnung bei beabsichtigter Heirat führt, für mich auch sehr unplausibel. Aber das hilft nicht: ich bin nicht die DBM und habe auch keinen Einfluss auf die Damen und Herren dort. Jeder kann sich an seinen zuständigen Politiker wenden; nur von da aus kann langfristig vielleicht eine Änderung kommen. Ich sehe aber da etwas schwarz, da die Zahl der Interessenten (und somit der Wähler) auch sehr übersichtlich ist.

  • Guten morgen,
    die Idee dieses meinem zuständigen Abgeordneten zu schildern ist vielleicht nicht verkehrt. Denn keiner mit dem ich spreche versteht die Ablehnung des Visas. Da kann ja dann irgendwas nicht stimmen in der Beurteilung meines Falles, wo ich doch den Heiratswillen gleich mit angegeben habe. Auch wenn ihr meint das war wohl ein Fehler. Vielleicht sollte ich auch dem Außenministerium schreiben, ob das tatsächlich so gewollt ist wie die DBM handelt. Wütend oder traurig sein hilft nicht.... vielleicht tatsächlich mal die Möglichkeiten in einer Demokratie nutzen und klären, ob die DBM verhältnismäßig handelt. Mir sind auch keine Probleme mit Horden von illegal abgetauchten Filipina in Deutschland bekannt

  • Ich kann nur versuchen, die Sichtweise der DBM zu erklären.. und vielleicht liege ich ja da auch daneben.


    Insgesamt ist das ganze Gebilde , was zur Ablehnung bei beabsichtigter Heirat führt, für mich auch sehr unplausibel. Aber das hilft nicht: ich bin nicht die DBM und habe auch keinen Einfluss auf die Damen und Herren dort. Jeder kann sich an seinen zuständigen Politiker wenden; nur von da aus kann langfristig vielleicht eine Änderung kommen. Ich sehe aber da etwas schwarz, da die Zahl der Interessenten (und somit der Wähler) auch sehr übersichtlich ist.


    Schon ok, war nicht gegen dich gerichtet. Das mit an die Politiker werden wäre in der Tat eher etwas beim FZV, da hier deutsche Staatsbürger schlechter gestellt werden als zumindest ein teil ausländischer Staatsbürger mit Daueraufenthalt in Deutschland. Das sollte zumindest bezüglich Grundgesetzt (alle sind vor dem Gesetz gleich) äußerst fragwürdig sein.


    Beim Schengenvisa wurde ja von Gerichten bereits der Visaprozess abgesegnet, und dass dabei selbst gegenüber den Gerichten keine vollständige Rückverfolgbarkeit der Entscheidungsfindung gegeben sein muss. Damit sind wir halt bei staatlich anerkannter Willkür, und das bei einem Rechtsstaat, bzw. Zusammenschluss von Rechtsstaaten.


    Im Grunde kann man ein Faß aufmachen, aber am Ende wird bei den meisten die Realität so sein, dass die Zeitschiene über den Klageweg keine Verbesserung bringt, das finanzielle Risiko bzw. die für den Klageweg notwendigen finanziellen Ressourcen doch lieber für weitere Besuche auf den Philippinen aufgebracht werden, ebenso die notwendige Zeit.

  • Ich habe schon einmal sehr gute Erfahrungen damit gemacht, den Wahlkreis-Bundestagsabgeordneten einzuschalten. Bei mir lag der Fall anders, die DBM wollte das Schengen-Visum ablehnen wegen meiner Adresse. Aussage am Telefon des damlaigen Leiters der Visaabteilung (mehr oder weniger wörtlich) "Herr Cagayan, mit ihrer Adresse bedeutet das für mich Prostitution". Das Ganze nur, weil ich (voller Überzeugung) auf der Reeperbahn wohnte und immer noch wohne.


    Der ganze Schriftverkehr zwischen Abgeordneten und Aussenminister ging über Wochen und endete damit, dass ich einen Anruf von der DBM bekam, dass das Visum am nächsten Tag abgeholt werden kann.


    Also, es lohnt sich schon, auch mal diesen Weg zu beschreiten.

    Paragraf 5 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern

  • Hallo Eckhard und andere,



    ich erlebe immer wieder in diesem Forum und in anderen wie hilflos versucht wird die Motivationen der DBM fuer willkuerliche Schengen-Visa-Ablehnungen mit dem gesunden Menschenverstand zu verstehen oder mit rechtsstaatlichem Denken. Die DBM bewegt sich in skandaloeser Weise im rechtsfreien Raum, alle die hier sprechen sind noch im rechtsstaatlichen Denken verhaftet, die DBM aber nicht!



    Es wird einfach nicht klar genug benannt, dass das Verhalten der DBM rechtsbruechig ist und es hat auch keinen Sinn vor das Verwaltungsgericht in Berlin zu gehen, denn das kostet Geld und dauert ca. 1 Jahr und wenn man Recht bekommt, heisst das nicht, dass das Schengen-Visum genehmigt werden muss, sondern nur: “Das die Botschaft neu zu entscheiden hat”. Und diese findet mit Sicherheit andere Gruende, wieder “fehlende Rueckkehrbereitschaft” zu unterstellen.



    Der Grund fuer dieses rechtswidrige Verhalten ist, dass die DBM Order hat vom Auswaertigen Amt in Berlin, “so viel wie moeglich abzulehnen”. Ob ein Prozentsatz vorgegeben wird oder nicht, weiss ich nicht.



    Ich habe gehoert, dass gewisse Genehmigungschancen bestehen, wenn die Filipina einen nahen Verwandten in Deutschland besuchen will, aber garantiert ist das auch nicht.



    Ein weiterer Tipp waere bei der Daenischen Botschaft einen Antrag zu stellen, weil man einen “Freund” besuchen moechte, der aber bekannt sei muss, und von da aus Deutschland besuchen. Die Daenen scheinen mehr Verstaendnis fuer grenzuebergreifende Liebe zu haben.



    Oder eine Europareise zu planen mit Ausgangspunkt Spanien...die spanische Botschaft scheint etwas humaner zu sein als die Deutsche, aber dann muss man Hotelreservierungen und andere Reservierungen vorweisen.



    Aber fuer all das ist es jetzt zu spaet, weil naemlich, lieber Eckhard, im Pass Deiner Partneren ein Ablehnungsstempel drin ist, den die anderen Botschaften dann sehen und einen “Trick” vermuten. Die Ablehnungsstempelpraxis erinnert mich an den “Judenstern”. Es hilft auch nicht, den Pass zu "verlieren" und einen Neuen ohne Stigmatisierungsstempel zu beantragen, weil Deine Freundin jetzt als “Abgelehnte” in einem internationalen Verzeichnis steht.



    Du siehst, Eckhard, mit den Filipinas wird nach meiner gedanklichen Assoziation wie mit “Aussaetzigen” umgegangen.



    Diese schikanoesen Umgangsformen sind angesichts der 2 Millionen Nordafrikaner noch mal ueberhaupt nicht zu verstehen.



    Das Einzige, was hilft ist, in Hong Kong oder Daenemark zu heiraten und dann ein Familienzusammenfuehrungsvisum zu beantragen.



    Dann kommt zwar die laestige Urkungenpruefung auf Deine Partnerin zu und die Ehefaehigkeitsueberpruefung durch Dein Standesamt, was aber auch penetrant und laestig vonstatten gehen kann mit Hausbesuchen durch DBM-Beauftragte im Geburtsort Deiner Filipina, Gespraeche mit Eltern und Nachbarn u.s.w.



    Wenn Du mehr wissen willst, gern ueber PM (persoenliche Mitteilungen).

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  • Guten morgen,
    die Idee dieses meinem zuständigen Abgeordneten zu schildern ist vielleicht nicht verkehrt. Denn keiner mit dem ich spreche versteht die Ablehnung des Visas. Da kann ja dann irgendwas nicht stimmen in der Beurteilung meines Falles, wo ich doch den Heiratswillen gleich mit angegeben habe. Auch wenn ihr meint das war wohl ein Fehler. Vielleicht sollte ich auch dem Außenministerium schreiben, ob das tatsächlich so gewollt ist wie die DBM handelt. Wütend oder traurig sein hilft nicht.... vielleicht tatsächlich mal die Möglichkeiten in einer Demokratie nutzen und klären, ob die DBM verhältnismäßig handelt. Mir sind auch keine Probleme mit Horden von illegal abgetauchten Filipina in Deutschland bekannt


    bringt nix habe ich damals auch versucht und den außenminister angeschrieben war der guido westerwelle ..als antwort kam ein standardschreben das solche fälle mit dem auswärtigen amt zu klären seien und sich da das ministerium nicht einmischen würde(sinngemäß den genauen wortlaut weiß ich nicht mehr)
    vom AA kam dann eiin schreiben auf nachfrage.. das eben dafür die DBM alleine zuständig sei und dann der übliche hinweis auf rechtsmittel die man einlegen könnte sprich remonstration klage beim VG etc


    gruss jogy

    Einmal editiert, zuletzt von jogy ()

  • Die DBM bewegt sich in skandaloeser Weise im rechtsfreien Raum, alle die hier sprechen sind noch im rechtsstaatlichen Denken verhaftet, die DBM aber nicht!


    Mehr als 93% der SchengenVisa werden genehmigt. Rein statistisch gesehen kann es schon kein "rechtsfreier Raum" sein.
    Leider haben die SchengenVisa zum "Kennenlernen" einen höhere Ablehnungsquote. Aber deswegen dies als "rechtsfreien Raum" zu bezeichnen, finde ich schon sehr gewagt.
    Und auch für mich sind manche Ablehnungen nicht verständlich... aber daran denken: wir wissen hier nur, was die Freunde oder Bekannte der Antragstellerinnen berichten. Was dort tatsächlichen im Interview gesagt wurde oder was ansonsten an Belegen vorgelegt wurde, kann man von hier aus nicht verifizieren,


    Zitat


    Es wird einfach nicht klar genug benannt, dass das Verhalten der DBM rechtsbruechig ist und es hat auch keinen Sinn vor das Verwaltungsgericht in Berlin zu gehen, denn das kostet Geld und dauert ca. 1 Jahr


    .. das ist ja ein Widerspruch in sich. Wenn es deiner Meinugn nach ein Rechtsbruch ist, sollte man vor ein VG ziehen.
    Und soviel ich weiss, kostet es unter Umständen nichts, weil Antragsteller ist pinoy/pinay die PK beantragen kann, denn er hat ja in der Regel zu wenig Einkommen.


    Zitat


    und wenn man Recht bekommt, heisst das nicht, dass das Schengen-Visum genehmigt werden muss, sondern nur: “Das die Botschaft neu zu entscheiden hat”.


    Nein, die Botschaft wird dann im Urteil verpflichtet, ein Visum auszustellen.. meist wird ein Vergleich geschlossen, dann wird die Bostchaft erst recht ein Visum ausstellen.


    Der Grund fuer dieses rechtswidrige Verhalten ist, dass die DBM Order hat vom Auswaertigen Amt in Berlin, “so viel wie moeglich abzulehnen”. Ob ein Prozentsatz vorgegeben wird oder nicht, weiss ich nicht.


    Diese Mär hält sich von Jahr zu Jahr und wird nicht richtiger. Kein Visa-Entscheider hat etwas davon, wenn er eine hohe Ablehnungsquote vorweisen kann. Und es gibt absolut keine Indizien oder Beweise, dass solche Anweisungen existieren.

  • "Mir sind auch keine Probleme mit Horden von illegal abgetauchten Filipina in Deutschland bekannt"


    Ich habe dies mal versucht, anhand von Daten und Fakten zu prüfen. Demnach wurden 2016 14757 Schengenvisa für die Philippinen erteilt, Ablehnungsquote war 8,57%.
    Das BKA hat in seiner Statistik 2016 bei den Philippen unter dem Punkt "Unerlaubter Aufenthalt ohne unerlaubte Einreise" 94 Straftaten ausgewiesen, und unter dem Punkt "Unerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ungeklärter Einreise" 29 Straftaten (hier dürften wohl alle Aufenthaltstitel zusammengefasst sein). Das heißt, bei weniger als 0,6% der mit Schgengenvisum eingereisten Personen kam es wohl zu einem Verstoß gegen die Visabestimmungen.

  • Mehr als 94% der SchengenVisa werden genehmigt. Rein statistisch gesehen kannd es schon kein "rechtsfreier Raum" sein.
    Leider haben die SchengenVisa zum "Kennenlernen" einen höhere Ablehnungsquote. Aber deswegen dies als "rechtsfreinen Raum" zu bezeichnen, finde ich schon sehr gewagt.
    Und auch für mich sind manche Ablehnungen nicht verständlich... aber daran denken: wir wissen hier nur, was die Freunde oder Bekannte der Antragstellerinnen berichten. Was dort tatsächlichen im Interview gesagt wurde oder was ansonsten an Belegen vorgelegt wurde, kann man von hier aus nicht verifizieren,



    das ist ebenfalls ein aspekt den man bedenke sollte klar hat jeder nur die besten absichten und klar wird jeder der diesen weg gehen will seine zukünftige als die beste von allen ansehen und auch hier so darstellen


    nur muß ich ehrlich sagen wenn ich der sachbearbeiter bei der dbm wäre hmmmmmmmm hätte auch so meine probleme
    ich war damals zusammen mit meiner frau auf der botschaft allerdings fürs FZV...was ich da teilweise an paaren habe reinkommen sehen und visen beantragen hat mich schon etwas erschreckt und mir manche entscheidung der DBM auch verständlicher gemacht
    ohne irgendjemand hier was zu unterstellen aber die mitarbeiter in der botschaft erleben das tag für tag uund ich persönlich denke wenn ich wirklich errnsthaft daran interessiert bin mit meiner filiipina den gemeinsamen weg im leben weiterzugehen..dann setze ich auch allles daran das es klappt es mag seine zeit dauern bis man sein ziel erreicht hat und es ist eine harte zeit für beide...aber letztendlich klappt es wenn man dranbleibt und wenn man dann die richtige erwählt hat dann hat sich der ganze stress gelohnt


    gruss jogy

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    Diese Mär hält sich von Jahr zu Jahr und wird nicht richtiger. Kein Visa-Entscheider hat etwas davon, wenn er eine hohe Ablehnungsquote vorweisen kann. Und es gibt absolut keine Indizien oder Beweise, dass solche Anweisungen existieren.


    Da muß ich vehement widersprechen. Ich weiß von einem Fall, liegt schon ein paar Jahre zurück, daß unter den Visa-Entscheidern ein Wettbewerb "ausgeschrieben" worden ist, wer die meisten Visa-Ablehnungen hat und wer am längsten einen Visa-Antrag zeitlich hinauszögern kann. Als das rausgekommen ist, sind alle Beteiligten von einem Tag auf den anderen strafversetzt worden, Afghanistan, Jemen usw.


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    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
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    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.

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    .. das sagt uns doch, dass sowas nicht offiziell geduldet wird und schon garnicht von übergeordneter Stelle angeordnet wird.... sonst wären die Sachb ja belohnt worden -:)


    Aber es sagt uns auch, daß dort Sachbearbeiter sitzen, die gerne Spielchen trieben (oder getrieben haben) mit Menschen, die sich nur schlecht oder gar nicht wehren können. Und meine Fantasie geht soweit, daß ich mir das auch zum heutigen Zeitpunkt vorstellen kann.


    Und ob das offiziell geduldet wird oder angeordnet worden ist und hinterher niemand etwas von weiß, steht auf einem anderen Blatt.


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    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
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    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.

  • Was sagen uns die letzten Beiträge von indirekt Betroffenen hier: Die Auslandsvertretungen sollten ein starkes Eigeninteresse haben, ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu machen.


    Und an unsere Politiker: Es sollte in diesem Staat wieder verstärkt darauf geachtet werden, dass diejenigen, wo sich nicht an die Regeln halten, vereinfachter und härter sanktioniert werden, anstatt von vornherein alle als potentieller Regelbrecher zu sehen, und also große Hürden aufzubauen. Aber dazu fehlt vielen Politikern Richtung linken Rand der Willen, und Richtung konservativen Rand die Eier, diese umzusetzen. Aber gut, was will man erwarten, wenn eine Bundeskanzlerin zur Einwanderung nach Deutschland ermutigt und auffordert unter Missachtung geltenden Rechts und Regelungen...


    Aber dann entrüstet man sich gegen Trumps Migrationspolitik bei illegalen Einwanderern, nur wenn die Aussagen, wo ich höre stimmen, ist es für einen Amy wesentlich einfacher, Familienangehörige aus Nicht-USA zu sich ins Land zu holen als für unsereiner hier in Deutschland.