Eckhard/Ablehnung Schengen-Visa trotz dokumentiertem späteren Heiratswillen und FZ-Visum für Heirat

  • Zitat

    Mehr als 94% der SchengenVisa werden genehmigt. Rein statistisch gesehen kann es schon kein "rechtsfreier Raum" sein.

    Noch Zitat: "Leider haben die SchengenVisa zum "Kennenlernen" einen höhere Ablehnungsquote. Aber deswegen dies als "rechtsfreien Raum" zu bezeichnen, finde ich schon sehr gewagt.
    Und auch für mich sind manche Ablehnungen nicht verständlich... aber daran denken: wir wissen hier nur, was die Freunde oder Bekannte der Antragstellerinnen berichten. Was dort tatsächlichen im Interview gesagt wurde oder was ansonsten an Belegen vorgelegt wurde, kann man von hier aus nicht verifizieren."



    Hallo HgE, ich habe aber das rechtsbruechige Willkuerverhalten bei meiner Verlobten selbst miterlebt (damals durfte man noch begleiten) und auch von filippinischen Freunden. Studienbescheinigungen haben z. B. nichts gegolten, obwohl ein Kontrollanruf bei Direktor der Ausbildungsstaette erfolgreich war. Und dass Kennlern-Visa hochprozentig abgelehnt werden sollen, steht auch nicht im Schengengesetz. Der Europarat hat (habe die Quelle damals ueberprueft, kann es aber nicht mehr finden) die Botschaften aufgefordert, die Schengen-Kriterien buchstabengetreu anzuwenden und nicht willkuerlich, wie es taeglich geschieht. Der Statistik kann ich leider nicht trauen, wenn ich mir unseren Fall und alle die Ablehnungen aus dem Bekanntenkreis von serioesen Filippinas anschaue. Und appropos "rechtsbruechige Willkuer" hier im Forum hat ein ca. 55-jaehriges Mitglied berichtet, dass nach Heirat auf den Philippinen, er muss noch bis 65 in Deutschland arbeiten, das Familienzusammenfuehrungsvisum abgelehnt wurde, mit der Begruendung: Verdacht auf Scheinehe, weil er seine Frau nur 3 Mal im Jahr besuche. Also HgE, rechtsbruechige Willkuer der DBM an allen Ecken und Kanten. Und die Info, dass die Ablehnungsorder vom Auswaeriten Amt kommt, stammt von einer ehemaligen Boschaftsmitarbeiterin.


    Aber die das Leitungsteam hier argumentiert IMMER pro Botschaft, da scheint es sehr enge Verbindungen zu geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Justice77 ()

  • Aber es sagt uns auch, daß dort Sachbearbeiter sitzen, die gerne Spielchen trieben (oder getrieben haben) mit Menschen, die sich nur schlecht oder gar nicht wehren können.


    Nun ja, das kannst du so sehen.. ich sehe aber an der Reaktion (Strafversetzung) dass das nicht geduldet wird oder wurde.
    Und ob jetzt wieder Leute da 'ihr Spielchen' treiben, kann niemand beweisen.. man siehe die hohe Erteilungsquote für SchengenVisa ingesamt an.
    Mir ist der Vorgang aber garnicht bekannt.. (aber ich muss ja nicht alles mitkriegen -:) )


    Hallo HgE, ich habe aber das rechtsbruechige Willkuerverhalten bei meiner Verlobten selbst miterlebt (damals durfte man noch begleiten) und auch von filippinischen Freunden. Studienbescheinigungen haben z. B. nichts gegolten, obwohl ein Kontrollanruf bei Direktor der Ausbildungsstaette erfolgreich war. Und dass Kennlern-Visa hochprozentig abgelehnt werden sollen, steht auch nicht im Schengengesetz. Der Europarat hat (habe die Quelle damals ueberprueft, kann es aber nicht mehr finden) die Botschaften aufgefordert, die Schengen-Kriterien buchstabengetreu anzuwenden und nicht willkuerlich, wie es taeglich geschieht.


    Das Kennenlern-Visum gibts ja sooo garnicht. Damit bezeichne ich die Kategorie, wo Freund die Freundin einlädt.
    Es ist rechtlich gesehen ein normales SchengenVisum auf das generell eben kein Anrecht besteht .
    Und die "buchstabengetreue Aufforderung des Europarates" (diese Anweisung kenne ich auch nicht) wäre ja so allgemein, dass jeder Staat, jede Botschaft, jeder Sachbearbeiter darunter was anderes verstehen kann.


    Leider gibt es kaum objektive Kriterien. Die Kriterien die im SchengenCodex stehen (Verpflichtungserlärung ,Return ticket (nicht bei der DBM), Krankenversicherung etc) sind ja mitlerweile formale Bedingungen, ohne die es ohnehin kein Visum geben würde.
    Bei der DBM steht fest: Nachgewiesene Arbeit, Regelmässiger Geldeingang, nachgewiesener zur Arbeit passenden Urlaub... führt im Regelfall zum Visum. Bei allen anderen muss man leider die Wahrscheinlichkeit unter 50% senken.
    Bei Verwandten (Eltern, Kinder) wird auch in der Regel erteilt.


    Der Statistik kann ich leider nicht trauen, wenn ich mir unseren Fall und alle die Ablehnungen aus dem Bekanntenkreis von serioesen Filippinas anschaue.


    ..da die Statistik immer aus kleinen Anfragen an die Bundesregierung erstellt werden, halte ich sie für richtig. Andere Statistiken haben wir leider nicht.


    Zitat


    Und appropos "rechtsbruechige Willkuer" hier im Forum hat ein ca. 55-jaehriges Mitglied berichtet, dass nach Heirat auf den Philippinen, er muss noch bis 65 in Deutschland arbeiten, das Familienzusammenfuehrungsvisum abgelehnt wurde, mit der Begruendung: Verdacht auf Scheinehe, weil er seine Frau nur 3 Mal im Jahr besuche. Also HgE, rechtsbruechige Willkuer der DBM an allen Ecken und Kanten.


    Den Fall kenn ich nicht. Ich kenne eine Fall , wo der Deutsche seine Verlobte noch nie gesehen hat und sie heiraten wollte. Da kann ich die Ablehnung (Scheinehe) nachvollziehen.
    Scheinehe ist (Gott sei Dank) bei der DBM ein sehr seltenes Thema! Man sehe sich mal andere zB (afrikanische) Länder an.
    Deswegen sehe ich da überhaupt keine Rechtsbrüche.. zudem kann man sich bei FZ/Heiratsvisum sehr wehren.



    Und die Info, dass die Ablehnungsorder vom Auswaeriten Amt kommt, stammt von einer ehemaligen Boschaftsmitarbeiterin.


    Dann würde ich mal Ross und Reiter nennen.. ich könnte ja dann mal das AA anschreiben und um Stellungnahme bitten.. von mir aus PN


    Zitat


    Aber die das Leitungsteam hier argumentiert IMMER pro Botschaft, da scheint es sehr enge Verbindungen zu geben.


    ..das wäre schön. Dann könnte ich reich werden, wenn ich nur ein bisschen Einfluss auf die Visavergabe hätte. -:)

  • Hallo,
    ich danke erstmal allen, die seit meinem Post ihre Gedanken und Erfahrungen mit mir teilen. Insbesondere danke ich hge für die sachliche Moderation und die Weitergabe seiner langjährigen Erfahrungen.

  • Ich habe versucht mich in die Denkweise der DBM hineinzuversetzen, kann auch deren Skepsis gegenüber manchen Anträgen nachvollziehen.
    Dennoch ein paar Gedanken:
    Meiner Meinung nach ist bei einem Schengen-Visa bei der Beurteilung immer der Einzelfall zu bewerten. Hierzu gehört eben nicht nur die Beurteilung der Antragstellerin, sondern es muss zur Abwägung der Gefahr eines Missbrauchs auch das Ziel und der Beweggrund des Antrages genau geprüft werden. Hierbei spielt auch die Glaubwürdigkeit des Einladenden und der Zweck der Reise nach Deutschland eine Rolle. In meinem Fall dient sie der optimalen Vorbereitung eines Menschen, der mich heiraten wird und mit mir gemeinsam hier dazu alles mitvorbereiten will. Deutsch lernt man leichter in deutschem Umfeld. Das tatsächliche Leben wie es sein wird lernt man nur Vorort richtig kennen.
    Ich wehre mich nach wie vor gegen den Gedanken, nichtwohlhabende phillipinische Menschen sind potentielle Visamissbraucher. Nicht jeder Ausländer ist kriminell. Nicht jede Zuwanderung ist schlecht für Deutschland. Meine Verlobte hat zwar aufgrund ihres Lebensweg nicht die Chance der Blaupause der Botschaft zu entsprechen, aber sie hat den Charakter, die Willenskraft und das Potential nicht nur ein Gewinn für mich, sondern auch für das Land zu sein. Aufgrund der kulturellen Prägung sehe ich Menschen aus den Phillipinen näher an der deutschen "Leitkultur" als andere Zuwanderer. Dieser Generalverdacht ist schon schwer zu ertragen. Ich warte jetzt die Remonstration ab, meine Verlobte macht den A1 jetzt in Manila. Arbeiten, um Einkommen für die Visa Auflagen zu verdienen kann sie jetzt natürlich erst recht nicht. Das hat jetzt schon fast was vom Hauptmann von Köpenick.....
    Ich werde unserer Remonstration neben allen bereits besorgten, über die Anforderungen des Schengen-Visa hinausgehenden und für das Heiratsvisa notwendigen Nachweise hinzufügen, auch den Nachweis des bezahlten A1. Wenn die in der Botschaft dann immer noch nicht glauben, dass hier keine Visamissbraucher einen Antrag stellen kann ich auch nicht helfen. Dann will man es nicht sehen. Das hat dann aber nichts mehr mit Verwaltungshandeln nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu tun. Danach darf der Staat nicht stärker in die Rechte von Bürgern eingreifen als es die Maßnahme erfordert. Auch wenn meine Verlobte noch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, werde zumindest ich durch unnötige Kosten für eine sinnlose Vorab-VE, Kosten der nachzuweisenden KV, Kosten für Ihre Dokumente für das Schengen-Visa, Kosten für eine Wohnung in Manila für die Kurszeit meiner Verlobten belastet. Wie ich schon geschrieben habe, muss die Botschaft die Prüfung der Verwurzelung vorher prüfen bevor dem Einlader sinnlose Kosten und den ALB unnötige Arbeit gemacht wird.
    Aber ist wahrscheinlich alles sinnlos. Da wir sowieso das Heiratsvisum beantragen bleibt am Ende nur diese Grenzerfahrung, das Entsetzen über die Einstellung gegenüber phillipinischen Bürgern, den tollen Eindruck den Deutschland in ihrer Familie hinterlässt, die interessanten Kommentare hier bei Familie, Freunden und Arbeitskollegen und bei mir eine neue Sichtweise auf ein Land auf das ich eigentlich immer sehr stolz war

  • @ Eckard: Willkommen im Club der Erwachten über unser liebes Land ... Vermutlich wird das ganze Vorgehen jeweils durch interne Juristen auf Legitimation geprüft worden sein, in meinen Augen ist es indirekt die Schaffung eines rechtsfreien Raumes auf deutschem Hoheitsgebiet.


    Ich kann es meiner Holden und deren Familie auch kaum noch vermitteln, wieso und weshalb es so ist ... Und meinen Kollegen und Bekannten fällt es auch sehr schwer...


    Sehe es wie du, sehe aber die Verhaltensweise selbst bei bereits verheirateten Paaren (unter anderem auch der verlinkte Artikel aus letzter Woche). Ich hab da wenig Hoffnung, aber lasse es uns wissen, wie es aus geht. Bin in einer sehr ähnlichen Situation, muss nur noch den Feinschliff an der Remonstration machen. Spätestens zum WE geht sie raus, und wenn auch nur zur Beschäftigungstherapie. Und ebenso die Anfrage nach neuem Visatermin, wenn es sein muss, so oft wie möglich während ihrs Sprachkurses, wo sie eh vor Ort ist.


    Vielleicht trifft ja meine Holde deine beim Sprachkurs, meine wird voraussichtlich am 08.06 starten.

  • Hallo nochmal,
    meine Verlobte ist jetzt zum A1 in Manila beim Goethe-Institut für den Beginn 18.06. angemeldet und hat die erforderlichen Übersetzungen für das Standesamt hier gemacht. Auch das Schreiben vom Standesamt selbst hat sie übersetzen lassen, damit diese wissen sie hat alles verstanden was die Heiratsanzeige dort betrifft.
    All die Dinge, die wir mit dem Schengen-Visa hier machen wollten. Am Donnerstag geht sie damit zur Botschaft und gibt Kopien davon zu unserer Remonstration. Mehr können wir jetzt auch nicht mehr machen als zu dokumentieren wie ernst unsere Heiratsabsicht ist. Alle sonstigen Dokumente für das Heiratsvisa, die wir schon besorgt hatten haben wir als Scan schon der Remonstration beigefügt. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bearbeiter sklavisch am fehlenden Einkommen festhalten oder vielleicht doch eine umfänglichere Prüfung mit der Würdigung aller glaubhaft gemachten Argumente zur Entkräftung dieser unglaublichen Annahme eines möglichen Visaverstoßes stattfindet. Unsere Argumente und die Vorlage so vieler kostenpflichtigen Dokumente sowie der Deutschkurs sollten doch mehr Sicherheit geben als irgendwelche Einkommensnachweise. Warum man beim Schengen Visa überhaupt die Kinder angeben soll ist mir nie klar geworden, da diese nie zu einer Rückkehrwilligkeit gerechnet werden. Ich sage nach wie vor, dem Schengen Visaverfahren sollte immer erst die Prüfung des Einkommens vorgeschaltet werden, damit die dann unnötige Beibringung einer VE gespart wird

  • Alle sonstigen Dokumente für das Heiratsvisa, die wir schon besorgt hatten haben wir als Scan schon der Remonstration beigefügt.


    Das ist zwar ein sehr ungewöhnlicher Weg.. aber warum nicht. Mehr als versuchen kann man nicht.


    Allerdings wird höchstwahrscheinlich rauskommen, dass ihr dann sofort das Heiratsvisum beantragen solltet.
    Man kann eben jedes Argument pro oder kontra einsetzen.


    Aber wie gesagt: SchengenVisum ist in dieser Konstellation meist ein Glückspiel.

  • Das ist zwar ein sehr ungewöhnlicher Weg.. aber warum nicht. Mehr als versuchen kann man nicht.


    Allerdings wird höchstwahrscheinlich rauskommen, dass ihr dann sofort das Heiratsvisum beantragen solltet.
    Man kann eben jedes Argument pro oder kontra einsetzen.


    Aber wie gesagt: SchengenVisum ist in dieser Konstellation meist ein Glückspiel.

    Das wird interessant werden, da wird bei denen in Kürze eine zweite Remonstration rein flattern mit fast dem gleichen Vorgehen und dem gleichen Grund: unterstellter Verstoß gegen Schengenvisa ist schwachsinnig wegen der zukünftigen und fest beabsichtigen gemeinsamen Lebensplanung. Nur dass ich und meine Holde schon einen Schritt weiter sind bei der gemeinsamen Lebensplanung. Da bin ich echt gespannt, wie unsere beiden Fälle verlaufen.

  • wenn das visa abgelehnt wird dann erstattet die KV den betrag zurück hab ich selbst seinerzeit so erlebt und flugtickets zu buchen VOR erteilung des visums ist nicht mehr nötig

  • Das ich Flugtickets vor Visaerteilung gebucht hatte, war natürlich ein Fehler und muss ich auf meine Kappe nehmen. Allerdings hielt ich meinen Einzelfall auch für schlüssig genug, um die mögliche fehlende Rückkehrwilligkeit für die Zeit bis zum Heiratsvisa zu begründen.
    Widersprechen möchte ich der Aussage, mein Remonstrationweg mit dem fortlaufenden Vorlegen jedes Schrittes zur Erlangung des Heiratsvisas wäre ungewöhnlich. Ich kann im Nachhinein kein Einkommen meiner Verlobten herzaubern. Arbeiten kann sie wegen des A1 jetzt natürlich auch nicht.
    Ich sehe nach wie vor in der Bewertung von Einkommen nur ein Indiz zur Beurteilung eines Missbrauchsverdachtes. Wer das vor hat macht das auch, so viel kann man gar nicht verdienen dort. Meine Argumentation und unsere belegten Planungen sind viel stichhaltiger. So sehr ich die Botschaft verstehe, sind aber alle Indizien zur Bewertung heranzuziehen. Unsere sind geschaffene Fakten, keine weichen schwammigen Voraussetzungen, die nicht mal genau definiert sind.
    Auch die Meinung, wer ein Heiratsvisa anstrebt bekommt deswegen vorab kein Schengen-Visa kann nicht richtig sein. Wo liegt da der faktische Ausschlußgrund ? Am Ende wird die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs bewertet und da sind dann alle Tatbestände zu bewerten um am Ende zu einer verhältnismäßigen Entscheidung zu kommen. Von daher habe ich es noch nicht aufgegeben, da ich mal davon ausgehe, dass in einem Remonstrationsverfahren genauer hingeschaut wird und wir seitdem viele neue Dokumente zur Untermauerung unseres Heiratswillens vorgelegt haben

  • Das ich Flugtickets vor Visaerteilung gebucht hatte, war natürlich ein Fehler und muss ich auf meine Kappe nehmen.


    Das war kein Fehler, der mit der Ablehnung zu tun hat. Das Ticket kannst du ja stornieren und wird (hoffentlich) zum Teil ersetzt.
    Ich würde auch vorher ein Ticket buchen, allein um einen konkreten Zeitrahmen zu haben, den man bei VE, Antrag angeben kann.
    Denn im Nachhinein ein Ticket zu besorgen, was auf den beantragten Zeitrahmen passt, kann schwierig werden; besonders bei kurzer Laufzeit.



    Widersprechen möchte ich der Aussage, mein Remonstrationweg mit dem fortlaufenden Vorlegen jedes Schrittes zur Erlangung des Heiratsvisas wäre ungewöhnlich. Ich kann im Nachhinein kein Einkommen meiner Verlobten herzaubern. Arbeiten kann sie wegen des A1 jetzt natürlich auch nicht.


    Das "Ungewöhnliche" ist meine persönliche Einschätzung, die allgemein auf die Erteilung SchengenVisa zutreffen. Dass im Einzelfall auch anders entschieden wird, ist klar.


    Meine Argumentation und unsere belegten Planungen sind viel stichhaltiger. So sehr ich die Botschaft verstehe, sind aber alle Indizien zur Bewertung heranzuziehen. Unsere sind geschaffene Fakten, keine weichen schwammigen Voraussetzungen, die nicht mal genau definiert sind.


    Ich finde es gut, dass du bei deiner Strategie oder Argumenten bleibst. Ich wünsche euch viel Glück.

  • Am Ende wird die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs bewertet und da sind dann alle Tatbestände zu bewerten um am Ende zu einer verhältnismäßigen Entscheidung zu kommen.


    Da bin ich ganz deiner Meinung, aber ich zweifle stark daran, dass es die Botschaft so macht. Bei uns wurden 4 Punkte aufgelistet, was die Botschaft für die Erstellung der Rückkehrprognose berücksichtigt. Die Wortwahl legt nahe, dass dies generell so ist, und nicht nur auf unseren Fall bezogen. Vermute mal, die 4 Punkte familiäre Bindung, wirtschaftliche Bindung, frühere korrekte Nutzung Schengenvisa und Veränderung persönliche Lebenssituation sind bei euch ebenso gelistet.


    Z. B. die ordnungsgemäße Nutzung eines Schengenvisas in der Vergangenheit: Damit werden ordnungsgemäße Nutzung von Visas von anderen Staaten von vornherein ausgeschlossen. Da dieses ganz Prozedere ja nur deswegen statt findet, weil man unterstellt (und dass sicherlich auch nicht zu unrecht), dass bei großem wirtschaftlichen Gefälle zwischen Herkunftsland und Schengenraum die Rückkehrwilligkeit zurück geht, sind meiner Meinung nach für eine Rückkehrprognose generell auch die ordnungsgemäße Nutzung von Visa anderer Staaten, die wirtschaftlich deutlich über den Philippinen stehen, zu berücksichtigen. Dies ist auch ein klares Indiz für eine Rückkehrwilligkeit. Dennoch wird aus Willkür oder Faulheit oder Überlastung oder Arroganz/Überheblichkeit das Kriterium so festgelegt, dass solche Indizien zu Gunsten des Antragstellers von vornherein ausgeschlossen werden.

  • ja das stimmt raphael,,habe ich seinerzeit auch so gesehe meine frau hatte in australien englisch studiert und ist totzdem ordnungsgemäß nach ablauf des visa zurückgekehrt,,wurde gar nicht berücksichtigt von der DBM..es hieß einfach das sie ja jetzt zu ihrem freund nach D will und da halt die gefahr besteht,daß sie nicht zurück geht.


    da sie auch noch eine ausbildung als caregiver hatte und in australien jederzeit eine arbeit gefunden hätte und dort auch eine freundiin von ihr lebt die ihr hätte helfen können konnte ich auch nicht nachvollziehen warum ihre ordnungsgemäße rückkehr nichht gewertet wurde
    so blieb nichts anderes übrig als der sprung ins kalte wasser und das heiratsvisa beantragen.
    finde das auch nicht ok das man enem menschen nicht die chance läßt sich das land in dem er vorhat in zukunft zu leben mal anzusehen und dann zu entscheiden ob es einem da gefällt

  • https://www.rechtsanwalt-frueh…erwaltungsgericht-berlin/


    Hier mal ein interessantes Urteil zu dem Thema Verwurzelung und Rückkehrbereitschaft.
    Passt jetzt zwar nicht genau auf meinen Fall, zeigt aber auf, das die Themen Einkommen und Kinder sehr differenziert zu betrachten sind und diese bei einer Entscheidung gegen die Gewährung eines Schengen-Visa halt nur Indikatoren darstellen, die Behörde gleichwohl alle Aspekte eines Antrages zu prüfen hat.


    Einige aufschlussreiche Kernsätze:



    Daran geht die Beklagte (Botschaft) vorbei, indem sie die Verwurzelung eines Menschen ausschließlich wirtschaftlich und kleinfamiliär definiert


    Nichts deutet darauf, dass die hier gegebenen zweideutigen Umstände (kein fester Beruf, Großfamilie im Land, geringes Grundeigentum) Zeichen für mangelnde Bindung der Klägerin an ihr Heimatland sind und es für sie (anders als bei Menschen üblich) keine anderweitigen Bindungen an das Land gibt, dessen Sprache sie spricht, in dem
    sie geboren und aufgewachsen ist, so dass ihr das Leben in der Fremde verlockender scheinen muss.


    Somit kann sich die Botschaft, trotz großem Ermessensspielraums, nicht ausschließlich bei einer Ablehnung nur auf fehlendes oder geringes Einkommen stützen um die Rückkehrbereitschaft grundsätzlich zu verneinen.

  • *
    In einem Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Berlin hat ein Richter vor geraumer Zeit sehr treffend die Pervertierung der Beurteilung der Rückkehrwilligkeit beschrieben:


    … kann die ihr (der Botschaft) bekannten Tatsachen beliebig dahin würdigen, ob die erforderliche Verwurzelung vorliegt. Sie darf – wie bisher üblich –


    • Kinderlose und Unverheiratete für ungenügend verwurzelt ansehen, weil sie keine Kinder haben und nicht verheiratet sind.
    • Eltern erwachsener Kinder darf sie so ansehen, weil ihre Kinder erwachsen und nicht mehr betreuungsbedürftig sind.
    • Eltern kleiner, betreuungsbedürftige Kinder darf sie so ansehen, weil sie mit ihrem Reisewunsch belegen, dass die Bindung zu den Kindern zu schwach ist oder zu erwarten steht, dass sie ihre Kinder nachholen werden.
    • Ähnliches gilt für alleinreisende Ehegatten.
    • Vermögenslose darf sie für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt ansehen.
    • Vermögende darf sie gleichermaßen einschätzen, weil ihr Vermögen ins Ausland transferiert oder von dort aus verwaltet werden kann.
    • Wer arbeitslos ist, darf von ihr für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt gehalten werden.
    • Wer Arbeit hat, kann so betrachtet werden, weil sie zu schlecht entlohnt wird.
    • Wer gut bezahlte Arbeit hat, kann so gewürdigt werden, weil er im Schengen-Ausland besser bezahlt würde.
    • Alte Menschen können als in ihren Heimatländern nicht verwurzelt bezeichnet werden, weil die dortige Krankenversorgung und Altenpflege zu schlecht ist.
    • Junge Menschen können dort als nicht ausreichend verwurzelt betrachtet werden, weil sie aus ihrem Leben an besserer Stelle mehr machen wollen.


    Sie (die Botschaft) kann all diese Umstände aber auch gegenteilig bewerten.


    Betrachtet man die Ausführung des Richters, so kann man ganz klar erkennen, daß in der Botschaft die reine Willkür herrscht, herrschen kann oder herrschen könnte. Und das hat nichts mit Menschlichkeit zu tun.


    Und hier der Link zum gesamten Urteil, in Absatz 23 ist das festgehalten, was ich hier geschrieben habe.


    *

    [align=center]*
    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
    *
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.

    Einmal editiert, zuletzt von pinoyviking ()

  • Die Botschaft KANN das aufgrund ihres großen Ermessensspielraumes natürlich machen. Sie darf aber bei ihrer Entscheidung das Ermessen aber nicht fehlerhaft ausüben oder gar den Sinn und Inhalt höherwertige Normen damit nicht aushebeln. Sie muss in jedem Einzelfall eine Guterabwägung zwischen dem Schutzbedürfnis des Staates und der Würdigung aller vorgebrachten Angaben im Antrag durchführen.


    Wenn dem so wäre bräuchte es ja keine Klagemöglichkeit mehr bzw dieser wäre von vorne herein sinnlos. Dem ist aber nicht so. Siehe mein gepostetes Urteil.
    Ich gehe auch davon aus, dass die Entscheider den Tenor der diversen Urteile kennen und bei der Entscheidung berücksichtigen. Kein Bearbeiter möchte sich grobe Fehler bei Entscheidungen durch ein Gerichtsurteil um die Ohren hauen lassen

  • Die Botschaft Wenn dem so wäre bräuchte es ja keine Klagemöglichkeit mehr bzw dieser wäre von vorne herein sinnlos. Dem ist aber nicht so. Siehe mein gepostetes Urteil.
    Ich gehe auch davon aus, dass die Entscheider den Tenor der diversen Urteile kennen und bei der Entscheidung berücksichtigen. Kein Bearbeiter möchte sich grobe Fehler bei Entscheidungen durch ein Gerichtsurteil um die Ohren hauen lassen


    *


    Die Botschaft kann in jeder Richtung argumentieren, so wie ihr es beliebt und wir, die Antragsteller/innen stehen immer auf der Verliererseite.


    *

    [align=center]*
    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
    *
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.