Das erfüllt aber kein Tatbestandsmerkmal der Ablehnungsgründe. Das schafft ja keinen Ablehnungsgrund aufgrund der Gefahr eines Visamissbrauchs. Im Gegenteil. Wenn das so begründet wird nehme ich mir einen Anwalt. Alles darf man sich dann auch nicht gefallen lassen. Werde ich jetzt schon für eine Heiratsabsicht damit bestraft das ich die Braut vorher nicht treffen darf? Ich kann ja einiges verstehen, aber das geht dann zu weit
Nun ja, vermutlich sind das alles Aussagen, die mündlich unter 4 Augen getätigt werden, und damit nicht nachweisbar sein werden.
Der Visakodex schreibt die Ablehnungsgründe vor, und da wird dann die Botschaft irgendwo ihr Kreuz setzen. Und dass dann sicherlich nicht bei einem Punkt, wo man hart prüfen kann, sondern bei einem Punkt, wo Ermessungsspielraum dahinter steckt, am besten bei einem mit sehr sehr viel Ermessungsspielraum, sofern das geschilderte der Wahrheit entspricht.
Bin gespant, wie den Fall aus geht, da er sehr sehr ähnlich gestrickt ist wie mein Fall, bei euch ist es jetzt dann das Heiratsvisum, bei uns dann das FZV, dass dann kommt.