Eckhard/Ablehnung Schengen-Visa trotz dokumentiertem späteren Heiratswillen und FZ-Visum für Heirat

  • Ich werde das mal recherchieren, ggf. einen Steuerberater konsultieren. Falls ich etwas rausfinde, was von Interesse ist werde ich es posten

    Es gibt hier einen sehr kompetenten Member in Steuerfragen.

    Schreib ma eine PN an kaunlaran.

    Die kosten für den Steuerberater kannst Du Dir dann vermutlich sparen.

  • Ich werde das mal recherchieren, ggf. einen Steuerberater konsultieren. Falls ich etwas rausfinde, was von Interesse ist werde ich es posten

    Also in Brandenburg war es nicht absetzbar..."private" Vergnügungen meinte mein Steuerberater und auch mein Finanzamt...kann aber heute anders sein

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • so ist es...selbst später kann man den Integrationkurs nicht steuerlich absetzen

    da hat nach meiner Erinnerung irgendein VG mal anders geurteilt:



    Zitat

    Und die Kosten für Integrationskurse?


    Der allgemeine Integrationskurs dauert 660 Stunden und besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Jeder Teilnehmer muss pro Unterrichtsstunde 1,95 Euro zahlen – also insgesamt 1.287 Euro. Den Rest übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ist die Teilnahme an einem solchen Integrationskurs verpflichtend, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

    https://www.vlh.de/wissen-serv…-der-steuer-absetzen.html

  • Ah ok, das hatte ich überlesen... Mist das wußte ich damals auch nicht...

    Prüfe doch mal, ob Dein Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch „offen“ ist.

    Möglicherweise kann ein Antrag auf Änderung noch gestellt werden.


    kaunlaran weiß das besser als ich, aber ich meine wenn der Vorbehalt der Nachprüfung noch nicht aufgehoben ist, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.

  • Prüfe doch mal, ob Dein Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch „offen“ ist.

    Möglicherweise kann ein Antrag auf Änderung noch gestellt werden.


    kaunlaran weiß das besser als ich, aber ich meine wenn der Vorbehalt der Nachprüfung noch nicht aufgehoben ist, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.

    Ich gebe jährlich ab, und 2016 ist durch... Könnte höchstens Versuchen das nachträglich geltend zu machen. Kenne mich da leider zu wenig aus.

  • Ich gebe jährlich ab, und 2016 ist durch... Könnte höchstens Versuchen das nachträglich geltend zu machen. Kenne mich da leider zu wenig aus.

    Klappt m.E. - sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist - nicht, es sei den, der Steuerbescheid ist in diesem Punkt vorläufig. Dies ist z.B. eine Ungerechtigkeit in unserem Steuersystem, nachdem das Finanzamt nachversteuern kann, wenn es nachträglich Fehler feststellt, die ein Finanzbeamter gemacht hat und es so zu einer geringeren Steuerveranlagung kam. Es besteht keine "Waffengleichheit"


    Gruß

    roha

  • Wenn Verpflichtung zur Teilnahme besteht, sind die Kosten absetzbar. Wenn keine Verpflichtung, sondern nur Berechtigung besteht, weil schon im Vorfeld freiwillig ausreichende Deutschkenntnisse erworben wurden, sind die Kosten nicht absetzbar.

  • Ich gebe jährlich ab, und 2016 ist durch... Könnte höchstens Versuchen das nachträglich geltend zu machen. Kenne mich da leider zu wenig aus.

    Wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, hast Du kaum eine Chance, das geltend zu machen. Allenfalls bei falscher Zustellung, z.B. Deine Frau ist im Briefkopf (Adressat) nicht aufgeführt. Wenn es das Jahr 2016 betrifft, dürfte auch die Behauptung, den Bescheid nicht erhalten zu haben, nicht greifen.

    Sollte der Bescheid unter Vorbehalt (§ 164 AO) ergangen sein (steht oben), dann würde ein Antrag auf Änderung reichen. Das ist aber unwahrscheinlich, wenn Du "normaler" Arbeitnehmer bist. Bist Du selbständig, kann es schon sein.

    Vorläufigkeit (§ 165 AO) bezieht sich immer auf bestimmte Tatbestände, die ggfs. (verfassungs-)gerichtlich anhängig sind. Das wird hier wohl kaum vorliegen.


    Im übrigen wären die Kosten nur als sog. "außergewöhnliche Belastung" abzugsfähig. Da wird dann noch ein Eigenanteil abgezogen. Es wäre sowieso zweifelhaft, ob sich ein Ansatz auswirken würde.

    Einmal editiert, zuletzt von kaunlaran ()

  • Ich konnte es heute kaum glauben als ich die Post aus dem Briefkasten geholt habe. Das OLG Oldenburg hat nicht mal 10 Tage für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gebraucht. Das Standesamt hat mir die Bestätigung der Eheanmeldung übersandt. Das schicke ich morgen per DHL Express direkt zur DBM, meine Verlobte hat am 25.3. das CFO - Seminar und am 26.3. den Visatermin. Nach dem gescheiterten Schengen-Visa ist mir das ein innerer Reichsparteitag, dass es jetzt genauso kommt wie in meiner Antragsbegründung damals. Nämlich das unsere Heiratsabsicht ernst war, dass die damalige Vorlage vieler der notwendigen Papiere für das Heiratsvisa nicht wie im Remonstrationsbescheid von der Botschaft falsch interpretiert mit dem Antrag auf das Schengen-Visa von uns der kompliziertere Weg des Heiratsvisa umgangen werden sollte. Wenn die Botschaft sich nicht wieder endlos Zeit nimmt ist meine Verlobte Ende April endlich hier. Schade nur, dass wir mangels freier Termine erst im Juni heiraten können. Sie wird als Reisetermin den 29.4. nennen. Meine Bearbeiterin bei der AB hat mir versprochen sie bearbeitet unseren Antrag sofort nach Eintreffen der Papiere von der Botschaft. Ich bin wirklich total dankbar wie schnell die Behörden hier in Oldenburg arbeiten, wie kooperativ sie sind und verstehen durch was wir durch mussten und alles tun damit der Visa Wahnsinn endlich ein Ende hat.

  • Ich konnte es heute kaum glauben als ich die Post aus dem Briefkasten geholt habe. Das OLG Oldenburg hat nicht mal 10 Tage für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gebraucht. Das Standesamt hat mir die Bestätigung der Eheanmeldung übersandt. Das schicke ich morgen per DHL Express direkt zur DBM, meine Verlobte hat am 25.3. das CFO - Seminar und am 26.3. den Visatermin. Nach dem gescheiterten Schengen-Visa ist mir das ein innerer Reichsparteitag, dass es jetzt genauso kommt wie in meiner Antragsbegründung damals. Nämlich das unsere Heiratsabsicht ernst war, dass die damalige Vorlage vieler der notwendigen Papiere für das Heiratsvisa nicht wie im Remonstrationsbescheid von der Botschaft falsch interpretiert mit dem Antrag auf das Schengen-Visa von uns der kompliziertere Weg des Heiratsvisa umgangen werden sollte. Wenn die Botschaft sich nicht wieder endlos Zeit nimmt ist meine Verlobte Ende April endlich hier. Schade nur, dass wir mangels freier Termine erst im Juni heiraten können. Sie wird als Reisetermin den 29.4. nennen. Meine Bearbeiterin bei der AB hat mir versprochen sie bearbeitet unseren Antrag sofort nach Eintreffen der Papiere von der Botschaft. Ich bin wirklich total dankbar wie schnell die Behörden hier in Oldenburg arbeiten, wie kooperativ sie sind und verstehen durch was wir durch mussten und alles tun damit der Visa Wahnsinn endlich ein Ende hat.

    Glückwunsch.

    Kann mir gut vorstellen wie erleichtert Du bist.

  • Das schicke ich morgen per DHL Express direkt zur DBM, meine Verlobte hat am 25.3. das CFO - Seminar und am 26.3. den Visatermin.

    Die Botschaft schreibt:


    Zitat

    Wichtiger Hinweis:

    Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

    Wenn schon per Express, dann kannst du es ja auch zu deiner verlobten schicken.

    Nach dem gescheiterten Schengen-Visa ist mir das ein innerer Reichsparteitag, dass es jetzt genauso kommt wie in meiner Antragsbegründung damals. Nämlich das unsere Heiratsabsicht ernst war, dass die damalige Vorlage vieler der notwendigen Papiere für das Heiratsvisa nicht wie im Remonstrationsbescheid von der Botschaft falsch interpretiert mit dem Antrag auf das Schengen-Visa von uns der kompliziertere Weg des Heiratsvisa umgangen werden sollte.

    Ach Gott; Ich hoffe jetzt nicht, dass du nur heiratest, um einen "inneren Reichsparteitag" zu erleben. Ist die Frage, ob sich irgendjemand in der DBM überhaupt an diesen Vorgang von damals erinnert... .)

  • Dann ist ja bei euch quasi das Gipfelkreuz in Sicht;-) Wenn alles erledigt ist, dann sind ein Visa innerhalb von 4 Wochen durchaus möglich. Ich wünsche euch euch, dass sich keiner unerwarteten Stolperfallen auf tun und dann alles so klappt wie ihr hofft

  • Natürlich heirate ich nicht für einen inneren Reichsparteitag. Jeder hier im Forum lebt mit einer Filipina und weiß welch besondere Eigenschaften diese mitbringen und hat seine Gründe warum er sein Herz an diese besonderen Menschen verloren hat. Ich bin unendlich dankbar für Maria, sie hat mein Leben in so vielen Bereichen bereichert und ich bereue keine der Anstrengungen um unser Zusammensein zu realisieren. Ich bin dankbar dafür, dass ich die Philippinen und die Menschen dort kennenlernen durfte. Das hat viele Augen bei mir geöffnet und mich als Mensch bereichert.

    hge, ich schicke ein Dokument zu einem existierenden Vorgang, schließlich besteht ein Visaantragstermin. Werde natürlich ein Anschreiben machen mit Nennung von Tag und Uhrzeit und Name. Ich vertraue da den Fähigkeiten einer deutschen Behörde. Zu ihr schicken klappt nicht mehr, sie fliegt Sonntag nach Manila

  • hge, ich schicke ein Dokument zu einem existierenden Vorgang, schließlich besteht ein Visaantragstermin. Werde natürlich ein Anschreiben machen mit Nennung von Tag und Uhrzeit und Name. Ich vertraue da den Fähigkeiten einer deutschen Behörde. Zu ihr schicken klappt nicht mehr, sie fliegt Sonntag nach Manila

    Ich meine, dass die DBM erst nach dem Visa eine interne Vorgangsnummer an legt. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass man es zur Abholung irgendwo nach Manila senden kann?

  • hge, ich schicke ein Dokument zu einem existierenden Vorgang, schließlich besteht ein Visaantragstermin.

    Ein Visatermin muss nicht wahrgenommen werden. Und wie der Vorredner sagt, es gibt noch keinen Vorgang!


    Außerdem ist die Aussage der DBM ziemlich unmissverständlich:

    Zitat

    vor allem nicht vor Beantragung.

    Wenn es nicht mehr klappt, es zu deiner Verlobten zu schicken, dann hoffen wir das es klappt und das Form nicht verloren geht.


    Ich hätte es gar nicht mehr zur DBM geschickt; ich hätte nur einen Vermerk bei der Antragstellung hinzugefügt, dass das Form vorliegt und nach Eintreffen der Akte bei der ABH dieses Form im Original vorgelegt wird.

  • Das scheint mir eine gute Idee zu sein. Ich könnte das scannen, als Email an die Botschaft schicken und fragen, ob es in Ordnung ist es beim AB hier vorzulegen.

    Andererseits schreibt die Botschaft, Anträge werden nur bearbeitet wenn sie vollständig sind. Das ist genauso unmissverständlich. Oder ich warte bis meine Verlobte dort war, mit unvollständigen Unterlagen halt, sie lässt sich eine Vorgangsnummer geben und ich schicke es dann mit der Vorgangsbezeichnung. Verlieren damit wieder Zeit. Und irgendwie ist das auch ziemlich albern und unprofessionell wenn es so sein soll.