Philalexander/ Visumvergabe der DBM

  • Manche Beiträge scheinen da noch sehr viel emotionaler zu sein, ich denke, es hilft allen am meisten, auch der eigenen Position und Sichtweise, dies nüchtern und faktenbasiert dazustellen. Sonst ist manch einer schnell dabei, dies alles unter dem Punkt "Frustrierter eines zu recht abgelehnten Visas" abzutun, als sich mit der dahinter stehenden Thematik auseinanderzusetzen.


    Danke für diese Position.


    Ich habe auch sehr viel Verständnis für Leute, deren Antrag auf ein Visum für die Liebste abgelehnt wurde. Aber es darf nicht darin münden,dass hier mit unflätigen Angriffen die DBM oder andere Mitglieder verunglimpft werden. Wir hier als Moderatoren oder andere erfahrene User können die Gesetze oder die Haltung der DBM nur erklären, aber nicht ändern.

  • PS: Falls die DBM aus dem Inhalt der Chatprotokolle vor dem VG zitiert haben sollte, finde ich das auch nicht in Ordnung; um da mal klarzustellen.
    Aber das Gericht sollte schon wissen, welche Beweise es heranziehen darf und welche nicht!


    Ich habe nicht gesagt, dass das Gericht die Chatprotokolle als Beweis zugelassen hat. Ich habe klar gemacht, dass die DBM und/oder das Auswärtige Amt all diese 400 Seiten gegen geltendes Recht gelesen hat und eine ganz bestimmte Stelle auf einer ganz bestimmten Seite zitier hat und gegen uns auslegen wollte. Was meine Ausdrucksweise betrifft, so habe ich mich im Laufe der Zeit an die Ausdrucksweise verschiedener Politiker, insbesondere an jene, welcher unser EX-Außenminister pflegt, angepasst. Dies hat natürlich auch damit zu tun, dass ich selbst involviert bin und durch das abscheuliche Verhalten der DBM viel Geld, Zeit und Nervern geraubt worden sind.
    Ich habe hge nicht als Spitzel betitelt, sondern ich habe versucht zum Ausdruck zu bringen, dass ich mir vorstellen kann, dass das Auswärtige Amt Leute in Foren einschleust, die derart agieren. Sollte ich mich im Fall des hge täuschen, bitte ich ihn um Entschuldigung.
    Davon abgesehen ist die Aussage, dass der Familienangehörige in einem anderen EU Land leben müssen, um Anrecht auf EU Freizügigkeit abzuleiten ist falsch!
    Es genügt in einem anderen EU Land Dienstleistungen zu erbringen oder zu erhalten. Ein typisches Erhalten oder in Anspruchnehmen von Dienstleistungen ist dort Urlaub zu machen. Es ist lediglich vorgesehen, gemeinsam einzureisen.

  • Sie agiert deshalb so "willkürlich,kriminell etc" weil es Leute wie dich gibt, die versuchen, die DBM auszutricksen.


    In diesem Punkt muss ich Dich zurechtweisen. Ich habe nicht versucht, die DBM auszutricksen, sondern hatte am 15. August 2015 eine simple Anfrage gestellt, die eine Beurkundung betrifft, welche regelmäßig von deutschen Botschaften vorgenommen wird.
    Die Erteilung des Visums für Tschechien betrifft nicht mich, sondern einen von sehr vielen ebenfalls von den Machenschaften dieser Botschaft betroffenen.


    Es war die DBM, die mir vorgeworfen hat, mir einen Vorteil erschleichen zu wollen. Dies geschah von Seiten der DBM ohne jeglichen Beweis, nicht einmal Indizien lagen vor. Es war einzig und allein das willkürliche Verhalten eines Botschaftsmitarbeiters.


    Ich habe einmal gelernt, dass man Behördenmitarbeitern mit Respekt gegenüber treten soll, da sie im Dienste des Staates handeln sollten. Gleichzeitig habe ich auch einmal gelernt, dass Behördenmitarbeiter sorgfältig und unwillkürlich handeln sollen.


    Wäre dies gegeben gewesen, hätte es keinerlei Probleme gegeben. Erst das jämmerliche Verhalten und die grenzenlose Arroganz jener Leute hat dazu geführt, dass ich keiner Behörde mehr trauen kann.

  • Davon abgesehen ist die Aussage, dass der Familienangehörige in einem anderen EU Land leben müssen, um Anrecht auf EU Freizügigkeit abzuleiten ist falsch!
    Es genügt in einem anderen EU Land Dienstleistungen zu erbringen oder zu erhalten. Ein typisches Erhalten oder in Anspruchnehmen von Dienstleistungen ist dort Urlaub zu machen. Es ist lediglich vorgesehen, gemeinsam einzureisen.


    Wenn ihr bei Einreise schon verheiratet ward und Hauptziel der Reise dieses Land ist..Ich habe das so verstanden, dass ihr zu diesem Zeitpunkt noch nicht verheiratet gewesen seid.


    Dies hat natürlich auch damit zu tun, dass ich selbst involviert bin und durch das abscheuliche Verhalten der DBM


    Sorry, diese Audrucksweise muss ja nun hier nicht sein!


    Erst das jämmerliche Verhalten und die grenzenlose Arroganz jener Leute hat dazu geführt, dass ich keiner Behörde mehr trauen kann.


    ... und diese auch nicht... bitte das unterlassen, sonst werde ich solche Posts löschen!

  • Davon abgesehen ist die Aussage, dass der Familienangehörige in einem anderen EU Land leben müssen, um Anrecht auf EU Freizügigkeit abzuleiten ist falsch!
    Es genügt in einem anderen EU Land Dienstleistungen zu erbringen oder zu erhalten. Ein typisches Erhalten oder in Anspruchnehmen von Dienstleistungen ist dort Urlaub zu machen. Es ist lediglich vorgesehen, gemeinsam einzureisen.

    Hast eine private Nachricht, der Punkt war mir so nicht bewusst und ich finde ihn hochinteressant!

  • Sorry, diese Audrucksweise muss ja nun hier nicht sein!
    Erst das jämmerliche Verhalten und die grenzenlose Arroganz jener Leute hat dazu geführt, dass ich keiner Behörde mehr trauen kann.
    ... und diese auch nicht... bitte das unterlassen, sonst werde ich solche Posts löschen!

    Bei gewissen Leuten fehlt es ja nicht an Überheblichkeit. Germany first oder wie hat es Trump gesagt?

  • Es genügt in einem anderen EU Land Dienstleistungen zu erbringen oder zu erhalten. Ein typisches Erhalten oder in Anspruchnehmen von Dienstleistungen ist dort Urlaub zu machen. Es ist lediglich vorgesehen, gemeinsam einzureisen.


    Stimmt, der nicht EU Ehpartner darf mit dem EU Ehegatten einreisen und hat mit diesem Auszureisen. Eine Aufenthaltserlaubnis für das Heimatland des EU Ehegatten ergibt sich dadurch nicht.
    Hätte die EU das Einreisevisum sauber geregelt und nicht mit dem Schengenvisum vermixt hätte solch ein Visume zwei vermerke.
    Erlaubt keine Einreise nach Deutschland. Gilt nur bei Aufenthalt des Ehegatten im gleichen Land.

  • Hätte die EU das Einreisevisum sauber geregelt und nicht mit dem Schengenvisum vermixt hätte solch ein Visume zwei vermerke.
    Erlaubt keine Einreise nach Deutschland. Gilt nur bei Aufenthalt des Ehegatten im gleichen Land.


    Richtig: Hätte !!! Hat aber nicht !!!
    Im übrigen habe ich auch nur klarmachen wollen, dass Familienangehörige von EU Bürgern Anspruch (!!!) auf ein Visum haben, ob es der DBM passt oder nicht! Lediglich die Inländerdiskriminierung lässt zu, dass ein Visum für das Heimatland des EU Bürgers verweigert werden kann (typisch deutsch!!!).
    Grundsätzlich ist es auch richtig, dass der Nicht EU Ausländer auch wieder gemeinsam mit dem EU Bürger ausreisen muss, es sei denn, der EU Bürger lässt sich kurzfristig in jenem EU Land nieder, was nun wieder ein Recht des EU Bürgers ist.
    Vorsorglich davon auszugehen, dass der Nicht EU Bürger trotz allem nicht wieder ausreisen wird, obwohl er dazu verpflichtet wäre ist unzulässig, wenn Rückflugticket und alle erforderlichen Belange bei Visumsantrag vorliegen.
    Wäre dies nicht so, dann dürfte niemand mehr eine Bank betreten, es wäre ja theoretisch möglich, dass er sie überfallen will.


    Man kann nicht eine Strafe aussprechen, bevor eine Straftat vorliegt!