Philalexander/ Visumvergabe der DBM

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    gesplittet aus dem Eckhard-Thread
    hge


    Weil es hier im Forum auch die Aussagen gibt, dass die DBM auch gerne Visas verweigert, wenn quasi ein Anrecht auf Daueraufenthalt besteht oder geschaffen werden soll, mal ein Auszug aus einem Urteil zu Schengenvisa (Urteil vom 14.04.2014 - 30 K 798.13 V). Es war nicht die DBM, und es war ein Teilaspekt von mehreren.


    Die Auffassung der betroffenen Botschaft zur Ablehnung eines Schengenvisas für die Mutter eines bereits deutschen Einwanderers:


    "Auf die Remonstration des Sohnes der Klägerin hob die Botschaft ihren Bescheid auf und ersetzte ihn durch den Remonstrationsbescheid vom 30. August 2013, mit dem sie das Vorliegen eines Anspruchs auf Visumserteilung verneinte. Die Prüfung durch die Botschaft habe Zweifel hinsichtlich der Verwurzelung bzw. der Rückkehrperspektive ergeben, so dass eine Absicht der Klägerin, fristgerecht in ihre Heimat zurückzukehren nicht festgestellt werden könne. Die Klägerin habe durch die Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung ihren Willen, dauerhaft nach Deutschland zu ziehen manifestiert."


    Die Auffassung des Gerichtes:


    Für die Absicht der Klägerin, nach Ablauf des Visums wieder in ihre Heimat zurückzukehren, sprechen schließlich die erheblichen aufenthaltsrechtlichen Risiken, die eine unerlaubte Verlängerung des Aufenthalts über die Gültigkeit des Visums hinaus hätte. Die Klägerin könnte nicht mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechnen. Sie würde sich außerdem jede Möglichkeit nehmen, auch in Zukunft ihren Sohn und ihre Enkel in Deutschland besuchen zu können. Im Falle einer vollziehbaren Ausreisepflicht wäre die Abschiebung der im Wesentlichen gesunden Klägerin in die Ukraine auch unter der gegenwärtigen politischen Umständen in ein reales Risiko.


    Ich verallgemeinere Mal die Sichtweise auf den Fall hier:


    Contra Schengenvisa: Da die Antragstellerin einen Daueraufenthalt an strebt in Deutschland, ist für uns keine Rückkehrwilligkeit mehr gegeben


    Pro Schengenvisa: Gerade die erheblichen aufenthaltsrechtlichen Risiken bei Nichtrückkehr sprechen eigentlich für die Rückkehr, weil man sich zukünftig für weitere zukünftig angestrebte Aufenthalte in Deutschland Steine in den Weg legt.



    Damit steht wirklich im Raum, dass bei solchen ablehnenden Visaentscheidungen Ermessensfehlgebrauch vor liegt:


    Zweck- oder sachfremde Erwägung: ...Sonstige logische Fehler: Beim Ermessensvorgang wird gegen die Denkgesetze von Logik und Erfahrung verstoßen (sonstige strukturelle Mängel der Erwägungen) --> siehe das hier geschilderte Beispiel


    Ermessensfehlgewichtung Die Bedeutung (Gewichtung) der betroffenen öffentlichen und privaten Belange, die sich aus den ermittelten Tatsachen ergeben, wird im Rahmen der Subsumtion verkannt durch entweder a) eine Überbewertung oder b) eine Unterbewertung bzw. eine gänzliche Nichtberücksichtigung der Tatsachen auf der Ebene der Interessenabwägung (d. h. keine oder eine nicht ausreichende Berücksichtigung wesentlicher und bekannter Umstände für die Interessengewichtung)
    Ermessensüberschreitung ist anzunehmen, wenn sich die Behörde nicht an den Rahmen hält, der vom Gesetz als äußerste Entscheidungsgrenze vorgegeben wird, d. h. eine Rechtsfolge gewählt wird, die generell oder im Einzelfall unzulässig ist. Dies ist der Fall, wenn ein Verwaltungsakt eine Nebenbestimmung erhält, die im Gesetz nicht vorgesehen ist --> Berechtige Zweifel

  • Dazu möchte ich binnen 24 Stunden einen Beweis sehen, sonst muss ich diese Behauptung hier entfernen!
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    Aussage erstmal entfernt
    hge


    Wie ich sehe, wurde meine Aussage, dass die DBM andere Botschaften anstiftet, Visa, welche gemäß EU Freizügigkeit auszustellen sind, zu verweigern gelöscht.
    Also habe ich mir einmal die Mühe gemacht, eine Kopie davon hochzuladen. Bekannt wurde dies übrigens erst, als Akteneinsicht verlangt wurde. Im Übrigen bitte ich zu entschuldigen, dass ich nicht täglich Zeit habe, mich hier im Forum aufzuhalten, versuche dies jedoch positiv zu ändern.


  • Wie ich sehe, wurde meine Aussage, dass die DBM andere Botschaften anstiftet, Visa, welche gemäß EU Freizügigkeit auszustellen sind, zu verweigern gelöscht.
    Also habe ich mir einmal die Mühe gemacht, eine Kopie davon hochzuladen. Bekannt wurde dies übrigens erst, als Akteneinsicht verlangt wurde. Im Übrigen bitte ich zu entschuldigen, dass ich nicht täglich Zeit habe, mich hier im Forum aufzuhalten, versuche dies jedoch positiv zu ändern.


    Welche zynische Ironie, dass ausgerechnet eines der Länder, dass sich weigerte, Merkels illegal reingelassene Flüchtlinge aufzunehmen, bereit war in dem Fall ein Schengenvisa zu erteilen. Sofern die Mutmaßung mit den Tschechen den stimmt...



    Davon abgesehen eine dermaßen anmaßende Arroganz, dass man meint, andere Länder bei der Visavergabe belehren zu müssen.

  • Es ist übrigens beileibe nicht die einzige Hinterfotzigkeit der DBM, zu versuchen andere EU Botschaften anzustiften, Visas, auf welche Anspruch besteht, abzulehnen.


    Diese hinterhältige Bande geht sogar soweit, dass sie auf den Datenschutz pfeifft und eigene Regeln aufstellt. So hat die DBM, in meinem Fall, mich um sozialfamiliäre Beziehungen zu belegen, aufgefordert Chatprotokolle vorzulegen. Meinem Einwand, dass es sich dabei um höchstpersönliche Chats gehandelt hat, wurde schriftlich widersprochen und mir schriftllich zugesichert, dass es der DBM nicht um den Inhalt der Protokolle geht, sondern lediglich um das "Vorhandensein" der Protokolle.


    Da ich damals noch an eine
    gewsse Seriosität von deutschen Behörden geglaubt habe, lies ich der DBM mehr als 400 DIN A 4 Seiten zukommen.


    Nachdem ich gegen die Willkür der DBM schliesslich vor das VerwG Berlin gezogen bin, hat diese Bande doch tatsächlich aus meinen Chats, natürlich vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen, zitiert.


    Folglich hat die DBM in verbrecherischer Art und Weise und in schlimmster STASI Manier in meinen privaten Unterlagen herumgeschnüffelt. Selbstverständlich kann ich auch dies alles belegen, zumal es sogar gerichtsbekannt ist.
    Schon vor dem Gerichtstermin in Berlin hatte die DBM sogar Kenntnis davon, dass ein bei dem dänischen Konsulat beantragtes Heiratsvisum trotz fixem Hochzeitstermin in Dänemark abgelehnt wurde. Dies wurde von der Vertreterin des auswärtigen Amtes vor Gericht dummerweise ausgeplaudert.
    Fazit:


    Mir ist weltweit keine Behörde bekannt, die ähnlich willkürlich, kriminell, hinterfotzig, menschenverachtend und diskriminierend agiert. Warum agiert diese Behörde so? Wird der Mensch dort etwa nach vielen Jahrzehnten wieder nach Blut definiert?

  • Wie übrigens in meinem veröffentlichten Beleg für das dreckige Verhalten der DBM auch zu lesen ist:
    Selbst die Tatsache, dass die gesamte Insel Mindanao unter Kriegsrecht steht, geht der DBM am Allerwertesten vorbei. Hämisch wird sogar damit argumentiert, dass die Kämpfe 400 km entfernt vom Wohnort der Antragstellerin stattfinden und für philippinische Staatsbürger keine Gefahr besteht.


    Da scheint den überbezahlten wohl doch nicht so intelligenten Mitarbeitern des auswärtigen Amtes wohl entgangen gesein, dass die meisten Todesopfer philippinische Staatsbürger sind.

  • Diese hinterhältige Bande geht sogar soweit, dass sie auf den Datenschutz pfeifft und eigene Regeln aufstellt. So hat die DBM, in meinem Fall, mich um sozialfamiliäre Beziehungen zu belegen, aufgefordert Chatprotokolle vorzulegen. Meinem Einwand, dass es sich dabei um höchstpersönliche Chats gehandelt hat, wurde schriftlich widersprochen und mir schriftllich zugesichert, dass es der DBM nicht um den Inhalt der Protokolle geht, sondern lediglich um das "Vorhandensein" der Protokolle.


    Dazu hatte ich hier auch schon meinen Senf gegeben. Die DBM listet dies in ihren Merkblättern (written correspondence), während der Visakodex sowas gar nicht in seinen Dokumenten listet, allerdings auch bezeichnet als nicht erschöpfende Liste. Für mich höchst fragwürdig.


    Dafür listet der Visakodex Rückflugtickets als Indiz für Rückkehrwilligkeit, welches die DBM als Indiz für Rückkehrwilligkeit pauschal ablehnt.


  • Selbst die Tatsache, dass die gesamte Insel Mindanao unter Kriegsrecht steht, geht der DBM am Allerwertesten vorbei. Hämisch wird sogar damit argumentiert, dass die Kämpfe 400 km entfernt vom Wohnort der Antragstellerin stattfinden und für philippinische Staatsbürger keine Gefahr besteht.


    Das Kriegsrecht gibt es nicht mehr. Und es ist tatsächlich so, dass es in Mindanao auch sichere Gebiete gibt. Jedenfalls hatte ich bei meinem 3 monatigen Aufenthalt in Davao und auch in Surigao del Sure keinerlei Sicherheitsprobleme.


    Gruß
    Roha

  • Das Kriegsrecht gibt es nicht mehr. Und es ist tatsächlich so, dass es in Mindanao auch sichere Gebiete gibt. Jedenfalls hatte ich bei meinem 3 monatigen Aufenthalt in Davao und auch in Surigao del Sure keinerlei Sicherheitsprobleme.


    Gruß
    Roha


    Falsch! Das Kriegsrecht für ganz Mindanao besteht immer noch und zwar bis Ende des Jahres! Vorläufig.


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Also habe ich mir einmal die Mühe gemacht, eine Kopie davon hochzuladen.


    Ja danke... sowie ich das aus deinen wenigen Angaben rekonstruieren kann, geht es hier auch nicht mehr um Schengen Visum, sondern darum,
    die deutschen Gesetze zwecks Fz oder Heirat zu umgehen.
    Es ist vermutlich so, dass die Freundin ein Schengen-Visum für Tschechien bekommen hat, was dann zur Hochzeit ausgenutzt wurde.. und dann wird dreist argumentiert, sie könnte nicht mehr in ihre Heimat, weil dort Kriegsrecht herscht um A1 zu lernen und das richtige FZ-Visum nachzuholen.
    Ich war voriges Jahr in Mindanao (auch ca. 400 km vom Marawi) wo Kriegsrecht herscht , was sich aber nur in einer Ausgangssperre ab 22.00 bemerkbar macht, die nach meinem Beobachtungen auch weitgehend nicht eingehalten wurde.



    Davon abgesehen eine dermaßen anmaßende Arroganz, dass man meint, andere Länder bei der Visavergabe belehren zu müssen.


    Es ist normal, dass, wenn ein SchnngenVisum abgelehnt wurde, dass diese Ablehnung im VIS-System gespeichert wurde, sodass die Tschechen dies auch bei einer dortigen Visumsbeantragung sehen. Es dient dazu, das sogenannte Visahopping zu verhindern. Ich vermute, die Tschechen haben daher bei der DBM eine Anfrage gestellt, warum das Visum abgelehnt worden ist. Warum dann die Tschechen trotzdem dem Visum zugestimmt haben, kann ich nicht sagen. Es wird daran liegen, dass man den Tschechen eine Story bezüglich Rückreisewilligkeit aufgetischt hat, deren Wahrheitgehalt zumindest als zweifellhaft bezeichnet werden kann. Denn wenn sie normal in die Tschechei eingereist wäre und wieder ausgereist wäre (Als Hauptbesuchsland) wäre nichts passiert.



    Folglich hat die DBM in verbrecherischer Art und Weise und in schlimmster STASI Manier in meinen privaten Unterlagen herumgeschnüffelt. Selbstverständlich kann ich auch dies alles belegen, zumal es sogar gerichtsbekannt ist.
    Schon vor dem Gerichtstermin in Berlin hatte die DBM sogar Kenntnis davon, dass ein bei dem dänischen Konsulat beantragtes Heiratsvisum trotz fixem Hochzeitstermin in Dänemark abgelehnt wurde. Dies wurde von der Vertreterin des auswärtigen Amtes vor Gericht dummerweise ausgeplaudert.


    .. Sinn und Zweck des VIS-Systems.... da muss nichts ausgeplaudert werden.. sie muss dazu auch nicht in deine 400 Seiten reinschauen (Also für DNK wurde es auch probiert)


    Mir ist weltweit keine Behörde bekannt, die ähnlich willkürlich, kriminell, hinterfotzig, menschenverachtend und diskriminierend agiert. Warum agiert diese Behörde so? Wird der Mensch dort etwa nach vielen Jahrzehnten wieder nach Blut definiert?


    Sie agiert deshalb so "willkürlich,kriminell etc" weil es Leute wie dich gibt, die versuchen, die DBM auszutricksen. Wer dann als "kriminell" zu bezeichenen ist, kannst du dir selbst aussuchen. Im Übrigen ist das genau die Masche, die die DBM dazu bewogn haben, die Hürden für ein SchngenVisum immer höher zu legen und daher für viele "normal ehrliche" ein Visum umöglich gemacht haben.


    Selbst die Tatsache, dass die gesamte Insel Mindanao unter Kriegsrecht steht, geht der DBM am Allerwertesten vorbei. Hämisch wird sogar damit argumentiert, dass die Kämpfe 400 km entfernt vom Wohnort der Antragstellerin stattfinden und für philippinische Staatsbürger keine Gefahr besteht.


    Dazu habe ich schon geschrieben.. ein dämliches argument, was in keiner Weise der Realität stand hält.


    Dafür listet der Visakodex Rückflugtickets als Indiz für Rückkehrwilligkeit, welches die DBM als Indiz für Rückkehrwilligkeit pauschal ablehnt.


    Das ist ein Argument, wo ich dir zustimme. Aber wenn man selbst überlegt, kommt man darauf, dass dies in der Praxis nicht viel taugt.
    Die Tickets sind so billig geworden, dass jeder , der hier illegal arbeiten möchte den Verlust des Rückflugtickets nun wirklich schnell in Kauf nimmt.
    Selbst bei billigster Bezahlung.. max 1 Monatslohn Verlust

  • Ja danke... sowie ich das aus deinen wenigen Angaben rekonstruieren kann, geht es hier auch nicht mehr um Schengen Visum, sondern darum,
    die deutschen Gesetze zwecks Fz oder Heirat zu umgehen.
    Es ist offensichtlich so, dass die Freundin ein Schengen-Visum für die Tschechen bekommen hat, was dann zur Hochzeit ausgenutzt wurde.. und dann wird dreist argumentiert, sie könnte nicht mehr in ihre Heimat, weil dort Kriegsrecht herscht um A1 zu lernen und das richtige FZ-Visum nachzuholen.
    Ich war voriges Jahr in Mindanao wo Kriegsrecht herscht dort, was sich aber nur in einer Ausgangssperre ab 22.00 bemerkbar macht, die nach meinem Beobachtungen auch weitgehend nicht eingehalten wurde.

    Was in der Folge des Vorganges passierte, ist noch einmal eine andere Sache, und wenn im Anschluss Gesetze umgangen werden sollten, ist dies nicht so schön und zu verurteilen


    Es ist normal, dass, wenn ein SchnngenVisum abgelehnt wurde, dass diese Ablehnung im VIS-System gespeichert wurde, sodass die Tschechen dies auch bei einer dortigen Visumsbeantragung sehen. Es dient dazu, das sogenannte Visahopping zu verhindern. Ich vermute, die Tschechen haben daher bei der DBM eine Anfrage gestellt, warum das Visum abgelehnt worden ist. Warum dann die Tschechen trotzdem dem Visum zugestimmt haben, kann ich nicht sagen. Es wird daran liegen, dass man den Tschechen eine Story bezüglich Rückreisewilligkeit aufgetischt hat, deren Wahrheitgehalt zumindest als zweifellhaft bezeichnet werden kann. Denn wenn sie normal in die Tschechei eingereist wäre und wieder ausgereist wäre (Als Hauptbesuchsland) wäre nichts passiert.


    Du verharmlost hier ganz gewaltig


    1) Aus dem Schreiben geht nun mal hervor, dass die Botschaft aktiv versuchte Einfluss zu nehmen auf die Visaentscheidung eines anderen Landes und zu lasten des Antragstellers. En absolutes Unding, man kann die Frage in den Raum stellen, ob dies Aufforderung zum Rechtsbruch war! Zumindest wurde offensichtlich versucht, auf zukünftige Visaentscheidungen Einfluss zu nehmen! §21 Absatz 9) Die Ablehnung eines frühere Visaantrages bewirkt nicht automatisch die Ablehnung eines neuen Visaantrages. Der neue Antrag wird auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen beurteilt.


    ---> Die Tschechen haben sich rechtskonform erhalten, und den Antrag neu geprüft, und dass mussten sie auch gemäß Visakodex tun. Und sind offensichtlich zu einem andren Ergebnis gekommen, wie die DBM. Was Grundlage für die Visaentscheidung(en) der DBM im Vorfeld, oder der Tschechen war, ist spekulativ, und spielt aber auch keine Rolle für den Vorgang hier (Beeinflussung zukünftiger Visaentscheidungen). Die Visaentscheidung ist Ermessensspielraum, und entweder hatten die Tschechen weitere Informationen oder geänderte Informationen, oder sie sind halt bei Ihrer Ermessensentscheidung zu einem anderen Ergebnis gekommen. Ob es da wirklich nötig war, Lügen aufzutischen? ---> Spekulation. Für den Fall "ja": dann sollten wir uns noch einmal den Ursprungsthread ins Gedächtnis rufen von Eckard und seinem abgelehnten Visa, und mein Fall habe ich zu gut im Hinterkopf. Die ehrliche Weg, auch wenn er noch so logisch ist und gute Rückkehrindizien liefert, führt ja bei der DBM nicht ans Ziel ...


    §32 Absatz 5 fordert, dass die Daten des verweigerten Visas in das VIS einzugeben sind. Nicht mehr und nicht weniger. Und mit Sicherheit keine Visaempfehlung für zukünftige Visaanträge. Ob die Empfehlung im VIS war, oder in einem zusätzlichen Schriftverkehr, ok geht nicht hervor, ist aber auch bestenfalls zweitrangig. Erfolgte sie über zusätzlichen Schriftverkehr, zeigt doch nur eines, dass die Tschechen anhand der eingegebenen Informationen zusätzlichen Klärungsbedarf gesehen haben, und damit aus ihrer Sicht irgendetwas nicht schlüssig war oder sie sich über etwas wunderten. Und trotz dieser Informationen aus dem VIS, trotz der Biete nach Visaverweigerung kamen Sie zu einem anderen Ergebnis. Du spekulierst über eine den Tschechen aufgetischte Story zur Rückkehrwilligkeit. Kann man nicht beurteilen, aber zumindest würde ich als zuständiger Visa-Sachbearbeiter bei so etwas dann intensiver und genauer hinschauen und mich dahingehend absichern, dass meine Entscheidung dann nachvollziehbar und gut begründbar ist


    Du hast es immer mit Justice77, weil er sehr viel extrem negativ und auch giftig zum Ausdruck bringt. Ein Vorwurf von ihm ist die Stigmatisierung des Antragstellers durch ein bereits abgelehntes Visa. Gerade mit dem Verhalten, eine Empfehlung für zukünftige Visas zu machen, macht dies die DBM aktiv und bestätigt letzten Endes solche Kritikpunkte noch.



    Zitat von »raphael00« Dafür listet der Visakodex Rückflugtickets als Indiz für Rückkehrwilligkeit, welches die DBM als Indiz für Rückkehrwilligkeit pauschal ablehnt.


    Das ist das einzige Argument, wo ich dir mal zustimme. Aber wenn man selbst überlegt, kommt man darauf, dass dies in der Praxis nicht viel taugt.
    Die Tickets sind so billig geworden, dass jeder , der hier illegal arbeiten möchte den Verlust des Rückflugtickets nun wirklich schnell in Kauf nimmt.
    Selbst bei billigster Bezahlung.. max 1 Monatslohn Verlust



    Mir mal zustimme? Naja wie auch immer ....


    Der Visakodex gilt für alle Länder, auch für Länder in europäischer Nachbarschaft, wo aufgrund der Entfernung die Flugtickets noch einmal deutlich billiger sind. Der Visakodex ist 9 Jahre alt. In dieser Zeit sind die Flugtickets global gesehen nicht billiger geworden (zumindest auf Strecken, die mich interessierten), eher auf vergleichbarem Niveau geblieben bis hin zu leichten Steigerungen vergleichbar mit der Inflationsrate hier. Der Flugpreisthread hier im Forum sagt in etwa, dass seit 2013 die Preise sich etwa in gleichem Rahmen bewegen, und dass dürfte vorwiegend an dem seit 2012 rum stark gefallenen Rohölpreisen liegen


    Und trotzdem wurde das als Indiz in den Visakodex aufgenommen, sicher nicht mit der Intention, dass man dies jetzt vollkommen ignoriert. der Visakodex sagt" ... es sind alle Informationen" für die Beurteilung zu berücksichtigen


    Und ein Monatslohn auf den Philippinen ist noch etwas anderes als ein Monatslohn hier. Auf den Philippinen benötigt man den Monatslohn zu sehr sehr hohem Prozentsatz für den täglichen Bedarf zum Überleben, insbesondere bei denen, denen man aus wirtschaftlichen Gründen fehlende Rückkehrwilligkeit unterstellt. Ein Monatslohn kann hier schnell bedeuten, das die lebensnotwendige Grundversorgung leidet

  • 1) Aus dem Schreiben geht nun mal hervor, dass die Botschaft aktiv versuchte Einfluss zu nehmen auf die Visaentscheidung eines anderen Landes und zu lasten des Antragstellers. En absolutes Unding, man kann die Frage in den Raum stellen, ob dies Aufforderung zum Rechtsbruch war! Zumindest wurde offensichtlich versucht, auf zukünftige Visaentscheidungen Einfluss zu nehmen!


    Wir wissen doch garnicht, wie die Anfrage der Tschechen ausgesehen hat. Zunächst sollte doch klar sein, dass die Initiative für den hochgeladenen Brief von den Tschechen ausgegangen sein muss, denn die DBM wird aus sich heraus keine Informationen an die anderen Botschaften der Schengen Staaten schicken. Wenn also die Tschechen um Rat gefragt haben sollten, war diese Antwort der DBM vollkommen in Ordnung.



    Die Tschechen haben sich rechtskonform erhalten, und den Antrag neu geprüft, und dass mussten sie auch gemäß Visakodex tun. Und sind offensichtlich zu einem andren Ergebnis gekommen, wie die DBM. Was Grundlage für die Visaentscheidung(en) der DBM im Vorfeld, oder der Tschechen war, ist spekulativ, und spielt aber auch keine Rolle für den Vorgang hier (Beeinflussung zukünftiger Visaentscheidungen). Die Visaentscheidung ist Ermessensspielraum, und entweder hatten die Tschechen weitere Informationen oder geänderte Informationen, oder sie sind halt bei Ihrer Ermessensentscheidung zu einem anderen Ergebnis gekommen.


    Richtig, sie sind zu einem anderen Ergebnis gekommen. Und das wäre ja auch weiter in Ordnung, wenn nicht die Antragstellerin vermutlich später das Visum missbraucht hätte, um damit zu heiraten oder sich nicht überwiegend in Tschchien aufgehalten hätte.!
    Somit war der Verdacht der DBM richtig, dass das Visum missbraucht werden sollte. Warum soll sie das denn nicht mitteilen?


    Und mit Sicherheit keine Visaempfehlung für zukünftige Visaanträge. Ob die Empfehlung im VIS war, oder in einem zusätzlichen Schriftverkehr, ok geht nicht hervor, ist aber auch bestenfalls zweitrangig. Erfolgte sie über zusätzlichen Schriftverkehr, zeigt doch nur eines, dass die Tschechen anhand der eingegebenen Informationen zusätzlichen Klärungsbedarf gesehen haben, und damit aus ihrer Sicht irgendetwas nicht schlüssig war oder sie sich über etwas wunderten. Und trotz dieser Informationen aus dem VIS, trotz der Biete nach Visaverweigerung kamen Sie zu einem anderen Ergebnis. Du spekulierst über eine den Tschechen aufgetischte Story zur Rückkehrwilligkeit.


    mE ist die Spekulation gerechtfertigt. Denn wenn die Antragstellerin den Tschechen wahrheitsgemäss mitgeteilt hätte, dass sie garnicht gedenkt in Tschechien zu bleiben, hätte Tschechien das Visum schon aus formalen Gründen ablehnen müssen!



    Du hast es immer mit Justice77, weil er sehr viel extrem negativ und auch giftig zum Ausdruck bringt.


    Ich habe nichts gegen Kritik, an mir oder der DBM.. nur möchte ich sie, dass sie sachlich formuliert ist.


    Mir mal zustimme? Naja wie auch immer ....


    Sorry, habe ich geändert in "zustimme" ohne "mal"....


    Und ein Monatslohn auf den Philippinen ist noch etwas anderes als ein Monatslohn hier.


    Ja, aber bei Visumsmissbrauch wird das Geld in D verdient. Ausserdem wird ja mit der Reservierung des Tickets auch Schindluder getrieben; fakes kann die DBM mE nicht überprüfen... daher taugt das Argument "Rückflugticket" wirklich nichts.


  • Falsch! Das Kriegsrecht für ganz Mindanao besteht immer noch und zwar bis Ende des Jahres! Vorläufig.


    Gruss


    Danke für die Richtigstellung. Da habe ich die Aussagen von meinen Verwandten wohl mißverstanden und es versäumt im Internet zu recherchieren. Gleichwohl, bei meinem Aufenthalt jetzt habe ich von diesem Kriegsrecht und von evtl. Ausgangssperren nichts bemerkt. Das Argument der Botschaft ist für mich also schlüssig.


    Die Vorwürfe von Philexander sind im Tonfall, wie auch in der allgemeinen Unterstellung grenzwertig. Wenn er in diesem Tonfall gegenüber den Botschaftsmitarbeitern argumentiert hat, dann würde ich als DBM Mitarbeiter auch auf Sturr schalten und nicht evtl. noch vorhandene Ermessensspielräume in Betracht ziehen.


    Zitat von Philexander

    Nachdem ich gegen die Willkür der DBM schliesslich vor das VerwG Berlin gezogen bin...


    Wie hat den das Verwaltungsgericht geurteilt?


    Gruß
    Roha

  • Ich behaupte mal dass die abgelehnten Visa im Verhältnis äusserst gering sind!
    Für die Ablehnung bestehen sicher auch berechtigte Zweifel und Gründe.
    Dass jemand bei einer Ablehnung sauer ist kann ich verstehen aber deswegen
    Rechtsbruch etc. der DB zu unterstellen ist schon ein starkes Stück!
    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!


  • Richtig, sie sind zu einem anderen Ergebnis gekommen. Und das wäre ja auch weiter in Ordnung, wenn nicht die Antragstellerin vermutlich später das Visum missbraucht hätte, um damit zu heiraten oder sich nicht überwiegend in Tschchien aufgehalten hätte.!
    Somit war der Verdacht der DBM richtig, dass das Visum missbraucht werden sollte. Warum soll sie das denn nicht mitteilen?





    Ich nehme an, du meinst mit missbrauchen, dass die Antragstellerin vermutlich in Dänemark heiraten wollte und sich vermutlich überwiegend bei ihrem Bräutigam aufgehalten hat. Missbrauch ist ja nur, wenn es unter einer falschen Begründung erlangt worden wäre. Was damit aber dann auch eine Verstoß gegen die Visabestimmungen wäre und damit wieder eine Straftat. Womit ich wieder bei dem Punkt wäre (wenn es so ist), dass man Vergehen konsequent verfolgen und sanktionieren sollte, und nicht im Endeffekt die Maßstäbe zum Ablehnen derart verschärfen sollte --> das hat dann etwas von Kollektivstrafe. Die Tschechen haben dies aber entweder nicht als Straftat gesehen, oder sie haben aus Gleichgültigkeit nichts dagegen unternommen.




    Ich habe mich wegen meinem Fall zumindest viel mit dem Visakodex beschäftigt. Eine Hochzeit in einem geplanten Mitgliedsstaat des Schengenraumes ist erst ml kein Ablehnungsgrund fürs Visa gemäß Kodex. Höchstens noch indirekt, wenn man es nicht als Grund an gibt. Aber wenn man die Hochzeit als Grund fürs Visa (mit) an gibt, ist es erst mal kein Grund für Ablehnung.


    Daher meine Frage: Worauf begründet sich (Gesetze --> andere EU-Gesetze?, nationale Gesetze?) eine Visaablehnung bei einer geplanten Hochzeit in Dänemark? Oder hat sich hier nur bei mir ein falscher Eindruck eingeschlichen, dass es der banale Grund Rückkehrwilligkeit ist, die ja anscheinend bei Verheirateten als deutlich geringer eingestuft wird?


    Als deutscher kann ich doch auch ohne weiteres eine andere deutsche in Dänemark heiraten.


    Heirate ich jetzt eine Philippinin dort, bringt es mir auch nicht die großen Vorteile, wenn ich in Deutschland leben will, da trotzdem der Weg über FZV mit A1 und Urkundenprüfung gegangen werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von raphael00 ()

  • mal ein Auszug aus einem Urteil zu Schengenvisa (Urteil vom 14.04.2014 - 30 K 798.13 V)...


    Die Auffassung des Gerichtes:


    Für die Absicht der Klägerin, nach Ablauf des Visums wieder in ihre Heimat zurückzukehren, sprechen schließlich die erheblichen aufenthaltsrechtlichen Risiken, die eine unerlaubte Verlängerung des Aufenthalts über die Gültigkeit des Visums hinaus hätte. Die Klägerin könnte nicht mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechnen. Sie würde sich außerdem jede Möglichkeit nehmeyun, auch in Zukunft ihren Sohn und ihre Enkel in Deutschland besuchen zu können. Im Falle einer vollziehbaren Ausreisepflicht wäre die Abschiebung der im Wesentlichen gesunden Klägerin in die Ukraine auch unter der gegenwärtigen politischen Umständen in ein reales Risiko.


    Das war 2014. inzwischen ist 2018 und es hat sich herausgestellt, dass etwa von Asylantragstellern nur ungefähr ein Viertel Asyl oder eine andere Art Schutz zugesprochen bekommt (und man muss inzwischen auch befürchten, dass hier vielfach vom BAMF ungerechtfertig Schutz gewährt wurde), aber trotzdem bleiben 90 % von ihnen hier. Tatsächlich sieht es inzwischen also so aus, dass Ausreisepflicht in der Regel nicht durchgesetzt wird. Das muss man jetzt auch berücksichtigen.

  • Mein lieber hge, es ist schon ziehmlich sichtbar, dass Du eine sehr einseitige Auffassung vertrittst und nahezu immer auf Seiten der DBM bist.


    Es ist allen bekannt, dass das auswärtige Amt in allen Foren seine Spitzel hat und eben auch Leute, die versuchen sollen, alles so hinzubiegen, dass es nach Recht und Ordnung aussieht. Ob Du einer davon bist sei dahingestellt.
    Nun jedoch zum Thema:
    Die Antragstellerin hat deshalb ein Visa für Tschechien beantragt und erhalten, weil es ihr als Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers gemäß EU Freizügigkeit zusteht, im Klartext: Sie ist mit einem deutschen Statsbürger verheiratet!
    Auch in meinem persönlichen Fall hängst Du Dich zuweit aus dem Fenster:
    1. Die Chatprotokolle, in welchen die DBM und/oder das Auswärtige Amt gesetzeswidrig und entgegen der schriftlichen Zusicherung, es nicht zu tun, in STASI Manier herumgeschnüffelt hat stammen aus September 2015 und daraus wurde nachdem ich im Oktober 2015 Klage beim VerwG Berlin eingereicht habe relativ zeitnah in einer Gegendarstellung des Auswärtigen Amtes zitiert. Also lange bevor das Heiratsvisum für Dänemark beantragt wurde und wie bereits beschrieben, total aus dem Zusammenhang gerissen!
    2. Das beantragte Heiratsvisum wurde trotz feststehendem Hochzeitstermin unter Mitwissen oder gar auf Aufforderung der DBM abgelehnt. Mag sein, dass hge daran Gefallen findet, ich jedoch habe zusammen mit meiner damaligen Verlobten von unsrem höchstpersönlichen Recht, eine Ehe eingehen zu wollen Gebrauch gemacht! Dies hätte übrigens auch die vermeintlichen Zweifel der DBM widerlegt, was die sozialfamiliären Beziehungen betrifft.
    Was bitte geht es die hinterhältig agierende und menschenverachtende DBM an, wen ich wann und wo heirate? Hier werden gleich mehrere Artikel des Grundgesetzes nicht nur missachtet, sondern mit Füssen getreten!
    Während auf der einen Seite Millionen von vermeintlichen Verbrechern und Terroristen unser Land gesegnet von A. Merkel und ihren Schergen das Land fluten und unserem Volk jahrelang auf der Tasche liegen werden, verhindert die DBM und das Auswärtige Amt in besonders niederträchtiger Art und Weise, dass Art. 6 unseres Grundgesetzes Entfaltung erlangen kann und Familienangehörige von Deutschen, welche diesem Staat nicht auf der Tasche liegen und nicht einen Cent kosten, zu ihren deutschen Familien reisen können. Es bleibt dabei auch unerheblich, ob zu Besuch oder um als Famile hier zu leben.

  • Als deutscher kann ich doch auch ohne weiteres eine andere deutsche in Dänemark heiraten.


    Heirate ich jetzt eine Philippinin dort, bringt es mir auch nicht die großen Vorteile, wenn ich in Deutschland leben will, da trotzdem der Weg über FZV mit A1 und Urkundenprüfung gegangen werden muss.


    Mein lieber hge, es ist schon ziehmlich sichtbar, dass Du eine sehr einseitige Auffassung vertrittst und nahezu immer auf Seiten der DBM bist.


    Es ist allen bekannt, dass das auswärtige Amt in allen Foren seine Spitzel hat und eben auch Leute, die versuchen sollen, alles so hinzubiegen, dass es nach Recht und Ordnung aussieht. Ob Du einer davon bist sei dahingestellt.


    Es ist obsolet zu erwähnen: Nein ich habe keinerlei Vorteile, wenn ich die DBM verteidige. (wahrscheinlich sogar Nachteile).
    Als Spitzel möchte ich mich nicht "schimpfen" lassen.. ausserdem agiert ein Spitzel im Hintergrund. Hier sage ich klar meine Meinung; auch wenn dir meine Meinung nicht gefällt.


    Zitat


    Nun jedoch zum Thema:
    Die Antragstellerin hat deshalb ein Visa für Tschechien beantragt und erhalten, weil es ihr als Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers gemäß EU Freizügigkeit zusteht, im Klartext: Sie ist mit einem deutschen Statsbürger verheiratet!


    Ja und?
    Bist du als deutscher Staatsbürger in Tschechien ansässig? Hast du dort eine Wohnung? eine Arbeit?
    Nur dann dürftest du die Eu-Freizügigkeit in Anspruch nehmen... und sonst eben nicht.
    (Ich kann auch nichts für diese Gesetze, sie sind nicht von mir).


    Auch in meinem persönlichen Fall hängst Du Dich zuweit aus dem Fenster:
    1. Die Chatprotokolle, in welchen die DBM und/oder das Auswärtige Amt gesetzeswidrig und entgegen der schriftlichen Zusicherung, es nicht zu tun, in STASI Manier herumgeschnüffelt hat stammen aus September 2015 und daraus wurde nachdem ich im Oktober 2015 Klage beim VerwG Berlin eingereicht habe relativ zeitnah in einer Gegendarstellung des Auswärtigen Amtes zitiert. Also lange bevor das Heiratsvisum für Dänemark beantragt wurde und wie bereits beschrieben, total aus dem Zusammenhang gerissen!


    Da ich den Einzelfall (timeline) und die Chatprotokolle nicht kenne, kann ich dazu keinen Kommentar geben!
    PS: Falls die DBM aus dem Inhalt der Chatprotokolle vor dem VG zitiert haben sollte, finde ich das auch nicht in Ordnung; um da mal klarzustellen.
    Aber das Gericht sollte schon wissen, welche Beweise es heranziehen darf und welche nicht!


    2. Das beantragte Heiratsvisum wurde trotz feststehendem Hochzeitstermin unter Mitwissen oder gar auf Aufforderung der DBM abgelehnt. Mag sein, dass hge daran Gefallen findet, ich jedoch habe zusammen mit meiner damaligen Verlobten von unsrem höchstpersönlichen Recht, eine Ehe eingehen zu wollen Gebrauch gemacht! Dies hätte übrigens auch die vermeintlichen Zweifel der DBM widerlegt, was die sozialfamiliären Beziehungen betrifft.


    Wenn das ein Heiratsvisum für DNK sein sollte: Ich liege da mit der DBM auch überkreuz: Laut meiner Vorstellung ist es absolut in ordnung, ein Heiratsvisum auf der DBM zu beantragen mit dem Ziel in DNK zu heiraten und anschliessend in D Wohnsitz zu nehmen. Das ist mE durch die Eheschliessungsfreiheit garantiert. Aber ich weiss, dass die DBM das anders sieht..(aus Gründen, die mit der Urkundenprüfung zusammenhängen, die man dabei umgehen kann; ich finde das Argument lächerlich). Wenn das heiratsvisum auf der dänischen Botschaft beantragt worden ist, dann ist die Ablehnung mE berechtigt, denn der anschliessende Wohnsitz sollte ja in D sein. Und langfristige Visen müssen immer da gestellt werden, wo der Wohnsitz sein soll. Was auch plausibel ist.


    Während auf der einen Seite Millionen von vermeintlichen Verbrechern und Terroristen unser Land gesegnet von A. Merkel und ihren Schergen das Land fluten und unserem Volk jahrelang auf der Tasche liegen werden, verhindert die DBM und das Auswärtige Amt in besonders niederträchtiger Art und Weise, dass Art. 6 unseres Grundgesetzes Entfaltung erlangen kann und Familienangehörige von Deutschen, welche diesem Staat nicht auf der Tasche liegen und nicht einen Cent kosten, zu ihren deutschen Familien reisen können. Es bleibt dabei auch unerheblich, ob zu Besuch oder um als Famile hier zu leben.


    Die Vermischung der Flüchtlingspolitik mit Erteilung von Visa mag ich hier im Behördenforum nicht. Ich stimme dem argument zu, dass bei der Flüchtlingspolitik vieles im Argen liegt, aber es bringt einfach nichts, dies im Zusammenhang mit der Ablehnung von Visen zu sehen.

  • Das war 2014. inzwischen ist 2018 und es hat sich herausgestellt, dass etwa von Asylantragstellern nur ungefähr ein Viertel Asyl oder eine andere Art Schutz zugesprochen bekommt (und man muss inzwischen auch befürchten, dass hier vielfach vom BAMF ungerechtfertig Schutz gewährt wurde), aber trotzdem bleiben 90 % von ihnen hier. Tatsächlich sieht es inzwischen also so aus, dass Ausreisepflicht in der Regel nicht durchgesetzt wird. Das muss man jetzt auch berücksichtigen.


    Ehm alles recht und schön, und wo ist jetzt der Sachbezug zur hier???


    Du vermischt gerade zwei vollkommen sachfremde Themen. Hier geht es um Schengenvisa und nicht um Asylanträge. Das hat genau nullkomanix miteinander zu tun!!!!


    Um dennoch den Punkt mit aufzunehmen: hier im Beispiel wurde ja sogar noch explizit festgehalten, dass die politische Situation im Herkunftsland eine Ausweisung zulassen würde. Und die dortige Situation war zum Zeitpunkt des Urteils (2014) schon gegeben und hat sich seither nicht grundlegend geändert.


    Der Punkt war allgemein gesprochen, dass eine familiäre Bindung zum Zielland (wie das da beantrage FZV im Vorfeld des Schengenvisas, weil Mutter ihren Sohne besuchen will)) nicht gegen eine Rückkehrwilligkeit spricht, dass sie bei Verstoß gegen Schengenvisa erhebliche aufenthaltsrechtliche Nachteile zu erwarten hat für zukünftige Besuche eben ihrer Familienangehörigen. An dem Sachverhalt hat sich seither auch überhaupt nichts geändert.


    Zum Punkt "Tatsächlich sieht es inzwischen also so aus, dass Ausreisepflicht in der Regel nicht durchgesetzt wird. Das muss man jetzt auch berücksichtigen."


    --> schlichtweg falsch. Wenn andere Behörden und stellen im Staat ihren Job nicht machen oder wegen politischer Gegebenheiten nicht machen können, ist es nicht Aufgabe der Botschaften dem entgegen zu wirken. Die Botschaft hat auf Basis des geltenden Recht und Gesetz zu entscheiden. Der Visakodex hat sich seit 2009 nicht geändert.

    Einmal editiert, zuletzt von raphael00 ()

  • Noch ein Punkt von mir: Ich bin durch Betroffenheit auch emotional involviert. Ich bemühe mich zumindest sehr, dass ganze argumentativ mit Zahlen, Daten, Fakten anzugehen. Ich hoffe es gelingt mir soweit.


    Manche Beiträge scheinen da noch sehr viel emotionaler zu sein, ich denke, es hilft allen am meisten, auch der eigenen Position und Sichtweise, dies nüchtern und faktenbasiert dazustellen. Sonst ist manch einer schnell dabei, dies alles unter dem Punkt "Frustrierter eines zu recht abgelehnten Visas" abzutun, als sich mit der dahinter stehenden Thematik auseinanderzusetzen.