kaithoma/Deutschland oder Schweiz für Schengenvisum

  • Mein Freund möchte seine philippinische Freundin einladen und dafür benötigt sie natürlich ein Visum. Da er doppelten Wohnsitz hat wegen seiner Arbeit in der Schweiz, möchte er nun wissen, wo sie ein Touristen-Besuchsvisum einfacher bekommen würde. Entweder für Deutschland oder die Schweiz.
    Was könnt ihr dazu raten?

  • Hat Sie einen Job mit nachweislich regelmässigem Einkommen, Kreditkarte, Grundbesitz ?


    Falls nein:
    Gibt es evtl anderweitige Verwandtschaft in D oder CH die sie besuchen könnte ?


    Freundin besucht Freund Visa werden gerne abgelehnt wegen der berühmten "mangelnden Rückkehrbereitschaft" einem frei erfundenen Konstrukt der nicht beleg- oder beweisbar ist.
    Junge Frau besucht Verwandtschaft - Visa werden schon viel häufiger genehmigt. Hüben wie drüben.


    Falls nein:
    Taktisch klug vorgehen dann klappt das trotzdem. Wahrheiten über eine evtl. spätere Heirat verschweigen - das macht den Approval unwahrscheinlicher.


    Oder gleich nen Anwalt einschalten - gar nicht erst auf die Ablehnung warten.


    Ist auch ne Möglichkeit auf Nummer sicher zu gehen.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Gilt die EU-Freizügigkeit auch für die Schweiz? Es gibt da ja zumindest abkommen zwischen EU und der Schweiz, und ich bin da über folgendes gestolpert:


    "Angehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen erhalten unabhängig von ihrer Nationalität eine EU/EFTA-Bewilligung, d. h. auch dann, wenn sie selbst Drittstaatsangehörige sind. Sie können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen dies aber den kantonalen Migrationsbehörden melden."


    Anbei der Link:


    https://www.eda.admin.ch/dam/e…ger-in-der-Schweiz_de.pdf


    Ob dies an die Voraussetzung geknüpft ist, dass sie bereits einen Aufenthaltstitel in der EU haben, weis ich nicht. Aber ich würde mal prüfen, ob über die Personenfreizügigkeit analog zur EU-Freizügigkeit möglich ist, ein Visum zu erhalten.

  • aktisch klug vorgehen dann klappt das trotzdem. Wahrheiten über eine evtl. spätere Heirat verschweigen - das macht den Approval unwahrscheinlicher.


    Oder gleich nen Anwalt einschalten - gar nicht erst auf die Ablehnung warten.


    Genau dieses taktische Vorgehen und man müßte Dinge Verschweigen ist schon mal der erste Schritt eine Ablehnung zu bekommen. Ist die Freundin denn übrhaupt in der Lage den taktischen Plan im Interview argumentativ umzusetzen, was sich der deutsche Partner am heimischen Schreibtisch so ausdenkt ? Dann gibt es Widersprüche im Interview und eine Ablehnung und der Anwalt ist beim Interview nicht dabei.


    Meine persönliche Meinung dazu wie man die Chancen erhöht


    -man beantrag das Visum für das Land, in dem man sich im Schwerpunkt aufhält.
    -man sagt immer die Wahrheit, erzählt aber keine Lebensgeschichte. Und Heiratsabsichten sind oft Teil der Lebensgeschichte
    -Die Freundin hat eine geregelte Arbeit und macht den Besuch im bezahlten Urlaub
    -VE ist nicht erforderl
    -Es ist nicht das erste Treffen des Paars, sondern ein Gegenbesuch
    -Es ist nicht die erste Auslandsreise der Freundin, sie hat bereits Stempel im Pass


    -

  • Zitat von »Milanium«



    aktisch klug vorgehen dann klappt das trotzdem. Wahrheiten über eine evtl. spätere Heirat verschweigen - das macht den Approval unwahrscheinlicher.


    Oder gleich nen Anwalt einschalten - gar nicht erst auf die Ablehnung warten.


    Genau dieses taktische Vorgehen und man müßte Dinge Verschweigen ist schon mal der erste Schritt eine Ablehnung zu bekommen. Ist die Freundin denn übrhaupt in der Lage den taktischen Plan im Interview argumentativ umzusetzen, was sich der deutsche Partner am heimischen Schreibtisch so ausdenkt ? Dann gibt es Widersprüche im Interview und eine Ablehnung und der Anwalt ist beim Interview nicht dabei.


    Meine persönliche Meinung dazu wie man die Chancen erhöht


    -man beantrag das Visum für das Land, in dem man sich im Schwerpunkt aufhält.
    -man sagt immer die Wahrheit, erzählt aber keine Lebensgeschichte. Und Heiratsabsichten sind oft Teil der Lebensgeschichte
    -Die Freundin hat eine geregelte Arbeit und macht den Besuch im bezahlten Urlaub
    -VE ist nicht erforderl
    -Es ist nicht das erste Treffen des Paars, sondern ein Gegenbesuch
    -Es ist nicht die erste Auslandsreise der Freundin, sie hat bereits Stempel im Pass


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    Genau das haben Hunderte posts hier und in anderen Foren bereits widerlegt. Wer die allumfassende Wahrheit sagt und es gut meint mit sich und der Behörde wird unmittelbar mit Ablehnung abgestraft.
    Wenn die Entscheidungsalgorythmen für Schengenvisa im Falle "junge Freundin besucht deutschen Freund" sich bei der DBM nach logischem Menschenverstand und vor allem nach reproduzierbaren Strukturen und Regeln verhalten würde gebe ich Dir zu 100% Recht. Dann würde ich es auch so machen weil die Erfolgsaussicht so höher wäre.


    Aber genau das tut sie ja nicht die DBM: Deshalb nach dem lateinischen Prinzip verfahren nur das Notwendige nicht aber das (allumfassend) Mögliche erzählen. Keinesfalls eine (wenn auch schon angedachte) Heirat ins Spiel bringen. Das schraubt die Chancen eines Schngenvisum beim case "Freundin ohne regelmässigem Einkommen / Job / Kredikarte / Grundbesitz" gegen NULL.
    Also hier ist das taktische Manöver die sicherere Variante. Haben ja Hunderte Fälle gezeigt.
    Ich rede ja auch nicht von Lügen oder Unwahrheit sagen, ich rede davon das NOTWENDIGE anzugeben um das Schengenvisa durchzubekommen.
    Vielleicht meinen wir beide hier sogar das Gleiche drücken es nur unterschiedlich aus... klar ist: Ein Wort von zukünftiger HEIRAT und schon wird beim Schengenvisum Visamißbrauch potentiell unterstellt (in dubio contra reo) ! :476:


    Wenn man sich nicht sicher ist was das ist: Dein Anwalt wird Dir hier genau erklären können was das konkret ist.


    Milanium.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


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    Karl May.


    5 Mal editiert, zuletzt von Milanium ()

  • Die Freundin hat eine geregelte Arbeit und macht den Besuch im bezahlten Urlaub



    ... daran scheitert es ja bei den meisten hier vorgebrachten Fällen! Kein Job, kein richtiger Arbeitsvertrag, kein Konto und keinen regelmässigen Eingänge auf das Konto .... wenn das aber, wie hier alle annehmen, die Grundvorraustzungen für ein Schengen-Visum ist , braucht man die anderen Argumente (heirat oder nicht) erst garnicht ins Spiel bringen.. dann nützen auch taktische Spielchen nichts,

  • Genau das haben Hunderte posts hier und in anderen Foren bereits widerlegt. Wer die allumfassende Wahrheit sagt und es gut meint mit sich und der Behörde wird unmittelbar mit Ablehnung abgestraft.


    Dann muss meine Freundin er Außreißer sein. Sie wurde 3 Tage später mit einem Schengenvisum gestraft.
    Du kannst die Anzahl der Post nicht als Referenz nehmen. Der erfolgreiche Fall posted nicht

  • ich bin österreicher lebe und arbeite in der schweiz,somit musst ich auch das schengenvisa in der schweizer botschaft beantragen,es ist unser erster antrag bei der botschaft,dezember 2017 waren wir in manila und haben alle unterlagen abgegeben,sprich:nachweiss mit fotos das wir eine gemeinsame tochter haben und seid 7 jahren regelmässig ich sie besuche,des weiteren mein arbeitsvertrag in der schweiz,mein mietvertrag und wichtig eine einladungsschreiben mit begründung,nachweis von der bank das ich regelmässig lohn erhalte und nachweis von 30000 franken auf dem konto,


    nach 3 tagen habe ich dann eine email erhalten von manila das ich zur immigration gehen muss in der schweiz,in meinem fall kanton solothurn und dort mein einladungunsschreiben inkl.nachweis des gehalts der letzten 3 monate und nochmals den nachweis von 30000 franken auf meinem konto.


    3 tage später die nachricht von der immigration das alles nach manila geschickt wurde und ich soll abwarten,2 tage nachricht von manila visa ist genemigt und zwar 90 tage,so muss sie sich nach der rückkehr bei der schweizer botschaft in manila zurückmelden.


    wer denn ablauf genauer wissen will gerne pn


    gruss


    gerry

  • noch was da ich lese man soll nicht die wahrheit sagen,,


    wir haben in keinem punkt gelogen und warum auch,der eine frau oder freundin hat und einige zeit zusammen ist weiss ja auch alles von ihr,vorrausgesetzt er interessiert sich nicht nur für das eine


    noch ein punkt,sie wurde gefragt über meine firma wie die heisst,wo ich wohne und mein geb.und meine telefonnummer
    also das muss sie schon wissen sonst ist es wirklich nicht glaubwürdig


    ich musste keinen nachweiss über unsere chats von skype oder viber bringen,


  • Ich habe nicht gesagt, daß man nicht die Wahrheit sagen soll, sondern ich habe versucht zu erklären, daß die DBM mit zu viel Informationen schlicht und einfach überfordert ist. Man sollte nur das sagen, was für den (positiven) Schengenvisaentscheidungprozess relevant ist.


    Weiterhin gratuliere ich Dir zu Eurem eteilten Visum - wie es scheint ohne größeren Ärger bekomen - so sollte es ja auch sein. Und zwar in fast jedem Falle.
    Ich möchte nur erwähnen, daß Du in Deinem Falle nicht mit der "verpönten DBM" zu tun hattest, sondern mit der SBM also dem schweizer Pendant genauso wie die schweizer Immigration (ABH) wohl beteiligt gewesen sein dürfte.
    Die arbeiten anscheinend korrekter. (nur ein Mutmaßung)


    Desweiteren möchte ich erwähnen, daß wir kürzlich das Statistikthema hatten und die letzten Jahre in der DBM so zwischen 10-15% der Schengenvisa (über alle Beantragergruppen) abgelehnt wurden.
    Leider gibt es keine "Gruppenstatistik" (warum sollte es auch - da würde man seine Willkür ja auch sofort offenlegen..), diese Gruppenstatistik wird sehr schnell zeigen, daß im Falle phil. Freundin besucht Freund in D (keine regelm. Einkommen auf Papier, keine Kreditkarte, kein Grundbesitz) nachezu ALLE oder die allermeisten Schengenvisa abgelehnt werden. Und hier hinterfrage ich die Begründung genau. Es gibt aus meiner und der vieler Anwälte Sicht keine die stichhaltig ist. Die Begründung mit der "magelnden Rückkehrwilligkeit" wird hier mehr als strapaziert. Sie ist eine Mär !


    Also - m zum Ursprungspost zurückzukomen: Doch besser bei der schweizer Botschaft das Besuchsvisum beantragen .... ???


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


    3 Mal editiert, zuletzt von Milanium ()

  • Ich wohne selber als Ausländer in der Schweiz und meine Freundin war bisher ca. 7-9 Mal hier in CH.
    Es gab bisher keine Probleme! Wir haben uns immer genau an das Procedere (Vorlegen aller benötigten Dokumente) gehalten, welches auf der Webseite der Schweizer Botschaft aufgeführt ist.



    Da meine Freundin noch Studentin ist, hat sie vom Dean der Fakultät jedes mal ein Schreiben aufsetzen lassen, um die Rückkehrwilligkeit zu unterstreichen.


    Beim ersten Mal musste ich lediglich in meiner Wohngemeinde noch ein zusätzliches Dokument ausfüllen (weiss nicht mehr genau wie es heisst... schon etwas länger her), wo der finanzielle Background separat geprüft wird.


    Wir hatten vor dem ersten Besuch auch unsere Zweifel, ob es überhaupt klappt... aber es war jedes Mal relativ smooth.


    Daher aus meiner Sicht pro CH-Visum ... wenn der Arbeits/Aufenthaltsort noch in CH ist, dann umso mehr CH.