softtouch/Schengen Visum visiting family für stieftochter möglich?

  • Hat sich wohl erledigt. Remonstration Ergebnis kam heute per Email, natürlich abgelehnt. Die meinten doch glatt, dass sie mit hoher Wahrscheinlkichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würde, einen ihr sonst verwehrten Daueraufenthalt in Deutschland zu begründen = die sagen, sie würde wohl illegal hierbleiben. Wo gibt es denn so was? Die sind ja wohl nicht mehr normal in der Botschaft!

  • Hat sich wohl erledigt. Remonstration Ergebnis kam heute per Email, natürlich abgelehnt. Die meinten doch glatt, dass sie mit hoher Wahrscheinlkichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würde, einen ihr sonst verwehrten Daueraufenthalt in Deutschland zu begründen = die sagen, sie würde wohl illegal hierbleiben. Wo gibt es denn so was? Die sind ja wohl nicht mehr normal in der Botschaft!


    Das gleiche hatten Sie mir als Ehemann unterstellt beim Visum meiner Ehefrau, nach teilweise hanebüchiger Argumentation, die ich nicht in Einklang bringen kann mit dem Visakodex.


    Hälst du dich an Recht und Gesetz, bekommst du so etwas reingewürgt. Finde es auch eine Frechheit, weil unter dem Strich wirst du als potentieller Gesetzbrecher/Straftäter abgestempelt.

  • Ist es richtig das bei der Ablehnung des Schengen Visums im Remonbstrationbescheid folgendes als Betreff angegeben ist?


    "Betreff: Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitel für die philippinische Staatsbürgerin Frau ......"


    1) Ist ein Schengenvisum ein Aufenthaltstitle?
    2) Der Leiter der Visastalle schrieb auch noch das meine Tochter die Geburtsurkunde eines Kindes beigefügt hätte, was aber nicht stimmt!


    Ist der Leiter besoffen?

  • Zitat

    1) Ist ein Schengenvisum ein Aufenthaltstitle?

    Ja, ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, über die trinkgewohnheiten des Leiters weiss ich nicht Bescheid.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Ist es richtig das bei der Ablehnung des Schengen Visums im Remonbstrationbescheid folgendes als Betreff angegeben ist?


    "Betreff: Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitel für die philippinische Staatsbürgerin Frau ......"


    hmmm… was soll denn daran falsch sein? Was hast du denn im Betreff erwartet?


    Zitat


    1) Ist ein Schengenvisum ein Aufenthaltstitle?


    Ja, warum die frage?


    Zitat


    2) Der Leiter der Visastalle schrieb auch noch das meine Tochter die Geburtsurkunde eines Kindes beigefügt hätte, was aber nicht stimmt!



    Das würde ich aber doch zunächst mit deiner Stieftochter klären, ehe du da die welle machst.


    Wenn das tatsächlich nicht stimmen würde, dann frag beim Visumsleiter nach. Auch wenn der natürlich wegen der erfolgten Ablehnung nichts mehr unternehmen will, ist das rechtlich korrekt. Wenn er aber einen Fehler gemacht hat, so könnte ich mir vorstellen, dass sich der Visumsleiter dann auch zu einer Antwort aufrafft.


    Du kannst auch immer noch den Bürgerservice des AA kontaktieren.





    Zitat

    Ist der Leiter besoffen?


    Damit wirst du nicht weit kommen.


    Zumal der Vsumsleiter ja auch nicht die Ablehnung der Remonstration schreibt sondern irgendein juristischer Referendar.


    Zudem steht dir ja auch noch der Klageweg offen; und wenn da tatsächlich solche grobe fehler gemacht worden sind, dann erhöht das natürlich die Chance.