SchengenVisum / Flugticket

  • Zitat von »raphael00« Die verschärfte Version ist, dies zu machen wenn man bereits verheiratet ist. Da sollte dieses unser Land in machen Punkten ganz leise zukünftig sein und sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen ...
    Hier sollte man tatsächlich mal an die SPD, Grünen, Linken und CDu Abgeordneten seines Landes, Bundes und sogar an Frau Merkel schreiben...möglichst offen! Wer Familiennachzug zu "illegalen" subsidiären Flüchtlingen )ohne jede Bedingung) fordert und genehmigt, dieses aber Deutschen Staatsbürgern verwehrt.....da stimmt doch etwas nicht im System!

    Es ging hier auch erst mal noch um ein Schengenvisa. Trotzdem kann ich diese Praxis absolut nicht nachvollziehen, da man durch Heirat ja bereits einen rechtsgültigen Anspruch auf Familiennachzug erworben hat. Dann noch mit fehlender Rückkehrwilligkeit zu kommen, ist einfach bescheuert, und absolut lächerlich mit der Politik der letzten Jahre. Wenn dann noch beim FZV Theater gemacht wird, wird mir endgültig der Hals platzen

  • Hallo Leute, in der Tat, Besuchsvisa von Verliebten mit grossem Altersunterschied, werden sehr oft abgelehnt, die Botschaft masst sich eben an, moralisch zu entscheiden oder aus Neid ?....


    HgE und Tandal..., dass Ihr Eure Visaantraege (bzw. den der Angehoerigen) durchbekommen habt, ist mir nachvollziehbar und es sei Euch gegoennt ! Ihr leistet doch hier im Schweisse Eures Angsichsts sehr gute und friedfertige Aufklaerungsarbeit -auch im Sinne der Botschaft- und die Botschaft liest mit bei solch einem grossen massgeblichen Forum.

  • Hallo Leute, in der Tat, Besuchsvisa von Verliebten mit grossem Altersunterschied, werden sehr oft abgelehnt, die Botschaft masst sich eben an, moralisch zu entscheiden oder aus Neid ?....


    hmmm ... das ist eine Theorie, die ich nicht nachvollzehen kann. Altersunterschied ist meines Wissens kein Kriterium für die Ablehnung; man sollte eine gefestigte Beziehung nachweisen können. Mehrere Besuche etc ...


    Ich entnehme dieser Aussage, dass das Visum für deine Bekannte/Freundin schon mal abgelehnt wurde oder habt ihr das garnicht probiert?

  • HgE und Tandal..., dass Ihr Eure Visaantraege (bzw. den der Angehoerigen) durchbekommen habt, ist mir nachvollziehbar und es sei Euch gegoennt ! Ihr leistet doch hier im Schweisse Eures Angsichsts sehr gute und friedfertige Aufklaerungsarbeit -auch im Sinne der Botschaft- und die Botschaft liest mit bei solch einem grossen massgeblichen Forum.


    Gegönnt ja. Aber eigentlich soll ja der Antragssteller beurteilt werden, und die Beurteilung nicht abhängig sein vom Einladenden oder von der vorherigen Besuchshistorie vom Familienangehörigen...

  • HgE und Tandal..., dass Ihr Eure Visaantraege (bzw. den der Angehoerigen) durchbekommen habt, ist mir nachvollziehbar und es sei Euch gegoennt ! Ihr leistet doch hier im Schweisse Eures Angsichsts sehr gute und friedfertige Aufklaerungsarbeit -auch im Sinne der Botschaft- und die Botschaft liest mit bei solch einem grossen massgeblichen Forum


    Also eine Übereinstimmung meines Realnamens und meines Nicks hier kennt niemand auf der DBM.....das garantiere ich :D :D Man geht es vielleicht heute etwas geschickter an :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat von HgE: "hmmm ... das ist eine Theorie, die ich nicht nachvollzehen kann. Altersunterschied ist meines Wissens kein Kriterium für die Ablehnung; man sollte eine gefestigte Beziehung nachweisen können. Mehrere Besuche etc ...


    Ich entnehme dieser Aussage, dass das Visum für deine Bekannte/Freundin schon mal abgelehnt wurde oder habt ihr das garnicht probiert?".


    Antwort: Besuchsvisa haben wir nicht probiert, gleich Familienzusammenfuehrung, aber ich weiss aus einem Facebook-Forum und auch von hier, dass grosse Altersunterschiede fast IMMER abgelehnt werden.


    Die Botschaft kann sich nicht vorstellen oder will sich nicht vorstellen koennen, dass eine junge huebsche asiatische Frau ernsthaft einen viel aelteren Mann lieben kann und glaubt sie will ihn nur benutzen, um nach Deutschland zu kommen. Die Botschaft folgt damit dem Deutschen Klischee (gekaufte Braut ohne Liebe), dabei werden ca. 40 Prozent der Ehen in Deutschland bei geringem Altersunterschied geschieden.


    Aber der gesunde Menschenverstand war noch nie die Staerke der Visaabteilung der DBM.

  • Antwort: Besuchsvisa haben wir nicht probiert, gleich Familienzusammenfuehrung, aber ich weiss aus einem Facebook-Forum und auch von hier, dass grosse Altersunterschiede fast IMMER abgelehnt werden.


    ... im Netz wird viel Unsinn geschrieben. Wir hatten hier in der ganzen Zeit wo ich im Forum tätig bin (> 10 Jahre) noch keine handvoll Fälle, die wegen Scheinehe Probleme hatten. Gerade die Ablehnungen landen ja in den Foren..



    Die Botschaft kann sich nicht vorstellen oder will sich nicht vorstellen koennen, dass eine junge huebsche asiatische Frau ernsthaft einen viel aelteren Mann lieben kann und glaubt sie will ihn nur benutzen, um nach Deutschland zu kommen.


    ... letzteres wird ja auch in einigen Fällen der Fall sein. Da wollen wir uns nix vormachen. Und solche Ehen halten dann auch auf Dauer nicht.


    Aber der gesunde Menschenverstand war noch nie die Staerke der Visaabteilung der DBM.


    ... nana, die DBM-Mitarbeiter als spiessige Dummköpfe darzustellen, ist auch nicht gerade nett. Die DBM muss jeden Einzelfall nach formalen Gesichtspunkten beurteilen; dazu sind die Sachb ausgebildet. Erst wenn viele Indizien für eine Scheinehe sprechen, würden sie diesem verdacht nachgehen. Da hat auch die ABH ein Wörtchen mitzureden; die DBM macht sich das nicht einfach..

  • Leider gehen hier einige Geschichten durcheinander ...



    Es ging hier auch erst mal noch um ein Schengenvisa. Trotzdem kann ich diese Praxis absolut nicht nachvollziehen, da man durch Heirat ja bereits einen rechtsgültigen Anspruch auf Familiennachzug erworben hat. Dann noch mit fehlender Rückkehrwilligkeit zu kommen, ist einfach bescheuert, und absolut lächerlich mit der Politik der letzten Jahre.


    Ich weiss nicht warum du das nicht verstehst:


    Ja, deine Frau hat Anspruch auf Einreise nach Deutschland zu dir.
    Und das ist schon der beste Beweis, dass sie nicht mehr in ihr Heimtland zurückkehren will.
    Sie darf halt nur mit dem richtigen Visumstyp einreisen.. und das dauert leider etwas.


    Wenn das durch ist, setzt sie sich bequem in ein Flugzeug und reist zu dir ein.. und eben nicht in ein wackeliges Gummiboot (wenn schon der FlüchtlingsVergleich herangezogen wird, den ich absolut für unangebracht halte). Und deine Frau muss auch nicht Jahre auf einen Termin warten...
    http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=408531


    Das ist Jammern auf höchstem Niveau..




    Wenn dann noch beim FZV Theater gemacht wird, wird mir endgültig der Hals platzen


    Wenn formal alles in Ordnung ist, bleibt dein Hals ganz -:)

  • Ja, deine Frau hat Anspruch auf Einreise nach Deutschland zu dir.
    Und das ist schon der beste Beweis, dass sie nicht mehr in ihr Heimtland zurückkehren will.
    Sie darf halt nur mit dem richtigen Visumstyp einreisen.. und das dauert leider etwas.


    Deiner Argumentation nach ist also eine Heirat ein Ablehnungsgrund für ein Schengenvisa. In welchem Artikel ist dieser Ablehnungsgrund im Visakodex geführt? Richtig, in keinem, weil es kein Ablehnungsgrund ist. Und weil es kein Beweis ist für fehlende Rückkehr nach Ablauf des Visas. Weil Hochzeit kein Beweis ist dafür, dass man straffällig wird. Sorry, diese Denkweise diskriminiert Ehepaare und würde vor keinem Gericht stand halte.


    Wenn die DBM wirklich eine solche Denkweise hat, die gerade mal soweit reicht wie ein kurzsichtiger mit 8 Dioptrie noch sehen kann, dann gute Nacht Deutschland.


    In Gerichtsurteilen wurde zumindest festgehalten, dass einem Verstoß gegen Visabestimmungen als Gegenargument die sich daraus ergebenden Konsequenzen für zukünftige Aufenthalte gegenüber steht. Diese Abwägung macht die DBM anscheinend grundsätzlich einseitig und negativ.


    Im Grunde hat man zwei Fälle:


    Fall A) Ehepartner wollen wirklich nur zu Besuch nach Deutschland und dann wieder zurück


    Wird hier dann gegen die Visabestimmungen verstoßen, wird man zukünftige Besuchsvisa nahezu vergessen können. Also sprechen gegen die fehlende Rückkehrwilligkeit ganz klar die Konsequenzen für zukünftige Visawünsche für weitere Besuche in Deutschland, wo nun Mal ein Teil der angeheirateten Familie lebt.


    Fall B) Ehepartner planen einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt zukünftig in Deutschland


    Wird hier gegen die Visabestimmungen verstoßen, wird dieser Plan erschwert bzw. temporär nicht mehr möglich sein (Stichwort Einreisesperre).


    Dazu kommen die massiven Vorteile bei einem legalen Aufenthalt gegenüber einem illegalen Aufenthalt:


    Steuerklasse 1 versus Steuerklasse 3 (für den Unterschied alleine kann man alleine schon 6 Mal mit Emirates in Touristenklaase auf die Philippinen und zurück fliegen, den Deutschkurs samt Prüfung an die 10 Mal machen)


    Familienkrankenversicherung versus keine oder deutliche Zusatzausgaben


    Aufnahme sozialversicherungsrelevante Beschäftigung versus illegale Beschäftigung ohne durchsetzbare Rechte


    Eingeschränkte Reisemöglichkeiten versus Flugreisen und Heimreisen


    usw.


    Das sind schlicht und einfach handfeste und rechtlich begründbare Indizien. Und die Botschaft argumentiert doch, dass sie sich auf klare Indizien stützen muss. Aber dann halt bitte nicht nur einseitig, sondern beidseitig.


    Zudem argumentiert sie, dass sie die persönliche Situation der Antragstellerin mit berücksichtigt. Also bitte, soll sie es doch machen, aber bitte dann die Sache dabei zu Ende denken. Eine Ehe ändert massiv die persönliche Situation und hat vielerlei rechtliche Konsequenzen.


    Sie sind die Fachleute, und sie sollten wissen, was für Konsequenzen sich aus einzelnen Lebenssituationen ergeben. Für mich ist dass so, wie wenn ein Physiker wirklich glaubt, dass das Wasser blau ist.


    Aber klar, wenn ich etwas nicht sehen will, dann kann man es so machen wie die DBM. Ich habe selbst nach all den Wochen null Verständnis für die DBM.


    Auf EU-Ebene wird es ja zudem ganz offensichtlich auch anderes gesehen und gedacht. Über die EU-Freizügigkeit kann man ja seinen Ehepartner aus Drittstaaten mit in den Schengenraum holen. Nur die Risiken sind doch da auch nicht anderes wie jetzt. Wie will man dies den noch verargumentieren, dass man bei realem gleichen Risiko aus formalen Gründen komplett anderes entscheidet ????

  • Fall B) Ehepartner planen einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt zukünftig in Deutschland


    Wird hier gegen die Visabestimmungen verstoßen, wird dieser Plan erschwert bzw. temporär nicht mehr möglich sein (Stichwort Einreisesperre).


    Dazu kommen die massiven Vorteile bei einem legalen Aufenthalt gegenüber einem illegalen Aufenthalt:



    Hier geht es nicht darum, dass die Ehefrau nach Einreise mit Schengen Visum illegal hier leben soll, sondern nur darum, dass sie nach Einreise zur ABH rennt und eine legale AE beantragt, worauf sie natürlich einen Anspruch hat. Und das wird dann sehr oft mit Anwalt durchgeboxt. Und da die DBM das nicht möchte - warum auch immer - gibt es für Ehefrauen, deren Ehepartner in D einen Wohnsitz hat eben kein schengen Visum "zwischendurch".
    Ausnahmen mag es geben, genau wie Notfälle...


    Ich habe das jetzt schon mehrfach erklärt... Für die Einreise einer Ehefrau gibt es einen extra Visumstyp; ( ich würde mal gerne das Gebrüll hören, wenn es sowas nicht gäbe -:) ) Also zurücklehnen und abwarten.....

  • Hallo HgE, ich sprach von Besuchsvisa, nicht von FZVisas, letztere kriegt man mit einem guten Rechtsanwalt fast immer durch.

  • Hallo HgE, ich sprach von Besuchsvisa, nicht von FZVisas, letztere kriegt man mit einem guten Rechtsanwalt fast immer durch.


    Altersunterschied ist auch hier kein Grund eine Rückkehrwilligkeit anzuzweifeln. Jedenfalls im VisaCodex find ich nix.


    Wenn deine Liebste einen guten Job etc hat, kann sie den Antrag auf ein Visum doch stellen.
    Nur so kannst du rauskriegen, ob es genehmigt wird.


    Es hilft doch jetzt nichts, wie gelähmt auf die Schlange zu starren. Ihr müsste es probieren; bekommt sie ein Visum, dann gut ansonsten weitersehen.
    Alle Foren und Facebooks der Welt können dir keine sichere Prognose machen.

  • Hier geht es nicht darum, dass die Ehefrau nach Einreise mit Schengen Visum illegal hier leben soll, sondern nur darum, dass sie nach Einreise zur ABH rennt und eine legale AE beantragt, worauf sie natürlich einen Anspruch hat. Und das wird dann sehr oft mit Anwalt durchgeboxt. Und da die DBM das nicht möchte - warum auch immer - gibt es für Ehefrauen, deren Ehepartner in D einen Wohnsitz hat eben kein schengen Visum "zwischendurch".
    Ausnahmen mag es geben, genau wie Notfälle...


    Ja, ich habe diesen Einwand zur Kenntnis genommen. Du hast ihn schon vor einigen Tagen mal geäußert. Und wenn ich richtig recherchiert habe ist hier die Situation so, dass dies nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen für einen Daueraufenthaltstitel vor der letzten Einreise nach Deutschland noch nicht vor lagen. Denn genau das ist das Argument, weswegen man nach einer Heirat in Dänemark wieder zurück muss, um den Weg über die Familienzusammenführung zu gehen. Man hat ja mit einer Heirat in Dänemark auch schon vor der letzten Einreise geheiratet.


    Was die DBM möchte oder nicht möchte, ist egal. Entscheidend ist das Gesetz. Und dem Visakodex ist der Sachverhalt nun mal sch.... egal.


    Wenn die DBM sich so verhält, wie du vermutest, bricht so geltendes Recht! Auh wenn es nahezu unmöglich sein wird, dies zu beweisen, weil sie sich hinter dieser undefinierten Rechtslage "begründete Zweifel" verstecken kann

  • Hallo HgE, ich sprach von Besuchsvisa, nicht von FZVisas, letztere kriegt man mit einem guten Rechtsanwalt fast immer durch.


    Wie soll es möglich sein, dass bei extremem Altersunterschied ernste Absichten vorliegen?


    10,20 ja 25 Jahre kann ich mir noch vorstellen aber mehr? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Visa sollte man dennoch erteilen, bzw deshalb keins verweigern. Was ich mir oder ein anderer sich vorstellen kann ist vielleicht nicht das, was wirklich ist. Nobody is perfect.


    Ich persönlich vermute aber bei 25 + Unterschied zu nahezu 100% Geldmotve und ... mag... mich rren.

  • Für ein FZV sollte kein Anwalt benötigt werden, da bei Vorliegen der Vorraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Erteilung besteht.


    Die Motivation zur Eheschließung ist juristisch nicht relevant, so lange beidseits die freiwillige Absicht besteht, tatsächlich eine Ehe zu führen. Ich halte Deine Vermutung, dass Ehen mit großem Altersunterschied weiblicherseits fast immer einseitig aufs Matrielle ausgerichtet sind, für eindeutig falsch - tut hier aber nichts zur Sache.

  • Meine Verlobte ist 22 Jahre jünger als ich. Sie hat noch nie Geld haben wollen. Sie wollte auch noch nie was von mir gekauft bekommen, obwohl ich ihr gerne mal was geschenkt hätte. Sie war zu Tränen gerührt als ich darauf bestanden habe beim Abschied etwas für ihre Kinder zu kaufen. Sie weiß um meine Finanzen, dass der Visa Prozess teuer ist und die nächste Zeit hier Schmalhans ist. Unsere Beziehung ist auf persönlicher auch emotionaler Weise einfach nur erfüllend. Wenn dem nicht so wäre, hätte es long distance nie überlebt. Sie profitiert von meiner Lebensreife, aber auch ich lerne von ihr jeden Tag. Von daher sind plumpe Aussagen es geht nur um Geld von mir definitiv nicht zu bestätigen. Es kann auch anders sein, aber das muss jeder selbst rausfinden



    edit
    Hier geschlossen ... der thread ist zur Laberecke verkommen ... das gehört in small talk
    ich drücke ja schon mal bei einzelnen posts ein Auge zu, aber wenn das meiste nur noch "Lebensberatung" ist, macht es keinen Sinn


    bei konkreten fragen, bitte einen neuen thead aufmachen


    hge