Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung inkl. Deutschland?

  • Hallo,


    ich bin gerade auf der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung. Hanse Merkur hat ein gutes Angebot, bis zu einem Jahr würde ich es erstmal abschließen.


    Da ich aber meine KV in Deutschland ruhen lassen werde, ist die Frage...was soll ich machen wenn ich zb. für 1-2 Monate nach Deutschland fliege...man ist ja bei der Hanse Merkur nicht in Deutschland versichert.
    Habt ihr da vielleicht eine Empfehlung für mich?

  • Hallo,
    es gibt Auslands Krankenversicherungen, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherte hat, nicht leisten, unabhängig davon, wo der ständige Wohnsitz ist. Ist aber, wie gesagt, unterschiedlich. Also erst einmal abklären.

  • Hast Du Deine (gesetzliche?) KV gekündigt oder auf "Anwartschaft" gestellt? Beim Letzteren muss man einen monatlichen Beitrag (bei mir waren es rd. 50 Euro) zahlen und die KV lebt (mit den regulären Beiträgen) wieder auf, sobald man in D. ist (KV entsprechend informieren). Bei Kündigkung Deiner KV (Du zahlst dann keine Beiträge, solange Du im Ausland bist) dürfte es komplizierter sein. Du musst einen Neuantrag stellen.


    Gruß
    Roha

  • ACE hat pro Jahr einen 3-wöchigen Heimaturlaub includiert.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Ich muss mich da auch noch drum kümmern, im Augenblick haben wir gar keine Krankenversicherung, ist ja auch nicht so weit ins gelobte Land der Versicherer.
    Die Deutschen GKVen versichern einen für 2 Monate nach, wenn man ins europäische Ausland geht und sich bei ihnen abgemeldet hat.
    So ist das zumindest bei uns gewesen.
    Aber ich habe schon gelesen, dass da anscheinend jede GKV ihr eigenes Süppchen kocht.
    Ausserhalb EU gilt das nicht.
    Bei unserem letzten längeren Aufenthalt, 3 Monate, auf den Phils, waren wir bei Generali versichert.
    Wenn ich mcih recht erinnere, ist da ein Deutschlandurlaub von max. 6 Wochen mit drin.
    Aber ist schon eine Weile her, weiß nicht ob das noch so ist, festgestellt habe ich aber, die Auslandsreiskrankenversicherungen sind nicht mehr so billig wie früher.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Hast Du Deine (gesetzliche?) KV gekündigt oder auf "Anwartschaft" gestellt? Beim Letzteren muss man einen monatlichen Beitrag (bei mir waren es rd. 50 Euro) zahlen und die KV lebt (mit den regulären Beiträgen) wieder auf, sobald man in D. ist (KV entsprechend informieren). Bei Kündigkung Deiner KV (Du zahlst dann keine Beiträge, solange Du im Ausland bist) dürfte es komplizierter sein. Du musst einen Neuantrag stellen.


    Gruß
    Roha


    Bist du freiwillig in der GKV ?
    Pflichtversicherte brauchen keine Anwartschaft zu bezahlen.

    Gruß Mangojo


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    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

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  • Zitat von »roha«



    Hast Du Deine (gesetzliche?) KV gekündigt oder auf "Anwartschaft" gestellt? Beim Letzteren muss man einen monatlichen Beitrag (bei mir waren es rd. 50 Euro) zahlen und die KV lebt (mit den regulären Beiträgen) wieder auf, sobald man in D. ist (KV entsprechend informieren). Bei Kündigkung Deiner KV (Du zahlst dann keine Beiträge, solange Du im Ausland bist) dürfte es komplizierter sein. Du musst einen Neuantrag stellen.


    Bist du freiwillig in der GKV ?
    Pflichtversicherte brauchen keine Anwartschaft zu bezahlen.


    Ja, ich bin freiwillig versichert. Als Pflichtversicherter kann man glaube ich nicht seine GKV "aussetzen", wenn man sich im außereuropäischen Ausland aufhält, wo es keinen Leistungsanspruch gibt.


    Gruß
    Roha

  • Doch genau das hat man mir angeboten. Ich (freiwillig gesetzlich versichert), kann meine KV ruhen lassen. Ich habe extra nochmal nachgefragt und war auch bereit die Anwartschaft zu bezahlen, ich glaube das sind 59€ im Monat. Sie sage mir am Telefon, das sei gar nicht nötig.

  • Ja, ich bin freiwillig versichert. Als Pflichtversicherter kann man glaube ich nicht seine GKV "aussetzen", wenn man sich im außereuropäischen Ausland aufhält, wo es keinen Leistungsanspruch gibt.


    Gruß
    Roha


    Doch das geht.
    Ich habs von meiner Kasse auch brieflich, schriftlich mit Unterschrift und ich war zuletzt pflichtversichert.


    Gruß Mangojo


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  • Um meine KV ruhen zu lassen, soll ich mein Flugticket einfach per E-Mail senden und das wars schon.



    mangojo Sollte ich lieber auf Nummer sicher gehen und die Bestätigung schriftlich fordern?
    Wie machst du das mit deiner KV in Deutschland wenn du mal für einen Kurzurlaub nach Deutschland fliegst?


    Wegen dem Aufenthalt in Deutschland: STA Travel bietet einen Heimaturlaub von 6 Wochen an, aber nur wenn man mindestens 5 Monate im Ausland war.

  • Also mal zur Entwirrung.
    1. Es gibt pflcihtversicherte in der GKV
    2. Es gibt freiwillig versicherte in der GKV.


    1. Muß eine Anwartschaft zahlen damit sie später wieder rein kommen.
    2. Muß keine Anwartschaft zahlen, man wird automatisch wieder aufgenommen, wenn man zuletzt GKV versichert war. Z.B ALG1 oder (Familienversicherung Einkommen muß aber 2018 unter 435€ monatlich liegen.)
    Man darf aber nicht zwischendrin privat versichert sein !!!!!!!!!!
    Eine Auslnadsreisekrankenversicherung gilt nicht als private Krankenversicherung.

    Gruß Mangojo


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  • mangojo Sollte ich lieber auf Nummer sicher gehen und die Bestätigung schriftlich fordern?
    Wie machst du das mit deiner KV in Deutschland wenn du mal für einen Kurzurlaub nach Deutschland fliegst?


    Ich geh bei so Sachen immer auf Nummer sicher und lass mir das schriftlich geben.
    Also wenn wir nächstes Jahr auf die Phils gehen, ist bei uns kein Kurzurlaub in Deutschland beplant, auch das Letzte mal waren wir die vollen 3 Monate auf den Phils.
    Aber sicherheitshalber, würde ich mir die Option sichern, wenn zusätzlich nicht zu teuer ist.

    Gruß Mangojo


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  • Ich war bei meinen bisherigen mehrmonatigen Aufenthalte (bis 2017) in den Philippinen bei einer Firma angestellt und habe für diese Zeit jeweils "Sabbatical" bekommen, sofern meine Urlaubstage nicht gereicht haben. Also jeden Monat eine Gehaltsabrechnung erhalten und mein Arbeitgeber führte dann auch die Beiträge zur GKV ab. Vielleicht habe ich mich zu wenig erkundigt, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine "Ruhestellung" der GKV für die Zeiten eines Auslandsaufenthaltes bei Angestellten möglich ist. Wenn doch, dann kommt diese Information für mich jetzt leider zu spät.


    Gruß
    Roha

  • Die DKV hat eine Auslandskrankenkasse, die maximal 36 Monate lauft, machbar nur wenn man laenger als mindestens 100Tage braucht.
    Bei der Versicherung konnte man 3 oder 4 Monate Heimurlaub verbringen und hatte auch waehrend der Zeit den Versicherungsschutz in Deutschland, gleich wie bei Privatkasse.
    Ab 12 Monaten haben sie auch Zahnersatz bezahlt.

  • Ich war bei meinen bisherigen mehrmonatigen Aufenthalte (bis 2017) in den Philippinen bei einer Firma angestellt und habe für diese Zeit jeweils "Sabbatical" bekommen, sofern meine Urlaubstage nicht gereicht haben. Also jeden Monat eine Gehaltsabrechnung erhalten und mein Arbeitgeber führte dann auch die Beiträge zur GKV ab. Vielleicht habe ich mich zu wenig erkundigt, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine "Ruhestellung" der GKV für die Zeiten eines Auslandsaufenthaltes bei Angestellten möglich ist. Wenn doch, dann kommt diese Information für mich jetzt leider zu spät.


    Gruß
    Roha


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    Hallo Roha,
    das ist keine Ruhendstellung in meinem Fall als pflichtversicherter.
    Das ist bei Abreise eine Kündigung der GKV ind Deutschland.
    Das ist bei Ankunft eine Wiederaufnahme in der GKV in Deutschland.


    Nachweisen muß ich bei Rückkehr meine Abwesenheit auf den Phils mit Ticket, Boardingkarten und Passstempel.
    Wenn ich das nicht nachweisen kann, dass ich mich somit nicht in Deutschland aufgehalten habe, muss ich das ganze Jahr den GKV Mindestbeitrag, von 2018 monatlich 180€, in dem Fall dann als freiwillig versicherter, nachzahlen.
    Ich habe außer Zinseinkünfte, einem ausschüttenden Vermögensverwaltungs-Fonds, ETF, in dem Zeitraum kein Einkommen.
    Bei mir war es auch 3 Monate Sabatical früher, in dem Zeitraum hatte ich ebenso kein Einkommen und war in Deutschland bei der GKV abgemeldet.
    Auch da hatte ich mir das zuvor von der GKV schriftlich geben lassen.

    Gruß Mangojo


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  • Noch ein Tipp zu den AVB der Auslandsreisekrankenversicherungen.
    Da sollte in den AVBs für den Rückflug von den Phils nach Deutschland im Notfall stehen:
    "der medizinisch sinnvolle statt nur der medizinisch notwendige Rücktransport"


    Also AVBs gründlich durcharbeiten.

    Gruß Mangojo


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  • Ich war gesetzlich versichert und war 18 Monate auf Weltreise.
    Zwischen Beendigung Arbeitsverhältnis und Reise Beginn war ich arbeitslos und habe alg bekommen.
    Bei Abflug habe ich mich abgemeldet beim Arbeitsamt und meiner Krankenversicherung die Police von der Hanse Merkur geschickt.
    Von Australien und Neuseeland bin ich nach Deutschland geflogen und habe 3 Wochen Heimat Urlaub gemacht. Also wieder zum Arbeitsamt , Geld bekommen....
    Nach 3 Wochen wieder abgemeldet und genau das selbe wie beim ersten Part.
    Wichtig für Langzeitreisende ist das du dir ein Arbeitslosengeld auf drei Jahre fest schreiben lässt.
    Wenn nicht und du kommst nach einem Jahr wieder dann gibts Hartz 4.

  • Die DKV hat eine Auslandskrankenkasse, die maximal 36 Monate lauft, machbar nur wenn man laenger als mindestens 100Tage braucht.
    Bei der Versicherung konnte man 3 oder 4 Monate Heimurlaub verbringen und hatte auch waehrend der Zeit den Versicherungsschutz in Deutschland, gleich wie bei Privatkasse.
    Ab 12 Monaten haben sie auch Zahnersatz bezahlt.


    stimmt so etwa, allerdings nur mit rueckflugticket.

    Leben wie Rockefeller, warum kaufen wenn mieten so einfach ist.

  • stimmt so etwa, allerdings nur mit rueckflugticket.


    Ist das die da ?
    http://sites.dkv.com/berater/v…auslandsreise_unfall.html
    Und was kostet die für ein ganzes Jahr oder drei Jahre ?
    Finde nur Preise die über ein Jahr für mehrere Tage gelten.

    Gruß Mangojo


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