3undzwanzig/Ablehnung Touristen-Visa trotz festem Einkommen und Verpflichtungserklärung - was nun?

  • Hallo,


    als wir die Ablehnungen (erst Antrag, dann Einspruch/Remonstration) erhielten, konnten wir es kaum glauben. Obwohl meine Freundin ein festes Einkommen hat und seit bald 3 Jahren beim gleichen Arbeitgeber ist und obgleich ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben habe, wurde dem Touristen-Visum nicht stattgegeben.


    Begründung: Einkommen und Bankguthaben ist zu gering, um die Reise zu bestreiten. Rückkehrbereitschaft ist nicht gesichert.


    Was kann man jetzt machen?


    Wer war schon in einer ähnlichen Lage und hat einen Ausweg gefunden?


    Vielen Dank!

  • Wundert mich ehrlich gesagt nicht. Ich teile nicht die hier weit verbreitete Einschätzung, dass ein festes Einkommen für sich genommen ein hinreichendes Kriterium ist. Das Einkommen müsste dafür schon, gemessen an ortsüblichen Maßstäben, sehr hoch sein. Dass meine heutige Frau mit einer vergleichbaren Begründung eine Ablehnung bekommen hat, liegt zwar schon ein paar Jahre zurück. Aber grundsätzlich scheint sich nicht viel geändert zu haben. Umgekehrt klappt es hin und wieder auch bei geringem Einkommen oder wenn gar keins da ist. Letzlich könnt Ihr nach einer gescheiterten Remonstration nur klagen, es einfach noch einmal probieren oder heiraten. Wir haben uns damals fürs Heiraten entschieden.

  • Du meinst Schengenvisum...
    Da kannst du als Reisegrund Urlaub angeben oder Besuch.
    Wenn sie Urlaub angegeben hat, wird ihr EInkommen und finanzielle Verhältnisse geprüft, dh sie muß die komplette Reise aus eigener Kraft finanzieren können. Wenn das nicht passt, wird eben abgelehnt.
    Daher verstehe ich nicht das du eine VE abgegeben hast. Das passt dann nicht ganz zusammen, was evtl auch ein Grund für die Ablehnung war...?
    Gibst du eine VE ab, muß als Reisegrund Besuch bei Freund/Familie angegeben werden.

  • Begründung: Einkommen und Bankguthaben ist zu gering, um die Reise zu bestreiten. Rückkehrbereitschaft ist nicht gesichert.



    Ich kann dem Vorposter nur zustimmen. VE und dieser Ablehnungsgrund geht nicht richtig zusammen.


    Für wie lange wurde das Visum beantragt?
    Was wurde genau als Zweck der Reise angegeben?



    Da die Remo schon abgelehnt wurde, bleibt eh nur der Weg der Klage (Aussicht ??? ) oder eine Neubeantragung.


    Letzteres würde ich vorziehen. Aber erst wenn alles stimmig ist...

  • Ich sehe das wie meine beiden Vorredner. Ihr hättet ein Besuchsvisum beantragen müssen. Denn der Zweck der Reise ist ja dich zu besuchen, oder seh ich das falsch. Dann braucht es ein Einladungsschreiben von dir und eine VE. Und ihr Einkommen spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, bzw. ist nur noch ein Kriterium für die Rückkehrwilligkeit.


    Bei Touristenvisum braucht es keine VE und deine Freundin muss deutlich mehr Geld auf dem Konto haben. Da gibt es Tagessätze die dann mit der Anzahl der Urlaubstage multipliziert wird um zu entscheiden ob sie sich das selbst leisten kann.

  • Ich sehe das wie meine beiden Vorredner. Ihr hättet ein Besuchsvisum beantragen müssen. Denn der Zweck der Reise ist ja dich zu besuchen, oder seh ich das falsch. Dann braucht es ein Einladungsschreiben von dir und eine VE. Und ihr Einkommen spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, bzw. ist nur noch ein Kriterium für die Rückkehrwilligkeit.


    Bei Touristenvisum braucht es keine VE und deine Freundin muss deutlich mehr Geld auf dem Konto haben. Da gibt es Tagessätze die dann mit der Anzahl der Urlaubstage multipliziert wird um zu entscheiden ob sie sich das selbst leisten kann.


    Und wie hoch ist solch ein "Tagessatz" ? 100€ ??


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Und wie hoch ist solch ein "Tagessatz" ? 100€ ??



    Zitat

    Kann der Drittstaatsangehörige für diese Umstände keine Belege vorweisen oder zumindest glaubhafte Angaben machen, so müssen für jeden Tag 45 EUR zu seiner Verfügung stehen.


    https://www.migrationsrecht.ne…-einheitliches-visum.html


    Sollte jetzt aber jemand auf die Idee kommen 90*45 Euro auf ihr Konto zu überweisen und dann ein TouriVisum für 90 Tage zu beantragen, dann wird das in der Regel nicht funktionieren :(

  • Verpflichtungserklärung abgegeben habe, wurde dem Touristen-Visum nicht stattgegeben


    VE und Schengenvisum zu touristischen Zwecken ist ein Widerspruch. Wenn schon eine VE gegeben wir, dann Karten auf den Tisch und eine Einladung schreiben und Zweck Besuch in Antrag eintragen.

    ch kann dem Vorposter nur zustimmen. VE und dieser Ablehnungsgrund geht nicht richtig zusammen.

    a) Es gab einen negativen Eintrag im Rahmen der Bonitätsprüfung
    b) Es wurde keine Hotelbuchung, bezahlung Pauschalreise mit dem Touristenvisumantrag vorgelegt.

  • a) Es gab einen negativen Eintrag im Rahmen der Bonitätsprüfung


    ... dann stellt die ABH keine VE aus oder auf der VE steht das drauf, dass keine Bonität nachgewiesen wurde.. wenn letzteres draufsteht, kann man das Ding nur wegschmeissen.. (es soll aber Botschaften geben, die auch solche eine VE akzeptieren; denn ohne Bonität kann man trotzdem einen Bürgen "würgen" ; im Rahmen der Flüchtligskrise sind solche VEs verwendet worden).


    Zitat


    b) Es wurde keine Hotelbuchung, bezahlung Pauschalreise mit dem Touristenvisumantrag vorgelegt.



    ... da ein Besuch angegeben war, könnte man das schon durchghen lassen. Wohnung bei einem Bekannten und von da aus Rundreise zu den sehenswürdigkeiten. Ist natürlich ein wackeliger Grund.

  • Ich gehe mal davon aus, dass es noch mehr "Begründungen" gab und Eine fadenscheiniger als die Andere.


    Schon aus der Vorgehensweise der Antragstellung - Abgabe der geforderten Unterlagen und dem dazugehörigem Gespräch bis zur sogenannten Begründung der Ablehnung - geht hervor, dass Alles möglichst verkompliziert wird.


    "Keine Rückkehrwilligkeit zu erkennen" in Form eines eines Kreuzchens auf einer Abhakliste und ohne jegliche stichhaltige Begründung, ist schon eine beispiellose Frechheit. Die Begründungen hebt man sich stattdessen für die erste und auch letzte Antwort auf die Remonstration auf. Man geht natürlich in diesem Zusammenhang davon aus, dass eine Verwaltungsklage nicht mehr angestrebt wird.


    Meine persönliche Meinung ist, DE hat sich hoffnungslos mit seiner Integrationspolitik samt der ganzen Flüchtlingsproblematik verpeilt. Ob es jemand ist, der mit dem Schlauchboot übers Mittelmeer kommt oder ob es ein "Lebenspartner" ist, den man ständig besucht und nur mal herholen möchte, ist schon unerheblich, da es sich eh um einen anrüchigen Ausländer handelt.
    Und da findet man erstmal Argumente, um ihn möglichst weit fern von sich zu halten.


    Wenn ein Amt eine gewisse Macht hat, heißt es noch lange nicht, dass es mit richtigen Entscheidungen nicht überfordert ist. Und das trifft nicht nur für die Botschaft zu.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...