callboa/Krankenversicherung in BRD fuer philippinische Mutter (Lebensgefaehrtin) von deutschem Kind

  • Hallo an alle erstmal!


    Meine Lebensgefaehrtin und ich sind bereits seit 1 Woche in Deutschland. Sie hat ein FZF bekommen, da Mutter von einem deutschen Kind.


    Waren heute bei meiner GKV und die meinten die wuerden meine Freundin nicht in die GKV aufnehmen. Wir muessten sie solange Privat versichern bis sie in ueber die Familienversicherung ( Heirat in Zukunft) in die GKV kann. Ist diese Information korrekt oder kann mir hier jemand weiterhelfen? Denn ich meine mal gelesen zu haben, dass die GKV sie als Freiwillige Versicherte aufnehmen muesste.


    Da wir eh geplant haben in Zukunft zu heiraten, wuerde ich sie auch einfach so schnell wie moeglich heiraten, damit wir sie nicht unnoetig lange in der Privaten versichern muessen. Meint ihr das waere nen Problem mit dem Auslaenderamt oder werden die nichts sagen, wenn wir nach 2-3 Wochen in Deutschland heiraten? Wir haben eine 10 Monate alte Tochter und sind seit ueber 2 Jahren ein Paar. Daher gehe ich davon aus das es keine Probleme von deren Seite geben sollte.


    Das Auslaenderamt will erst eine Aufenthaltserlaubnis bzw Aufenthaltstitel vergeben, wenn sie Krankenversichert ist und ich ein Nachweis von der Finanzierung des Lebensunterhaltes erbringe. Falls das auch noch relevant sein sollte.


    Warte gespannt auf kompetente Antworten und bedanke mich im voraus fuer eure Hilfe.


    Beste Gruesse

  • Waren heute bei meiner GKV und die meinten die wuerden meine Freundin nicht in die GKV aufnehmen. Wir muessten sie solange Privat versichern bis sie in ueber die Familienversicherung ( Heirat in Zukunft) in die GKV kann. Ist diese Information korrekt oder kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Ja das ist allgemein so, dass sie nicht in der Gesetzlichen KV versichert werden kann, und ist auch mE so gesetzlich in Ordnung.. Auf der anderen Seite gibt es in den Foren öfters Berichte, die meinen es doch geschafft zu haben. Vielleicht mal andere Krankenkasen abtelefonieren..



    Da wir eh geplant haben in Zukunft zu heiraten, wuerde ich sie auch einfach so schnell wie moeglich heiraten, damit wir sie nicht unnoetig lange in der Privaten versichern muessen.


    Meint ihr das waere nen Problem mit dem Auslaenderamt oder werden die nichts sagen, wenn wir nach 2-3 Wochen in Deutschland heiraten?


    Das soll die ABH nicht stören, verheiratet ist verheiratet.


    Das Auslaenderamt will erst eine Aufenthaltserlaubnis bzw Aufenthaltstitel vergeben, wenn sie Krankenversichert ist und ich ein Nachweis von der Finanzierung des Lebensunterhaltes erbringe. Falls das auch noch relevant sein sollte.


    Das kann ich nicht nachvollziehen. Sie ist Mutter eines deutschen Kindes...


    § 28 sagt:




    .. da ist nicht die Rede davom dass unbedingt eine KV vorgelegt werden muss. Und Finanzierungsnachweis ist ebenfalls nicht nötig.. das wird extra im letzten zitieren Satz ausgeschlossen.


    Wass will die ABH denn machen, wenn du keine KV vorlegst?
    Will sie die Mutter eines deutschen Kindes ausweisen?


    Natürlich haben wir in D KV-PFlicht, aber die hat nicht die ABH durchzusetzen. Die soll sich darauf beschränken, die AE erteilen.. allerdings kann später die GKV oder PKV Prämien nachfordern (von Einreise ab), wenn sie irgendwann eine Krankenkasse gefunden hat. /das ist die Auswirkung der KV-Pflicht)


    Wenn du aber schnell heiraten willst, kann sie ja mit in die Familienversicherung. Die Zeit kannst du vielleicht mit der Incoming Versicherung überbrücken.

  • GKV: Die gesetzliche KV muss eine Person aus dem Ausland annehmen.


    Wir hatten es letztes Jahr ausprobiert und nach ein paar kleineren Problem (die haben ein Monat zur Prüfung gebraucht) hat es funktioniert. Und in unserem Fall hat die ABH das auch als Argument akzeptiert, dass man nach Einreise automatisch versicherungspflichtig wird.


    Zitat

    https://www.krankenkassen.de/a…versicherung-deutschland/
    Für den Fall, dass eine Person vorher noch nicht in Deutschland krankenversichert war, entscheidet der berufliche Werdegang über die Versicherungsart: War man im Ausland als Arbeiter oder Angestellter sozialversicherungspflichtig tätig, so gehört man nach der Rückkehr nach Deutschland der gesetzlichen Krankenversicherung an. (Nur Anm. Colon) Selbstständige hingegen, die noch nicht gesetzlich versichert waren, müssen sich privat versichern.


    Zitat

    Versicherungspflicht der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht)
    ..alle im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und...
    in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber dem Grunde nach der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind,
    im Wege der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

    4 Mal editiert, zuletzt von Colon ()

  • GKV ist nicht gleich GKV. Als "freiwillig Versicherte" käme durchaus eine GKV in Frage, nur billig wird das nicht - entspräche preislich in etwa einer PKV. Nur ohne deren Leistungen zu bieten.


    Der hge erwähnte Umstand, dass Versicherungspflicht besteht, und damit bei Eintritt in eine Versicherung die Prämien ab Einreisedatum nachzuzahlen sind, sollte unbedingt beachtet werden.


    Vielleicht lohnt es sich, als Grundsatzproblem bei "FZV zum Kind" im Hinterkopf zu behalten, dass dieses Vorgehen temporär den Abschluss einer eigenen KV für die Mutter bedingt - mit entsprechenden, nicht unerheblichen Kosten.

  • GKV ist nicht gleich GKV. Als "freiwillig Versicherte" käme durchaus eine GKV in Frage, nur billig wird das nicht - entspräche preislich in etwa einer PKV. Nur ohne deren Leistungen zu bieten.


    Verstehe nicht wie du darauf kommst, dass das so teuer werden soll ?
    Ich gehe mal davon aus, dass sie kein Einkommen hat.
    Da wird dann ein fiktives Mindesteinkommen von 1015€ angenommen und dann kostet die freiwillige GKV ca. 200€ monatlich in Deutschland.
    Es wird nur elend teuer, wenn man höheres Einkommen hat, da zahlt man dann schnell, altersabhängig, mehr als bei einer privaten KV.
    https://www.tk.de/techniker/se…willig-versichert-2006970

    Gruß Mangojo


    -------------------------------------------------------

    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Hat sie denn eine ReiseKV? Dann ist sie zunächst anderweitig abgesichert. Falls nicht, muss sie ab Einreise in die PKV, ggf. zum Basistarif.


    Steht auf dem Visum Erwerbstätigkeit gestattet? Dann kann sie gleich einen Job annehmen und Versicherungspflicht auslösen, dann nimmt sie sofort Elternzeit und bleibt während der Elternzeit beitragsfrei in der GKV weiterversichert.


    Sie beantragt in jedem Fall sofort die Erteilung der AE für drei Jahre. Die ABH muss erteilen auch ohne Sicherung des LU.


    Mit Besitz der AE, sofern länger als 12 Monate gültig, wird sie versicherungspflichtig in der GKV, wenn sie nicht schon in der PKV ist. Ohne Einkommen würde sie den Mindestbeitrag zahlen, ca 170 Euro mit Pflegeversicherung.


    Heiraten bringt nur etwas, wenn sie nicht schon in der PKV ist, wäre kurzfristig auch nur in Dänemark möglicg, weil in Deutschland erst vom Ehefähigkeitszeugnis befreit werden müsste.


  • Verstehe nicht wie du darauf kommst, dass das so teuer werden soll ?
    Ich gehe mal davon aus, dass sie kein Einkommen hat.
    Da wird dann ein fiktives Mindesteinkommen von 1015€ angenommen und dann kostet die freiwillige GKV ca. 200€ monatlich in Deutschland.
    Es wird nur elend teuer, wenn man höheres Einkommen hat, da zahlt man dann schnell, altersabhängig, mehr als bei einer privaten KV.
    https://www.tk.de/techniker/se…willig-versichert-2006970

    Kann es sein, dass das fiktive Einkommen kürzlich gesenkt worden ist? Ich bin von einem deutlich höheren Betrag ausgegangen.

  • Hat sie denn eine ReiseKV?

    Bist Du Dir sicher, dass eine Reise KV reicht, um die Bedingungen der Versicherungspflicht zu erfüllen und die rückwirkende reguläre Versicherung ab Einreise zu verhindern? Ich kann mir das nicht vorstellen. Rein praktisch dürfte die Versicherung in diesem Fall auch nicht viel bringen, da nur die Behandlung von akuten, spontan auftetenen Problemen inkludiert ist und somit z.B. alles an Untersuchungen und Behandlungen, was noch im Zusammenhang mit der Geburt und Stillzeit steht, aussen vor bleibt.

  • Ob eine bestimmte RKV oder "Incomming KV" oder "KV für ausländische Gäste" etc. den Anforderungen einer anderweitigen Absicherung entspricht, kann wohl keiner bestimmt sagen. Der GKV Spitzenverband geht bei Auslandskrankenversicherungen davon aus, wenn sie mehr als 6 Wochen läuft und normale Leistungen bietet:


    aus https://www.vdek.com/vertragsp…_auslandsversicherung.pdf


    Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wer sollte sich daran stossen, wenn die versicherte Person einfach behauptet, ihre RKV sei eine anderweitige Absicherung.
    Die ABH interessiert die KV nicht, weil sowieso keine Erteilungsvoraussetzung.
    Die GKV, bei der der Antrag auf Aufnahme gestellt wird, wird mit dem AT länger als 12 Monate gültig konfrontiert und muss aufnehmen, wenn tatsächlich keine Vorversicherung in der PKV vorliegt. Die GKV muss dann nur entscheiden, ob sie aufnimmt ab Beginn der Gültigkeit des AT (weil der Antragsteller Nichtversicherter ist) oder ab dem Tag, der auf den letzten Tag der Laufzeit der RKV folgt (weil der Antragsteller bis dahin anderweitig abgesichert ist).
    Wer hätte ein Interesse daran, einen Prozess zu führen, um zu demonstrieren, dass der Antragsteller nicht als anderweitig abgesichert gilt? Vielleicht der Verband der PKVs, der (vorübergehend) einen weiteren Versicherten haben will, der den Basistarif zahlt? Für den Einzelfall ist das kaum vorstellbar, auch weil der Verband keine Ahnung hat, dass der Antragsteller überhaupt existiert. Wenn überhaupt, ist das ein Thema für Lobbyarbeit, damit der Gesetzgeber klarstellt, was eine anderweitige Absicherung ist und was nicht und dabei vielleicht auch gleich die Regelungslücke bei der Versicherungspflicht schliessen kann für die Zeit zwischen Einreise mit FZF Visum und Erteilung der AE.

    Einmal editiert, zuletzt von Alacrity23 ()

  • Kann es sein, dass das fiktive Einkommen kürzlich gesenkt worden ist? Ich bin von einem deutlich höheren Betrag ausgegangen.


    Hallo,
    nein wurde nicht gesenkt.
    Es ist sogar so, dass es früher möglich war, sich wesentlich günstiger freiwillig zu versichern.
    Das fiktive Mindesteinkomme ist eine Erfindung der Neuzeit.


    Leicht OT:
    In den bekannten Auswandererforen tummeln sich ja viel Versicherungsvertreter und Versicherer, die gerne an auswanderungsinteressierte ihr PKV verkaufen.
    Auch hier wird öfters von Leuten, die keine Ahnung davon haben, geschrieben: "Du brauchst unbedingt eine gute private Krankenversicherung auf den Phils, z.B. Bluecros usw.".
    Ein Granatenfehler wenn man das macht, die Meisten gehen am Ende doch wieder zurück in die BRD und stellen dann mit Entsetzen fest, dass sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse rein kommen. Egal ob arbeitslos, Hartz oder Privatier. Noch schlimmer, die kommen dann auch womöglich nicht mehr in die KVDR als Rentner rein.
    Nur eine wesentlich günstigere Auslandsreisekrankenversicherung machen und nichts anderes, die zählt in der BRD nicht als private Krankenversicherung !

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

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  • Danke fuer die zahlreichen Antworten!


    Waren bei der GKV und die nehmen sie nicht auf freiwilliger Basis auf, auch mit AE die laenger als 12 Monate ist, weil es kein Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen gibt. Einzige Moeglichkeit die bleibt ist, dass sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhaeltnis beginnt. Das kriegen wir auch hin und werden es wohl so machen, damit wir Sie in die GKV bekommen. Ist am unkompliziertesten von allen Optionen.


    Hatte mit meinem Spezi, der bei einer grossen PKV arbeitet, geredet und der meinte das keine Private sie fuer nur 1-2 Monate aufnimmt. Die Privaten machen einen grossen Bogen um dieses Klientel, weil zu hohes Risiko besteht ( schlechte fruehere Versorgung) und eigentlich keine KV die erste sein will die einen Auslaender in DE versichert, da diese erhebliche Nachteile aus der Sicht der KV mit sich bringt.


    Morgen dann steht der Besuch bei der ABH an, werde der Damen nochmal zu verstehen geben, dass sie kein Recht hat LU und KV zu fordern um AE auszustellen. Bin mal gespannt auf die Reaktion, aber letzten endes eh egal weil wir LU und KV in kuerze nachweisen koennen.


    Wir waren auch heute beim Standesamt und da ist mir fast schon wieder die Lust vergangen. Der Beamte war sehr nett und scheinbar hilfsbereit, jedoch sind es ganz schoene Huerden bzw. wird es sehr lange dauern bis wir heiraten duerfen in DE. Wir muessen ein Mix von Unterlagen aus DE, aber hauptsaechlich aus den PH, einreichen. Diese werden dann ans OLG weitergereicht, von da an die deutsche Botschaft in Manila und diese gibt es dann an einen Vertrauensanwalt in den PH weiter der die Legalisation der Dokumente durchfuehrt. Bis ich die Dokumente zusammen habe und die Legalisation durch ist, wird es sicherlich 9-12 Monate dauern. Habe mal gehoert das viele nach Daenemark zum Heiraten gehen mit ihrer PH Lebensgefaehrtin, werde mal versuchen mich hier einzulesen.


    Gebe euch Updates sobald es was neues gibt.

  • Wir waren auch heute beim Standesamt und da ist mir fast schon wieder die Lust vergangen. Der Beamte war sehr nett und scheinbar hilfsbereit, jedoch sind es ganz schoene Huerden bzw. wird es sehr lange dauern bis wir heiraten duerfen in DE. Wir muessen ein Mix von Unterlagen aus DE, aber hauptsaechlich aus den PH, einreichen. Diese werden dann ans OLG weitergereicht, von da an die deutsche Botschaft in Manila und diese gibt es dann an einen Vertrauensanwalt in den PH weiter der die Legalisation der Dokumente durchfuehrt. Bis ich die Dokumente zusammen habe und die Legalisation durch ist, wird es sicherlich 9-12 Monate dauern. Habe mal gehoert das viele nach Daenemark zum Heiraten gehen mit ihrer PH Lebensgefaehrtin, werde mal versuchen mich hier einzulesen.


    Ja, die allseits geliebte Urkundenprüfung .....


    Aber eine interessante Frage, ob eine Hochzeit in Dänemark das Problem mit der Krankenkasse auch einfach und schnell lösen könnte. Ist ja auch eine rechtsgültige Hochzeit, auch wenn vermutlich das deutsche Standesamt im Falle einer Eintragung der Ehe ins Eheregister dann trotzdem noch eine Urkundenprüfung durchführen wird. Aber die Krankenkasse kann es ja nicht verlangen oder fordern.

  • Gerade mit der Suchfunktion versucht Threads zum Thema Hochzeit in Dänemark zu finden, aber wenig nützliches gefunden. Hat jemand einen Link zu einem Thread der einem quasi als Guideline dient?
    Welchen Vorteil bringt denn überhaupt eine Heirat in DK, wenn UP sowieso hier gemacht wird vom Standesamt? Müsste ja immer noch die Urkunden in den PH neu beantragen, dann hier her schicken lassen und UP machen.


    Wenn die Krankenkasse die Ehe aus Dänemark einfach so anerkennt, dann würde es sich sicher lohnen da wir meine Lebensgefährtin früher in die Familienversicherung aufnehmen können und so offensichtlich Geld sparen. Wegen dem Standesamt kann ich problemlos warten, Hauptsache die KV akzeptiert es. Kann mir da einer bitte was zu sagen?

  • Waren bei der GKV und die nehmen sie nicht auf freiwilliger Basis auf, auch mit AE die laenger als 12 Monate ist, weil es kein Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen gibt. Einzige Moeglichkeit


    Sie muss sie Aufnehmen, Pflichtversicherung für Unversicherte, wenn die AE länger als 12 Monate ist.
    Nur Wimmeln die GKV erstmal mündlich ab. Kein Antrag keine Versicherung.
    Also schriftlich Antrag stellen notfalls formlos. Wird versucht mündlich Abzulehnen auf eine schriftliche Ablehnung mit Rechtsbehelf bestehen. Man kann sich auch an die Aufsichtsstelle wenden, meist dem Bundesversicherungsamt.

  • Welchen Vorteil bringt denn überhaupt eine Heirat in DK, wenn UP sowieso hier gemacht wird vom Standesamt? Müsste ja immer noch die Urkunden in den PH neu beantragen, dann hier her schicken lassen und UP machen.


    1 ) In DNK wird keine UP gemacht.. damit bist du dort schneller verheiratet
    2 ) Die dänische HU muss hier von allen Behörden - auch von der GKV - anerkannt werden
    3 ) Eine Registrierung der ausländischen Eheurkunde beim deutschen Standesamt ist in D keine Pflicht!



    ... mit der "dänischen Lösung" wärest du schneller verheiratet und sie wäre über die Familienversicherung kostenkos mitversichert.
    nE die beste Lösung ...

  • 3 ) Eine Registrierung der ausländischen Eheurkunde beim deutschen Standesamt ist in D keine Pflicht!


    Selbst wenn man die Registrierung durchführen möchte (- ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass dies u. U. Vorteile haben kann - evtl. Thema Witwenrente (??) - ich weiß es nicht mehr), kann dies dann unschädlich irgendwann später erledigt werden.

  • Waren bei der GKV und die nehmen sie nicht auf freiwilliger Basis auf, auch mit AE die laenger als 12 Monate ist, weil es kein Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen gibt.



    Da sind Sie wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.


    http://www.bmas.de/DE/Presse/M…ersicherungsabkommen.html

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Waren bei der GKV und die nehmen sie nicht auf freiwilliger Basis auf, auch mit AE die laenger als 12 Monate ist, weil es kein Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen gibt.


    Da sind Sie wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.


    Danke für den Hinweis...


    Ich denke aber nicht, dass dieses Abkommen sich auch auf Krankenkassen bezieht. Das wäre ja eine schöne Sache für Rentner auf den Philippinen, wenn endlich dort auch die deutsche GKV zahlen würde. So wie ich das sehe, bezieht es sich nur auf die Rentenversicherung, sodass jeweils im adneren Land erworbene Ansprüche im eigenen Land verrechnet werden können.


    Aber ich versteh auch generell den Zusammenhang nicht, den die GKV des TS herstellt.

  • Da sind Sie wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.


    http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2…gsabkommen.html


    Gilt nicht für KV, nur für Rente


    Wir muessen ein Mix von Unterlagen aus DE, aber hauptsaechlich aus den PH, einreichen. Diese werden dann ans OLG weitergereicht, von da an die deutsche Botschaft in Manila und diese gibt es dann an einen Vertrauensanwalt in den PH weiter der die Legalisation der Dokumente durchfuehrt.


    Wurde das nicht schon beim FZV gemacht? Habt ihr eine Vaterschaftsanerkennung ohne UP durchbekommen?


    Die Privaten machen einen grossen Bogen um dieses Klientel, weil zu hohes Risiko besteht ( schlechte fruehere Versorgung) und eigentlich keine KV die erste sein will die einen Auslaender in DE versichert, da diese erhebliche Nachteile aus der Sicht der KV mit sich bringt.


    Meine Frau ist vom 1. Tag in Deutschland in der PKV....einfache Eingangsuntersuchung beim Hausarzt und gut war es :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi