In dem Parallelthread zur KV wurde ein Link auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellt, wonach zum 01.06.18 ein Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit den Philippinen rechtswirksam geworden ist.
Was bedeutet dies konkret für die Rentensprüche von Übersiedlern, die ihr Arbeitsleben teils in dem einen, teils in dem anderen Land verbringen bzw. verbracht haben?