Sozialversicherungsabkommen D-PH

  • In dem Parallelthread zur KV wurde ein Link auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellt, wonach zum 01.06.18 ein Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit den Philippinen rechtswirksam geworden ist.


    Was bedeutet dies konkret für die Rentensprüche von Übersiedlern, die ihr Arbeitsleben teils in dem einen, teils in dem anderen Land verbringen bzw. verbracht haben?

  • 1. Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird....


    2. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in den jeweils anderen Staat gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden


    Hier ist das komplette Abkommen http://www.bmas.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=1



    Zitat

    Was bedeutet dies konkret für die Rentensprüche von Übersiedlern, die ihr Arbeitsleben teils in dem einen, teils in dem anderen Land verbringen bzw. verbracht haben?


    Das Zeiten, in die auch in eine Rentenkasse eingezahlt wurden, wechselseitig anerkannt werden

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • zu dem Abkommen vom 19. September 2014
    Man beachte das Datum hier handelt es sich NICHT um das neue Abkommen weil das erst 2018 in kraft getreten ist .
    Aber hier ist deutlich zu sehen das es in Bonn (ausgegeben zu Bonn am 9. April 2015 ) ausgegeben wurde ! was Mir wieder mal bestätigt das Berlin nicht die Hauptstadt der BRD ist !
    Berlin ist auch kein Bundesland von der BRD !


    Peter

  • Hallo,
    heißt das dann auch, daß die philippinische Rente auch auf ein deutsches Konto überwiesen wird? Meine Frau möchte im Januar ihre philippinische Rente beantragen. Da sie in D wohnt und auch kein Konto in RP hat, wäre das wünschenswert. Zumal wenn man liest, daß es für eine Ausländer nicht so einfach ist dort ein Konto zu eröffnen.Gruß, Kuno