Schengen Visa über Botschaften anderer Schengenstaaten

  • Guten Abend,


    leidiges Thema ist hier ja die Schwierigkeit ein Schengenvisum für die philippinische Partnerin von der deutschen Botschaft zu erhalten. Nun ist es ja so, dass es noch 25 weitere Schengenstaaten gibt, welche ebenfalls Schengenvisa erteilen können. Ich habe besipielsweise vor kurzem mit einer Frau aus Myanmar gesprochen, welche ein Schengenvisa von der italienischen Botschaft erhalten hat und damit direkt nach Deutschland eingereist ist. Leider habe ich nicht nachgefragt, wie sie dieses ergattert hat. Auch habe ich gehört, dass Polen beispielsweise nicht ganz so streng ist wie die deutsche Botschaft.
    Selbst wenn eine andere Botschaft das Schengenvisum erteilt, müsste meines Wissens nach eine direkte Einreise in Deutschland möglich sein. Und selbst wenn man erst einmal in den anderen Schengenstaat fliegen müsste, in Polen oder Tschechien ist man schnell mit dem Auto und Warschau und Prag sind schöne Städte für einen Wochenendausflug =) Sollte das Visum erteilt werden, darf man sich ja ohnehin während der Gültigkeitsdauer im Schengengebiet bewegen.
    Mir ist bekannt, dass wenn das Hauptziel Deutschland sein soll, die deutsche Botschaft zuständig wäre. Aber ich muss euch ja nicht erzählen wie frustrierend das dort teilweise ablaufen kann.
    Hat hier jemand Erfahrungen bei Botschaften anderer Schengenstaaten?


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

  • Mir ist bekannt, dass wenn das Hauptziel Deutschland sein soll, die deutsche Botschaft zuständig wäre. Aber ich muss euch ja nicht erzählen wie frustrierend das dort teilweise ablaufen kann.

    ob das eine gute Begründung für eine Straftat ist? Falschangaben im Visaantrag ist nämlich eine. Anstiftung und Beihilfe auch.

  • Wieso soll es gleich eine Straftat sein, wenn man geltende Gesetze ein wenig zu eigenen Gunsten auslegt ?


    Wenn es erlaubt ist ein VISA für ein anderes Schengen Land zu bekommen, dass ist das keine Straftat wenn man es so macht.
    Wenn dann die Person sich in einem anderen Land aufhält - wo ist das Problem, denn erst nach einem Nachweis des Missbrauch wäre es eine Straftat - bis dahin gilt immer die Unschuldsvermutung.

  • wo ist das Problem, denn erst nach einem Nachweis des Missbrauch wäre es eine Straftat - bis dahin gilt immer die Unschuldsvermutung.


    Wie der TS das beschrieben hat ist es eine Straftat. Und auch eine nicht nachgewiesene Straftat ist immer noch eine Straftat.



    Zum Nachweis, ich behaupte das 80% der weiblichne Philippinos bei einem Verhör durch BP einbrechen und heulend alles zugeben, weil sie diese Bestimmungen des Schengenrecht gar nicht verstanden haben.
    Zürückweisung und Einreisesperre ist Verwaltungsrecht, da gilt keine Unschuldsvermutung. sondern Nachweispflicht durch den Ausländer. Sie muss Nachweisen, dass ihr Schwerpunkt des Aufenthaltes im Land x ist und nicht in DEU.

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  • Ich könnte mir in dieser Sache folgendes legale Szenario vorstellen.


    Angenommen, andere Eu-Staaten vergeben leichter SchngenVisum (ich weiss es definitiv nicht), könnte man dies ja völlig legal nutzen, um dort für 2 Wochen ein Hotel zu buchen und dann auch wieder zurückzureisen. Dann hätte man zumindest schon mal bei der Beantragung eines Folge-Visums eine legale Einreise in ein SchengenStaat vorzuweisen; bekanntlich ein gutes argument pro Visumsvergabe. Die Bewilligung des Erstvisums ist ja bei nicht gut nachweisbarer Rückkehrwilligkeit sehr schwierig.


    Ich habe mal einige EU-Staaten durchgecheckt:


    Die Bedingungen (vorzulegende Dokumente) sind fast identisch wie bei der DBM; der große Unterschied ist nur, dass der Sponsor seine Übernahmeerklärung nicht vor einer inländischen Behörde (bei uns ABH) abgeben muss, sondern dies formlos bzw. notariell gemacht werden kann. Ob allerdings zB Tschechien eine notarielle Erklärung eines deutschen Notars akzeptiert, kann ich nicht sagen.


    Beim Tourismus-Visa wird natürlich auch Nachweis der finanziellen Mittel gefordert; inwiefern die Botschaften Polens, Tschechiens, Griechenland etc. da auch die Historie der Entstehung der Mittel nachprüfen, weiß ich nicht.


    Ich würde mal sagen, dass dies alles formell zu machen ist. Inwieweit dies dann auch zum Erfolg führt ????

  • Jetzt einmal langsam: ein Schengen-Visum heisst Schengen-Visum, weil es für den ganzen Schengen-Raum gültig ist. Und eine flächendeckende Überwachung, wo man sich in Europa wie lange aufhält, gibt es trotz Bemühungen zahlreicher Politiker, darunter auch bayrischer, noch nicht.


    Wenn ich damit in Europa herumreise, welcher Straftatbestand soll denn dann erfüllt sein? Oder bekomme ich zukünftig auch Ärger, wenn ich meine BahnCard 100 so richtig ausfahre, wegen "übermässiger Benutzung der Bahn"? :D


    In der Praxis muss natürlich alles passen. Ich glaube nicht, dass die polnische Botschaft so einfach ein Visum ausstellt, wenn die Verpflichtungserklärung aus Deutschland kommt. Und der Hin- und Rückflug auf die Philippinen sollte dann auch über Polen gehen. Ich würde auch jedem Bewerber empfehlen, zumindest den Wikipedia-Artikel über Polen gelesen (und verinnerlicht !) zu haben.
    Vielleicht mischen sich noch weitere polnische Behörden ein, die der englischen Sprache nicht mächtig sind.


    Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Länder um uns herum noch eine Spur konservativer sind als Deutschland. :denken

  • Jetzt einmal langsam: ein Schengen-Visum heisst Schengen-Visum, weil es für den ganzen Schengen-Raum gültig ist. Und eine flächendeckende Überwachung, wo man sich in Europa wie lange aufhält, gibt es trotz Bemühungen zahlreicher Politiker, darunter auch bayrischer, noch nicht.


    Wenn ich damit in Europa herumreise, welcher Straftatbestand soll denn dann erfüllt sein?


    In der Praxis muss natürlich alles passen.


    Das ist ja das Problem... wenn man ein SchengenVisum für Polen beantragt muss man sich zum überwiegende Teil in Polen aufhalten.
    Das sagt auch der VisaCodex.. er würde also mit einem überwiegenden Aufenthalt ausserhalb Polens nicht zusammenpassen.
    Auch wenn das nicht überprüft wird : es widerspricht dem VisaCodex.. ob dafür Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten vorgesehen sind, ist mir nicht bekannt. Zumindest könnte sich das negativ auf zukünftige Visen auswirken.


    Ich glaube nicht, dass die polnische Botschaft so einfach ein Visum ausstellt, wenn die Verpflichtungserklärung aus Deutschland kommt.


    Mit "Glauben" ist hier nicht geholfen. Hier wird nach Erfahrung gefragt... und ich habe bis jetzt den Eindruck, dass niemand aus dem Forum damit Erfahrung gesammelt hat. Aber es meldet sich ja möglicherweise noch jemand.

  • Bei uns war es damals genau verkehrt herum.
    Wir hatten ein Schengenvisa von Deutschland der Einlader war mein Vater.
    Ich wollte dann fuer die Zeit eine Wohnung in Deutschland anmieten, was nicht geklappt hat.
    Dann haben wir uns was in der Schweiz angemietet.
    Ging alles ohne Probleme, kurze Zeit spaeter erhielten wir Post von der Gemeinde, wegen Anmeldung im Wohnregister oder sowas.
    Hab dort angerufen, dass wir nur fuer 3Monate dort wohnen werden,
    daraufhin mussten wir uns nicht anmelden.
    Die Gemeinde wollte nur, dass meine Freundin vorbei kommt und ihr Schengenvisa zeigt.
    Das war alles.
    Meine Freundin ist damals manchmal ueber Amsterdam und Zuerich eingereist mit deutschem Schengenvisa wurde nie beanstandet.

    Einmal editiert, zuletzt von capitano ()

  • Mit "Glauben" ist hier nicht geholfen. Hier wird nach Erfahrung gefragt... und ich habe bis jetzt den Eindruck, dass niemand aus dem Forum damit Erfahrung gesammelt hat. Aber es meldet sich ja möglicherweise noch jemand.


    Eigene Erahrung habe ich damit nicht. Ein Kollege hat vor ca. 6 Jahren für seine philippinische Freundin ein Schengen-Visum für Slowenien beantragt und dieses auch erhalten. Der Flug ging nach Ljubljana. Er hat die Freundin dort mit dem Auto abgeholt. Die beiden verbrachten Ausser dem Einreise- und dem Abflugstag, keine Zeit in Slowenien, sondern meistens in der Schweiz und den Nachbarländern. Alles kein Problem.


    Ob sich das in der Zwischenzeit mit den Migrantenströmen geänder hat, kann ich nicht sagen.


    Gruss
    Peter

  • Ein Kollege hat vor ca. 6 Jahren für seine philippinische Freundin ein Schengen-Visum für Slowenien beantragt und dieses auch erhalten.


    Meine Erfahrung ist, das von einem Bekannten die vietnameschische Freundim von der Schleierfahndung der BP aus dem Bus gezogen wurde. Das polnische Schengenvisum hatte einen einen Tage alten Einreisestempel.


    Befragung-Vernehmung-Zürückweisung nach Polen-Einreisesperre.
    Er hat dann eine Vorladung zur Vernehmung bekommen. Mehr wollte er dann nicht mehr Erzählen.

  • Meine Erfahrung ist, das von einem Bekannten die vietnameschische Freundim von der Schleierfahndung der BP aus dem Bus gezogen wurde. Das polnische Schengenvisum hatte einen einen Tage alten Einreisestempel

    .
    Solche Geschichte kenne ich 2x (allerdings Thai Ladys) aus dem Bekanntenkreis...1x über Polen und 1x über Spanien....beide Damen bekamen Einreisesperre und die Herren Probleme :floet :floet Ist also scheinbar nicht wirklich empfehlenswert, zumindest momentan wo die Schleierfahndung ausgebaut wird

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • Meine Erfahrung ist, das von einem Bekannten die vietnameschische Freundim von der Schleierfahndung der BP aus dem Bus gezogen wurde. Das polnische Schengenvisum hatte einen einen Tage alten Einreisestempel.


    Befragung-Vernehmung-Zürückweisung nach Polen-Einreisesperre.
    Er hat dann eine Vorladung zur Vernehmung bekommen. Mehr wollte er dann nicht mehr Erzählen.

    .
    Solche Geschichte kenne ich 2x (allerdings Thai Ladys) aus dem Bekanntenkreis...1x über Polen und 1x über Spanien....beide Damen bekamen Einreisesperre und die Herren Probleme :floet :floet Ist also scheinbar nicht wirklich empfehlenswert, zumindest momentan wo die Schleierfahndung ausgebaut wird


    Mit welcher Rechtsgrundlage wurden denn die Personen abgeschoben? Oder standen die bereits in Deutschland auf der Fahndungsliste, wegen irgendwelcher "Rotlichtverstösse"? Oder gab es andere Beanstandungen wie Drogenbesitz oder Einfuhrvergehen oder unverzollte Zigaretten aus Polen? (keine Vorurteile, aber Vietnamesen fallen hier überdurchschnittlich häufig auf)


    Ansonsten sollte man diese Vorfälle einmal publik machen. Ich habe keine Probleme, wenn "Schengen-Visa" restriktiv ausgegeben werden, und kann mit Beschränkungen auf bestimmte Länder leben. Aber wenn "Schengen" drauf steht, sollte auch "Schengen" drin sein.
    P.s. ich hatte nie ein Problem, wenn ich in der DDR alleine herumgereist bin, obwohl die Reise als Familienbesuch in Dresden beantragt wurde. Das Visum galt nun einmal für die ganze DDR, und das wurde von den DDR-Organen, die mich im Zug kontrolliert hatten, auch so gesehen. Bekannte hatten aber auch einmal nur für den Bezirk Leipzig ein Visum bekommen, und mussten aufpassen, da die Bezirksgrenzen nicht unmittelbar erkennbar waren.

  • Mit welcher Rechtsgrundlage wurden denn die Personen abgeschoben?


    Zurückgewiesen, §15 AufenthG

    Zitat

    Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn
    1......
    2. der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient


    Das Mädchen wird sich bei Befragung um Kopf und Kragen geredet haben.

  • Mit welcher Rechtsgrundlage wurden denn die Personen abgeschoben? Oder standen die bereits in Deutschland auf der Fahndungsliste, wegen irgendwelcher "Rotlichtverstösse"? Oder gab es andere Beanstandungen wie Drogenbesitz oder Einfuhrvergehen oder unverzollte Zigaretten aus Polen? (keine Vorurteile, aber Vietnamesen fallen hier überdurchschnittlich häufig auf)


    Ich frage mich gerade, ob die betroffenen ein "normales" Schengenvisa beantragt und genehmigt bekommen hatten. Weil da ging ich auch bisher davon aus, dass dieses für den gesamten Schengenraum gilt --> Oder gilt dies dann wirklich nur für die Länder, wo man explizit angegeben hat beim Visaantrag? Sprich, kann ich dann auch umgekehrt mit deutschem Schengenvisa nicht in die Nachbarländer fahren?


    Oder haben die Betroffenen beim Visaantrag außerhalb Deutschlands mit der EU-Freizügigkeit argumentiert, und unter diesem Gesichtspunkt dann das Schengenvisa erhalten? Dann wären es in der Tat falsche Angaben zum Erhalt des Visas weil damit ja der Aufenthalt nur zusammen mit dem Deutschen außerhalb Deutschlands gehen würde.

  • Ich frage mich gerade, ob die betroffenen ein "normales" Schengenvisa beantragt und genehmigt bekommen hatten. Weil da ging ich auch bisher davon aus, dass dieses für den gesamten Schengenraum gilt --> Oder gilt dies dann wirklich nur für die Länder, wo man explizit angegeben hat beim Visaantrag? Sprich, kann ich dann auch umgekehrt mit deutschem Schengenvisa nicht in die Nachbarländer fahren?



    Irgendwie scheinen da falsche Vorstellungen herumzugeistern.


    Eine SchengenVisum wird nach-wie-vor von National-Staaten der SchengenLänder vergeben. Daher gilt solch ein Visum in erster Linie auch für dieses Land. Solch ein SchengenVisum hat nur (nebenbei) den Vorteil dass man auch in andere SchengenLänder reisen kann, aber hauptsächlich sollte man auch in dem Land bleiben, das das SchengenVisum erteilt hat.


    Von vornherein darauf zu pochen, dass man nach GutDünken Anspruch darauf hat, mit einem SchengenVisum in ein beliebiges Land der EU reisen zu können, entspricht nicht den Regeln.

  • Das ist die selbe Geschichte wie mit Touristenvisum heiraten....
    Solange man dies nicht vor hatte sondern sich plötzlich dazu entschlossen hat ist das legal.
    Aber die Behörden werden dann eben noch strikter....


    Hier würde gelten:
    Bei Visa über 3t-Land sollte man Ferien bzw. Reise dort belegen können. Z.B. per Buchung.
    Wenn man dann zwischendrin nach D reist auch da wieder am besten etwas dabei haben zum Vorzeigen.
    Städtereise oder so.


    Wer natürlich nix hat, kein Ferienwohnung usw. und direkt nach D reist, der braucht sich nicht wundern wenn er bei der Kontrolle auffliegt und später einen neg. Eintrag bekommt....


    So blöd sind die Kontrolleure ja auch nicht. Und wenn man Regeln nicht kontrolliert kann man sie gleich abschaffen...

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Von vornherein darauf zu pochen, dass man nach GutDünken Anspruch darauf hat, mit einem SchengenVisum in ein beliebiges Land der EU reisen zu können, entspricht nicht den Regeln.


    Das ist doch Blödsinn. All die Touristen aus Ländern die für den Aufenthalt im Schengenraum ein Visum benötigen, können doch ohne jegliche Restriktion im ganzen Schengenraum rumreisen. Wäre ja schon idiotisch wenn ein Tourist mehrere Schengenländer besuchen will, in DACH einreist und dann die meiste Zeit im Ankunftsland verbringen muss. :mauer


    Gibts da einen Link zu den Regeln für das Schengen-Visum.


    Gruss
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von Perles ()

  • All die Touristen aus Ländern die für den Aufenthalt im Schengenraum ein Visum benötigen, können doch ohne jegliche Restriktion im ganzen Schengenraum rumreisen. Wäre ja schon idiotisch wenn ein Tourist mehrere Schengenländer besuchen will, in DACH einreist und dann die meiste Zeit im Ankunftsland verbringen muss. :mauer


    Diese Touristen müssen einen detailierten Reiseplan, mit Hotelbuchungen, Tickets usw. vorweisen um ein entsprechendes Visum zu erhalten. Das Visum muss dann beantragt werden in dem Land, wo man die meiste Zeit verbringt! Nehmen wir an Pinoy Pedro macht eine Reise als Tourist. 3 Tage Deutschland, 3 Tage Italien, 4 Tage Frankreich, 5 Tage Spanien = Visa wird mit entsprechendem Nachweis in der spanischen Botschaft gebucht! Hat mein Schwager gerade so gemacht. 5 Tage bei uns geplant, 3 Tage Ftrankreich und 8 tage Italien...DBM hat ihn zur italienischen Botschaft geschickt! Als Nachweis brauchte er das Ticket, die Hotelbuchungen, Mietwagen und natürlich genug Kohle auf dem Konto!


    Gibts da einen Link zu den Regeln für das Schengen-Visum.


    Visacodex = Das EU-Land, das das einzige Reiseziel oder das [u]Hauptreiseziel[/u] bildet, ist für die Prüfung des Visumantrags zuständig. Kann das Hauptreiseziel nicht bestimmt werden, ist das EU-Land der Einreise in die EU zuständig. Im Falle der Durchreise ist das betreffende EU-Land zuständig, bei Durchreise durch mehrere Mitgliedstaaten das Land der ersten Durchreise. Der Visumantrag ist in der Regel beim Konsulat des jeweiligen EU-Landes einzureichen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi