Kann meine Frau, die erst einmal einen Aufenthaltstitle für 3 Jahre erhalten hat, mit diesem in ein anderes Schengenland einreisen, zum Zwecke eines Kurzurlaubs?
Wenn ja, muss sie auch ihren Reisepass mitnehmen oder reicht die Aufenthaltserlaubnis Karte?
Auf der Karte steht unter Anmerkungen:
28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Pass(Ersatz)-Nr. xxxxxxxx
Gültig bis xxxxxx
Erwerbstätigkeit gestattet