Einbürgerung - Affidavit of Renunciation of Phil. Citizenship

  • Hallo zusammen,
    meine Frau hat gestern die Zusage zur Einbürgerung bekommen, jetzt stellt sich die Frage, ob sie für das Prozedere der Entlassung aus der philippinischen Staatsbürgerschaft nach Berlin fährt oder das Ganze per notarieller Beglaubigung und Authentisierung durch das Landgericht und dann auf dem Postweg macht. Gibt es Erfahrungswerte wie lange ein Landgericht für so etwas benötigt?


    Gruß,
    Martin

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • . Gibt es Erfahrungswerte wie lange ein Landgericht für so etwas benötigt?



    Bei uns hat das nach dem Termin beim Notar ca. 3 Wochen gedauert, bis dass wir die überbeglaubigte affidavit hatten.
    Der Notar hat die Überglaubigung veranlasst. hat zusammen ca. 110 Euro gekostet.
    Die philipp. Botschaft hat nur ein paar Tage benötigt.

  • Wenn ihr nach Berlin fahrt, habt ihr 24 Stunden später die Entlassung! So jedenfalls bei uns in 2017

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn Brüssel näher ist, könnt ihr das auch dort machen.

    Hast du da Erfahrung, das die deutsche Einbürgerungsbehörde ein Dokument des nichtzuständigen Konsulats akzeptiert? Es ist ja keine innerphilippinische Angelegenheit wie eine Passverlängerung.

  • Hallo,


    Ja wir haben dazu persönliche Erfahrungen.


    Meine Frau wurde letztes Jahr eingebürgert und uns war Berlin zu weit, deswegen sind wir nach Brüssel.
    Es doch egal auf welchem Konsulat bzw Botschaft seine philippinische Staatsangehörigkeit aufgibt,. Hauptsache man hat das erforderliche Dokument später für die Einbürgerungbehörde.

  • Ich danke Euch für Eure Antworten.
    Das Ganze per Notar und Landgericht zu regeln ist aus Kostensicht ja eher unattraktiv. Also evtl. Berlin, wobei sich die Brüssel Option interessant anhört. Für uns kostet Brüssel incl. einer Übernachtung ähnlich viel wie Berlin Retour. I dem Zuge etwas Sightseeing in Brüssel hört sich nicht schlecht an.
    Meine Frau wird mal in Brüssel anrufen und nachfragen.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Ich danke Euch für Eure Antworten.
    Das Ganze per Notar und Landgericht zu regeln ist aus Kostensicht ja eher unattraktiv. Also evtl. Berlin, wobei sich die Brüssel Option interessant anhört. Für uns kostet Brüssel incl. einer Übernachtung ähnlich viel wie Berlin Retour. I dem Zuge etwas Sightseeing in Brüssel hört sich nicht schlecht an.
    Meine Frau wird mal in Brüssel anrufen und nachfragen.


    Wobei man die Preise für Beglaubigungen auch mal bei den Behörden erfragen kann. Ich habe soeben die Unterlagen meiner Frau mal wieder hervorgeholt. Die notarielle Beglaubigung kostete 23,80.-, die Überbeglaubigung beim Landgericht 20.- und der Austrittserklärung bei der philippinischen Botschaft 45.-. (Stand 2017). Also ich finde, die Kosten halten sich in Grenzen und man kann alles von zu Hause aus erledigen. Insgesamt hat die Prozedur von der Beantragung bis hin zur Einbürgerung von Ende Februar bis Anfang Mai gedauert.
    Wer die Einbürgerungsprozedur allerdings mit einem kleinen Urlaub verbinden möchte, dem sei dies natürlich auch gegönnt.


    Schöne Grüße
    studphil

  • Die notarielle Beglaubigung kostete 23,80.-,


    ... dann hat dein Notar dies offenbar als Unterschriftbeglaubigung durchgehen lassen. Es ist aber eine eidestattliche Erklärung (asawa musste ja auch schwören -:) ) und die ist teurer. Bei uns netto 45 euro; dazu kommt noch die Umsatzsteuer ...



    Zitat


    die Überbeglaubigung beim Landgericht 20.-


    Zitat


    und der Austrittserklärung bei der philippinischen Botschaft 45.-. (Stand 2017).


    same ...


    Zitat


    Also ich finde, die Kosten halten sich in Grenzen und man kann alles von zu Hause aus erledigen.


    Das sehe ich auch so; und gerade für weit entfernt wohnende ist dies eine sehr kostengünstige Lösung.

  • Kurzes Update:
    Anruf in Brüssel, Antwort: Theoretisch möglich, aber die deutschen Behörden mach das so nicht mit.
    Also am nächsten Tag beim örtliche Sachbearbeiter vorbeigeschaut und gefragt, Antwort: Kein problem, ist uns egal wo die Ausbürgerung vorgenommen wird, man besteht nur auf die Übersetzung der Urkunde (da englisch).
    Am nächsten Tag wieder Anruf in Brüssel um vorsichtshalber nochmal zu checken, Antwort: Not possible, jurisdiction is only for Belgium and Luxembourg............... :mauer

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  • Schick mal eine Email nach Brüssel, wir hatten damals auch per Email angefragt....



    Ich weiss nicht, warum dies bei Euch geklappt hat...


    Meine Theorie dazu:
    Die Entlassungsurkunde muss von einer Institution ausgestellt werden, die auch für den deutschen Rechtsraum zulässig ist.
    Und das sind mE nur in D ansässige philipp. Konsulate.


    Bei Belgien und Luxemburg haben wir offenbar den Fall, dass Luxemburg kein eigenes phil. Konsulat hat. Daher wird Belgien auch für L. zuständig sein.

  • Hallo hge,


    Ich denke das es keine große Rolle spielt, wo man sich von der Philippinschen Staatsangehörigkeit entlassen lässt, Hauptsache es geschickt von einer Philippinen Botschaft.


    Wir haben dann die Ausbürgerungsbescheinigung übersetzen lassen und gut sie wurde ohne Probleme anerkannt

  • Hallo hge,


    Ich denke das es keine große Rolle spielt, wo man sich von der Philippinschen Staatsangehörigkeit entlassen lässt, Hauptsache es geschickt von einer Philippinen Botschaft.


    Wir haben dann die Ausbürgerungsbescheinigung übersetzen lassen und gut sie wurde ohne Probleme anerkannt


    Was hat denn die Übersetzung dann nochmals zusätzlich gekostet?


    Mit der Version Notar/Landgericht/Botschaft Berlin oder nur über die Botschaft Berlin können diese Kosten ja auch umgangen werden ....

  • Hallo,



    Die Übersetzung hat 39,50 gekostet.


    Die Übersetzungen lass ich immer bei Docx Translation service anfertigen

  • [

    Was hat denn die Übersetzung dann nochmals zusätzlich gekostet?


    Mit der Version Notar/Landgericht/Botschaft Berlin oder nur über die Botschaft Berlin können diese Kosten ja auch umgangen werden ....


    Richtig...


    Ich habs schon geschrieben.. Gebühr für Notar inkl Überbeglaubigung 110,- ; billiger wird man es kaum schaffen -:) keine Reiserei nötig -:)
    45 Euro für Botschaft sollte ja identisch sein...


    PS:
    diver
    sehe gerade dein voriges post... vielleicht laufen die kosten aufs selbe hinaus -:) aber erst muss Belgien ja "mitspielen".

  • Kosten waren 22,50 Euro,


    Wurde gerne einen Screenshot der Email aus Brüssel hier reinstecken ist aber leider etwas zu groß...

  • Kurze Info zum Stand der Dinge, meine Frau hat sich für die Variante Notar/Landgericht entschieden. Ausgefülltes Formukar beim Notar abgegeben, Abholung am nächsten Tag, Kostenpunkt 26,18 €. Dort hat man auch netterweise bem Landgericht angerufen um nachzufragen, ob das Papier per Post geschickt werden soll oder ob das persönlich erledigt werden kann. Von dort kam die Info, meine Frau könne direkt zum Landgericht fahren, die Übergbeglaubigung würde dann sofort erledigt. Also am nächsten Tag zum Langericht (sind von uns nur 25 KM), die Überbeglaubigung wurde ohne nennenswerte Wartezeit sofort durchgeführt. Hier wurden 20,00 € fällig.
    Somit ist alles an Papieren beisammen, nach Bezahlung der Gebühren der philippinischen Botschaft kann alles abgeschickt werden.

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