Frank-T./Einreise & Daueraufenthalt der Ehefrau nach/in Deutschland zwecks Familienzusammenführung

    • Hilfreich

    Ich würde den Termin wahrnehmen. Das Ergebnis der Urkundenprüfung ist keine Unterlage, die ihr beim Visatermin abgegeben müsst.



    .. das sehe ich auch so.. dem 2. Satz stimme ich nicht uneingeschränkt zu. Wenn die DBM nicht die UP möchte, wird mit ziemlicher Sicherheit die ABH die UP fordern. Aber in Fall der laufenden UP kann die DBM ja schon mal die Sachen an die zuständige ABH schicken..

  • Wenn die DBM nicht die UP möchte, wird mit ziemlicher Sicherheit die ABH die UP fordern. Aber in Fall der laufenden UP kann die DBM ja schon mal die Sachen an die zuständige ABH schicken..

    Ja, das stimmt so. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass eine noch nicht abgeschlossene Urkundenprüfung kein Grund ist, einen Visaantrag wegen Unvollständigkeit abzuweisen. Es wird halt dann nur entsprechend länger dauern (bis zum Abschluss der Urkundenprüfung), bis es weiter geht (sofern DBM und AB die UP auch für notwendig erachten).

  • Hier mal ein kleines Update:


    Meine Frau war nun zum Visa-Termin in der Botschaft und hat alle Dokumente dafür abgegeben.

    Plötzlich wollten die noch ein CENOMAR, haben dann extra noch einmal nachgefragt ob sie nicht das CEMAR meinen. Nein das CENOMAR wollen Sie. Haben wir/meine Frau dann noch nachgereicht. Versteh jetzt zwar nicht warum sie das CENOMAR noch mal wollten aber egal, nun haben sie alles. Mir der Urkundenprüfung ist soweit alles okay, wir haben da den Zwischenbericht bekommen das soweit alles Okay wäre. Meine Frau hatte Ihnen die Bearbeitung-Nr. für die Überprüfung gegeben. Sie schauten dann wohl nach und sagten ja alles soweit okay.

    Sie sagten es dauert zur Zeit 1-3 Monate, nun heißt es abwarten.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Plötzlich wollten die noch ein CENOMAR, haben dann extra noch einmal nachgefragt ob sie nicht das CEMAR meinen. Nein das CENOMAR wollen Sie. Haben wir/meine Frau dann noch nachgereicht. Versteh jetzt zwar nicht warum sie das CENOMAR noch mal wollten aber egal,

    Es wird ein Cenomar beantragt. Falls Eure Hochzet schon eingetragen ist, kommt das CEMAR heraus ansonsten das Cenomar. Die DBM möchte dadurch sicherstellen, dass es tatsächlich keine andere Vorehe gab. Daher fordert sie oft nochmals ein zeitnahes Cenomar oder CEMAR.

  • ah okay,

    vielen DANK. Hätten die aber auch sagen können, dann wäre sie nicht im Ungewissen gegangen und ich hätte mich nicht gewundert und gefragt was das soll.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Die UP ist abgeschlossen, die Botschaft hat alle Dokumente & Urkunden an das Standesamt zurück gesendet.

    Auf der Rückseite des " CRS Form No. 5 - Advisory on Marriages " die Referenzangebe gemacht.


    Das Standesamt hat nun die Ehe hier bestätigt und registriert.


    Der Visa-Antrag vom 17.12.2018 von meiner Frau liegt der ABH vor und wird bearbeitet.

    Die haben mich heute angerufen und wollten noch zwei Sachen von mir,


    1. ein formloses Schreiben in dem steht das meine Frau mit mir zusammen leben wird.

    2. eine Kopie meines Reisepasses.


    habe ich dann gleich per Mail an die Sachbearbeiterin gesendet.


    Mal sehen wie lange es jetzt noch dauert, bis sich die Botschaft meldet denn die ABH wird sich ja normalerweise nicht mehr melden oder ?

    Sie sagten nur am Telefon das die Botschaft sich dann mit meiner Frau in Verbindung setzten wird.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Mal sehen wie lange es jetzt noch dauert, bis sich die Botschaft meldet denn die ABH wird sich ja normalerweise nicht mehr melden oder ?

    Sie sagten nur am Telefon das die Botschaft sich dann mit meiner Frau in Verbindung setzten wird.

    Jetzt ist das Licht am Ende des Tunnels zu sehen...gehe mal davon aus, dass deine Frau in spätestens 4 Wochen bei dir sein kann, wenn das Visum von euch so datiert ist. Osten gibt es dann gemeinsam :D:clapping

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mal sehen wie lange es jetzt noch dauert, bis sich die Botschaft meldet denn die ABH wird sich ja normalerweise nicht mehr melden oder ?

    Sie sagten nur am Telefon das die Botschaft sich dann mit meiner Frau in Verbindung setzten wird.

    Also wenn die ABH ihren Teil fertig bearbeitet hat und die Zustimmung erteilt hat, kann es quasi über Nacht gehen, dass deine Frau den Anruf bekommt. War bei uns so, meine Frau klingelte mich nachts um 2 Uhr aus dem Bett, weil sie den Anruf verpasste ....


    Was mich doch wundert ist, dass dein Standesamt die Ehe schon registriert hätte. Bei mir hier in Ba-Wü muss dies wohl auch übers Gericht laufen. Ich habe im Mail 2018 die Unterlagen abgegeben. Dann wurde die UP erst mal durchgeführt, Dann Übersetzung, danach habe ich es 1 Monat liegen lassen. Den finalen Antrag für die Registrierung dann in KW1 2019 abgegeben, und als Termin für die Eintragung ins dt. Eheregister wurde vor einem Montag dann der 14. Januar 2020 genannt. Also über ein Jahr, um die Ehe in Deutschland im Eheregister einzutragen ...

  • Was mich doch wundert ist, dass dein Standesamt die Ehe schon registriert hätte. Bei mir hier in Ba-Wü muss dies wohl auch übers Gericht laufen. Ich habe im Mail 2018 die Unterlagen abgegeben. Dann wurde die UP erst mal durchgeführt, Dann Übersetzung, danach habe ich es 1 Monat liegen lassen. Den finalen Antrag für die Registrierung dann in KW1 2019 abgegeben, und als Termin für die Eintragung ins dt. Eheregister wurde vor einem Montag dann der 14. Januar 2020 genannt. Also über ein Jahr, um die Ehe in Deutschland im Eheregister einzutragen ...

    Wir habe letztes Jahr im April geheiratet, habe dann alles in der Zwischenzeit erledigt was zu machen war , wie übersetzen beglaubigen... Jetzt war nur noch die UP eingeleitet vom Standesamt erforderlich. Die hatten sie damals vor der Heirat nicht machen lassen, keine Ahnung warum nicht. Musste auch dann nicht nochmal zum Bürger-Büro um es eintragen zu lassen ( Status ändern von ledig auf verheiratet ). Die Sachbearbeiterin sagt das macht Sie online.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Wir habe letztes Jahr im April geheiratet, habe dann alles in der Zwischenzeit erledigt was zu machen war , wie übersetzen beglaubigen... Jetzt war nur noch die UP eingeleitet vom Standesamt erforderlich. Die hatten sie damals vor der Heirat nicht machen lassen, keine Ahnung warum nicht. Musste auch dann nicht nochmal zum Bürger-Büro um es eintragen zu lassen ( Status ändern von ledig auf verheiratet ). Die Sachbearbeiterin sagt das macht Sie online.

    Ah ok, hört sich jetzt nicht so an, als ob du die Ehe ins deutsche Eheregister hast eintragen lassen. Sondern lediglich dein Status ändern.

  • Ah ok, hört sich jetzt nicht so an, als ob du die Ehe ins deutsche Eheregister hast eintragen lassen. Sondern lediglich dein Status ändern.

    Nein, die Ehe ist im Eheregister eingetragen. Wir haben unsere Eheurkunde mit Registernummer

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  • Wir haben unsere Eheurkunde mit Registernummer

    Zum Verständins: Eine deutsche Eheurkunde? Ist die Ehe nachregistriert dann gibt es eine deutsche Eheurkunde, da die Ehe im Personenstandsregister (nicht Melderegister) eingetragen ist.

  • Wir haben in Hongkong mit Apostille geheiratet und alsbald das Familienzusammenfühungs Visum beantragt, was auch positiv beschieden wurde.

    Nach der Einreise meine Frau haben wir uns bei der Gemeinde angemeldet. Dort wurde festgestellt, dass ich auch noch als ledig geführt wurde. Nun verlangt die Standesbeamtin, dass wir nochmals alle unsere Unterlagen zur Prüfung vorlegen müssen (Kosten 300.-).

    Wir fragen uns natürlich ob das nicht durch die DBM geschehen ist und so bin ich auf der Suche nach Antworten.


    Findet diese Urkundenprüfung nicht schon im Zusammenhang mit dem FamZ Visum statt?

    Wenn ja , wie kann ich dem Standesamt das Prüfungsergebnis zugänglich machen?

  • Findet diese Urkundenprüfung nicht schon im Zusammenhang mit dem FamZ Visum statt?

    Wenn ja , wie kann ich dem Standesamt das Prüfungsergebnis zugänglich machen?

    Du musst doch wissen, ob eine UP stattgefunden hat.. du hättest ca. 300 € dafür bezahlen müssen..

    Sehr oft wird das aber bei einer Heiratsurkunde mit Apostille aus HK nicht gemacht.


    Falls es gemacht wurde, hat die Geburtsurkunde deiner Frau eine Bemerkung der DBM angetackert, dass sie geprüft wurde. Falls das nicht hast, gab es offenbar keine UP.

    Nach der Einreise meine Frau haben wir uns bei der Gemeinde angemeldet. Dort wurde festgestellt, dass ich auch noch als ledig geführt wurde. Nun verlangt die Standesbeamtin, dass wir nochmals alle unsere Unterlagen zur Prüfung vorlegen müssen (Kosten 300.-).

    Der Standesbeamte will offenbar die Heiratsurkunde registrieren. Das kann er nur, wenn er geprüfte Urkunden (hier die Geb-urkunde) vorliegen hat. wenn das nicht ist kann er die UP verlangen.


    Du solltest aber wissen, dass diese Registrierung in D nicht Pflicht ist. Und Niemand kann dich zwingen, diese Registrierung durchführen zu lassen.


    Du solltest zu deiner Meldebehörde gehen, denen deine HU (mit Übersetzung) vorlegen und darauf bestehen, dass dein Familienstatus geändert wird. Sollte diese Behörde ein Statement vom Standesamt verlangen, dann ist das Aufgabe dieser Behörde im Amtshilfeverfahren vom Standesamt die nötige Information einzuholen. (wenn dann das StA immer noch UP machen will, muss die Meldebehörde die Kosten übernehmen)..


    Falls die Behörde dich mit Ausreden abspeist, dann alles schriftlich machen...


    Jedenfalls die Meldebehörde muss deinen Familienstatus ändern, sobald sie Anzeichen bekommt, dass sich der Status geändert hat. Und die Vorlage einer HU ist ein wichtiges Anzeichen...

  • un verlangt die Standesbeamtin, dass wir nochmals alle unsere Unterlagen zur Prüfung vorlegen müssen (Kosten 300.-).

    Standesbeamtin?

    Die Änderung des Familienstandes wird eingentlich durch den Sachbearbeiter auf der Meldestelle gemacht.


    Die Apostille sagt nur aus das die Urkunde gem. HK-Recht ausgestellt wurde, nicht das sie inhaltliche richtig ist. Grundsätzlich kann aber jede Behörde eine Überprüfung ausländischer Urkunden verlangen, insbesonder wenn wie hier ein Rechtskreis wie die Philippinen mit einen nicht funktionierenden Urkundenwesen betroffen ist.


    Sollte noch keine UP gemacht worden sein (dann hast du eine Rerg-Nr. der DBM) wirst du dadurch nicht herumkommen. Ich würde eben gleich eine Nachbeurkundung beim Standesamt beantragen, dann gibt es später eine deutsche Urkunde. Ansonsten hat wie im vorposter gesagt die Meldestelle über das Standesamt die UP von Amts wegen zu beantragen. Kostenlos. Aber es gibt eben keine deutsche Urkunde.

  • Falls die Behörde dich mit Ausreden abspeist, dann alles schriftlich machen...


    Jedenfalls die Meldebehörde muss deinen Familienstatus ändern, sobald sie Anzeichen bekommt, dass sich der Status geändert hat. Und die Vorlage einer HU ist ein wichtiges Anzeichen...

    Ja, das kann in der Tat ein bisschen ein Hickhack sein. Da nicht locker lassen und gegebenenfalls darauf bestehen, sonst kann es zu, Pingpong kommen zwischen den beiden Stellen

  • Apostille ist dafür da, dass die Urkunde ohne weitere Prüfung anerkannt wird, oder täusche ich mich da? Somit gelten beide als verheiratet.


    Was D machen kann ist z.B. die die Geburtsurkunde überprüfen, aber die ist für diesen Zweck ohne Belang. Ausserdem hätte es kein nationales Visa geben dürfen, wenn es Zweifel an der Richtigkeit gegeben hätte. Gleiches gilt nach meinem Verständnis analog für die Identität.

  • @ll


    Was kann man unternehmen wenn man von der ABH keine Auskünfte bekommt ?

    Wie habe es jetzt schon

    per Mail versucht ohne Erfolg, mehrfach Mails geschrieben inwieweit Sie mit der Bearbeitung des FZ-Visaantrag sind und ob sie noch Unterlagen benötigen.


    per Telefon ohne Erfolg, habe dort bestimmt 25-30 mal angerufen bis jemand ans Telefon ging. Dann wurde ich nach den Daten gefragt zum Abgleich, wie das erfolgreich überwunden war sagte man mir man könne mir keine Auskunft geben da man nicht sicher sein könnte das ich auch wirklich der der Herr Frank T. bin. 8-):Augenbraue

    okay nach mehrfachem hin und her, machte ich der netten Dame den Vorschlag das sie mich doch bitte anrufen solle um so sicher zu stellen das ich auch der Herr Frank T. bin. Die Telefon-Nr. sei ja auf allen unterlagen eingetragen wo es erwünscht sei. Die Dame sagte dann, ja da sie so freundlich sind können wir es so machen. Ich mich natürlich schön bedankt und auf Ihren Anruf gewartet.:pleased:rolleyes::D

    Die Dame rief tatsächlich 2 min. später zurück, sie sagte mir dann das sie nur noch

    1. ein formloses Schreiben in dem steht das meine Frau mit mir zusammen leben wird.

    2. eine Kopie meines Reisepasses.

    habe das dann gleich per Mail an die ABH gesendet, seid dem aber nicht mehr von dort gehört.:(


    per Terminanfrage ohne Erfolg, ( vor 4 Wochen, durch Formular für einen Termin beantragt, bisher keine Antwort )

    wenn man die Anfrage absendet, erscheint eine Antwortseite da stand nur das von weiteren Anfragen abgesehen werden soll und das eine Antwort bis zu 3 Monate dauern könnte. :(:dontknowX(


    Desweitern bekommt man gesagt das man nicht ohne einen Termin zur ABH kommen braucht, da man dann nicht empfangen wird.:denken ?(X(


    und mehrfach über die Botschaft, dort angerufen und angeschrieben. Sie sagen immer nur das sie nichts tun können und Sie selbst auf Antwort von der ABH warten.



    Bin nun am überlegen ob ich es nicht do versuchen soll da einfach aufzutauchen und versuchen irgendwie empfangen zu werden.


    Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht oder hat einen Tipp ?

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Meist werden die Anträge der Reihe nach abgearbeitet. Eine Bearbeitungszeit von ca. 2 -3 Monaten ist leider sehr häufig. Im Prinzip haben sie ja schon Unterlagen nachgefordert.