Kurze Frage, weil http://www.info4alien.de ja seit Monaten down ist: Ab wann berechtigt ein FZF-Visum zum deutschen Kind zur Arbeitsaufnahme?
a) ab Einreise in die BRD
b) ab Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
c) ab Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis
Edit: Blick ins Gesetz ist immer noch das Beste Ich lese es so; Das Visum selbst ist ein Aufenthaltstitel (§4 Satz 1 AufenthG). Das FZF-Visum ist ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 6 AufenthG (Abschnitt 6 umfaßt §§27-36). Diese Visa berechtigen zur Erwerbstätigkeit (§27 Satz 5 AufenthG) -> Folge: Bereits mit Erteilung des Visums, spätestens aber mit Einreise besteht die Berechtigung zur Arbeitsaufnahme. Soweit richtig?