Nur weil das Kind angemeldet wird, ist es nicht ab dem nächsten Morgen in der Schule. Die öffentliche Verwaltung braucht da ihre Zeit. Guck dir z. B. den Aufnahmeprozess in Berlin an:
ZitatAlles anzeigenAufnahme:
a. Die Eltern melden ihr Kind bei der Koordinierungsstelle des Bezirks bzw. der regionalen
Schulaufsicht bzw. bei der nächstgelegenen Grundschule an und legen soweit vorhanden
die folgenden Unterlagen vor:
− Personalpapiere,
− Anmeldebestätigung sowie
− Zeugnisse.
b. Die Koordinierungsstelle des Bezirks, bzw. die regionale Schulaufsicht, bzw. in Abstimmung
die Schule
− veranlasst eine Sprachstandfeststellung und gegebenenfalls eine schulärztliche
Untersuchung,
− kann Jugendliche ab 16 Jahren an die Koordinierungsstelle für
Oberstufenzentren, berufliche und zentral verwaltete Schulen übermitteln, die
dann das Beratungsgespräch zum individuellen Bildungsweg sowie die
Sprachstandsfeststellung übernimmt.
c. Die regionale Schulaufsicht entscheidet auf Basis des Alters sowie des Ergebnisses der
Sprachstandsfeststellung über die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers
− in die Schulanfangsphase,
− in eine Regelklasse oder
− in eine Willkommensklasse.
d. Das Schulamt bzw. bei entsprechender Abstimmung mit dem Bezirk die regionale
Schulaufsicht
− entscheidet über die aufnehmende Schule,
− informiert die aufnehmende Schule über die Entscheidung und
− informiert die Eltern über die Entscheidung.
e. Die Eltern melden das Kind an der aufnehmenden Schule an und legen – soweit
vorhanden – die folgenden Unterlagen vor
− eigene Personalpapiere,
− Geburtsurkunde des Kindes,
− sonstige Personalpapiere des Kindes sowie
− Zeugnisse.
f. Die Schule nimmt die Schülerin oder den Schüler auf und legt einen Schülerbogen an.