FZF-Visum und Arbeitserlaubnis

  • Nur weil das Kind angemeldet wird, ist es nicht ab dem nächsten Morgen in der Schule. Die öffentliche Verwaltung braucht da ihre Zeit. Guck dir z. B. den Aufnahmeprozess in Berlin an:


  • en Grund hatte ich genannt. Das Kind ist ab Tag der Anmeldung schulpflichtig.

    Das Kind ist ab dem Tag der Einreise schulpflichtig, da eure Einreise auf Dauer angelegt ist. Ihr seit nur bis Anmeldung Wohnungslos und damit ist es schwirig den zuständigen Schulbezirk zu ermitteln. IMHO eben den des Hotels. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und es gibt Bundesländer die setzen die Schulpflicht auch durch.

  • Also, zum Einen gibt es Theorie und es gibt Praxis (und praktische Grenzen, an die die Bürokratie sicher stößt). Auch Once tappt mal wieder in die Falle zu sehr vom Normalfall auszugehen.


    Du behauptest, unsere Einreise sei (von Anfang an) auf Dauer angelegt. Beweise? Dürfte eine Behörde, die sich auf die Hinterbeine stellen wollte, schwer erbringen können, weil die eben zum Glück nicht in unsere Köpfe schauen können. Ohnehin bräuchte eine solche, unterausgelastete Behörde Informationen, die ihnen in der Form nicht zugänglich sind, um überhaupt aufmerksam und aktiv werden zu können.


    Wir haben ein Visum für die Mutter, das als Vorbereitung zur Übersiedelung gedacht ist. Mir ist jetzt nicht bekannt, daß sie sich strafbar machte, wenn sie das Visum nutzte, um sich innerhalb der gesetzten Frist ein Bild zu machen und eine Entscheidung zu fällen, ob sie wirklich hier bleiben will. Das Visum erlaubt es auch zu reisen, wovon wir ebenfalls Gebrauch zu machen gedenken, und ist dabei keinesfalls auf Deutschland beschränkt. Es ist auch mitnichten so, daß die Mutter zusammen mit dem Kind einreisen müßte. Mutter und Kind können völlig frei und unabhängig voneinander (ein)reisen. So unfrei ist Deutschland dann zum Glück doch noch nicht.


    Also können wir bitte diesen überkorrekten, vorauseilenden Gehorsam mal für eine Minute vergessen? Meine Partnerin bestimmt ihr Leben immer noch selbst.

  • Du behauptest, unsere Einreise sei (von Anfang an) auf Dauer angelegt. Beweise?

    Da ein FZV beantragt ist, ist dieses ein Visum das zum Daueraufenthalt beantragt wurde. Damit ist der Beweis erbracht! Nur für Holiday hätte ein Schengenvisum beantragt werden müssen! Hier muss niemand mehr etwas beweisen und das Kind ist vom 1. Tag der Reise schulpflichtig!



    Dürfte eine Behörde, die sich auf die Hinterbeine stellen wollte, schwer erbringen können, weil die eben zum Glück nicht in unsere Köpfe schauen können

    Braucht sie überhaupt nicht, die schaut nur auf das Visum und den Zweck des Visums!



    Wir haben ein Visum für die Mutter, das als Vorbereitung zur Übersiedelung gedacht ist.

    Nein, ihr habt ein Visum für die Mutter das zum Daueraufenthalt gedacht ist....https://manila.diplo.de/ph-de/service/05-VisaEinreise/-/1691004



    Mir ist jetzt nicht bekannt, daß sie sich strafbar machte, wenn sie das Visum nutzte, um sich innerhalb der gesetzten Frist ein Bild zu machen und eine Entscheidung zu fällen, ob sie wirklich hier bleiben will.

    Macht sie nicht, wenn sie alleine reist...mit schulpflichtigem Kind macht sie sich strafbar...siehe Schulpflicht

    Das Visum erlaubt es auch zu reisen, wovon wir ebenfalls Gebrauch zu machen gedenken, und ist dabei keinesfalls auf Deutschland beschränkt.

    Aber nicht mit schulpflichtigem Kind außerhalb der Ferien...siehe Bußgelder im vorigen Jahr (große Meldung in allen Zeitungen)

    Es ist auch mitnichten so, daß die Mutter zusammen mit dem Kind einreisen müßte. Mutter und Kind können völlig frei und unabhängig voneinander (ein)reisen

    stimmt...macht sie es trotzdem siehe oben

    Meine Partnerin bestimmt ihr Leben immer noch selbst

    Aber nicht wenn Sie in Deutschland leben will und ein schulpflichtiges Kind hat....dann bestimmt der Staat und seine Behörde mit! Das wird euch dann das Jugendamt schon erklären

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Eine seltsame Diskussion, die hier geführt wird..

    dient scheinbar nur, um "Grenzsituationen" zu erforschen.


    Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das Kind beim ersten Schritt auf deutschen Boden schulpflichtig ist oder ob man beim FZ-Visum gleich 1 Sekunde nach Einreise auch schon arbeiten darf.

    Vielleicht ja, vielleicht nein. Ich schätze, dass dies auch bei Fachleuten umstritten diskutiert wird....


    Aber ist dies nicht ziemlich lebensunwirklich?


    Der "Normalfall" (ja ich weiß, der TS mag das Wort nicht) ist doch der, dass eingereist wird; und sich erst nach einiger Zeit um Arbeitsstelle und/oder Schule gekümmert wird. Und dafür sollte genügend Zeit sein, sich eine AE einzuholen.


    Und wenn sich der TS bzw awasa nur ein paar Wochen hier bleiben will, ist es auch ziemlich unwahrscheinlich, dass sie in den paar Wochen gleich hier arbeiten will. Ob dem Kind dann gedient ist, wenn es sich für ein paar Wochen in irgendeine Schule setzen soll, wage ich zu bezweifeln.


    Und eine asawa, die mitsamt ihrem Kind die BRD wieder verlassen will, wird auch kein BuPol an der Grenze aufhalten. DDR ist Gott sei Dank Geschichte.