Eckhard/Wiederholungsantrag Schengen-Visa

  • Es werden offensichtlich nur die Punkte herausgepickt und bewertet, die man zur Ablehnung des Visas heranziehen kann. Oder sogar unter Ignorierung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine fehlende Rückkehrwilligkeit verdreht.


    Ich kann das alles nur unterstreichen. Bei meiner Ablehnung genau der selbe Stil.
    Schon wie das Antragsgespräch in der Botschaft verlief, da habe ich von meinem Sitzplatz gesehen, dass Alles verkompliziert wird. Da brauchte ich nicht mal mitkriegen um was es geht.
    Was meiner Lebensgefährtin da für Fragen gestellt wurden, war unter aller Sau. Es hat nur noch die Frage gefehlt, wie oft wir miteinander im Bett waren.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Da deckt sich vieles, was wir auch erlebt haben. Ich glaube die Bescheide in den Fällen wo schon ernsthafte Nachweise und Bemühungen zur Erlangung des Heiratsvisa vorliegen stellen die Botschaft vor ein Problem. Die Rückkehrwilligkeit ist da anders zu werten als wenn es nur um ein Schengen-Visa geht. Nur das passt systematisch nicht in die Ablehnungsgründe. Ein Heiratsvisa vor Augen wiegt nun mal schwerer als irgendwelches Einkommen dort. Der Anreiz dann noch zu missbrauchen ist dann kaum mehr begründbar. Und meine Verlobte hat 2 Kinder. Sie wird immer dorthin zurückkehren. Auch wenn die Botschaft im Bescheid vom Land ohne Mütter spricht. Die sind ja auch nicht alle illegal im Ausland sondern legal mit korrekten Visa.

  • Da deckt sich vieles, was wir auch erlebt haben. Ich glaube die Bescheide in den Fällen wo schon ernsthafte Nachweise und Bemühungen zur Erlangung des Heiratsvisa vorliegen stellen die Botschaft vor ein Problem. Die Rückkehrwilligkeit ist da anders zu werten als wenn es nur um ein Schengen-Visa geht. Nur das passt systematisch nicht in die Ablehnungsgründe. Ein Heiratsvisa vor Augen wiegt nun mal schwerer als irgendwelches Einkommen dort. Der Anreiz dann noch zu missbrauchen ist dann kaum mehr begründbar. Und meine Verlobte hat 2 Kinder. Sie wird immer dorthin zurückkehren. Auch wenn die Botschaft im Bescheid vom Land ohne Mütter spricht. Die sind ja auch nicht alle illegal im Ausland sondern legal mit korrekten Visa.


    Du bist noch sehr milde zur Botschaft. Visas sind eine Kernaufgabe der Botschaft. Die Botschaft als solches hat jahrzehntelange Erfahrung bei der Bearbeitung von Visas. Fälle wie deiner oder meiner sind zwar wohl die Minderheit, aber sicherlich nicht unüblich. Die Mitarbeiter mögen vermutlich keine jahrzehntelange Erfahrung haben, sind aber mit Sicherheit für ihre Tätigkeit ausgebildet und qualifiziert worden. Ich habe explizit noch einmal die ganzen Zusammenhänge bei Verstoß herausgearbeitet (Straftat, Einreisesperre, ..., massive Behinderung der eigenen Lebensplanung) . Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass der Visakodex die Berücksichtigung aller Informationen bei der Bearbeitung des Antrages fordert. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass das bereits erworbene Anrecht auf Familienzusammenführung klar einer illegalen Einwanderung entgegen wirkt, ich habe explizit darauf hingewiesen, dass die Hauptzielsetzung des Visakodex die Verhinderung illegaler Einwanderung ist. Ich habe explizit herausgearbeitet, dass die als Hauptgründe für illegale Einwanderung, die unmittelbar meine Frau betreffen können, nicht vorliegen (fehlende legale Möglichkeit der Migration, fehlende finanzielle Absicherung --> ich bin per Gesetz als Ehepartner zum Familienunterhalt verpflichtet, egal wo sie wohnt!, fehlende soziale Bindung).


    Ich lasse hier nicht gelten, dass dies die DBM vor Probleme stellt in der Art, dass sie überfordert sind, oder diese Fälle nicht überschauen können in all ihren rechtlichen Folgen und Konsequenzen. Sie wissen, was sie tun. Sie tun es in voller Kenntnis der kompletten Sachlage bei diesen Fällen. Und sie sind nicht Willens, ihre Entscheidungen transparent zu machen und vollumfänglich (mit Berücksichtigung aller Indizien für pro und contra und der Abwägung gegeneinander --> Argumentationen mit Pro und Contra und Schlußfolgerungen war zu meiner Zeit Unterrichtsstoff irgendwo in Klasse 6-9) darzulegen. Und das trotz, dass Ihnen der Visakodex bereits eine Handlungs- und Begründungsfreiheit lässt, die so groß wie ein Scheunentor für ein A380 Hangar ist.


    Und das in einem Rechtsstaat, und das mit bezahlt mit meinen Steuergeldern-


    Man sieht in meiner Frau das Risiko einer illegalen Einwanderung, obwohl sie das Anrecht hat, nach Erwerb der A1-Kenntnisse, oder im worst case nach einem Jahr erfolgloser Bemühungen, ganz legal eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.


    Man sieht in meiner Frau das Risiko illegaler Einwanderung, obwohl sie, wäre ich Nicht-Deutscher EU-Bürger aus dem Schengenraum, sofort einreisen dürfte.


    Gleichzeitig werden infolge einer Anweisung der Bundeskanzlerin Straftäter mit Einreisesperre wieder nach Deutschland gelassen, wenn sie einen Asylantrag stellen.


    Gleichzeitig können von Opfern identifizierte ISIS-Verbrecher in Deutschland unbehelligt weiter leben (es gibt zumindest so einen Fall, über den berichtet wurde), während das Opfer aus Angst lieber wieder auswandert


    Gleichzeitig können in anderen EU-Staaten rechtskräftig verurteile Verbrecher nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen.


    Und alle, die jetzt einwerfen, dass die anderen Punkte nichts mit der Visaerteilung zu tun haben: das ist nur die halbe Wahrheit. Die Verhältnismäßigkeit muss in einem Rechtsstaat gewahrt werden, auch wenn die Themen vordergründig unterschiedlich sind. Sie wird es schlicht und einfach nicht mehr, wenn an einer Stelle Leute ins Land einwandern können ohne offensichtlich in keiner vergleichbaren Weise durchgeführten Prüfung wie hier bei der DBM. Wenn Leute mit Einreiseverbot an den Landesgrenzen wieder einreisen dürfen, während an anderer Stelle unbescholtenen Leuten ohne schwerwiegende Gründe für illegale Einwanderung, geschweige den begangene Straftaten, die Einreise zum Besuch verweigert wird. Das passt nicht, ist ein schlechter Witz und einer Bananenrepublik würdig, aber keinem Rechtstaat mit den Anspruch von Deutschland.

  • Und meine Verlobte hat 2 Kinder. Sie wird immer dorthin zurückkehren.


    Vielleicht ein Kind zu wenig. :D Ich weiß ja nicht, nach welchen Parametern die DBM urteilt.


    Zitat der DBM auf meine Remonstration:
    "Darüber hinaus wurden keine besonders ausgeprägten persönlichen Beziehungen im Heimatland von der Antragstellerin selbst geltend gemacht. Sie ist ledig und kinderlos."
    Und ich muss sagen, auch dass stellt noch lange keinen Grund dar, nicht zurück zu kommen.


    Zitat der DBM auf meine Remonstration:
    "Vorreisen in Schengenraum konnten nicht nachgewiesen werden, sodass nicht von früheren Reisen auf die Rückkehrbereitschaft der Antragstellerin aus dem Schengenraum geschlossen werden kann."
    Na wie soll sie denn auch, wenn man sie permanent aussperrt. Wie kann man überhaupt so eine Paradoxität als Argument verwenden? Da fehlen mir einfach die Worte.


    Was mich wurmt, ist dass wir uns hier im Kreise drehen und jeder als Einzelkämpfer Einer nach dem Anderen auf die Schnauze fällt oder es schon ist. Es muss doch Leute von Format geben, die wissen, was man da tun könnte, dass sich wenigstens die Vorgehensweise mit diesem lapidaren Kreuzchen mal ändert. Es kann doch nicht auf Ewigkeit angehen, dass die DBM die Katze erst aus dem Sack lässt, wenn es für uns zu spät ist. Ich habe leider nicht das Format, aber ich würde mich gern (als Zeuge) mit einbringen. Es müssen doch mit der Zeit schon Hunderttausend widersprüchliche Remonstrationsantworten existieren.

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  • Zitat von »Eckhard« Und meine Verlobte hat 2 Kinder. Sie wird immer dorthin zurückkehren.
    Vielleicht ein Kind zu wenig. Ich weiß ja nicht, nach welchen Parametern die DBM urteilt.


    Aber 3 könnte zuviel sein, da man ja dann vielleicht denkt, dass sie sich in unser Land einschleichen will, um ihren Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen und es auf den Philippinen nicht für drei recht. Vielleicht ist die optimale Anzahl 2,5. Sarkasmus aus.


    Ich bin mit der DBM endgültig durch. Ich habe mich noch nie in meinen fast 44 Jahren so gedemütigt, persönlich verletzt, beleidigt und erniedrigt gefüllt.


    Mein eigener Staat unterstellt mir, ..." dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würden, einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen".


    Unglaublich, dass man mir mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anstiftung zu einer Straftat, möglicherweise mir selbst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat unterstellt. Und falls mir jemand kommt, dass stimmt nicht. Ich hab es schwarz auf weiß!!!!


    Was für ein Rechtsstaat!

  • " dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würden, einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen".


    Du hast im Rausche deiner Emotionen etwas falsch abgeschrieben. Es steht so in deiner Antwort der DBM:
    "dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würde, einen ihr sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen." Das ergibt schon einen anderen Sinn, aber tut hier nichts zur Sache.


    Hast du auch so eine PDF-Datei bekommen, wo man den Text nicht kopieren kann?
    Die DBM kann offenbar kopieren. Wir nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Harald007 ()

  • Zitat von »raphael00« " dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würden, einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen".
    Du hast im Rausche deiner Emotionen etwas falsch abgeschrieben. Es steht so in deiner Antwort der DBM:
    "dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würde, einen ihr sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen." Das ergibt schon einen anderen Sinn, aber tut hier nichts zur Sache.


    Nein, es steht wortwörtlich so drin wie ich geschrieben habe!!! Die Anrede geht im vorausfolgenden Satz eindeutig an mich (im Fall von Ihrer Frau....). das Wort Sie ist eindeutig groß geschrieben, würden mit n, damit klar bezogen auf die Anrede der Höflichkeitsform, eindeutig Ihnen (damit sprechen Sie uns als Ehepaar an). Von Anfang bis Ende eine klare Anrede, keine wechselnde.


    "Im Fall von Ihrer Frau konnte die Rückkehrprognose nur zu Ihren Ungunsten ausfallen. Die erkennbaren Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würden, einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen.


    Der Antrag Ihrer Frau wurde somit rechtsfehlerfrei abgelehnt."


    Sie proklamieren noch extra Rechtsfehlerfreiheit, das heißt für mich, dass man besonderen Wert auf die Wortwahl legte und alles achtete und damit auch wert legte auf Maßnahmen zur Fehlervermeidung. Dazu sind es Profis, die das tagtäglich machen.


    Ich kann unter diesen Gesichtspunkten nicht von einem Fehler ausgehen.

  • einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen".


    eindeutig Ihnen (damit sprechen Sie uns als Ehepaar an)


    Ich hatte ja schon gedacht, dass sie die Remonstration verfasst hat. Dann ist mit "Ihnen" logischerweise sie gemeint. Aber wenn die DBM euch beide anspricht, bist du ja auch mit dem sonst so verwehrten Daueraufenthalt gemeint. Wie geht denn das? Du bist Deutscher und brauchst kein Visum und niemand um Aufenthalt zu bitten. Oder verstehe ich was falsch?


    Übrigens hatte ich das Remonstrationsschreiben vefasst. Deshalb "sie" und "ihr" klein.


    "Im Fall von Ihrer Frau konnte die Rückkehrprognose nur zu Ihren Ungunsten ausfallen. Die erkennbaren Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würden, einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen.


    Der Antrag Ihrer Frau wurde somit rechtsfehlerfrei abgelehnt."


    Das Selbe bei meiner auch. Warum soll im Endergebnis auch was Anderes rauskommen?

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  • Zitat von »raphael00« eindeutig Ihnen (damit sprechen Sie uns als Ehepaar an)
    Ich hatte ja schon gedacht, dass sie die Remonstration verfasst hat. Dann ist mit "Ihnen" logischerweise sie gemeint. Aber wenn die DBM euch beide anspricht, bist du ja auch mit dem sonst so verwehrten Daueraufenthalt gemeint. Wie geht denn das? Du bist Deutscher und brauchst kein Visum und niemand um Aufenthalt zu bitten. Oder verstehe ich was falsch?


    Sorry, Sie spricht nun mal klar mich an. Wenn von meiner Frau im A1-Kurs erwartet wird, dass sie "Sie/sie" anwenden kann, muss ich es von einem Muttersprachler schon 3 Mal erwarten können. Und schon 6 Mal von einer Person, wo Bescheide verfasst, wo die Wortwahl im hohen Maße relevant ist. Zumal unmittelbar davor von meiner Frau gesprochen wird. Ihnen spricht uns als Ehepaar dann an. "Ihnen ein sonst verwehrten Aufenthaltstitel": uns als Ehepaar ist ein Aufenthaltstitel sonst verwehrt,(der von meiner Frau), das schließt nicht aus, dass wir als Ehepaar andere Aufenthaltstitel haben. Ich als Einzelperson habe natürlich einen Aufenthaltstitel, und zwar meinen als Deutscher. Insofern stimmig, ich sehe da keinen Widerspruch


    Übrigens hatte ich das Remonstrationsschreiben vefasst. Deshalb "sie" und "ihr" klein.


    Ich habe es auch verfasst. Nur die Anrede ging an mich ....



    Kann mir mal einer erklären, was den das öffentliche Interesse an einer geregelte Einreise ist?


    Und wieso wird durch die Beantragung eines Visas das öffentlichen Interesse an einer geregelten Einreise erheblich berührt? Durch Vergabe von Visa wird doch gerade die Möglichkeit einer legalen, und damit geregelten Einreise geschaffen? Wir hören doch wöchentlich in den Nachrichten, wie es durch fehlende Einwanderungsperspektive gerade über das Mittelmeer zu einer ungeregelten Einreise in den Schengenraum kommt....


    Durch die Beantragung eines Visas wird doch eben genau dieses öffentliche Interesse befriedigt und erfüllt. Das hat doch überhaupt nichts mit Rückkehrwilligkeit zu tun.


    Das Thema Rückkehrwilligkeit ist doch verknüpft mit einer geregelten / ungeregelten Einwanderung. Das ist was anderes ....


    Heißt dass, dass es neben der Rechtgrundlage Visakodex noch weitere der Öffentlichkeit nicht zugängliche Vergabekriterien gibt, wo man die Anzahl der vergebenen Visas durch nicht im Antragssteller begründete Kriterien steuert?


    Einreise ist doch schlicht und einfach die Einreise in ein Land, also die Überquerung dessen Grenzen für einen legalen Aufenthalt (wie bei einem beantragten Visa)

  • Und wieso wird durch die Beantragung eines Visas das öffentlichen Interesse an einer geregelten Einreise erheblich berührt?


    Weil man befürchtet das Sie das Schengenvisum direkt zum Beantragen einer AE genutzt wird, ohne eine Ausreise und das FZF Visum, Mit dem Argument kann man jegliche Einreise einer Ehefrau zu besuchszwecken verhindern. Außerdem würde dazu die Unterstützung der ABH benötigt. Die DBM traut deiner ABH nicht und deshalb gibts kein Schengenvisum.


    Du bist bereits Verheiratet, IMHO muss das öffentliche Interesse mit der GG geschützten Ehe und damit dem Risiko des Missbrauchs des Schengen-Visa abgewogen werden. Ehe ist GG, Visaverfahren einfachgesetzlich. Ich kenne aber kein obergerichtliche Urteil, das dies darstellt.


    Du kannst ja als erster durchklagen.

  • Mein eigener Staat unterstellt mir, ..." dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Visum zu dem Zweck nutzen würden, einen Ihnen sonst verwehrten Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu begründen".


    Das spricht doch dafür, dass da jemand einen Textbaustein nicht richtig an den Einzelfall angepasst hat.



    "Darüber hinaus wurden keine besonders ausgeprägten persönlichen Beziehungen im Heimatland von der Antragstellerin selbst geltend gemacht. Sie ist ledig und kinderlos."
    .


    Bei Harald trifft dies ja zu... leider würden Kinder auch nicht zählen, dann käme der Spruch mit dem "Land ohne Mütter"


    Der Antrag Ihrer Frau wurde somit rechtsfehlerfrei abgelehnt.


    … aber grammatikalisch falsch... ein Grund, dies einer VG vorzulegen.



    Kann mir mal einer erklären, was den das öffentliche Interesse an einer geregelte Einreise ist?



    Das ist schon zig-mal erklärt worden: Jemand der illegal hier ist, wird staatlicher seits als Bedrohung der öffentlichen Ordnung angesehen. Selbst wenn er sich hier unauffällig bewegt..und wenn jemand keine Anreize hat, in sein Heimatland zurückzukehren, will man eben diese Illegalität verhindern. Im Fall des Anspruchs auf ein Visum (bei Ehepartnern oder Heiratskandidaten) wollen die Behörden eben nur die Einreise mit dem richtigen Visum durchsetzen...



    Zitat

    Ich bin mit der DBM endgültig durch. Ich habe mich noch nie in meinen fast 44 Jahren so gedemütigt, persönlich verletzt, beleidigt und erniedrigt gefüllt.


    Ein immer wieder gern gemachter Fehler: es geht nicht um Dich.. Du als Einlader spielst beim Schengen Visum keine Rolle; auch wenn du der Ehemann bist oder sogar die Remonstration geschrieben hast.. allein die nachgewiesene Verwurzelung der Antragstellerin zählt.


    OT:


    Ich finde das alles auch nicht toll. Vor allen Dingen wenn man die Geschichte des SchengenVisums sieht. Anfang 2000 wurde mit Aussenminister Joschka Fischer eine vereinfachte Visumsvergabe beschlossen. Prinzip "In dubio pro Libertas" ; im Zweifel für die Reisefreiheit. Leider gipfelte dies ein paar Jahre später im unrühmlichen Kiew-Visaskandal; in Folge wurde dieses Regelung wieder abgeschafft. Was auch in Manila dazu führte, dass dort die Zügel noch straffer geführt wurden.. obwohl dort die "Libertas" nie so richtig umgesetzt worden war. Ein paar Jahre später hat die EU mit vielen ost-europäischen Staaten Visa-erleichterungsabkommen abgeschlossen; sogar die Visagebühr wurde für Russland etc gesenkt.


    Das ganze gipfelte darin, dass die Ukraine, der wir den ganzen Visa-Krampf zu verdanken haben, jetzt visafrei einreisen darf... aber die Regeln für viele andere Staaten sind unverändert gleich und hart geblieben. Warum der sogenannte "Migrationsdruck" in Ukraine etc abgenommen haben soll, ist mir nicht klar.. irgendwie alles ein Treppenwitz der Visageschichte!



    PS:




    Ich habe übrigens im meinem Bekanntenkreis den Fall gehabt (vor ca. 4 Jahren), dass während das Hochzeitsvisum lief, ein SchengenVisum gewährt wurde.
    Die Frau hatte aber einen "ordentlichen Job" und war daher vorher schon mehrere Male in D gewesen. Daher denke ich, dass man nicht davon ausgehen kann, dass generell ein SchengenVisum ausgeschlossen ist, wenn eine Hochzeit oder FZ ansteht.

  • Ich muss hge etwas widersprechen. Es geht insgesamt auch um den Einlader. Man soll ja die Verbindung zum Antragsteller schildern und es wird ja auch die VE gefordert. Wenn die nicht da ist aus welchen Gründen auch immer klappt es ja auch nicht.
    Wenn ich die Fälle meiner Vorredner so lese, nützt wohl nur eine Klage. Mit dem Einwand der unzureichenden Ermessensausübung. Dann wird die DBM vom Gericht gezwungen alle Aspekte des vorgelegten Lebenssachverhaltes zu berücksichtigen. Wahrscheinlich hat noch niemand gegen eine Schengen-Visa Ablehnung geklagt, der schon recht weit im Heiratsvisa Verfahren ist. Aber wenn es keiner tut wird man dort keine Änderung des Prüfverfahren vornehmen.

  • Es geht insgesamt auch um den Einlader. Man soll ja die Verbindung zum Antragsteller schildern und es wird ja auch die VE gefordert.


    Ich widerspreche .. beim Schengen Visum geht es nicht um den Einlader. Der ersetzt nur mittels der VE die fehlende Reisekasse der Antragstellerin. Das ist seine einzige Aufgabe ..
    Die DBM bekommt den Einlader ja gar nicht zu Gesicht und außerdem kann ja auch ein Dritter die VE abgeben und nicht der Besuchte...
    Es steht auch nirgendwo, dass die Verbindung Einlader zum Antragsteller geschildert werden soll.. umgekehrt möchte die DBM von der Antragstellerin wissen, welche Beziehung zum Einlader besteht.. aber damit wird die Antragstellerin auf den Prüfstand gestellt und nicht der Besuchte..


  • Ich habe übrigens im meinem Bekanntenkreis den Fall gehabt (vor ca. 4 Jahren), dass während das Hochzeitsvisum lief, ein SchengenVisum gewährt wurde.
    Die Frau hatte aber einen "ordentlichen Job" und war daher vorher schon mehrere Male in D gewesen. Daher denke ich, dass man nicht davon ausgehen kann, dass generell ein SchengenVisum ausgeschlossen ist, wenn eine Hochzeit oder FZ ansteht.



    Nunja, unser Fall spielte sich 2015 ab, und Herr R. tätigte mir gegenüber aber diese Aussage das kein Schengenvisum ausgestellt wird wenn schon ein Antrag auf FZV am laufen ist. Meine Frau hatte vorher auch schon einen 3monatigen Aufenthalt in DE mit Schengenvisum, und hatte zu dem Zeitpunkt auch einen ordentlichen und gut bezahlten Job, den sie vor dem Aufenthalt in DE und auch danach ausübte in der selben Firma, sogar nach ihrer Rückkehr aus DE in einer höheren Position.

  • Du bist bereits Verheiratet, IMHO muss das öffentliche Interesse mit der GG geschützten Ehe und damit dem Risiko des Missbrauchs des Schengen-Visa abgewogen werden. Ehe ist GG, Visaverfahren einfachgesetzlich. Ich kenne aber kein obergerichtliche Urteil, das dies darstellt.

    Die Einreise ist das blose Überschreiten der Außengrenze, die Voraussetzung dafür ist ein Aufenthaltsrecht, oder ein Visa. Nicht mehr und nicht weniger. Das Interesse einer geregelten Einreise dürfte deutlich hinter einem Interesse einer geregelten Einwanderung anstehen. Es ist einfach sinnfrei, dies hier aufzuführen, wenn es ihnen um illegale Einwanderung geht


    Du kannst ja als erster durchklagen.

    Nach anwaltlicher Beratung werde ich darüber entscheiden. Ich lasse mich auch nicht von irgendjemand ohne weiteres hinstellen, dass nach einer an den Haaren herbeigezogener Argumentation eine Annahme gerechtfertigt ist, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begehen würde, was in dem Fall heißt Verstoß gegen Visabestimmungen und Einschleuser von Menschen. Das ist eine Frechheit ohnes gleichen. Wenn dass der Rechtsstaat der DBM durch winkt, dann gute Nacht

  • Das spricht doch dafür, dass da jemand einen Textbaustein nicht richtig an den Einzelfall angepasst hat.


    Das ist eine wohlwollende Annahme. Das werden die Gerichte klären müssen, ob hier eine Straftat Seitens der DBM vor liegt, oder nur ein banales Versehen, oder es noch eine erlaubte Formulierung ist. Die DBM proklamiert für sich, dass der Antrag rechtsfehlerfrei abgelehnt wurde. Damit haben sie sich verdammt weit aus dem Fenster gelegt. Wenn sie das für sich proklamieren, heißt das für mich, dass dies durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt und geprüft wurde. Damit muss ich davon ausgehen, dass die Formulierung in vollem Bewusstsein ihrer Bedeutung so gewählt wurde.


    Und wenn es ein Versehen war, ist die korrigierte Version, dass man meiner Ehefrau unterstellt, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begehen würde, hätte man das Visa erteilt. Das ist genauso eine bodenlose Frechheit, insbesondere nach so einer indiskutablen Bewertung und Abwägung der teilweise konträren Indizien zur Rückkehrwilligkeit. Einfach mal in Relation gesetzt: An der Grenze werden infolge einer Anordnung Straftäter (Menschen mit Einreisesperre) ins Land gelassen, hier werden unbescholtene Leute infolge fragwürdiger Indizienabwägungen mit hoher Wahrscheinlichkeit als potentielle Straftäter gesehen und Visas abgelehnt. Ich kann dies nicht hinnehmen. Wenn sie bei ihrem alten Geschwafel geblieben wären, dass die Rückkehrwilligkeit nicht ausreichend nachgewiesen oder belegt werden konnte, ok, hätte mich auch aufgeregt nach so einer Indizienabwägung. Aber sie sind ein Schritt weiter gegangen und unterstellen mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass man eine Straftat begehen würde, ohne konkret die Tatsachen noch mal explizit darzustellen, was die Annahme rechtfertigt. So kann ich nur spekulieren, aber sie haben Tatsachen als contra Rückkehrwilligkeit ausgelegt, die sich schlicht und einfach durch Einhaltung von Gesetzen ergeben, Gesetze an die ich und meine Frau uns halten müssen, um legal in Deutschland dauerhaft zukünftig mal leben zu können. Sorry, dass ist ein schlechter Witz




    Zitat von »raphael00« Der Antrag Ihrer Frau wurde somit rechtsfehlerfrei abgelehnt.

    … aber grammatikalisch falsch... ein Grund, dies einer VG vorzulegen.

    Ja, ich kläre das kommende Woche mit einem noch zu suchenden Anwalt. Meine Hoffnung, dass es ein Freibrief ist, ohne zu großes Kostenrisiko beim VG zu klagen, und dann hoffentlich nicht nur die vermeintlich "formale" Dinge zu durchleuchten, sondern auch den ganzen Abwägungsprozess.


    Das ist schon zig-mal erklärt worden: Jemand der illegal hier ist, wird staatlicher seits als Bedrohung der öffentlichen Ordnung angesehen. Selbst wenn er sich hier unauffällig bewegt..und wenn jemand keine Anreize hat, in sein Heimatland zurückzukehren, will man eben diese Illegalität verhindern. Im Fall des Anspruchs auf ein Visum (bei Ehepartnern oder Heiratskandidaten) wollen die Behörden eben nur die Einreise mit dem richtigen Visum durchsetzen...


    Geregelte Einreise betrifft nur den Vorgang der legalen Grenzüberschreitung. Dazu braucht es zur Regelung ein Visa. Das öffentliche Interesse dürfte sicher darin liegen, wie du geschrieben hast, aber das ist dann illegale Einwanderung.


    Was die Behörden gerne hätten ... Sie stehen nicht über dem Gesetz und sind nicht im rechtsfreien Raum. Sie haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Alles andere ist Abschaffung des Rechtsstaates-

  • Ein Satz aus - mit Sicherheit nicht nur - meiner Ablehnung für ein Schengenvisum:


    "Denn zum einen hat die deutsche Botschaft vielfach die Erfahrung machen müssen, dass trotz entsprechender Versprechen eine Rückkehr nicht erfolgt ist."


    Also ein Versprechen an die Botschaft sich als Gastgeber an Recht und Gesetz halten zu werden, macht keinen Sinn. Für die DBM hast du als Gastgeber im Ernstfall gar keinen Einfluss drauf, was dein Gast macht.


    Und weil bei Anderen keine Rückkehr erfolgt ist, muss das bei dem nächsten Antragsteller auch so sein. Das heißt Antragsteller, welche es durchaus ehrlich meinen, haften für Nichtrückkehrer.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Das ist eine wohlwollende Annahme. Das werden die Gerichte klären müssen, ob hier eine Straftat Seitens der DBM vor liegt,

    Lass dich erstmal von einen spezialisierten Anwalt beraten, der auch das wohl Zuständige VG Berlin kennt. Und sei vorsichtig andere in einen öffentlichen Raum wie einen Blog einer Straftat zu bezichtigen. Das kann nämlich selbst eine Straftat sein.

  • Zitat hge: Es steht auch nirgendwo, dass die Verbindung Einlader zum Antragsteller geschildert werden soll.. umgekehrt möchte die DBM von der Antragstellerin wissen, welche Beziehung zum Einlader besteht.. aber damit wird die Antragstellerin auf den Prüfstand gestellt und nicht der Besuchte..


    Hallo hge, du hast ja recht und ich schätze dich für deine Sachlichkeit und deine Intension gechriebenes immer wieder einzufangen wenn es falsch scheint oder ist. Mit obigem Zitat hast du mich echt zum Schmunzeln gebracht. Ich überlege die ganze Zeit, wie sich die Verbindung von mir zu meiner Verlobten von ihrer zu mir unterscheidet....


    Das nur mal so zwischendurch. Das erste Mal, dass ich bei dem was in den Diskussionen über die abenteuerlichen Entscheidungen der Botschaft hier los ist echt mal lachen konnte.