Besucher Visum nach Österreich

  • Man liest hier sehr sehr wenig zu Visum Anträgen und Ablehnungen von Österreich. Gibt es hier keine Member aus Österreich?


    Ein Freund von mir (51) möchte seine Philippinische Freundin (40) gerne nach AT holen.
    Beide sind noch verheiratet und getrennt lebend.
    Sie hat kein großes Vermögen aber sie hat einen Sari Sari Store.
    Sie haben ein Besuchervisum für 3 Wochen beantragt.
    Nun bekam sie von der Österr. Botschaft eine Nachricht sie möge doch bitte Grundbesitz nachweisen bzw. Ihre soziale Verwurzelung.
    Aber sie hat ja keinen Grund.


    Soll sie einfach gar nichts antworten? Oder Antworten dass sie nichts weiteres beitragen kann?


    Wie sehen die Chancen aus dass sie das Visum bekommen kann? Ist da Österreich etwas humander als die DBM?

  • Soll sie einfach gar nichts antworten? Oder Antworten dass sie nichts weiteres beitragen kann?


    Ohne Antwort wird man davon ausgehen, dass sie kein Interesse hat! Ja, die Frage entsprechend beantworten


    Wie sehen die Chancen aus dass sie das Visum bekommen kann? Ist da Österreich etwas humander als die DBM?


    Gering, Österreich ist eher noch strenger als die DBM....auch beim Hochzeitsvisum liegen die Ansprüche höher

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat von »SametimeGuru« Wie sehen die Chancen aus dass sie das Visum bekommen kann? Ist da Österreich etwas humander als die DBM?
    Gering, Österreich ist eher noch strenger als die DBM....auch beim Hochzeitsvisum liegen die Ansprüche höher

    Naja, bei der DBM wäre die Ablehnung direkt gekommen ohne Nachfrage. Die Österreicher erwecken hier zumindest noch den Eindruck, dass sie von vornherein ergebnisoffen prüfen

  • Die Botschaft fragt ganz explizit nach einem:


    document of social and economic ties”


    Was meinen die damit? Sie hat doch die Dokumente zu ihrem Laden den sie führt eingereicht.


    Nun jetzt ist es eh zu spät. Sie hatte dazu bis heute Zeit.

  • Gering, Österreich ist eher noch strenger als die DBM....auch beim Hochzeitsvisum liegen die Ansprüche höher

    Sorry, aber in Ö gibts kein Hochzeitsvisum wie in D. Es gibt nur das übliche Schengenvisum und ein D-Visum für Aufenthalte bis zu 180 Tagen. Letzteres bekommt man, wenn man seine Ehefrau zur Abholung des Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ nach Ö holen will.


    Ich durchlaufe den Prozess gerade mit meiner Frau und werde darüber noch berichten.

    "Auf den Philippinen enthalten alle Speisen Zucker, ausgenommen Schokolade, die schmeckt salzig"

  • da die Zwei ja verheiratet sind Ist eine Trennung durch den Staat Republik Österreich micht legitim .Wen Österreich nach EU Recht geht so muß auch EU Recht für Verheiratete gelten . Auch Ist Östereich nach dem Abkommen mit der Sowjetrepublik zu neutralität verpflichtet und dürfte eigentlich nicht in der EU Mitglied sein .


    https://www.oif.ac.at/service/…530be6cb1f6e7e8abfadf60f6
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegesetz_(%C3%96sterreich)
    Dies ist die Grundlage in Österreich zur Ehe
    http://alex.onb.ac.at/cgi-cont…m=19380004&seite=00000807


    https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10001871
    Ich bin der Auffassung das eine Regierung keine Ehe trennen darf auch wenn ein Ehepartner im Ausland lebt . Das wäre Staatsehebruch und das ist Christlich etnisch nicht zu vertreten .



    Peter

  • da die Zwei ja verheiratet sind Ist eine Trennung durch den Staat Republik Österreich micht legitim


    Die sind beide verheiratet, aber nicht miteinander :floet :floet :floet


    Zitat

    Ein Freund von mir (51) möchte seine Philippinische Freundin (40) gerne nach AT holen.
    Beide sind noch verheiratet und getrennt lebend

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • faktisch ist es aber so, dass aus der österreichischen Staatsbürgerschaft oder aus der Unionsbürgerschaft kein Recht entspringt, die Ehe quasi auf EU-Boden vollziehen zu dürfen, die Ehe kann ja auch im Land des Drittstaatbürgers gelebt werden. Das ist auch ausjudiziert bis zum EUGH. Wenn du die Voraussetzungen für den AT Familienangehöriger nicht erfüllst, dann gibt es auch keinen AT. Fertig.


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

  • Zitat von »SametimeGuru« Wie sehen die Chancen aus dass sie das Visum bekommen kann? Ist da Österreich etwas humander als die DBM?
    Gering, Österreich ist eher noch strenger als die DBM....auch beim Hochzeitsvisum liegen die Ansprüche höher

    ÖBM strenger als die DBM? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

  • messina die zwei sind zwar jeder für sich verheiratet und getrennt lebend, aber nicht miteinander.


    Das heisst die Eingeladene Dame lebt auf den Philippinen und hat einen Filippino zum Mann von dem sie getrennt lebt.


    Der Einlader ist in Österreich verheiratet aber getrennt lebend.


    Fragt die Ausländerbehörde in Österreich beim Erstellen der Verpflichtungserklärung die getrennt lebende Ehefrau des Einlader ob sie was dagegen hat?
    Ist in D bei mir passiert.

  • Fragt die Ausländerbehörde in Österreich beim Erstellen der Verpflichtungserklärung die getrennt lebende Ehefrau des Einlader ob sie was dagegen hat?
    Ist in D bei mir passiert.



    Dann würde ich mal nach der rechtlichen Grundlage dazu fragen.


    Es ist natürlich möglich, dass bei der Feststellung des Einkommens Unterhaltszahlungen an die (Noch)Ehefrau berücksichtigt werden muss. Ob die ABH aber dann die Berechtigung hat, die Frau ohne Zustimmung des (Noch)Ehemanns zu befragen, wage ich zu bezweifeln. Zumal wenn der Mann ja durch belege (Kontoauszüge) den Unterhalt nachweisen kann.

  • Ist im Jahre 2016 bei mir aber passiert. Die ABH hatte ohne mein Wissen meine getr. lebende Ehefrau befragt. Denn mehr als ein Jahr später “schmierte Sie mir das auf’s Butterbrot” so nach dem Motto “Ja wenn Du eine Philippina nach Deutschland holen willst”. Denn darüber habe ich mit ihr nicht gesprochen und auch von unseren gemeinsamen Bekannten wusste das niemand. Sie sagte mir dann dass sie von der ABH angeschrieben wurde und dazu befragt wurde ob sie da etwas dagegen habe.



  • In Österreich wird die Verpflichtungserklärung bei der für dich zuständigen Landespolizeidirektion abgegeben. Grundsätzlich ist eine Prüfung von Unterhaltsverpflichtungen, Krediten natürlich möglich. Ob das auch eventuell verlangt wird glaube ich aber nicht, da dein Freund für den Staat ja verheiratet ist. Wer soll also danach fragen? Getrennt lebend ist kein Personenstand. Die Konstellation verheirateter Ehemann lädt sich Freundin aus SOA ein ist mE auch irrelevant. Du kannst für jede x-beliebige Personen eine Verplichtungserklärung abgeben. Da geht es rein um den finanziellen Background und die Absicherung von staatlicher Seite.


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.