Derboy/Schengenvisum, Reisezeitraum im Visum länger als Dauer des Aufenthalts

  • Hallo zusammen,


    mein Name ist Sebastian, ich bin 31 Jahre alt und ich bin seit 4 Jahren in einer Beziehung mit meiner philippinischen Freundin. SIe hat mich bereits mehrmals hier in Deutschland mit einem Schengenvisum besucht und ich versuche möglichst 2 x im Jahr auf die Philippinen zu fliegen.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich denke jeder hat den Aufbau eines Schengenvisums im Kopf. Da gibt es zum einen ein Zeitfenster, in dem der Aufenthalt genehmigt wurde (gültig vom....bis) und dann gibt es da noch den Punkt "Dauer des Aufenthalts" (Angabe der Aufenthaltsdauer in Tagen). Bisher war es bei uns immer so, dass die Dauer des Aufenthalts in Tagen sich IMMER exakt mit dem angegeben Zeitfenster gedeckt hat, auf den Tag genau. Bsp.: Dauer des Aufenthalts im Visum 01.10. -19.10., entsprechen exakt einer Aufenhaltsdauer von 19 Tagen. So war es immer im Visum aufgedruckt.


    Nun ist es plötzlich so, dass der Reisezeitraum im Visum, ohne das wir es so beantragt hätten, deutlich größer ist. Meine Freundin kommt mich im Mitte Oktober für exakt 28 Tage besuchen, wir haben den exakten geplanten Reisezeitraum im Antrag angegeben (15.10.2018- 11.11.2018 entsprechen genau diesen 28 Tagen Aufenthaltsdauer).
    Nun steht im genehmigten Visum allerdings ein wesentlich groszügigerer Reisezeitraum (15.10.18 - 30.11.2018), die Dauer des Aufenthalts wird jedoch korrekt und wie von uns beantragt mit 28 Tagen angegeben.


    Ich bin nun ein wenig verunsichert, da es bei mehr als 5 bisherigen Schengenvisa noch NIE der Fall war, dass der Reisezeitraum größer war als die Aufenthaltsdauer in Tagen, sondern sich IMMER exakt gedeckt haben. Auch wenn ich mal nach Schengenvisa im Internet suche, so findet man zahlreiche (geschwärzte) Visa von Privatpersonen, doch auch hier deckt sich immer der Reisezeitraum mit der Aufenthaltsdauer in Tagen.


    Ich hab halt nur Bedenken, dass irgendeinem Botschaftsangehörigen ein Fehler unterlaufen ist, und wir dann bei der Einreise nach Deutschland an der Passkontrolle das böse Erwachen haben werden.


    Habt ihr in euren Visa sowas auch schonmal gehabt, dass der Reisezeitraum wesentlich großzügiger ist, als die Dauer des Aufenthalts in Tagen? WIrd der Reisezeitraum vielleicht willkürlich vergeben? Habe die Botschaft mal angeschrieben, die stellen sich aber tot :denken


    Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße aus den Visayas


    Gruß Sebastian



    edit


    1. thread in das richtige subforum verschoben



    hge

  • Nun ist es plötzlich so, dass der Reisezeitraum im Visum, ohne das wir es so beantragt hätten, deutlich größer ist. Meine Freundin kommt mich im Mitte Oktober für exakt 28 Tage besuchen, wir haben den exakten geplanten Reisezeitraum im Antrag angegeben (15.10.2018- 11.11.2018 entsprechen genau diesen 28 Tagen Aufenthaltsdauer).
    Nun steht im genehmigten Visum allerdings ein wesentlich groszügigerer Reisezeitraum (15.10.18 - 30.11.201, die Dauer des Aufenthalts wird jedoch korrekt und wie von uns beantragt mit 28 Tagen angegeben.



    dann darf sie innerhalb dieses Gültigkeitszeitraum 15.10.-30.11 nur 28 Tage max bleiben. dran denken: der Einreisetag zählt mit!


    ps:


    da für solche Konstellation selten ein schengenvisum erteilt wird, wäre es schön wenn du uns was über die Hintergründe erzählen könntest (job etc)



    ps2:

    Zitat

    Habt ihr in euren Visa sowas auch schonmal gehabt, dass der Reisezeitraum wesentlich großzügiger ist, als die Dauer des Aufenthalts in Tagen? WIrd der Reisezeitraum vielleicht willkürlich vergeben? Habe die Botschaft mal angeschrieben, die stellen sich aber tot


    Es ist fast "normaler", dass der Gültigkeitszeitraum über die Dauer rausgeht. Man kann das ja auch so im Antragsformular beantragen.
    Das hat den Vorteil, dass man später bei Kauf eines Tickets etwas flexibler ist. Die Botschaft anzuschreiben wäre nicht nötig gewesen... :D

  • Zitat

    dann darf sie innerhalb dieses Gültigkeitszeitraum 15.10.-30.11 nur 28 Tage max bleiben. dran denken: der Einreisetag zählt mit!

    Das habe ich mir auch so erklärt, aber warum ist das auf einmal so? Warum war es die ganzen bisherigen Male so, dass lediglich ein Reisezeitraum exakt entsprechend der "Dauer des Aufenthalts in Tagen" genehmigt wurde? Nun aber nicht? WIe gesagt, ich finde nach Suche im Netz kein Schengenvisum, bei dem das nicht so ist.



    Zitat

    da für solche Konstellation selten ein schengenvisum erteilt wird, wäre es schön wenn du uns was über die Hintergründe erzählen könntest (job etc)

    Ich denke, es wird hauptsächlich daran liegen, dass meine Freundin seit vielen Jahren in Bangkok lebt und arbeitet. Sie ist "richtige" ( kein "assistant teacher") Lehrerin an einer Privatschule und hat auf den Philippinen studiert. Sie ist seit 7 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt, besitzt eine work-permit (im Gegensatz zu vielen anderen Filipinos, die quasi illegal mit Touristenvisum in TH arbeiten) und ihre Schule in BKK ist sehr verständnisvoll und stellt ihr alle von ihr gewünschten Dokumente aus (Leave of absence, certificate of employment). Sie hat keine Kinder aus früheren Beziehungen in den Philippinen.
    Bei allem was ich so lese, ist wohl der langjährige und sichere Job in Bangkok der Grund, warum sie Ihre Rückkehrbereitschaft gegenüber der Botschaft glaubhaft darlegen kann. Zudem war sie wie gesagt schon öfter mit Schengenvisum in Deutschland und ist auch pünktlich wieder ausgereist, sodass sie inzwischen wohl als "zuverlässig" gilt.

  • Das habe ich mir auch so erklärt, aber warum ist das auf einmal so? Warum war es die ganzen bisherigen Male so, dass lediglich ein Reisezeitraum exakt entsprechend der "Dauer des Aufenthalts in Tagen" genehmigt wurde? Nun aber nicht? WIe gesagt, ich finde nach Suche im Netz kein Schengenvisum, bei dem das nicht so ist.


    Das kann ich auch nicht sagen,... es mag individuell am Visaentscheider liegen oder (intern) die Vorschrift geben, dass bei den ersten Visa exakt wie beantragt ausgestellt wird.
    Wie gesagt, man kann ja einen größeren Gültigkeitszeitraum beantragen... allerdings sollte das dann auch drauf achten, dass es zu ihren persönlichen Lebenssituation passt. Wenn ihr Urlaub nur 4 Wochen ist und eine Bescheinigung von Tag A bis Tag B vorliegt, macht es keinen Sinn, einen größere Gültigkeitsdauer zu beantragen.



    Man sollte aber eins beachten: wenn sie ein Multi-entry Visum hat, muss auch die Krankenversicherung den ganzen Gültigkeitszeitraum abdecken. Denn sie könnte ja theoretisch 14 Tage zu Beginn des Zeitraums einreisen, ausreisen und dann wieder 14 Tage zum Ende des Gültigkeitszeitraum einreisen. Möglicherweise war auch jetzt schon deine RKV auf einen längeren Zeitraum abgeschlossen, sodass der Visaentscheider das ausgeschöpgt hat. PS: kleine Korrektur: gilt auch für Single-Entry Visa!

  • Zitat

    Es ist fast "normaler", dass der Gültigkeitszeitraum über die Dauer rausgeht. Man kann das ja auch so im Antragsformular beantragen.Das hat den Vorteil, dass man später bei Kauf eines Tickets etwas flexibler ist. Die Botschaft anzuschreiben wäre nicht nötig gewesen... :D

    Hatten wir komischerweise bisher nie, obwohl wir immer auf die gleiche Weise das Visum beantragt haben. Deshalb meine Verunsicherung. Aber dann bin ich ja mal beruhigt. Wir haben bisher auch immer (ich weiß, es ist nicht notwendig) vorher schon einen Flug gebucht und dem Antrag beigelegt und sind so quasi das Risiko eingegangen. Vielleicht kam das gut an und hat die Rückkehrbereitschaft nochmals unterstrichen, auch wenn es natürlich ein gewisses finanzielles Risiko birgt.

  • Zitat

    Wenn ihr Urlaub nur 4 Wochen ist und eine Bescheinigung von Tag A bis Tag B vorliegt, macht es keinen Sinn, einen größere Gültigkeitsdauer zu beantragen.

    Wie gesagt, wir haben keinen längeren Gültigkeitszeitraum beantragt. Ihre Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber gilt auch nur exakt vom 15.10.18 bis 11.11.18. Trotzdem der großzügige Zeitraum.


    Zitat

    Man sollte aber eins beachten: wenn sie ein Multi-entry Visum hat, muss auch die Krankenversicherung den ganzen Gültigkeitszeitraum abdecken. Denn sie könnte ja theoretisch 14 Tage zu Beginn des Zeitraums einreisen, ausreisen und dann wieder 14 Tage zum Ende des Gültigkeitszeitraum einreisen. Möglicherweise war auch jetzt schon deine RKV auf einen längeren Zeitraum abgeschlossen, sodass der Visaentscheider das ausgeschöpgt hat.

    Nein, ich habe es eben nochmal gecheckt. Die RKV gilt exakt vom 15.10.18 bis 11.11.18. Ist so im Versicherungsschein eingetragen. Evtl. könnte es daran liegen, dass wir schon ein Flugticket nachgewiesen haben (15.10.18 -11.11.18 ), was dann ja die genehmigte Aufenthaltsdauer von 28 Tagen ausschöpft und sie bei pünktlicher Einreise dann nach 28 Tagen am 11.11. wieder ausreisen müsste. Dagegen würde allerdings sprechen (was natürlich unsinnig wäre), dass wir theoretisch den Flug stornieren könnten und sie erst ein paar Tage später innerhalb des Zeitraums für 28 Tage einreist. Dann wäre zum Ende hin kein Versicherungsschutz gewährleistet.

    Einmal editiert, zuletzt von Derboy ()

  • Dagegen würde allerdings sprechen (was natürlich unsinnig wäre), dass wir theoretisch den Flug stornieren könnten und sie erst ein paar Tage später innerhalb des Zeitraums für 28 Tage einreist. Dann wäre zum Ende hin kein Versicherungsschutz gewährleistet.


    Es ist ja auch nicht auszuschließen, dass der Visaentscheider einen kleinen Fehler gemacht hat. Aber durch die Vorlage des Flugtickets ist die Sache doch ziemlich klar...


    Jedenfalls euer Visum ist gültig und ich würde mir keine Sorgen machen.

  • Zitat

    Es ist ja auch nicht auszuschließen, dass der Visaentscheider einen kleinen Fehler gemacht hat. Aber durch die Vorlage des Flugtickets ist die Sache doch ziemlich klar...Jedenfalls euer Visum ist gültig und ich würde mir keine Sorgen machen.

    Dann bin ich ja mal beruhigt. Ich denke, dass ich trotzdem noch eine RKV für den restlichen Zeitraum abschließen werde, damit dann auch der penibelste Einreisebeamte nichts zu beanstanden hat :D



    Habe leider in anderen Lebensbereichen schon mehrfach die Erfahrung machen müssen, dass Formfehler eines Beamten i.d. Regel durch den Bürger ausgebadet werden müssen.
    Ich hoffe nur, dass durch einen eventuellen Formfehler nicht das ganze Visum ungültig werden kann.


    Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für die ausführlichen Antworten


    Gruß
    Sebastian

  • Ich gehe mal davon aus, das das Visum in Bangkok beantragt worden ist. Jede deutsche Auslandsvertretung hat ihren eigenen Ermessensspielraum. Ich denke für deine Freundin kommt auch ein unechtes Jahresvisum in Frage. Einfach mal beim nächsten Mal höflich nachfragen. Fragen kostet nichts.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Ich hoffe nur, dass durch einen eventuellen Formfehler nicht das ganze Visum ungültig werden kann.


    Wer sagt, das es ein Formfehler ist. Ggf wollte der Entscheider euch nur etwas mehr Flexibiltät geben. Es soll ja vorkommen das Flüge ausfallen. Ihr dürft nur die genannte Dauer nicht überschreiten. Freut euch das es so ist.

  • Ich gehe mal davon aus, das das Visum in Bangkok beantragt worden ist. Jede deutsche Auslandsvertretung hat ihren eigenen Ermessensspielraum. Ich denke für deine Freundin kommt auch ein unechtes Jahresvisum in Frage. Einfach mal beim nächsten Mal höflich nachfragen. Fragen kostet nichts.

    Wäre auf jeden Fall mal eine Überlegung wert =)


    Zitat

    Wer sagt, das es ein Formfehler ist. Ggf wollte der Entscheider euch nur etwas mehr Flexibiltät geben. Es soll ja vorkommen das Flüge ausfallen. Ihr dürft nur die genannte Dauer nicht überschreiten. Freut euch das es so ist.

    Verstehe halt nicht, warum das jetzt auf einmal anders ist, als die ganzen Male davor.
    Es macht in meinen Augen auch keinen Sinn, dass man schon dem Visumsantrag einen Nachweis über die abgeschlossene RKV beilegen muss und am Ende wird dann ein Zeitraum genehmigt, für den man gar keinen (bzw. nur teilweise) Versicherungsschutz nachgewiesen hat. Dann könnte man das mit dem Nachweis über die RKV ja beim ganzen Prozedere der Visumsbeantragung weglassen und erst bei der tatsächlichen Einreise kontrollieren.

  • Guten Tag zusammen,


    meine Freundin und ich planen, während Ihres Aufenthalts bei mir in Deutschland, nach Spanien und Frankreich zu fliegen um dort gemeinsam Urlaub zu machen. Sie hat ein Schengenvisum mit multipler Einreise.
    Bei der Einreise hat sie in der Vergangenheit bisher am Flughafen immer zusätzlich zum bereits eingeklebten Visum einen Stempel in den Pass bekommen, mit dem Datum des Einreisetages, das gleiche auch bei der Ausreise am Ende ihres Aufenthalts.
    Wir haben in der Vergangenheit schon mehrfach Urlaube im Schengenausland gemacht, allerdings bisher immer mit dem Auto. Logischerweise gab es da an der Grenze keine Passkontrollen, aufgrund des Schengener Abkommens.


    Wenn wir nun per Flugzeug verreisen möchten, ist das natürlich anders. Bei allen internationalen Destinationen muss man zwingend durch die Passkontrolle. Hierzu habe ich nun ein paar generelle Fragen zum Ablauf:


    1. Wenn man am Flughafen im Schengenraum die internationale Passkontrolle durchqueren möchte, ist den Beamten vor Ort doch gar nicht klar, ob man einen internationalen Flug in ein anderes Schengenland antreten möchte, oder den Schengenraum sogar gänzlich verlassen möchte. Woher weiß der Beamte denn, ob er nun einen Stempel für die Ausreise aus dem Schengenraum in den Pass drücken soll oder nicht?


    2. Woher weiß der Einreisebeamte bei unserer Rückkehr nach Deutschland, ob meine Freundin gerade aus einem Schengenland nach Deutschland einreist, oder aus einem Nicht-Schengen Land?


    Viele Grüße :hi

  • Sie hat ein Schengenvisum mit multipler Einreise.


    Wenn wir nun per Flugzeug verreisen möchten, ist das natürlich anders. Bei allen internationalen Destinationen muss man zwingend durch die Passkontrolle.


    Wenn ich deine Frage richtig verstehe, geht es doch um Reisen innerhalb der Schengener-Staaten.. und da ist normalerweise keine Passkontrolle.


    Aber selbst wenn es eine Passkontrolle gibt: ihr habt ein Multiple Entry-Visa.. dann dürfte sie auch den Schengen Raum mehrfach verlassen und innerhalb der Gültigkeit des Visums wieder einreisen.

  • Zitat

    Wenn ich deine Frage richtig verstehe, geht es doch um Reisen innerhalb der Schengener-Staaten.. und da ist normalerweise keine Passkontrolle.

    Okay, dann liege ich wohl komplett falsch. Ich muss gestehen, dass ich schon viel ins Ausland gereist bin, aber immer außerhalb Europas, d.h. ich bin noch nie von einem Schengenstaat in den anderen geflogen.
    Bisher musste ich jedes Mal vor der Ausreise an deutschen Flughäfen die Passkontrolle durchqueren. Könnte das also daran liegen, dass meine Destination außerhalb Europas lag? Wenn ja, war mir das so nicht bewusst. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man bei einem internationalen Flug IMMER per Passkontrolle ausreisen muss, unabhängig davon, ob die Destination nun in der EU oder außerhalb liegt.


    MfG

  • Okay, dann liege ich wohl komplett falsch. Ich muss gestehen, dass ich schon viel ins Ausland gereist bin, aber immer außerhalb Europas, d.h. ich bin noch nie von einem Schengenstaat in den anderen geflogen.
    Bisher musste ich jedes Mal vor der Ausreise an deutschen Flughäfen die Passkontrolle durchqueren. Könnte das also daran liegen, dass meine Destination außerhalb Europas lag? Wenn ja, war mir das so nicht bewusst. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man bei einem internationalen Flug IMMER per Passkontrolle ausreisen muss, unabhängig davon, ob die Destination nun in der EU oder außerhalb liegt.

    Ja, da liegst du definitiv falsch. Flüge innerhalb von Schengen werden wie Inlandsflüge handgehabt, es gibt KEINE Passkontrolle. Beim Check-In und Boarding muss man in der Regel nur einen Ausweis vorzeigen, damit sichergestellt ist, dass auch die richtige Person im Flieger sitzt.