Slickowan/Schengenvisum für Schwiegermutter

  • Na ja; mit der Auskunft der Sekretärin wäre man ja dann auch nicht zufrieden; denn die würde ja einem sicherlich nichts über die Beweggründe der Anlehnung verraten wollen.

    Es ging ja um Nachfragen zum Stand der Remonstration. Auskünfte zum Bearbeitungsstand kann jeder geben, der auf den Bearbeitungsstand und die Auslastung Zugriff hat. Die Gründe für die Ablehnung werden ja dann im Remonstrationsbescheid dargelegt, oder es wird das Visa halt genehmigt. Vermutlich wird der Bearbeitungsstand in der Regel zwei Zustände kennen: Unbearbeitet, Bearbeitet. Ich denke schon, dass im Regelfall die Remonstration derart bearbeitet wird: Fall öffnen, alle Dokumente noch mal prüfen / bewerten, abschließendes Urteil mit Begründung, da wird es schon von der zeitlichen Schiene keine Zwischenstände geben

  • Nunja, wenn mich mein Chef oder Kunde fragt wie weit ich mit nem Auftrag/Arbeit bin, wird das bestimmt schlecht ankommen, würde ich solche Antworten absondern...

    Wenn ich nach 2 Wochen nichts von denen höre, ist es denke ich mein Recht nachzufragen. Denn ich muß ja schließlich wissen woran ich/wir sind, um weiter planen zu können.

  • Nunja, wenn mich mein Chef oder Kunde fragt wie weit ich mit nem Auftrag/Arbeit bin, wird das bestimmt schlecht ankommen, würde ich solche Antworten absondern...

    Wenn ich nach 2 Wochen nichts von denen höre, ist es denke ich mein Recht nachzufragen. Denn ich muß ja schließlich wissen woran ich/wir sind, um weiter planen zu können.

    Ja, eine zumindest halbwegs belastende Abschätzung zur Bearbeitungsdauer sollte drin sein. Auch wenn dies sicher nicht einfach ist bei einem "Kleinbetrieb" hinsichtlich Ausfall Mitarbeiter oder bei sonstigen Störungen.

    Dann würden sich Anfragen vor dem genannten Bearbeitungszeitpunkt erübrigen, bzw. fände ich es dann auch vollkommen ok, wenn Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand in der Zeit dann auch einfach ignoriert würden (weil bereits ein Terminrahmen genannt wurde).

  • Nunja, wenn mich mein Chef oder Kunde fragt wie weit ich mit nem Auftrag/Arbeit bin, wird das bestimmt schlecht ankommen, würde ich solche Antworten absondern...

    Wenn ich nach 2 Wochen nichts von denen höre, ist es denke ich mein Recht nachzufragen. Denn ich muß ja schließlich wissen woran ich/wir sind, um weiter planen zu können.

    Ich verstehe Deinen Frust. Besser als du denkst.


    Die DBM hat aber keine Kunden, sondern nur Bittsteller. Das ist der feine Unterschied.

    Und ja, es ist Dein Recht nachzufragen.

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Schengenvisum für Schwiegermutter“ zu „Slickowan/Schengenvisum für Schwiegermutter“ geändert.
  • Das tun sie doch. Waren es nicht 4 Wochen die sie sich zur Bearbeitung einer Remonstration nehmen wollen?

    10.06.2018 Remonstration versendet per Email an die DBM ohne dass der Eingang bestätigt wurde.

    18.06.2018 Nach erneuter Übermittlung der Remonstration mal eine Eingangsbestätigung durch die DBM ohne jegliche Nennung der Bearbeitungszeit bekommen.

    17.08.2018 Remonstrationsbescheid bekommen


    Bearbeitungszeit also fast 10 Wochen!!!! Keine Ahnung, ob in der Zeit eine andere Zeitangabe auf der Homepage stand, und wo überhaupt.

  • Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden Remonstrationen chronologisch nach Eingang bearbeitet. Die Bearbeitungszeiten können daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    ttps://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/10-ablehnung/606530


    Nunja, wie immer lassen sich unsere Diener am Volke alle Möglichkeiten offen... Mal abwarten, ich lasse mich auch gerne positiv überraschen. 8-)

  • Die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme können die auch ruhig von der HP entfernen, es ist zwecklos da anzurufen, man verbrennt nur sein Geld damit. Wenn man sich nach der endlosen langen Ansage richtet und den entsprechenden Slot 3 wählt, kommt nur die Ansage das die Auskunft telefonisch nicht möglich ist, und wenn man Slot 4 wählt landet man auf dem Anrufbeantworter... Nun bin ich gespannt ob ich einen Rückruf erhalte.


    Hat für mich den sehr starken Beigeschmack, bloß keinen direkten Kontakt zuzulassen.

  • So, heut kam die Antwort per E-Mail, also kein Rückruf wie erbeten. Die Standardantwort natürlich, das man sich doch bitte gedulden sollte, und der Prozess mehrere Wochen dauern kann... :denken

    So langsam fällt mein neutral-positiver Eindruck Richtung neutral-negativ was die Arbeitsweise der DBM angeht...

  • Tja, den Anruf beim AA hätte ich mir auch sparen können... Erstmal hab ich fast exakt 30min in der Warteschleife gehangen, und dann war das Gespräch auch nicht sehr ergiebig.

    Der Tenor war, da können wir auch nichts machen, so ist halt der Standard, die Remo dauert halt mehrere Wochen (keine halbwegs genauen Zeiträume zu erfahren). Bezüglich der Geburt wird keine Ausnahme, sprich Einzelfalluntersuchung, gemacht, es wird strikt chronologisch abgearbeitet. Ich möchte doch bitte noch die nächsten 4 Wochen abwarten bevor ich mich wieder an die DBM wende.

    Ich werde jetzt am WE was schriftlich aufsetzen und mir ein paar Kniffe überlegen. Irgendwie muß man doch was machen können...

  • Da fällt mir auch nur noch der Rat von User Once ein, sich an einen RA zu wenden.

    Das Geld hab ich leider nicht über... Ich versuche es auf einem anderen Weg, mal schauen ob es kurzfristig was bringt. Ansonsten können wir nur hoffen das die Mutter überhaupt kommen kann, notfalls halt nach der Geburt.

    Meine Frage warum man denn nur maximal 3 Monate vor Reisebeginn ein Visum beantragen darf, wenn es doch dann im Zweifelsfall so ewig lange dauert wurde auch abgeschmettert... Ich meinte nur wenn die so lahmarschig arbeiten, bzw. überlastet sind, sollten die ihr System mal überdenken und die Beantragungsfristen verlängern. Da wurde die Gute am Telefon dann doch etwas ungemütlich... :happy

  • Ich würde da auch eher in einen Anwalt investieren...das lohnt sich hier auf alle Fälle

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Meine Frage warum man denn nur maximal 3 Monate vor Reisebeginn ein Visum beantragen darf, wenn es doch dann im Zweifelsfall so ewig lange dauert wurde auch abgeschmettert..

    Die Remonstration ist überhaupt keine Voraussetzung um den Rechtsweg einzuleiten. Sie gibt dem Antragstelle die Gelegenheit seine Anliegen vorgerichtlich zu klären, nicht mehr nicht weniger.


    Wenn man nicht klagen will, bleibt nicht viel. Man kann noch an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes Schreiben und ggf. an den Bundestagsabgeordneten.